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Arbeitgeber negativ bewertet: Kununu muss Klarnamen nennen

(22.02.2024) Auf der Online-Plattform "Kununu" können Arbeitnehmer:innen ihre aktuellen oder ehemaligen Arbeitgeber in verschiedenen Kategorien bewerten. Das Ganze funktioniert natürlich anonym, um unter anderem diejenigen Personen zu schützen, die kritische Bewertungen abgeben. Doch die Anonymität hat ihre Grenzen, sagt jetzt das Oberlandesgericht Hamburg (Az. 7 W 11/24).
Über fünf Millionen Bewertungen findet man inzwischen auf der Bewertungsplattform "Kununu". Kein Wunder, dass sich darunter hin und wieder Bewertungen von Personen finden, die ihre Arbeitgeber nicht unbedingt in den höchsten Tönen loben. Häufen sich die negativen Einträge, kann dies das Image des Unternehmens nachhaltig schädigen. Im vorliegenden Fall verklagte eine Arbeitgeberin die Plattformbetreiber, weil sie Zweifel an der Echtheit der negativen Bewertungen hatte.

Eigentlich lebt die Plattform davon, dass User anonym Bewertungen abgeben können. Um die Echtheit zu verifizieren, hatte Kununu bislang lediglich die anonymisierten Bewertungen vorgelegt. Das sei bei einer konkreten Beanstandung jedoch nicht ausreichend, entschied das Oberlandesgericht Hamburg. Die Plattform könne sich hier nicht mehr auf den Datenschutz berufen, sondern müsse den Klarnamen der bewertenden Person nennen, um die Echtheit zu bestätigen.

Mit dem Urteil stellt das Gericht auch klar, dass Nutzer:innen von Kununu vor einer neuen Verantwortung stehen und ihre Beurteilungen wahrheitsgemäß verfassen sollten. Andernfalls drohen rechtliche Strafen. Wer seinen Frust im Job durch eine Kununu-Bewertung loswerden will, sollte sich das künftig besser zweimal überlegen.

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