Wann eine Kündigung wirksam wird, hängt von der vereinbarten Laufzeit des Vertrages ab. Wenn die im Versicherungsvertrag vereinbarte Laufzeit drei Jahre ist, kann eine ordentliche Kündigung frühestens zum Ende des dritten Versicherungsjahres erfolgen.
Der Vorteil von Dreijahresverträgen ist, dass sie im Vergleich zu einem Jahresvertrag meist günstiger sind. Der Nachteil ist, dass Sie sich als Versicherungsnehmer für mehrere Jahre an die Versicherungsgesellschaft binden und weniger flexibel sind. Erst nach Ablauf der Vertragslaufzeit können Sie regulär kündigen und auf eine andere Wohngebäudeversicherung umsteigen.