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Eine Haft­pflicht­versicherung für Paare ist ein Haftpflicht-Ver­siche­rungs­vertrag für zwei Personen. Im Vergleich zu zwei einzelnen privaten Haft­pflicht­verträgen sparen Sie in der Regel beim Beitrag. Als Paar gelten Ehe­leute, einge­tragene Lebens­partner­schaften und zusammen wohnende Partner:innen. Grund­sätzlich ist es möglich, zwei Haft­pflicht­ver­siche­rungen zu führen. Das lohnt sich aber nur, wenn ein:e Partner:in zum Beispiel eine Zweit­wohnung besitzt oder mietet. Ziehen Paare zusammen und möchten eine gemein­same Privat­haft­pflicht ab­schließen, kündigen sie in der Regel den jüngeren Vertrag und passen den älteren an, indem sie die zweite Person mit­versichern und gegebenen­falls die Versicherungs­summe erhöhen oder zum Beispiel durch Zusatz­bau­steine weitere Leis­tungen den Versicherungsschutz er­gänzen.
Die private Haftpflicht­versicherung für Partner:innen bietet die glei­chen Leis­tungen wie eine Haft­pflicht für Einzel­personen. Die Besonder­heit: Für Paare reicht in der Regel ein Vertrag aus. Eine Haft­pflicht­ver­siche­rung leistet bei Schä­den, die Ver­si­che­rungs­nehmer:innen versehent­lich an fremdem Eigen­tum ver­ursachen oder wenn sie jeman­den unbe­ab­sich­tigt verletzen.

Die Haftpflicht für Paare springt zum Bei­spiel ein, wenn:

  • … ein Schaden an der Miet­wohnung entsteht: In Ihrer Wohnung befindet sich eine mit­vermietete Einbau­küche mit Glas­keramik-Kochfeld. Ihr Partner kocht zum ersten Mal mit Ihrer guss­eisernen Pfanne. Das Gewicht ist für ihn unge­wohnt, die Pfanne rutscht ihm aus der Hand und kracht auf das Ceran­koch­feld, das einen Sprung be­kommt.
  • … Sie aus Versehen fremdes Eigen­tum beschädigen: Sie haben eine gemein­same Freundin zu Besuch, die Ihnen stolz ihr neues Smart­phone zeigt. Mit einer unglück­lichen Hand­bewegung schlagen Sie es ihr ver­sehent­lich aus der Hand und das teure Gerät geht zu Bruch.
  • … Sie in den Urlaub fahren und die Ein­richtung des Hotel­zimmers beschä­digen: Ein Glas Rot­wein im Bett soll einen roman­tischen Abend eröffnen. Doch beim Ab­stellen der Flasche ver­fehlen Sie die Ab­lage­fläche und ver­schütten den Wein über den Teppich.

Schon gewusst? Bei der Allianz Privat-Haftpflichtversicherung sind ab Tarif Smart auch Schäden an geliehenen Gegen­ständen versichert. Und verlieren Sie den Schlüssel Ihrer Miet­wohnung, kommt die Haft­pflicht ab Tarif Smart eben­falls dafür auf.

  • Unverheiratete Paare, die zusammen­ziehen, sparen mit einer gemein­samen Privat­haft­pflicht beim Beitrag.
  • Ehepaare und einge­tragene Lebens­partner­schaften – auch wenn sie ver­schiedene Wohn­sitze haben.
  • Befindet sich ein:e Partner:in in einer Pflege­einrichtung, gilt der Haft­pflicht-Ver­sicherungs­schutz eben­falls.

Bei der Allianz gibt es die private Haft­pflicht­ver­sicherung für Menschen in allen Lebens­lagen. Familien, Singles, Paare mit und ohne Kinder oder Allein­er­ziehende finden den passenden Haft­pflicht-Tarif und können die Ver­sicherung individuell auf ihre Bedürf­nisse anpassen.

Nur wenige Schritte: Berechnen Sie jetzt die voraus­sichtlichen Kosten Ihrer Allianz Privat­haft­pflicht.
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Ziehen Paare mit jeweils einer eigenen Haft­pflicht in eine gemein­same Wohnung oder ein Haus, gilt in der Regel ein Son­der­kündi­gungs­recht für den jünge­ren Vertrag. Das heißt: Sie dürfen diesen fristlos kündigen. Den älteren Ver­trag passen Sie an und lassen vom Versicherer Ihre:n Partner:in ergänzen und damit mit­versichern.

Ältere Verträge haben oft nicht die besten Kondi­tionen. Daher sollten Sie Leis­tungen und Versicherungs­summe Ihres Vertrages prüfen und gege­benen­falls aktuelle Angebote für Paar-Haft­pflicht­versiche­rungen ver­gleichen, um das passende Paket für Ihre Ansprüche zu finden.

Laufen zwei private Haft­pflicht­versiche­rungen parallel, greift im Schadens­fall die Versicherung der Person, die den Schaden verursacht. Dennoch ist ein gemein­samer Paar-Tarif in der Privathaft­pflicht meist die bessere Option. Die Paar-Versicherung ist günstiger, für Schäden am gemein­samen Eigen­tum leistet dann in den meisten Fällen die Haus­rat­ver­siche­rung. Zwei Einzel­verträge bieten sich nur an, wenn ein:e Partner:in eine Zweit­wohnung mietet.

Übrigens: Die Haus­rat­ver­siche­rung ist eine sinnvolle Ergänzung zur privaten Haft­pflicht­ver­sicherung, wenn Sie als Paar zu­sammen­ziehen und Ihr gemein­sames Eigen­tum schützen wollen. Auch für den Schutz Ihres Haus­rats benötigen Sie nur einen Vertrag.

Bei der Allianz sind in der privaten Haftpflichtversicherung für Paare in allen Tarifen folgende Leistungen enthalten:

  • Schutz bei Schäden an fremdem Eigentum sowie Personen- und Vermögensschäden an Dritten
  • Schutz bei Mietsachschäden, zum Beispiel bei Beschädigung der gemeinsam gemieteten Einbauküche
  • Schutz bei Gebrauch nicht versicherungspflichtiger Fahrzeuge, zum Beispiel wenn Sie beim Fahren mit Fahrrad oder Pedelec einen Schaden an einem Pkw verursachen
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche – auch vor Gericht, zum Beispiel wenn Ihr:e Nachbar:in Sie beschuldigt, den Gartenzaun beschädigt zu haben, obwohl es sich um einen Sturmschaden handelt

Bei der Allianz können Paare ihre Privat­haft­pflicht um Zusatz­leistungen ergänzen, wie zum Beispiel Dienst-Haft­pflicht für Personen, die im öffent­lichen Dienst arbeiten. Außer­dem gibt es je nach Tarif zusätz­liche Leis­tungen und höhere Versicherungs­summen: Unter anderem greift die Privat­haft­pflicht ab Tarif Smart bei privatem und beruf­lichem Schlüssel­verlust, ab Komfort ist eine Ent­schädigung zum Neu­wert enthalten und in Premium sind Schäden bis zu 100 Millionen Euro gedeckt.

Die Allianz Privat-Haft­pflicht für Paare gibt es in folgendem Beispiel für 6,07 Euro pro Monat:

  • Alter der Personen: 25
  • Smart­tarif mit Partner:in
  • 50 Mio. Euro Versicherungs­summe
  • 150 Euro Selbst­behalt
  • Bei monatlicher Zahlung

Zum Vergleich: Für einen 25-jährigen Single gibt es die Allianz Privat-Haft­pflicht im Tarif Smart ab 5,01 Euro.

Informationen zur Berechnungsgrundlage

  • Alter 25 Jahre
  • Single ohne Kind
  • Anzahl der Vorschäden in den letzten 5 Jahren: keine
  • Versicherungssumme 50 Millionen
  • 150 Euro Selbstbehalt
  • Vertragslaufzeit 1 Jahr
  • Monatliche Zahlweise

(Stand: Juni 2024)

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Ihre Allianz Haft­pflicht zahlt
  • Personen­schäden, Sach­schäden und Ver­mögens­schäden
  • bei Schäden, die im Rahmen einer privaten (nicht hoheitlichen) ehren­amtlichen Tätig­keit oder un­ent­geltl­ichen Frei­willigen­arbeit (soziales Enga­gement) entstehen
  • bei Verlust von privat und beruflich genutzten Schlüsseln – ab Tarif Smart
  • Gefälligkeitsschäden: Wenn bei einer unentgeltlichen Hilfeleistung, wie zum Beispiel beim Umzug eines Freundes, ein Schaden verursacht wird
  • Für Internetnutzung und elektronischen Datenaustausch: Wenn Sie zum Beispiel einem Dritten eine schadhafte Datei übermitteln und sein Computer sich daraufhin nicht mehr starten lässt
Ihre Allianz Haft­pflicht zahlt nicht
  • Eigenschäden: Schäden, die durch Eigenverschulden am eigenen Eigentum und von mitversicherten Personen (Ihr Partner oder Ihre Partnerin) entstehen
  • bei Schäden im beruf­lichen beziehungsweise ge­werb­lichen Kon­text
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Bisherige Kunden und Kundinnen haben uns bewertet
Hohe Zufrieden­heit bei der Privat­haft­pflicht­versicherung

In welchem Alter ziehen die meisten Paare zusammen?

Die meisten Paare ziehen im mittleren Alter (30 bis 39) zusammen: 95 Prozent der Befragten einer Parship-Studie aus dem Jahr 2024 geben an, mit dem oder der Partner:in zusammen­zuwohnen. Die Gründe: Der geteilte Alltag stärkt die Beziehung und bringt in der Regel finanzielle Vorteile mit sich. Nicht nur, weil sich Paare von Miete bis Streaming-Abo-Tarif viele laufende Kosten teilen, sondern auch, weil sie bestimmte Versicherungen zusammen­legen können – wie zum Beispiel die Hausrat­versicherung oder private Haft­pflicht­versicherung.

Für manche Paare folgt nach dem Umzug in die gemeinsame Wohnung die Familienplanung als nächster großer Schritt. Trifft das auf Sie zu? Dann ist eine Familien­haftpflicht sinnvoll, die auch bei einem Schaden durch Kinder leistet.

Lesen Sie mehr im Ratgeber Schäden durch deliktunfähige Kinder.

Wann ist der Partner oder die Partnerin bei der Haftpflichtversicherung mitversichert?

Ihr Partner oder Ihre Partnerin ist in Ihrer privaten Haft­pflicht mit­versichert, wenn Sie ihn oder sie von dem Ver­sicherer in den Vertrag auf­nehmen lassen.

Muss ich eine neue Versicherung abschließen, wenn ich meine:n Partner:in mitversichern will?

Nein, Sie können Ihre:n Partner:in in Ihren bestehenden Vertrag auf­nehmen.

Wer zählt als Lebenspartner:in bei meiner Haftpflichtversicherung?

Alle Paare unab­hängig von Geschlecht und Alter können eine gemein­same Haft­pflicht­ver­sicherung bei der Allianz ab­schließen.
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