Wenn bei der Abgabe Ihrer Willenserklärung ein Irrtum vorliegt, können Sie sie in der Regel anfechten. Es gibt verschiedene Arten von Irrtümern:
- Inhaltsirrtum
Ein Inhaltsirrtum liegt dann vor, wenn Sie sich zwar über die Erklärung an sich im Klaren sind, aber nicht über deren Bedeutung.
Ein Beispiel: Sie kaufen Autoreifen. Im Inserat steht der Zusatz "ohne Felgen". Allerdings verwechseln Sie Felgen und Radkappen und gehen davon aus, dass diese lediglich zur Zierde dienen.