Hund verursacht Unfall: Das Wichtigste in Kürze
- Auch wenn Ihr Hund noch so gut erzogen ist – manchmal lässt es sich nicht verhindern, dass er Schäden verursacht. Die Allianz Hundehalter-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor dem finanziellen Risiko und übernimmt berechtigte Schadensersatzansprüche.
- Eine Autoversicherung, genau genommen die Kfz-Haftpflichtversicherung, ist in Deutschland Pflicht. Sie kommt für Sach- und Personenschäden auf, die Sie anderen mit Ihrem Fahrzeug zufügen.
- Läuft Ihnen ein Hund vor das Auto, erstattet Ihre Teilkasko sogar die Reparaturkosten für Ihren Wagen.
Hundehalter haften wegen der „verschuldensunabhängigen Tiergefahr“

Im Bürgerlichen Gesetzbuch § 833 steht dazu:
„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“
Der Hundehalter muss also in unbegrenzter Höhe für alle Verletzungen, Sach- und Vermögensschäden aufkommen, die das Haustier verursacht – und das auch, wenn er gar nicht schuld ist. Das Gesetz besagt nämlich, dass allein die Haltung eines Tieres eine unberechenbare Gefahr darstelle. Man muss also davon ausgehen, dass immer etwas passieren kann, auch wenn der Hund noch so gut erzogen ist.
Der Haftpflicht-Experte Dr. Jörg Hipp der Allianz bestätigt: „Dabei spielt es keine Rolle, ob der Hund nun ordnungsgemäß an der Leine geführt wird oder frei läuft – bei einem Unfall ist der Halter immer haftbar.“
Dabei prüft die Schadenabteilung der Haftpflichtversicherung, ob und wenn ja, in welcher Höhe der Hundehalter für den Schaden einzutreten hat. Alle berechtigten Ansprüche begleicht die Versicherung dann und wickelt sie ab. Forderungen, die überhöht oder gar unberechtigt sind, wehrt sie ab – notfalls auch vor Gericht.
„Dabei geht es nicht selten um mehr als nur Reparaturen an Autos oder Fahrrädern, sondern auch um Kosten im Bereich mehrerer Millionen, wenn zum Beispiel ein Chirurg mit einer kaputten Hand nie mehr seinen Beruf ausüben kann“, so Jörg Hipp.
In einigen Bundesländern, wie Hamburg oder Berlin, ist deshalb die Hundehalter-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Kampfhunde müssen immer versichert werden. Kleintiere, wie Meerschweinchen und Katzen, sind in der Privat-Haftpflicht mit abgedeckt – Hunde und Pferde muss man gesondert versichern.
Häufig ist die Schuldfrage bei Verkehrsunfällen aber nicht eindeutig zu klären, sodass es zu einer „Haftungsquote“ kommt, also der eine Unfallgegner einen gewissen Prozentsatz des Schadens trägt und der andere den Rest.
Fahrzeughalter trifft häufig eine Mithaftung

Hätte der Autofahrer durch langsameres und achtsameres Fahren den Unfall noch abwenden können? Eine Frage, die meist nicht eindeutig zu beantworten ist.
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass es eine generell gefährliche Tätigkeit ist, sich mit einem Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu bewegen. Deshalb trifft den Fahrzeughalter im Falle einer Kollision mit einem Hund oftmals eine Mithaftung. Denn selten lässt sich feststellen, dass der Unfall unabwendbar war.



