Fremde Bäume schneiden kann trotz Vereinbarung teuer werden
Klage auf Schadensersatz
Auch Wiederbeschaffung der Bäume kann Schadensersatz sein
Einen neuen, erwachsenen Baum als Ersatz für den möglicherweise abgestorbenen Baum zu pflanzen, sei dem OLG zufolge zwar in der Regel zu teuer und daher unverhältnismäßig. Der Schädiger müsse allerdings für die Pflanzung eines neuen, jungen Baumes bezahlen und zusätzlich den verbleibenden Wertverlust des Grundstückes ersetzen.
In besonderen Fällen ist jedoch eine volle Erstattung für die Ersetzung von Bäumen möglich. Das wäre dann der Fall, "wenn Art, Standort und Funktion des Baumes für einen wirtschaftlich vernünftig denkenden Menschen den Ersatz durch einen gleichartigen Baum wenigstens nahelegen würden".
Der Fall geht nun zurück an das Landgericht. Dieses muss entscheiden, welche Rolle die Bäume für das Grundstück gespielt haben. Mit einbeziehen soll es dabei auch den Einwand der Baumbesitzerin. Diese führte an, dass sie bei der aufwändigen, naturnahen Gartengestaltung Wert darauf gelegt habe, dass der Garten ein Zuhause für Vögel und andere Tiere bieten soll und einen Beitrag zur Umwandlung von Kohlenstoffdioxid in Sauerstoff leisten soll.