Dem Unrecht Kontra geben

Hinweisgeber­system

Regelverstößen keine Chance
  • Die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und internen Compliance Regeln

    Die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und internen Compliance-Regeln hat für die Allianz höchste Priorität. Verstöße dagegen müssen frühzeitig erkannt werden, um entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten und mögliche Schäden für Kundinnen und Kunden, Beschäftigte, Geschäftspartner, weitere Betroffene, die Umwelt und das Unternehmen abzuwenden.
  • Schwere Verstöße im Unternehmen

    Um von schweren Verstößen im Unternehmen rechtzeitig zu erfahren und Hinweisen angemessen nachgehen zu können, hat die Compliance der Allianz SE für die Allianz in Deutschland Verbundgesellschaften mehrere Meldewege eingerichtet. Über diese können sowohl Mitarbeitende der Allianz als auch Außenstehende Hinweise auf Verstöße gegen externe rechtliche Vorschriften sowie interne Richtlinien abgeben. Hierzu gehören unter anderem Betrug und Diebstahl, Bestechung und Korruption, Geldwäsche und Terrorfinanzierung, Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen, Belästigung und Diskriminierung, Verkauf unter Vorgabe falscher Tatsachen, Verstoß gegen den Verhaltenskodex der Allianz und gegen sonstige interne Unternehmensrichtlinien sowie Gesetze oder Richtlinien.

    Ebenso können Beschwerden wegen menschenrechtlicher oder umweltbezogener Risiken und wegen etwaiger Verletzungen der entsprechenden Sorgfaltspflichten gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) auf diesem Wege gemeldet werden.

     

    HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass unser Hinweisgebersystem nicht für Kundenanliegen in Zusammenhang mit Ihrem Versicherungsvertrag oder einer Dienstleistung der Allianz gedacht ist. Sollten Sie mit einer Leistung der Allianz unzufrieden sein, stehen Ihnen gerne die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung, die sich aus Ihren Versicherungsunterlagen ergeben oder Ihr betreuender Vertreter bzw. Ihre betreuende Vertreterin.

    Weitere Kontaktangaben finden Sie unter www.allianz.de/service/kontakt.

  • Kontakt mit der zuständigen Compliance-Einheit

    Wenn Sie konkrete, begründete Hinweise auf Rechtsverletzungen oder Regelverstöße bei der Allianz haben oder solche vermuten, haben Sie folgende Möglichkeiten, Kontakt mit der zuständigen Compliance-Einheit aufzunehmen:

    • per E-Mail an: interne.untersuchungen@allianz.de
    • über unser Hinweisgeber-Tool SpeakUp@Allianz: Die Allianz Gruppe betreibt ein modernes Tool, über das Sie uns – auch anonym – Hinweise zukommen lassen können. SpeakUp@Allianz ermöglicht einen sicheren und vertraulichen Austausch zwischen der hinweisgebenden Person und Compliance über ein anonymisiertes Postfach.
    • per Brief an:
      Allianz SE
      Group Compliance German Desk
      Dieselstr. 6-8
      D-85774 Unterföhring
    • über unseren Compliance Vertrauensanwalt:
      Hierbei handelt es sich um einen externen Rechtsanwalt – Herrn Dr. André-M. Szesny – der Sie auch berät und auf Verlangen Ihre Identität schützt. Sie erreichen Herrn Dr. Szesny unter
      Telefon: 0211 600 55-217
      Mobil: 0179 475 60 74
      Email: a.szesny@heuking.de

      Mehr zum Compliance Vertrauensanwalt und weitere Kontaktdaten erfahren sie HIER oder auf der Website der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojek PartGmbB.

     

    Auch anonyme Hinweise sind möglich. In so einem Fall ergänzen Sie bitte möglichst viele Details und, sofern vorhanden, auch Unterlagen, die Ihren Verdacht stützen. Denn nur, wenn sich hinreichend konkrete Untersuchungsansätze und Möglichkeiten der Beweisführung ergeben, kann Ihr Hinweis letztlich etwas bewirken.

    Die Allianz geht allen Hinweisen nach. Im Zusammenhang mit deren Bearbeitung wird höchste Vertraulichkeit und Fairness im Umgang mit dem Hinweisgeber oder der Hinweisgeberin sichergestellt. Dies gilt auch für gegebenenfalls von einem Vorwurf betroffene Beschäftigte.

  • Vertraulichkeit und Hinweisgeberschutz

    Die Allianz behandelt Hinweise grundsätzlich vertraulich und schützt die Identität von hinweisgebenden Personen. Sofern es sich um einen Hinweis im Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes handelt, gelten die entsprechenden Regelungen.

    Die Allianz duldet keinerlei Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen, die in gutem Glauben einen Hinweis abgeben. Dies gilt auch dann, wenn eine Untersuchung die erhobenen Vorwürfe nicht bestätigt.

    Wir ergreifen geeignete Maßnahmen, um mit allen erhaltenen Informationen sorgfältig umzugehen und die Interessen aller beteiligten Personen zu wahren. In bestimmten Fällen können Inhalte Ihrer Meldung zu Untersuchungszwecken an die für die Bearbeitung von Compliance-Hinweisen zuständigen Stellen weitergegeben werden.

    Soweit eine Offenlegung erforderlich ist, beispielsweise zur Wahrung der Verteidigungsrechte des Betroffenen oder aufgrund rechtlicher Verpflichtungen, wird der zu informierende Personenkreis so eng wie möglich gehalten. Solche rechtlichen Verpflichtungen können etwa Behördenanfragen oder datenschutzrechtliche Informationspflichten sein.

    Alle bereitgestellten Daten werden in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen gemäß unserer Datenschutz-Grundsätze verarbeitet.

  • Externe Meldestellen

    Sie haben nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) alternativ die Möglichkeit, sich an externe Meldestellen zu wenden. Bedenken Sie jedoch dabei, dass Ihr Anliegen bei einer internen Meldung zügiger und direkt bearbeitet werden kann.

    Zögern Sie nicht, die Ansprechpartner:innen von Compliance unter den oben angegebenen Kontaktdetails für weitere Informationen zu den Meldewegen anzusprechen.

    Mehr Informationen zu den Möglichkeiten einer externen Meldung finden Sie beim Bundesamt für Justiz unter BfJ - Hinweisgeberstelle (bundesjustizamt.de).

    Weitere externe Meldestellen finden sich u.a. bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) sowie beim Bundeskartellamt.