Im vorliegenden Fall ging es um die Website des Streamingdienstes Wow – ein Angebot von Sky. Dort mussten sich die Kundinnen und Kunden zunächst einmal in ihrem Konto einloggen, bevor sie ihr Abonnement kündigen konnten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hielt diesen Umstand für rechtswidrig – dem schloss sich nun auch das Landgericht München I an.
Online-Abos: Kündigung muss auch ohne Login möglich sein
(25.01.2024) Online-Abos sollten möglichst unkompliziert gekündigt werden können. Das Landgericht München I entschied, dass der vorherige Login im Kundenkonto eine unnötige Hürde darstellt. Abonnentinnen und Abonnenten sollten auch ohne Login kündigen können (Az. 33 O 15098/22).
Kündigungsbutton darf nicht auf Login-Seite führen
Begründet wurde das Urteil mit der 2022 eingeführten Kündigungsbutton-Pflicht. Demnach muss der Kündigungsbutton bei kostenpflichtigen Abonnements direkt zu der Seite führen, auf der man die Kündigungserklärung per Mausklick durchführen kann. Auf der Website des Streaminganbieters war dies jedoch nicht der Fall: Hier führte der Button auf eine Unterseite, auf der Kundinnen und Kunden zuerst ihre Zugangsdaten eingeben mussten. Gerade für diejenigen, die ihr Passwort vielleicht vor langer Zeit erstellt und vergessen hatten, schränke dieser Umstand die Kündigungsmöglichkeit unnötig ein, so das Gericht.
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