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Einige Versicherungs­unter­nehmen nutzen zur Bestimmung der Ver­sicherungs­­summe und zur Prämien­berechnung den Wert 1914. Der Wert 1914 ist eine fiktive Rechen­größe der Ver­sicherungs­wirtschaft. Der Wert 1914 gibt den Gebäude­wert Ihrer Immo­bilie im Jahr 1914 in Gold­mark an. In diesem Jahr gab es in Deutsch­land letzt­malig vor der Inflation stabile Baupreise. Die Allianz nutzt bei der privaten Wohngebäudeversicherung nicht den Wert 1914, sondern ermittelt den Beitrag nach dem so­genannten Wohnflächenmodell. Dafür sind nur wenige Angaben wie Wohn­fläche, Bau­jahr und Gebäude­­aus­stat­tung nötig.
Definition
Der Gebäudeversicherungswert 1914 ist ein Basis­wert in der Gebäude­versicherung. Mit diesem theo­re­tischen Rechenwert wird die Versicherungs­summe sowie die entsprechende Versicherungs­prämie der Gebäude­versicherung ermittelt.
Der Wert 1914, auch 1914er Wert genannt, sagt aus, wie hoch die Neubaukosten eines Wohngebäudes im Jahr 1914 in Goldmark gewesen wären. Dieses Jahr wurde gewählt, weil zu diesem Zeitpunkt die Baupreise in Deutschland langfristig stabil waren und die Währung durch Goldreserven gedeckt war.

Einige Versicherungsunternehmen nutzen den Gebäudewert 1914, um die Versicherungssumme und die entsprechende Versicherungsprämie Ihrer Wohngebäudeversicherung zu berechnen.

Damit Ihre Immobilie ausreichend versichert ist, müssen die Versicherer stets das aktuelle Kostenniveau berücksichtigen, das sich aufgrund veränderter Baupreise und Löhne stetig verändert. Ist ein gleitender Neuwert bzw. gleitende Neuwertversicherung vereinbart, passen die Versicherer automatisch die Versicherungssumme alljährlich an die Preisentwicklung an.

Gut zu wissen: Begriffs­erklärung
Mit einer gleitenden Neuwertversicherung wird sichergestellt, dass Sie Ihr Gebäude immer so ersetzt bekommen, wie es vor dem Schadensfall bestand.

Stellen Sie sich vor, bei einem Blitzeinschlag gerät Ihre Immobilie in Brand und wird komplett zerstört. Das Haus muss neu aufgebaut werden. Haben Sie Ihr Haus vor 15 Jahren gebaut, waren die Baukosten damals niedriger als heute. Durch die veränderten Kosten für Baumaterialien, steigende Löhne und Inflation wäre der Aufbau des gleichen Hauses heute weitaus teurer.

Damit Ihre Immobilie im Schadensfall dennoch ausreichen versichert ist, nutzen Versicherungsunternehmen den gleitenden Neuwert. Der gleitende Neuwert bzw. eine gleitende Neuwertversicherung garantiert Ihnen, dass Sie Ihr Gebäude immer so ersetzt bekommen, wie es vor dem Schadensfall bestand – auch wenn die Wiederherstellungskosten im Laufe der Jahre steigen.

Eine gleitende Neuwertversicherung gibt es sowohl beim Versicherungswert 1914 als auch beim Wohnflächenmodell.

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Alternative Berechnungs­modelle
Um die Versicherungsprämie der Wohngebäudeversicherung zu berechnen, nutzen viele Versicherer – auch die Allianz – das Wohnflächenmodell. Bei der alternativen Berechnungsmethode zum Versicherungswert 1914 ist insbesondere die Größe des versicherten Gebäudes entscheidend.

Die Berechnung der Wohngebäudeversicherung anhand der Quadratmeterzahl der Wohn- und Nutzfläche und der Gebäudeausstattung gilt als unkompliziert. Diese Art der Berechnung hat den Vorteil, dass sie weniger Fehlerpotential für die oder den Versicherte:n bezüglich der richtigen Antragstellung bietet.

Die aufwändige Ermittlung einer Versicherungssumme ist nicht notwendig. Stattdessen wird das Gebäude im Versicherungsvertrag detailliert beschrieben. Im Antrag werden Informationen zur Wohn- und Nutzfläche sowie zur Ausstattung, wie z. B. Dach und Keller erfasst.

Auch im Wohnflächenmodell wird die Versicherung regelmäßig mit dem gleitenden Neuwert angepaßt, damit Sie im Schadensfall ausreichend versichert sind.

Gut zu wissen: Beitragsermittlung
Die Allianz berechnet die Versicherungsprämie für Ihre Immobilie nicht anhand des Werts 1914, sondern anhand des Wohnflächenmodells. Der Gebäudeversicherungswert 1914 ist daher bei Abschluss Ihrer Allianz Wohngebäudeversicherung unwichtig.

Bei der Allianz wird der Versicherungsbeitrag anhand der Wohnfläche sowie der Gebäudeausstattung ermittelt. Darüber hinaus werden unter anderem das Baujahr, die Lage und der Leistungsumfang Ihrer Immobilie berücksichtigt

So gehen Sie sicher, dass Ihre Immobilie passend abgesichert ist. Sie sind immer so versichert, dass Sie Ihr Gebäude im Schadens­fall komplett wieder­herstellen können. Inflation und gleitender Neuwert­faktor werden natürlich mit einbezogen.

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Baupreis­index und Anpassungs­faktor
Neben dem Wert 1914 fließen weitere Faktoren in die Berechnung des Versicherungs­werts und damit in die Wieder­aufbau­kosten einer Immobilie ein. Dazu gehören zum Beispiel Anpassungs­faktor und Baupreisindex.
Der sogenannte Baupreisindex ist ein Indikator für die Baupreisentwicklung. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht den Baupreisindex, der die Preisentwicklung der Baukosten für Neubauten und der Instandhaltungskosten für Bestandsimmobilien anzeigt und damit der Abbildung von Preisveränderungen dient, jährlich.
Die Entwicklung zeigt: Auch 2023 stieg der Baupreis­index im Vergleich zu 2022. Wohn­gebäude­versicherungen passen die steigenden Kosten eines Wieder­aufbaus also an Inflation, Baukosten, Material­kosten und Lohn­niveau an.

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Jahr
Baupreisindex
2023 1.961,4
2022 1.688,2
2021 1.568,3
2020 1.523,0
2019 1.454,3
2018 1.396,7
2017 1.358,3
Der Anpassungsfaktor, wie auch der "gleitender Neuwertfaktor" oder gelegentlich auch der "Prämienfaktor", dient der jährlichen Neuberechnung des Versicherungsbeitrages. Er gibt an, wie sich die Baukosten für den Erstbau einer Immobilie im Vergleich zum Vorjahr entwickelt haben. In die Ermittlung des Anpassungsfaktors fließen zu 80 % der aktuelle Baupreisindex und zu 20 % der aktuelle Tariflohnindex für das Baugewerbe ein. Dieser wird von dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) festgelegt und jährlich veröffentlicht.
Seit 2010 steigt der Anpassungsfaktor jährlich an. Zum 01.01.2023 erhöht sich der Anpassungsfaktor der Wohngebäudeversicherung um 14,73 %.

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Jahr
prozentuale Erhöhung
ab 2023 14,37 %
2022 5,54 %
2021 2,61 %
2020 4,39 %
2019 3,80 %
2018 2,78 %
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Formeln
Sie möchten den Wert 1914 und anschließend den Neubau­wert Ihrer Immobilie berechnen? Dafür benötigen Sie unter anderem den Baupreis­index, den ursprünglichen Baupreis und diese Formeln:
Um den Gebäude­versicherungs­wert 1914 einer Immobilie zu berechnen, sind Formulare (den sogenannten Wertermittlungsbogen) mit Bewertungen ver­schiedener Faktoren nötig. Dazu zählen unter anderem die Gebäudeart, die Bauart, die Art des Dachgeschosses und vieles mehr. Dieser Wertermittlungsbogen steht End­ver­brauchern und -verbraucherinnen in der Regel nicht zur Verfügung. Daher ist eine genaue eigenständige Berechnung des Wert 1914 nicht möglich. Für eine grobe Berechnung können Sie den ur­sprüng­lichen Preis des Neu­baus und den Bau­preis­index des Bau­jahres heran­ziehen. Anhand dieser Angaben berechnen Sie den Wert 1914 folgendermaßen:
Die Formel für den Wert 1914 lautet: Neubauwert des Gebäudes im Jahr der Errichtung dividiert durch den Baupreisindex des Baujahres mal 100

Sie teilen den Neu­bau­wert Ihrer Immobilie im Jahr der Er­richtung durch den Bau­preis­index des Bau­jahres. Diesen Wert multi­pli­zieren Sie mit 100. Das Er­gebnis ist der Wert 1914.

Beispiel-Rechnung:

Sie haben im Jahr 2010 ein Haus für 300.000 Euro gebaut. Der Bau­preis­index lag 2010 bei 1199,6.

Wert 1914 = 300.000 / 1199,6 x 100 = 25.008 Goldmark

Wenn Sie den Wert 1914 bereits haben, können Sie daraufhin den Neubauwert bestimmen.

Formel für Neubauwert einer Immobilie:

Die Formel für den Neubauwert lautet: Wert 1914 mal den Baupreisindex des aktuellen Jahres dividiert durch 100

Sie multiplizieren den Wert 1914 mit dem Baupreisindex des aktuellen Jahres. Den Wert teilen Sie durch 100. Das Ergebnis ist der Neubauwert Ihrer Immobilie.

Beispiel-Rechnung:

Sie möchten den Neubauwert Ihres Hauses im Jahr 2023 berechnen. Der Baupreisindex für das Jahr 2023 ist 1961,4.

Neubauwert = 25.008 x 1.961,4 / 100 = 490.507 Euro

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Häufige Fragen

Kann ich mein Haus ohne Wert 1914 versichern lassen?

Ja, Sie können auch ohne den Wert 1914 Ihre Immobilie versichern. Viele Versicherer nutzen für die Berechnung der Versicherungsprämie mittlerweile das Wohnflächenmodell. Für dieses ist der Wert 1914 unwichtig.

Versichern Sie Ihr Haus bei der Allianz, wird der Wert 1914 nicht benötigt. Die Versicherungs­prämie Ihrer Immobilie berechnet die Allianz anhand von Wohn­fläche und Aus­stattung.

Haben Sie keinen Wert 1914 vorliegen und benötigen diesen dennoch, kann der Gebäude­versicherungs­wert 1914 auch mit Hilfe eines Bau­sach­verständigen oder eines alten Versicherungs­scheins oder eines sogenannten Wertermittlungsbogens ermittelt werden.

Ist der Neubauwert der Verkaufswert einer Immobilie?

Nein, Neubauwert und Verkehrswert (Marktwert) sind nicht das Gleiche. Häufig liegen die Werte sogar weit auseinander.

Angenommen, Sie besitzen ein luxuriös ausgestattetes Haus in schlechter Lage. Dann ist der Neubauwert des Hauses höher als der Verkaufswert. Würden Sie das Haus nach dem Verkaufswert versichern, könnten Sie im Falle eines Totalschadens Ihr Haus nicht mehr in gleicher Ausstattung aufbauen. Sie wären unterversichert.

Daher versichern manche Wohngebäudeversicherer Immobilien nach dem  berechneten Neubauwert.

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