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Fremde Bäume schneiden kann trotz Vereinbarung teuer werden

(21.03.2024) Ob Baum, Strauch oder Hecke – wenn das Grünzeug vom Nachbargarten auf das eigene Grundstück ragt, ist das für Viele ein Ärgernis. Es einfach abzuschneiden ist jedoch in der Regel nicht erlaubt. Und selbst wenn es eine Vereinbarung gibt, kann das Zuschneiden teuer werden – nämlich dann, wenn das Gewächs dadurch abstirbt (Az. 9 U 35/23).
Im vorliegenden Fall war ein rund 70 Jahre alter Baumbestand das Problem. Die Besitzerin und ihr angrenzender Nachbar hatten eine Vereinbarung zum Zurückschneiden der Bäume geschlossen. Demnach durfte der Nachbar auf sein Grundstück ragende Äste abschneiden.  Im Mai 2020 schnitt der Nachbar jedoch zwei Bäume sehr stark zu, auch über sein eigenes Grundstück hinaus. Ob sich die Bäume wieder erholen oder absterben werden, ist bislang unklar. 
Die Frau klagte daraufhin vor dem Landgericht Frankfurt und verlangte 35.000 Euro Schadensersatz. Das Gericht gestand ihr lediglich 4.000 Euro zu. Demnach müsse der Nachbar nur für die Wertminderung der Bäume und die Kosten für die Entsorgung der abgeschnittenen Äste aufkommen. Die Klägerin legte gegen das Urteil Berufung ein. Das OLG Frankfurt hob das erstinstanzliche Urteil nun auf.

Einen neuen, erwachsenen Baum als Ersatz für den möglicherweise abgestorbenen Baum zu pflanzen, sei dem OLG zufolge zwar in der Regel zu teuer und daher unverhältnismäßig. Der Schädiger müsse allerdings für die Pflanzung eines neuen, jungen Baumes bezahlen und zusätzlich den verbleibenden Wertverlust des Grundstückes ersetzen. 

In besonderen Fällen ist jedoch eine volle Erstattung für die Ersetzung von Bäumen möglich. Das wäre dann der Fall, "wenn Art, Standort und Funktion des Baumes für einen wirtschaftlich vernünftig denkenden Menschen den Ersatz durch einen gleichartigen Baum wenigstens nahelegen würden". 

Der Fall geht nun zurück an das Landgericht. Dieses muss entscheiden, welche Rolle die Bäume für das Grundstück gespielt haben. Mit einbeziehen soll es dabei auch den Einwand der Baumbesitzerin. Diese führte an, dass sie bei der aufwändigen, naturnahen Gartengestaltung Wert darauf gelegt habe, dass der Garten ein Zuhause für Vögel und andere Tiere bieten soll und einen Beitrag zur Umwandlung von Kohlenstoffdioxid in Sauerstoff leisten soll.

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