Eine ordentliche Kündigung der Gebäudeversicherung ist bis zu drei Monate vor Vertragsende möglich. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer nicht, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr. In Sonderfällen hat der oder die Versicherungsnehmer:in ein außerordentliches Kündigungsrecht, mit dem er oder sie die Wohngebäudeversicherung außerhalb der üblichen Kündigungsfristen beenden kann. Formulieren Sie Ihre Kündigung eindeutig und in Textform, per Brief, E-Mail oder Fax etc. Die Angabe eines Kündigungsgrunds ist für eine ordentliche Kündigung nicht nötig. Sie haben Fragen zu einem Wechsel zur Allianz oder möchten etwas an Ihrem bestehenden Vertrag ändern? Ihre Ansprechperson vor Ort berät Sie gerne zu einem passenden Schutzpaket für Ihre Immobilie.
Wohngebäudeversicherung kündigen oder wechseln
Kündigung Allianz Wohngebäudeversicherung
Nutzen Sie unsere Vorlage zur Kündigung der Wohngebäudeversicherung: Tragen Sie einfach Ihre Daten ein und drucken Sie die Musterkündigung aus. Sie können aber auch online über den unten stehenden Link kündigen.
Wohngebäudeversicherung ordentlich kündigen
Eine ordentliche Kündigung der Gebäudeversicherung muss Ihrem Versicherer spätestens drei Monate vor Vertragsablauf vorliegen. Ansonsten verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr. Bei der Fristwahrung der Kündigung zählt nicht das Absendedatum des Kündigungsschreibens, sondern das Eingangsdatum beim Versicherer. Deshalb wählen Sie am besten den Versand per Einschreiben mit Rückschein, weil hier das Zustelldatum dokumentiert ist. Bei einem normalen Einschreiben oder Fax dient der Sendebericht als fristgerechte Eingangsbestätigung.
Bei einer ordentlichen Kündigung müssen Sie keine Gründe angeben, warum Sie die Wohngebäudeversicherung kündigen. Die Kündigung muss in Textform erfolgen, d. h. per Brief, E-Mail oder Fax, und folgende Angaben enthalten:
- Name, Adresse und Versicherungsscheinnummer
- Adresse der Versicherung
- Betreff: Kündigung der Gebäudeversicherung
- Klar formulierte Willenserklärung, die Versicherung zum Ablauf des jeweiligen Versicherungszeitraums zu kündigen: "Hiermit kündige ich meine Wohngebäudeversicherung mit der Versicherungsscheinnummer xxxx ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Termin, dem TT.MM.JJJJ."
- Ihre Unterschrift sowie Ort und Datum
Sind Sie mit Ihrem bestehenden Vertrag zur Wohngebäudeversicherung unzufrieden, lässt dieser sich in vielen Fällen durch einen Tarifwechsel auf Ihre Bedürfnisse abstimmen. Informieren Sie sich gleich online zur Wohngebäudeversicherung der Allianz. Auch Ihr:e Ansprechpartner:in vor Ort berät Sie gerne zu einem passenden Schutzpaket für Ihre Immobilie.
Was sollte ich bei der Kündigung der Wohngebäudeversicherung beachten?
Grundsätzlich sollten Sie Ihre bestehende Wohngebäudeversicherung nur kündigen, wenn Sie bereits einen neuen Versicherungsvertrag besitzen. So gewährleisten Sie einen durchgehenden Versicherungsschutz für Ihre Immobilie. Eine Versicherungslücke kann im Extremfall ein enormes finanzielles Risiko bedeuten – selbst wenn der Zeitraum nur sehr kurz ist.
Bevor Sie sich für einen neuen Versicherer entscheiden, sollten Sie die Konditionen unterschiedlicher Anbieter genau vergleichen und darauf achten, dass Ihre neue Wohngebäudeversicherung nicht nur Standardleistungen wie Schutz bei Feuer, Sturm oder Leitungswasser umfasst. Auch Schäden durch Elementargefahren und Folgekosten, die durch Aufräumarbeiten, Hotelübernachtungen oder den Austausch von kontaminiertem Erdreich entstehen, sollten abgesichert sein.
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Der neue Versicherungsvertrag sollte vor der Kündigung bereits unterschrieben sein, um einen nahtlosen Wechsel mit durchgängigem Versicherungsschutz zu gewährleisten. Es besteht sonst das Risiko, im versicherungslosen Zeitraum bei einem Schadensfall selbst für alle Kosten aufkommen zu müssen.
Sollten Sie noch Fragen zum Tarifwechsel Ihrer Allianz Wohngebäudeversicherung oder zum Wechsel zur Allianz haben, kontaktieren Sie gerne unseren Allianz Kundenservice.
Warum erhöhen Gebäudeversicherer die Beiträge laufender Verträge?
Die seit Jahren zunehmenden extremen Wetterereignisse verursachen Schäden in Milliardenhöhe für die deutsche Versicherungswirtschaft. Die Zahlungen für die daraus entstandenen Schäden an Wohngebäuden nahmen deutlich zu und steigen weiter an. Dies hat eine Anpassung der Versicherungsbeiträge zur Folge.
Die Infografik zeigt die teuersten Naturkatastrophen in Deutschland zwischen 2002 und 2024 und macht deutlich, welche Ereignisse besonders hohe Sachschäden nach sich gezogen haben. Auffällig ist, dass vor allem Hochwasser, Sturzfluten und schwere Stürme die Schadenstatistik anführen. Die Sturzflut "Bernd" im Sommer 2021 gilt als die mit Abstand schwerste Naturkatastrophe in Deutschland in der jüngeren Vergangenheit – besonders betroffen war dabei das Ahrtal. Die Grafik ordnet die Ereignisse nach Schadenhöhe und veranschaulicht die finanziellen Auswirkungen auf einen Blick.
Wann Sie eine Wohngebäudeversicherung außerordentlich kündigen können
Unter besonderen Umständen können Sie Ihre Wohngebäudeversicherung auch vorzeitig kündigen – also unterjährig und ohne bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit warten zu müssen. Eine Sonderkündigung der Gebäudeversicherung ist normalerweise in drei Situationen möglich:
- Nach einer Beitragserhöhung durch den Versicherer
- Nach einem Schadensfall
- Bei einem Eigentümerwechsel
Beim Sonderkündigungsrecht spielt die Vertragslaufzeit keine Rolle. Wichtig dagegen ist, dass Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht innerhalb der Fristen Gebrauch machen, die in Ihren Versicherungsbedingungen genannt sind.
Für das Kündigungsschreiben der Wohngebäudeversicherung gelten die gleichen Regeln wie bei einer ordentlichen Kündigung (in Textform und unter Umständen per Einschreiben mit Rückschein). Allerdings muss aus dem Inhalt eindeutig hervorgehen, dass Sie die Wohngebäudeversicherung außerordentlich kündigen. Dazu gehört in diesem Fall auch die Angabe eines Kündigungsgrunds.
Kann auch der Versicherer die Wohngebäudeversicherung kündigen?
Ebenso wie der oder die Versicherungsnehmer:in kann auch das Versicherungsunternehmen die Wohngebäudeversicherung ordentlich und außerordentlich kündigen. Mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des laufenden Versicherungsjahres hat also auch der Versicherer die Möglichkeit, einen bestehenden Versicherungsvertrag ohne weitere Angabe von Gründen zu beenden (ordentliche Kündigung).
Recht des Versicherers, den Vertrag außerordentlich zu kündigen
Neben ihrem regulären Kündigungsrecht hat das Versicherungsunternehmen ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht und kann Ihre Wohngebäudeversicherung außerordentlich kündigen. In der Regel ist dies in folgenden Fällen möglich:
- nach einem Versicherungsfall, etwa nach einem Schaden durch Brand oder Blitzschlag
- nach einem Eigentümerwechsel
- bei gravierenden Vertragsverletzungen seitens des Versicherungsnehmers, zum Beispiel wenn dieser seine vorvertragliche Anzeigepflicht bei Vorschäden verletzt oder Sicherheitsvorschriften am Gebäude nicht einhält
Fragen und Fakten
Wann kann ich eine Wohngebäudeversicherung mit einer Laufzeit von drei Jahren kündigen?
Wann eine Kündigung wirksam wird, hängt von der vereinbarten Laufzeit des Vertrags ab. Wenn die im Versicherungsvertrag vereinbarte Laufzeit drei Jahre ist, kann eine ordentliche Kündigung frühestens zum Ende des dritten Versicherungsjahres erfolgen.
Der Vorteil von Dreijahresverträgen ist, dass sie im Vergleich zu einem Jahresvertrag meist günstiger sind. Der Nachteil ist, dass Sie sich als Versicherungsnehmer:in für mehrere Jahre an die Versicherungsgesellschaft binden und weniger flexibel sind. Erst nach Ablauf der Vertragslaufzeit können Sie regulär kündigen und auf eine andere Wohngebäudeversicherung umsteigen.
Wann ist für die Kündigung der Wohngebäudeversicherung die Zustimmung der Bank notwendig?
Kann ich meine Gebäudeversicherung nach einer Beitragserhöhung kündigen?
Erhöht Ihr Versicherer den Beitrag Ihrer Wohngebäudeversicherung, haben Sie grundsätzlich das Recht auf eine außerordentliche Kündigung. Diese müssen Sie fristgerecht einreichen, nachdem Ihnen das Beitragsanpassungsschreiben zugegangen ist. Die Fristen können Sie dem Beitragsanpassungsschreiben entnehmen. Üblicherweise erfolgen Beitragsanpassungen zum Ende eines Versicherungsjahres für das jeweilige Folgejahr.
Ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht, wenn der gleitende Neuwertfaktor erhöht wurde.
Kann ich meine Wohngebäudeversicherung nach einem Schadensfall kündigen?
Auch im Versicherungsfall haben Sie das Recht auf eine außerordentliche Kündigung. Dabei ist es unerheblich, ob Ihr Versicherer den Schaden reguliert oder nicht. Entscheidend ist vielmehr, dass der Vorgang abgeschlossen ist.
Auch im Schadensfall beträgt die Kündigungsfrist einen Monat und beginnt, sobald eine Entschädigung auf Ihrem Konto eingegangen ist oder Sie von einer anderweitigen Entscheidung in der Angelegenheit erfahren haben. Dann können Sie die Wohngebäudeversicherung entweder mit sofortiger Wirkung oder spätestens zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Wenn Sie kündigen, vergessen Sie nicht, die Schadennummer in Ihrem Kündigungsschreiben anzugeben.
Ich habe mein Haus verkauft. Kann ich meine Wohngebäudeversicherung jetzt einfach kündigen?
Verkaufen Sie Ihre Immobilie, müssen Sie die Versicherungsgesellschaft über den Eigentumswechsel informieren. Dazu teilen Sie dem Unternehmen den Namen und die Anschrift des neuen Besitzers oder der neuen Besitzerin mit. Mit dem Grundbucheintrag geht Ihre Wohngebäudeversicherung dann automatisch auf den Käufer oder die Käuferin über. Eine Kündigung der Gebäudeversicherung durch Sie als Verkäufer:in ist nicht erforderlich – und auch nicht möglich, da Sie nicht mehr Versicherungsnehmer:in sind.
Kann ich als Erbe einer Immobilie den laufenden Versicherungsvertrag außerordentlich kündigen?
Wir freuen uns, Ihnen weiterhelfen zu können, %agencyName%