Kurz erklärt in 30 Sekunden
Berufsunfähigkeitsversicherung in der Ausbildung abschließen
- Sie lesen einen allgemeinen Ratgeber zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung für Auszubildende. Erfahren Sie, warum eine BU-Versicherung auch schon für Azubis sinnvoll sein kann.
- Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sichert für den Fall der Berufsunfähigkeit finanziell ab. Sie zählt auch schon für Auszubildende zu den wichtigsten Versicherungen.
- Vom Staat erhalten Auszubildende nur dann finanzielle Unterstützung, wenn sie alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Und selbst dann reicht die gesetzliche Erwerbsminderungsrente meist nicht aus, um den persönlichen Lebensstandard zu halten.
- Wer bereits in jungen Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung in der Ausbildung abschließt, zahlt oftmals günstigere Beiträge. Daher ist es meist sinnvoll, eine BU-Versicherung so früh wie möglich abzuschließen.
- Welche BU-Beiträge auf den Azubi zukommen, hängt von individuellen Faktoren ab. In die Beitragsberechnung fließen unter anderem Kriterien wie das Alter, oftmals auch ob Sie Raucher oder Nichtraucher sind, der konkrete Beruf sowie die Laufzeit des Vertrags ein.
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Tipps zum Vertragsabschluss
Worauf sollten Azubis bei der Berufsunfähigkeitsversicherung achten?
So attraktiv ein günstiger Monatsbeitrag für einen Azubi auch sein mag, Kosten sollten nicht das einzige Kriterium sein. Bei der Wahl der BU-Versicherung spielt auch das Leistungsangebot eine wichtige Rolle.
Auszubildende sollten beim Vergleich der BU-Versicherungen auf die Vertragsdetails achten und sich für einen Tarif entscheiden, der ihren Bedürfnissen und Anforderungen entspricht. Mit diesen Tipps zum Vertragsabschluss können Sie schon während Ihrer Ausbildung eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung finden:
- Vertragslaufzeit: Um Versicherungslücken zu vermeiden, sollten Auszubildende eine Versicherungsdauer wählen, die ihrem Absicherungsbedarf entspricht. Ein nahtloser Übergang in die Altersrente ist gegeben, wenn sie die Versicherungs- und Leistungsdauer bis zum 67. Lebensjahr vereinbaren. Bei manchen BU-Anbietern besteht außerdem die Möglichkeit, die Vertragsdauer nachträglich zu verlängern – zum Beispiel für den Fall, dass sich die Regelaltersgrenze in der deutschen Rentenversicherung erhöht.
- Beitragsdynamik: Trotz ihres häufig begrenzten Einkommens sollten Auszubildende vorausschauend planen und bei Vertragsabschluss drauf achten, dass eine Beitragsdynamik vereinbart werden kann. Wurde eine Beitragsdynamik vereinbart, steigen die Beiträge jährlich um einen festgelegten Prozentsatz. Dadurch erhöht sich die zu erwartende Berufsunfähigkeitsrente. Sinn und Zweck dieser Erhöhungsoption ist es, Wertschwankungen durch Inflation und steigende Lebenshaltungskosten auszugleichen. Ansonsten kann auf lange Sicht ein erheblicher Wertverlust drohen.
- Nachversicherungsgarantie: Diese Erhöhungsoption erlaubt die nachträgliche Anpassung der BU-Leistungen ohne erneute Gesundheitsfragen. Sollte sich die Lebenssituation der Auszubildenden ändern (z.B. Beendigung der Berufsausbildung bzw. Berufsanfang im Erstberuf), können sie die ursprünglich versicherte Berufsunfähigkeitsrente anpassen. Wird die BU-Rente erhöht, steigt allerdings auch der Beitrag für die BU-Versicherung.
- Abstrakte Verweisung: Bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Azubis auf den Ausschluss der abstrakten Verweisung achten. Bei BU-Verträgen mit abstrakter Verweisung kann der Versicherer prüfen, ob sie unter bestimmten Voraussetzungen eine vergleichbare andere Tätigkeit ausüben könnten, die ihrer Lebensstellung entspricht. Idealerweise verzichtet der Versicherer auf diese Klausel.
- Berufsstart: Selbst wenn Sie die Ausbildung abbrechen bzw. abschließen und einen anderen Beruf aufnehmen, besteht voller Versicherungsschutz. Wenn Sie von einem Beruf in einen anderen wechseln, sollten Sie zudem darauf achten, dass Sie durch das Versicherungsunternehmen prüfen lassen können, ob es Sie in eine günstigere Berufsgruppe einstufen kann.
- Zahlpausen: Enthält der BU-Versicherungsvertrag die Möglichkeit, befristete Zahlpausen einzulegen, können Auszubildende die Beitragszahlung der Berufsunfähigkeitsversicherung vorübergehend aussetzen. Die Zahlpausen sollten zinslos, grundlos und mehrmals möglich sein.
- Gesundheitsprüfung: An Gesundheitsfragen kommen Auszubildende beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung zwar nicht vorbei. In der Regel sind diese für sie aber unproblematisch. Denn junge Menschen haben naturgemäß meist weniger Vorerkrankungen und sind somit seltener von Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen betroffen.
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