Geltung ukrainischer Führerscheine in Deutschland
Alle Bürgerinnen und Bürger aus der Ukraine, die einen nationalen (ukrainischen) oder einen internationalen Führerschein besitzen, dürfen in der Bundesrepublik Deutschland Kraftfahrzeuge der Klassen führen, für die ihr Führerschein ausgestellt ist, soweit sie sich vorübergehend im Bundesgebiet aufhalten. Die Mitführung einer Übersetzung des ukrainischen Führerscheins ist nicht erforderlich. Erst wenn die Betroffenen hier ihren Wohnsitz in Deutschland begründen, besteht die Fahrerlaubnis noch weitere sechs Monate. Danach ist dann ein in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellter Führerschein erforderlich.
Weitere Informationen dazu auf der Seite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (externer Link):