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Was kostet eine Fissuren­versiegelung?

Fissurenversiegelung: Alles zu Kosten und Behandlungsablauf
  • Fissuren sind kleine Furchen in den Kau­flächen der Backen­zähne, in denen sich leicht Bakterien ansammeln. Bei mangelnder Mund­hygiene entsteht dann schnell Fissurenkaries.
  • Bei einer Fissuren­ver­siegelung wird die Zahnoberfläche geglättet. Das Vorgehen dient der Karies­prophy­laxe und ist lang­fristig eine effektive Maß­nahme für gesunde Zähne.
  • Bei Kindern und Jugend­lichen unter 18 Jahren über­nehmen die gesetz­lichen Kranken­versicherungen (GKV) die Kosten für die Fissuren­versiegelung.
  • Aber auch bei (jungen) Erwachsenen kann eine Zahn­versiegelung sinn­voll sein. Die Kosten dafür müssen Sie jedoch selbst zahlen. Von daher ist der Abschluss einer Zahn­zusatz­versicherung eine kluge Investition. Die Allianz Tarife MeinZahnschutz erstatten Fissuren­versiegelungen zu 100 Prozent.

Zu beachten sind dabei die tarifliche Zahnstaffel und die Gebühren­ordnung. Die Allianz leistet bis zum 3,5-fachen Satz der Gebühren­ordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (GOZ) sowie für Ärzte und Ärztinnen (GOÄ).

Die Allianz MeinZahnschutz Tarife sind ab 18 bis 64 Jahren oder für Kinder unter 16 Jahren online abschließbar. Der Abschluss für Kinder im Alter von 16-17 Jahren ist bei Ihrem Allianz Kontakt vor Ort möglich.

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Bei der Fissuren­versiegelung glättet die Zahn­ärztin bzw. der Zahn­arzt die Ober­fläche des Zahns. Schmutz und Bakterien können sich dann weniger leicht ablagern.

Die Fissuren­versiegelung dient der Vor­beugung von Karies. Fissuren am Zahn sind kleine Furchen und Rillen, die den Zahn­schmelz durch­setzen – vor allem an den Backen­zähnen. Besonders tiefe oder schmale Vertiefungen können nur schwer mit der Zahn­bürste gereinigt werden. Das kann zu Fissuren­karies führen.

Bei der Fissuren­versiegelung wird ein dünner Kunst­stoff auf den Kau­flächen aufgetragen und somit eine glatte Zahn­ober­fläche hergestellt. Der Zahnarzt bzw. die Zahnärztin behandelt in der Regel die je zwei großen Backen­zähne, die vor dem Weis­heits­zahn liegen (= Molaren). Sind Ihre Zähne sehr kariesanfällig, macht es unter Umständen Sinn, auch weitere Zähne zu versiegeln.

Zahn­ärztinnen und -ärzte unter­scheiden eine präventive Versiegelung von einer erweiterten Versiegelung:

Nach einer Fissuren­ver­siegelung ist Ihre Zahn­oberfläche wieder glatt, wodurch sich weniger Speise­reste festsetzen können und das Karies­risiko sinkt. Das trägt dazu bei, dass Ihre Zähne länger gesund bleiben und in der Folge weniger zahn­ärztliche Behand­lungen nötig sind.

Die Kosten pro versiegeltem Zahn liegen bei etwa 15 bis 50 Euro.

Die gesetzlichen Krankenversicherungen kommen bei Kindern meist für die Kosten auf. Erwachsene müssen die Zahnversiegelung jedoch in der Regel selbst bezahlen. Da lohnt es sich, privat vorzusorgen. Näheres zu gesetzlichen und privaten Leistungen erfahren Sie im Abschnitt Wer übernimmt die Kosten für Fissuren­versiegelungen?

Kinder und Jugend­liche zwischen sechs und 17 Jahren dürfen sich freuen: Für sie über­nehmen die gesetz­lichen Kranken­versicherungen (GKV) die Kosten für eine Fissuren­versiegelung an den ersten und zweiten Backen­zähnen im Rahmen der Prophylaxe. Sind andere Zähne betroffen, leistet die GKV allerdings nicht: Versiegelungen von Fissuren und Grübchen an den Milch­molaren, an den Prämolaren und an den Front­zähnen oder Eck­zähnen müssen selbst bezahlt werden.

Erwachsene müssen Fissurenversiegelungen aus eigener Tasche bezahlen – unabhängig davon, welcher Zahn behandelt wird. Pro Zahn müssen Sie dann mit Kosten in Höhe von rund 15 Euro bis 50 Euro rechnen. Hier zahlt sich eine Zahnzusatzversicherung aus. Diese übernimmt in der Regel einen Großteil der Kosten für Fissurenversiegelungen.

Bei der Zahn­zusatz­versicherung hängt die Höhe der Kosten­erstattung von dem gewählten Tarif ab. Üblich sind zum Beispiel Erstattungen in Höhe von 75 Prozent bis 90 Prozent der insgesamt anfallenden Kosten. Gute Zahn­zusatz­versicherungen leisten vollständig für Fissuren­versiegelungen und andere Zahn­behandlungen.

Zu beachten sind dabei die tarifliche Zahnstaffel und die Gebühren­ordnung. Die Allianz leistet bis zum 3,5-fachen Satz der Gebühren­ordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (GOZ) sowie für Ärzte und Ärztinnen (GOÄ).

Die Allianz MeinZahnschutz Tarife sind ab 18 bis 64 Jahren oder für Kinder unter 16 Jahren online abschließbar. Der Abschluss für Kinder im Alter von 16-17 Jahren ist bei Ihrem Allianz Kontakt vor Ort möglich.

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Zahnbehandlung
Gesamtkosten
GKV-Leistung
Eigenanteil ohne ZZV
Eigenanteil mit
Allianz MeinZahnschutz (MZ)
Fissurenversiegelung 15 € bis 50 € pro Zahn 0 € 15 € bis 50 € pro Zahn MZ 75: 0 €
MZ 90: 0 €
MZ 100: 0 €
Professionelle Zahnreinigung 120 € 0 € 150 € MZ 75: 0 €
MZ 90: 0 €
MZ 100: 0 €
Parodontitisbehandlung 400 € 0 € 400 € MZ 75: 0 €
MZ 90: 0 €
MZ 100: 0 €

inklusive GKV-Leistung; nicht berücksichtigt sind die innerhalb der ersten 36 Monate geltenden Erstattungshöchstbeträge.

Sehen Sie in unseren Beitragsbeispielen, was eine Zahnzusatz­versicherung der Allianz kostet.

Eine Versiegelung der Zahn­substanz kann sieben bis zehn Jahre halten. Danach kann es sein, dass Sie die Fissuren­versiegelung erneuern lassen müssen. So sorgen Sie dafür, dass es durch unge­schützte Fissuren nicht zu Karies und Zahn­schmerz kommt.

Wann und wie häufig macht eine Fissuren­versiegelung Sinn?

Eine Zahn­versiegelung ist vor allem dann sinn­voll, wenn die Grübchen und Rillen (Fissuren) an Ihren Zähnen besonders tief oder eng sind. Die Zahn­reinigung ist an diesen Stellen erschwert. Karies kann sich dort leichter bilden. Auch wenn Sie bereits unter Karies­befall leiden, ist eine Zahn­versiegelung (an karies­freien Zähnen) zur Prophy­laxe alle paar Jahre sinnvoll.

Sie sollten die Versiegelung wieder­holen, wenn das Versiegelungs­material abge­platzt oder abge­tragen ist. Bei Kontroll­unter­suchungen bekommen Sie Auskunft darüber, ob und wann Sie den Schutz an Ihren Zahn­flächen erneuern lassen sollten.

Der Ablauf der Fissuren­versiegelung ist bei Kinder­zähnen (Milch­zähnen) und Erwachsenen­zähnen gleich. Die Zahn­ver­siegelung erfolgt mit einem speziellen Kunst­stoff oder Glasio­nomer­zement. Dieser verhindert, dass Bakterien ein­dringen, die eine Fissuren­karies verur­sachen können. Die Behand­lung dauert knapp 30 Minuten.
Schritt: 01
Im ersten Schritt der Zahn­behandlung reinigt die Zahn­ärztin bzw. der Zahnarzt die Zahn­ober­fläche. Die Zahn­ober­fläche muss komplett belags­frei sein, damit später keine Karies unter der Versiegelung ent­stehen kann. Anschließend wird der Zahn groß­flächig trockengelegt. Dafür werden Watte­rollen oder ein Koffer­damm (eine Art Spann­gummi) verwendet.
Schritt: 02
Bei der anschließenden Konditio­nierung pinselt der Zahn­arzt oder die Zahnärztin eine leichte Säure (z. B. Phosphor­säure) auf den Zahn­schmelz, die die Oberfläche aufraut.
Schritt: 03
Nach dem Ätzen wird das Material für die Grübchen­versiegelung aufgetragen. Zum Abschluss muss der Kunst­stoff noch aus­härten. Dazu kann je nach Material ein besonderes Licht eingesetzt werden.
Schritt: 04
Ist der Versiegler (z. B. Kunst­stoff oder Spezial-Zement) ausge­härtet, prüft der Zahn­arzt oder die Zahn­ärztin, ob die Kau­flächen der oberen und unteren Zahn­reihen optimal auf­einander­passen. Kleine Uneben­heiten poliert er oder sie weg. Zur Stärkung wird der Zahn mit Fluorid eingepinselt.
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Kann Karies durch eine Fissurenversiegelung vollständig verhindert werden?

Nein, hundert­prozentigen Schutz vor Karies bietet auch eine Zahn­versiegelung nicht. Vor allem in den ersten Monaten nach der Fissuren­versiegelung besteht ein erhöhtes Risiko, dass das Versiegelungs­material abplatzt. Damit steigt das Risiko für Fissuren­karies erneut an, und auch die Zahn­reinigung wird erschwert. Deshalb ist eine regel­mäßige Kontroll­unter­suchung zu empfehlen, um Zahn­schmerzen durch Karies zu verhindern und lang­fristigen Zahnerhalt zu gewährleisten.

Ist eine Fissurenversiegelung schmerzhaft?

In der Regel treten bei der Fissuren­versiegelung keine Schmerzen auf. Kindern fällt es allerdings oft schwer, den Mund so lange geöffnet zu halten. Aber unbe­handelte Fissuren können zu Karies und damit zu Zahn­schmerz führen.

Wie lange darf man nach einer Fissurenversiegelung nicht essen?

Der Ablauf einer Fissuren­versiegelung endet mit dem Auftragen von Fluorid auf die Zähne. Nach dieser Behand­lung sollten Patientinnen oder Patienten ca. eine Stunde nichts essen oder trinken, um die Wirkung der Fluorid­ierung nicht zu beeinträchtigen.
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