Arbeitgeber negativ bewertet: Kununu muss Klarnamen nennen
Berufung auf Datenschutz nicht ausreichend
Eigentlich lebt die Plattform davon, dass User anonym Bewertungen abgeben können. Um die Echtheit zu verifizieren, hatte Kununu bislang lediglich die anonymisierten Bewertungen vorgelegt. Das sei bei einer konkreten Beanstandung jedoch nicht ausreichend, entschied das Oberlandesgericht Hamburg. Die Plattform könne sich hier nicht mehr auf den Datenschutz berufen, sondern müsse den Klarnamen der bewertenden Person nennen, um die Echtheit zu bestätigen.
Mit dem Urteil stellt das Gericht auch klar, dass Nutzer:innen von Kununu vor einer neuen Verantwortung stehen und ihre Beurteilungen wahrheitsgemäß verfassen sollten. Andernfalls drohen rechtliche Strafen. Wer seinen Frust im Job durch eine Kununu-Bewertung loswerden will, sollte sich das künftig besser zweimal überlegen.