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Eine ordentliche Kündigung der Gebäudeversicherung ist bis zu drei Monate vor Vertragsende möglich. Kündigen Sie den Vertrag nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer nicht, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr. In Sonderfällen hat der oder die Versicherungsnehmer:in ein außerordentliches Kündigungsrecht, mit dem er oder sie die Wohngebäudeversicherung außerhalb der üblichen Kündigungsfristen beenden kann. Formulieren Sie Ihre Kündigung eindeutig und in Textform, per Brief, Email oder Fax etc. Die Angabe eines Kündigungsgrunds ist für eine ordentliche Kündigung nicht nötig. Sie haben Fragen zu einem Wechsel zur Allianz oder möchten etwas an Ihrem bestehenden Vertrag ändern? Ihre Ansprechperson vor Ort berät Sie gerne zu einem passenden Schutzpaket für Ihre Immobilie.
Schriftlich oder online kündigen
Nutzen Sie unsere Vorlage zur Kündigung der Wohngebäudeversicherung: Tragen Sie einfach Ihre Daten ein und drucken Sie die Musterkündigung aus. Sie können aber auch online über untenstehenden Link kündigen.
Sie können Ihre Allianz Wohngebäudeversicherung ganz einfach mit wenigen Klicks online kündigen. Ohne Papier und Unterschrift. Sollten Sie noch Fragen haben, finden Sie dort auch die Nummer unserer Service-Hotline.
Tragen Sie Ihre Daten in das Musterformular ein und drucken Sie es anschließend aus und versenden Sie die Kündigung per Post. Unterschrift nicht vergessen!

Für diese Vorlage gelten die Allianz Nutzungs­bedingungen

Oft ist es besser, den Tarif an Ihre Situation anzupassen, anstatt Ihre Wohngebäudeversicherung zu kündigen.

Eine ordentliche Kündigung der Gebäudeversicherung muss Ihrem Versicherer spätestens drei Monate vor Vertragsablauf vorliegen. Ansonsten verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr. Bei der Fristwahrung der Kündigung zählt nicht das Absendedatum des Kündigungsschreibens, sondern das Eingangsdatum beim Versicherer. Deshalb wählen Sie am besten den Versand per Einschreiben mit Rückschein, weil hier das Zustelldatum dokumentiert ist. Bei einem normalen Einschreiben oder Fax dient der Sendebericht als fristgerechte Eingangsbestätigung.

Bei einer ordentlichen Kündigung müssen Sie keine Gründe angeben, warum Sie die Wohngebäudeversicherung kündigen. Die Kündigung muss in Textform erfolgen, d.h. per Brief, Email oder Fax und folgende Angaben enthalten:

  • Name, Adresse und Versicherungsscheinnummer
  • Adresse der Versicherung
  • Betreff: Kündigung der Gebäudeversicherung
  • Klar formulierte Willenserklärung, die Versicherung zum Ablauf des jeweiligen Versicherungszeitraums zu kündigen: "Hiermit kündige ich meine Wohngebäudeversicherung mit der Versicherungsscheinnummer xxxx ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Termin, dem TT.MM.JJ"
  • Ihre Unterschrift sowie Ort und Datum
Wichtige Versicherungs­leistungen

Grundsätzlich sollten Sie Ihre bestehende Wohngebäudeversicherung nur kündigen, wenn Sie bereits einen neuen Versicherungsvertrag besitzen. So gewährleisten Sie einen durchgehenden Versicherungsschutz für Ihre Immobilie. Eine Versicherungslücke kann im Extremfall ein enormes finanzielles Risiko bedeuten – selbst wenn der Zeitraum nur sehr kurz ist.

Bevor Sie sich für einen neuen Versicherer entscheiden, sollten Sie die Konditionen unterschiedlicher Anbieter genau vergleichen und darauf achten, dass Ihre neue Wohngebäudeversicherung nicht nur Standardleistungen wie Schutz bei Feuer, Sturm oder Leitungswasser umfasst. Auch Schäden durch Elementargefahren und Folgekosten, die durch Aufräumarbeiten, Hotelübernachtungen oder den Austausch von kontaminiertem Erdreich entstehen, sollten abgesichert sein.

Eine Wohngebäudeversicherung zu wechseln, kann sich beispielsweise nach einem Eigentümerwechsel lohnen.

Der neue Versicherungsvertrag sollte vor der Kündigung bereits unterschrieben sein, um einen nahtlosen Wechsel mit durchgängigem Versicherungsschutz zu gewährleisten. Es besteht sonst das Risiko im versicherungslosen Zeitraum bei einem Schadensfall selbst für alle Kosten aufkommen zu müssen.

Sollten Sie noch Fragen zum Tarifwechsel Ihrer Allianz Wohngebäudeversicherung oder zum Wechsel zur Allianz haben, kontaktieren Sie gerne unseren Allianz Kundenservice.

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Haben Sie Fragen zu Wechsel oder Kündigung der Wohngebäudeversicherung? Kontaktieren Sie uns direkt!

Wir freuen uns, Ihnen weiterhelfen zu können, %agencyName%

 Extrem­wetter in Deutschland

Schwere Stürme, große Hitze, starke lokale Überschwemmungen – 2021 ist Sinnbild für Extremwetter in Deutschland. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zahlten Versicherer 2021 für Schäden durch Stürme, Starkregen, und Hagel insgesamt rund 12,5 Milliarden Euro.

Nicht nur die Sturzflut „Bernd“ im Juli 2021 verursachte Sachschäden in Milliardenhöhe, durch die zunehmende Klimaerwärmung steigt generell das Risiko für Naturgefahren.

Die Zahlungen für die Schäden nahmen in Folge deutlich zu und steigen weiter an. Dies hat eine Anpassung der Versicherungsverträge zur Folge.

Allianz - Wohngebäudeversicherung Kündigung - Infografik: Naturgefahren und Sachschädenhöhe 2002 - 2021
Sonder­kündigungs­recht

Unter besonderen Umständen können Sie Ihre Wohngebäudeversicherung auch vorzeitig kündigen – also unterjährig und ohne bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit warten zu müssen. Eine Sonderkündigung der Gebäudeversicherung ist normalerweise in drei Situationen möglich:

  • Nach einer Beitragserhöhung durch den Versicherer
  • Nach einem Schadensfall
  • Bei einem Eigentümerwechsel

Beim Sonderkündigungsrecht spielt die Vertragslaufzeit keine Rolle. Wichtig dagegen ist, dass Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht innerhalb der Fristen Gebrauch machen, die in Ihren Versicherungsbedingungen genannt sind.

Für das Kündigungsschreiben der Wohngebäudeversicherung gelten die gleichen Regeln wie bei einer ordentlichen Kündigung (in Textform und unter Umständen per Einschreiben mit Rückschein). Allerdings muss aus dem Inhalt eindeutig hervorgehen, dass Sie die Wohngebäudeversicherung außerordentlich kündigen. Dazu gehört in diesem Fall auch die Angabe eines Kündigungsgrundes.

Ebenso wie der bzw. die Versicherungsnehmer:in kann auch das Versicherungsunternehmen die Wohngebäudeversicherung ordentlich und außerordentlich kündigen. Mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des laufenden Versicherungsjahres hat also auch der Versicherer die Möglichkeit, eine bestehende Versicherungsvertrag ohne weitere Angabe von Gründen zu beenden (ordentliche Kündigung).

Neben ihrem regulären Kündigungsrecht hat das Versicherungsunternehmen ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht und kann Ihre Wohngebäudeversicherung außerordentlich kündigen. In der Regel ist dies in folgenden Fällen möglich

  • nach einem Versicherungsfall, etwa nach einem Schaden durch Brand oder Blitzschlag
  • nach einem Eigentümerwechsel
  • bei gravierenden Vertragsverletzungen seitens des Versicherungsnehmers, zum Beispiel wenn dieser seine vorvertragliche Anzeigepflicht bei Vorschäden verletzt oder Sicherheitsvorschriften am Gebäude nicht einhält
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Wann kann ich eine Wohngebäudeversicherung mit einer Laufzeit von drei Jahren kündigen?

Wann eine Kündigung wirksam wird, hängt von der vereinbarten Laufzeit des Vertrages ab. Wenn die im Versicherungsvertrag vereinbarte Laufzeit drei Jahre ist, kann eine ordentliche Kündigung frühestens zum Ende des dritten Versicherungsjahres erfolgen.

Der Vorteil von Dreijahresverträgen ist, dass sie im Vergleich zu einem Jahresvertrag meist günstiger sind. Der Nachteil ist, dass Sie sich als Versicherungsnehmer:in für mehrere Jahre an die Versicherungsgesellschaft binden und weniger flexibel sind. Erst nach Ablauf der Vertragslaufzeit können Sie regulär kündigen und auf eine andere Wohngebäudeversicherung umsteigen.

Wann ist für die Kündigung der Wohngebäudeversicherung die Zustimmung der Bank notwendig?

In der Regel können Sie frei entscheiden, ob und wann Sie Ihre Wohngebäudeversicherung kündigen. Eine Einschränkung gibt es jedoch bei Immobilien, die mit einer Grundschuld oder Hypothek belastet sind. In diesem Fall ist die Zustimmung des Kreditinstituts erforderlich, damit die Kündigung des Versicherungsvertrages wirksam wird.

Kann ich meine Gebäudeversicherung nach einer Beitragserhöhung kündigen?

Erhöht Ihr Versicherer den Beitrag Ihrer Wohngebäudeversicherung, haben Sie grundsätzlich das Recht auf eine außerordentliche Kündigung. Diese müssen Sie fristgerecht einreichen, nachdem Ihnen das Beitragsanpassungsschreiben zugegangen ist. Die Fristen können Sie dem Beitragsanpassungsschreiben entnehmen. Üblicherweise erfolgen Beitragsanpassungen zum Ende eines Versicherungsjahres für das jeweilige Folgejahr.

Ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht, wenn der gleitende Neuwertfaktor erhöht wurde.

Kann ich meine Wohngebäudeversicherung nach einem Schadensfall kündigen?

Auch im Versicherungsfall haben Sie das Recht auf eine außerordentliche Kündigung. Dabei ist es unerheblich, ob Ihr Versicherer den Schaden reguliert oder nicht. Entscheidend ist vielmehr, dass der Vorgang abgeschlossen ist.

Auch im Schadensfall beträgt die Kündigungsfrist einen Monat und beginnt, sobald eine Entschädigung auf Ihrem Konto eingegangen ist oder Sie von einer anderweitigen Entscheidung in der Angelegenheit erfahren haben. Dann können Sie die Wohngebäudeversicherung entweder mit sofortiger Wirkung oder spätestens zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Wenn Sie kündigen, vergessen Sie nicht, die Schadennummer in Ihrem Kündigungsschreiben mit anzugeben.

Ich habe mein Haus verkauft. Kann ich meine Wohngebäudeversicherung jetzt einfach kündigen?

Verkaufen Sie Ihre Immobilie, müssen Sie die Versicherungsgesellschaft über den Eigentumswechsel informieren. Dazu teilen Sie dem Unternehmen den Namen und die Anschrift des neuen Besitzers oder der neuen Besitzerin mit. Mit dem Grundbucheintrag geht Ihre Wohngebäudeversicherung dann automatisch auf den Käufer oder die Käuferin über. Eine Kündigung der Gebäudeversicherung durch Sie als Verkäufer bzw. Verkäuferin ist nicht erforderlich – und auch nicht möglich, da Sie nicht mehr Versicherungsnehmer:in sind.

Kann ich als Erbe einer Immobilie den laufenden Versicherungsvertrag außerordentlich kündigen?

Stirbt der oder die Eigentümer:in einer Immobilie, geht sie nach §§ 1922, 1967 BGB automatisch auf den oder die gesetzlichen Erben über. Der Erbe oder die Erbin beziehungsweise die Erbengemeinschaft der versicherten Immobilie erbt aber nicht nur die Immobilie, sondern auch die bestehende Wohngebäudeversicherung. Anders als ein:e Käufer:in kann der Erbe bzw. die Erbin den Vertrag aber nicht außerordentlich kündigen, sondern muss den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten weiterführen. Erst zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer kann der Erbe bzw. die Erbin – unter Einhaltung der Kündigungsfrist von drei Monaten – die Wohngebäudeversicherung ordentlich kündigen.
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