Bürgergeld scheitert im Bundesrat

(17.11.2022) Das von der Ampel-Koalition geplante Bürgergeld ist vorerst vom Tisch. Nachdem man sich im Bundestag auf den neuen Gesetzentwurf geeinigt hatte, stieß er nun in einer Sondersitzung des Bundesrats auf Widerstand und wurde letztendlich abgelehnt. So geht es jetzt weiter.
Eigentlich hätte das Bürgergeld, die größte Sozialreform seit Jahren, bereits im Januar 2023 eingeführt werden sollen, um Hartz IV abzulösen. Geplant war zum Beispiel, den Regelsatz zu erhöhen und die staatlichen Hilfen allgemein bürgernäher und unbürokratischer zu gestalten. Auch auf weniger Sanktionen durch das Jobcenter hatte man sich geeinigt. Das Bundeskabinett hatte bereits grünes Licht gegeben. Doch nun ist das Vorhaben im Bundesrat gescheitert, die erforderliche Stimmenmehrheit kam nicht zustande.
Schon früh wurden die Pläne der Ampel-Koalition kritisiert, vornehmlich vonseiten der Union. Das Bürgergeld würde bei Sozialempfängern die Motivation senken, eine Arbeit aufzunehmen, so die Begründung von CDU und CSU. Mehrere Landesregierungen beriefen sich auf den Grundsatz des Forderns und Förderns, der durch die Reform aus ihrer Sicht weiter eingeschränkt werde. Die Ampel-Koalition wies die Einwände zurück.
Nachdem das Bürgergeld im ersten Anlauf gescheitert ist, stellt sich natürlich die Frage, wie es mit der geplanten Sozialreform jetzt weitergeht. Als nächstes steht ein Vermittlungsausschuss zwischen Bundesrat und Ländern an: Dabei muss zunächst ein Kompromiss gefunden werden, bevor weitere Pläne ausgearbeitet werden können. Doch der einzige Punkt, in dem sich Bund und Länder bislang einigen konnten, ist die Erhöhung der Sozialleistungen von 449 Euro auf 502 Euro. Differenzen gibt es dagegen mehr als genug. So lehnt die Union beispielsweise die Abschaffung von Sanktionen oder eine Karenzzeit zu Beginn der Arbeitslosigkeit komplett ab.
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