Halloween-Schäden: Auf den Punkt gebracht
- Konfetti im Briefkasten, die Türklinke voll Senf oder Zahnpasta: All das gilt noch als Streich. Werden jedoch Hauswände beschmiert, Blumenkästen zerstört oder Briefkästen mit Böllern gesprengt, handelt es sich um Sachbeschädigung.
- Eltern müssen für entstandene Schäden nur dann aufkommen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
- Kinder unter sieben Jahren sind in Augen des Gesetzgebers nicht deliktfähig. Betroffene erhalten in diesem Fall keine Entschädigung.
Was ist beim Halloween-Kostüm erlaubt, was ist verboten?

Gilt das Vermummungsverbot auch an Halloween?
Ist eine Horrorclown-Halloween-Maske erlaubt?
Darf ich eine Uniform als Halloween-Kostüm tragen?
Darf ich Waffenattrappen bei mir tragen?
Welche Streiche sind an Halloween erlaubt – und welche verboten?

Halloween-Streiche: Harmlos oder Sachbeschädigung?
Harmlose Halloween-Streiche, die weder jemandem ernsthaft schaden noch mutwillig fremdes Eigentum zerstören, sind in der Regel erlaubt. Dazu zählt zum Beispiel:
- Autos mit Klopapier einwickeln
- Türklinke mit Zahnpasta beschmieren
- Konfetti werfen
- Tischfeuerwerk zünden
Die Grenze zum Vandalismus ist überschritten, wenn ein Halloween-Scherz den Tatbestand der Körperverletzung oder Sachbeschädigung erfüllt. Dazu gehört unter anderem:
- fremdes Auto zerkratzen
- mit Feuerwerkskörpern nach jemandem werfen
- jemandem verdorbene oder kontaminierte Lebensmittel unterjubeln
- Personen oder Gegenstände mit Eiern bewerfen
Wie sieht es Halloween-Streichen am Arbeitsplatz aus?
Ob Halloween-Streiche am Arbeitsplatz in Ordnung gehen, hängt davon ab, wie gut Sie sich mit Kollegen und Vorgesetzten verstehen. Auch das allgemeine Arbeitsklima und die Firmen-Policy oder Betriebsrichtlinie spielen eine Rolle.
Zwar gibt es kein Gesetz, das verbietet, Kollegen und vielleicht sogar dem Chef einen kleinen Streich zu spielen. Dennoch sollten Angestellte sich darüber im Klaren sein, dass der Scherz nach hinten losgehen kann. Zum Beispiel, wenn ein Kollege keinen Spaß versteht und Sie wegen eines Halloween-Streichs des Mobbings bezichtigt. Das kann ein Kündigungsgrund sein. Ansonsten gilt auch im beruflichen Umfeld: Sachbeschädigung (z.B. Manipulation von Computern oder anderen Office-Geräten) und Körperverletzung (z.B. durch Lockerschrauben eines Stuhls) gelten als Straftatbestände und sind tunlichst zu unterlassen.



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