Haben Sie die Zusatzleistung CamperInhaltsSchutz gewählt, ist bewegliches und unbewegliches Inventar im Wohnwagen versichert. Je Schadenfall erstattet die Allianz den Gesamtneuwert bis zu 10.000 Euro.
Zum beweglichen Inventar gehören zum Beispiel:
- Campingmobiliar
- Kleidung
- Fotoausrüstung
- Grill
- Haushaltsgeräte (z. B. Fernseher, Kaffeemaschine)
Voraussetzung ist, dass Sie bewegliche Gegenstände im Wohnwagen unter Verschluss aufbewahren. Nicht versichert sind Genuss- und Lebensmittel, Bargeld, Fahrzeuge, Boote, Sportgeräte, Mobiltelefone und Gegenstände, die Sie ausschließlich zur Ausführung eines Gewerbes nutzen.
Unter unbewegliches Inventar fallen unter anderem:
- Einbauküche und -schränke
- Fest im Caravan integrierte Elektrogeräte (z. B. Kühlschrank)
- Campingtoilette