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Ungültige Kündigungsfristen für BahnCards?

(08.02.2024) Gerade für Vielfahrer:innen ist die BahnCard häufig eine Option, um mit dem Zug günstiger von A nach B zu kommen. Doch jetzt steht der Deutschen Bahn wegen der Rabattkarte möglicherweise Ärger bevor. Denn: Verbraucherschützer:innen haben Klage eingereicht. Demnach seien die Kündigungsfristen unzulässig.
Gegenstand der Klage sind die sogenannten Probe BahnCards. Mit diesem Probe-Abo können Kundinnen und Kunden die BahnCard drei Monate lang testen. Eine Kündigung ist in den ersten vier Wochen des Testzeitraums möglich. Erfolgt keine rechtzeitige Kündigung, geht das Probe-Abo automatisch in eine reguläre BahnCard über. Diese hat eine Mindestlaufzeit von einem Jahr und kann derzeit bis zu sechs Wochen vor Ende der einjährigen Laufzeit gekündigt werden.  

Dagegen geklagt hat jetzt die Verbraucherschutzzentrale Thüringen. Den Verbraucherschützenden zufolge handele es sich beim Übergang zur regulären BahnCard um einen Anschlussvertrag, der monatlich kündbar sein müsse. Sie berufen sich dabei auf das 2022 in Kraft getretene Gesetz für faire Verbraucherverträge.

Die Deutsche Bahn äußert sich aktuell nicht zu dem Fall. Eine Klage seitens der Verbraucherzentrale sei dort noch nicht eingegangen. Vom Oberlandesgericht Frankfurt wurde der Eingang der Klage bereits bestätigt. Einen mündlichen Verhandlungstermin wird es jedoch voraussichtlich erst im Juni geben.

Das Urteil könnte sich auf Tausende von BahnCard-Abonnentinnen und -Abonnenten auswirken. Zum Beispiel für Nutzer:innen des Deutschlandtickets könnte eine Kündigung der BahnCard von Interesse sein. 

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