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Muskelshirts im Fitnessstudio: Verbot nur für Männer ist diskriminierend

(08.04.2024) Kleidungsvorschriften gibt es in vielen Fitnessstudios – nicht zuletzt häufig aus Sicherheitsgründen. Ein Studio musste nun jedoch wegen einer Regelung aus einem ganz anderen Grund vor Gericht. Dort gab es ein Verbot für sogenannte Muskelshirts. Zwar war das Verbot genderneutral formuliert, wurde in der Praxis jedoch nur bei Männern durchgesetzt. Eine Diskriminierung, wie das Amtsgericht Bad Urach entschied (Urteil vom 14.02.2024, Az. 1 C 161/23).
Kleidungsvorschriften gibt es in vielen Fitnessstudios – nicht zuletzt häufig aus Sicherheitsgründen. Ein Studio musste nun jedoch wegen einer Regelung aus einem ganz anderen Grund vor Gericht. Dort gab es ein Verbot für sogenannte Muskelshirts. Zwar war das Verbot genderneutral formuliert, wurde in der Praxis jedoch nur bei Männern durchgesetzt. Eine Diskriminierung, wie das Amtsgericht Bad Urach entschied (Urteil vom 14.02.2024, Az. 1 C 161/23).

Zwar wurde das Verbot geschlechtsneutral formuliert, im Studio durften jedoch Frauen weiterhin mit unbedeckten Schultern trainieren. Der Kunde sah sich als Mann diskriminiert und beschwerte sich bei dem Betreiber des Fitnessstudios. 

Das Fitnessstudio erklärte das Verbot wie folgt: Muskelshirts würden in der Regel mit Bodybuilding assoziiert, wovon sich das Fitnessstudio bewusst abheben wolle. Frauen trügen solche Bekleidung aus funktionalen oder vielleicht auch aus Gründen der Eitelkeit, nicht aber um ihre Muskelmasse zur Schau zu stellen. Dies sei statistisch anders als bei Männern. Deshalb sei die vorgegebene Kleiderordnung, auch wenn sie ausschließlich für Männer gelten sollte, gerechtfertigt. Nach einigen Monaten zog das Fitnessstudio das Verbot zwar zurück. Der betroffene Mann klagte dennoch auf Schadensersatz. 

Das AG Bad Urach sah in der Kleiderordnung ebenfalls eine Diskriminierung und sprach dem Betroffenen nun eine Entschädigung von 250 Euro zu. Sein Unterlassungsantrag hatte jedoch keinen Erfolg, da er inzwischen kein Mitglied des Fitnessstudios mehr ist. 

Auch wenn das Verbot genderneutral formuliert war, sei es dem Gericht zufolge eine Diskriminierung, dass nur Männer darauf hingewiesen wurden. Das Gericht erklärte zudem: Wenn Bodybuilder solche Personen seien, die schulterfrei trainieren, dann müsse dies sowohl für Männer als auch für Frauen gelten. 

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