Einer Berufshaftpflichtversicherung ist für fast jede berufliche Tätigkeit sinnvoll, denn überall können Fehler passieren und so unvorhersehbar Schäden entstehen. Für einige Berufsgruppen mit höherem Haftungsrisiko ist eine Berufshaftpflichtversicherung deshalb gesetzlich vorgeschrieben. Es sind vor allem solche, bei denen durch Beratungs- oder Behandlungsfehler großer Schaden entstehen kann. Beispiele für freie Berufe mit Versicherungspflicht sind u. U. Architekten und Ingenieure.
Auch wenn bei Ihnen keine gesetzliche Pflicht besteht: Eine Berufshaftpflicht ist für Selbstständige und Freiberufler eine wichtige Absicherung. Denn diese haben oft nicht die nötigen Rücklagen, um für hohe Forderungen finanziell aufzukommen.
Wichtig: Für Berufsgruppen, die vorrangig beratend, gutachterlich und/oder verwaltend tätig sind, wie z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, ist die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit der wichtigste Schutz gegen berufliche Risiken.
Der Versicherungsschutz der Berufshaftpflichtversicherung besteht für Sie und Ihre Mitarbeiter und umfasst alle Tätigkeiten, die im Rahmen des versicherten Berufsbildes anfallen.
Versichert sind je nach Bedarf der einzelnen Berufsgruppe:
In einigen Berufen überwiegen oft die reinen Vermögensschäden, z. B. bei Architekten und Ingenieuren. Für diese stellt die Allianz eine Deckung im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung für den Schadenfall zur Verfügung.
Für einige Berufe ist die Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend, da bereits kleine Fehler hohe Schäden verursachen. Es sind vor allem freie Berufe mit einem Schwerpunkt in der Beratung oder Behandlung, wie Architekten, Ingenieure oder Ärzte.
Grundsätzlich ist eine Berufshaftpflicht für weitere Berufsgruppen sinnvoll, die ihre Kunden beraten und behandeln, etwa Kosmetiker, Yogalehrer oder Heilberufe wie Heilpraktiker, Logopäden und Masseure. Damit sichern Sie sich finanziell gegen drohende Schadenersatzforderungen ab. Für Berufsgruppen, die für Ihre Kunden überwiegend beratend, verwaltend und/oder gutachterlich tätig sind (z. B. Rechtsanwälte oder Steuerberater) empfiehlt sich die Absicherung über eine Vermögensschadenhaftpflicht.