Rechtliche Neuerungen: Das ändert sich 2024

(14.12.2023) Neues Jahr, neue Regelungen – auch im Jahr 2024 ändert sich rechtlich wieder einiges. So steigen beispielsweise die Regelsätze für das Bürgergeld und auch der Einkommensteuer-Freibetrag wird angehoben. Was sich 2024 noch ändern wird, lesen Sie hier.
Ab sofort können sich Arbeitnehmer:innen wieder per Telefon beim Arzt krankschreiben lassen. Die Regelung gilt nun nicht mehr nur für Atemwegserkrankungen, wie während der Corona-Pandemie, sondern für alle leichten Erkrankungen. Einzige Voraussetzung ist, dass man in der jeweiligen Arztpraxis bereits bekannt ist. Zudem ist der "gelbe Schein" nicht mehr nötig, da die Praxen und Krankenkassen die Daten für Arbeitnehmer:innen bereitstellen.
 
Statt bisher 502 Euro pro Monat erhalten Bürgergeld-Empfänger:innen ab Januar 563 Euro. Der Regelsatz steigt damit um 61 Euro. Auch für Kinder und Jugendliche gibt es mehr Geld. Zwischen 14 und 17 Jahren steigt das Bürgergeld auf 471 Euro, zwischen zwölf und 13 Jahren auf 390 Euro. Kinder unter sechs Jahren erhalten 357 Euro. Diese Erhöhung soll auch von den geplanten Haushaltseinsparungen nicht betroffen sein.
Ab Januar 2024 steigt der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer. Bei Ledigen erhöht er sich auf 11.604 Euro, bei Verheirateten auf 23.208 Euro. Auch der Kinderfreibetrag steigt im kommenden Jahr. Dieser wird 6.384 Euro pro Kind für beide Elternteile betragen. Bei getrennten Eltern wird der halbe Freibetrag (3.192 Euro) angesetzt.
Von bisher 12 Euro steigt der Mindestlohn 2024 auf 12,41 Euro pro Stunde an. Auch auf Minijobber:innen hat das Auswirkungen: Für sie steigt die Verdienstgrenze auf 538 Euro pro Monat beziehungsweise 6.456 Euro pro Jahr an. 
Im kommenden Jahr treten neue Anforderungen für Heizungen in Kraft. Nach dem sogenannten Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) dürfen bestehende Öl- und Gasheizungen nur noch bis Ende 2044 betrieben werden. Bei neuen Heizungen muss die Wärme zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen. Dazu zählen beispielsweise Strom aus Photovoltaik, Wärme aus Biogas, Bioöl, Holzpellets und Solarthermie. Außerdem zählen auch Umweltwärme, die Wärmepumpen zum Heizen nutzen, oder sogenannter grüner Wasserstoff. 
Der "Digital Services Act" (DSA) greift ab 17.02.24. Dadurch sollen unter anderem Verbraucher:innen Möglichkeiten erhalten, um bei digitalen Diensteanbietern Beschwerden einzureichen. So sollen illegale Inhalte leichter gemeldet werden können, die dann von den Unternehmen verbindlich geprüft werden müssen. Außerdem darf bei Online-Plattformen keine Werbung mehr ausgespielt werden, die auf sensiblen persönlichen Daten basiert, zum Beispiel politischer Überzeugung, sexueller Orientierung oder ethnischer Zugehörigkeit.
Ab 2024 gehören die rosa Zettel beim Arzt der Vergangenheit an. Für gesetzlich Versicherte müssen Ärzte und Ärztinnen für verschreibungspflichtige Medikamente das neue E-Rezept verwenden. Das gilt auch für Zahnarztpraxen oder Psychotherapeuten und -therapeutinnen mit Kassenzulassung. Um das E-Rezept über die E-Rezept-App einlösen zu können, benötigt man neben der NFC-fähigen Gesundheitskarte auch eine Pin von der Krankenkasse.
Wer zwischen 1965 und 1970 geboren ist und noch einen alten rosafarbenen oder grauen Führerschein besitzt, muss diesen bis spätestens 19. Januar umtauschen. Den neuen Führerschein im Kartenformat erhalten Sie bei der Führerscheinstelle. Das Ganze kostet in der Regel zwischen 25 und 35 Euro. Wer seinen Führerschein nicht rechtzeitig austauscht, muss mit einem Verwarngeld in Höhe von zehn Euro rechnen.
 

Das Pfandsystem für Flaschen wird ausgeweitet. Künftig gibt es auch auf Flaschen von Milch, Milchmischgetränken und anderen trinkbaren Milcherzeugnissen, zum Beispiel viele Fitnessdrinks mit Molkeprotein, Pfand. Diese gesetzliche Vorgabe gilt für Flaschen, die mindestens 0,1 und maximal drei Liter fassen.

Zudem sind ab Juli nicht ablösbare Flaschendeckel, sogenannte "Tethered Caps", für viele Einwegflaschen verpflichtend. Durch die feste Verbindung mit der Flasche sollen künftig weniger Deckel in der Natur weggeworfen werden. 

Die Leistungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung steigen zum 01.01.2024. Das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen steigen beispielsweise um jeweils 5 Prozent.
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