- Für gesetzlich Versicherte gilt: Pflegesachleistungen erhalten Sie, wenn ein ambulanter Pflegedienst Sie zu Hause pflegt. Ihre Pflegekasse bezahlt den Dienst direkt, sodass Sie keine Geldleistung, sondern eine Sachleistung bekommen.
- Für privat Versicherte gilt: Sie bekommen keine Pflegesachleistungen. Die private Pflegepflichtversicherung stellt Ihnen Geldleistungen zur Verfügung, z. B. für einen ambulanten Pflegedienst.
- Als pflegebedürftige Person haben Sie ab Pflegegrad 2 Anspruch auf Pflegesachleistungen (für gesetzlich Versicherte) und Geldleistungen (für privat Versicherte). Die jeweilige Höhe ist dabei abhängig vom Pflegegrad.
- Bei Bedarf können Sie Pflegesachleistungen bzw. Geldleistungen und Pflegegeld kombinieren. Pflegegeld erhalten Sie, wenn Angehörige Sie pflegen.
- Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung der Allianz können Sie Vorsorgelücken im Pflegefall schließen. Denken Sie rechtzeitig an den Abschluss!
Pflegesachleistung
Pflegesachleistungen: Kurz erklärt
Was sind Pflegesachleistungen?
Unterscheidung: Gesetzliche Pflegekasse und private Pflegepflichtversicherung
Pflegesachleistungen sind Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung (Pflegekasse) für gesetzlich Versicherte. Dabei werden Pflegeleistungen erbracht, indem die Pflegekasse die Leistungen (z. B. den Pflegedienst) bezahlt. Die versicherte Person erhält somit "nur" die "Sachleistung", in diesem Beispiel: die Pflege durch den Pflegedienst.
Pflegesachleistungen gibt es in der privaten Pflegepflichtversicherung in diesem Sinne nicht. Vielmehr erhalten Privatversicherte Geldleistungen, die sie für den „Ersatz von Aufwendungen für häusliche Pflegehilfen“ einsetzen können. Die private Pflegepflichtversicherung stellt dem Privatversicherten ab Pflegegrad 2 somit Geld zur Verfügung. Die eigentliche „Sachleistung“ (z. B. der professionelle Pflegedienst) beauftragt und bezahlt er oder sie selbst.
Definition: Pflegesachleistungen und Geldleistungen
Falls Sie pflegebedürftig werden und sich für eine Pflege im eigenen Zuhause entscheiden, können Sie einen professionellen Pflegedienst mit Ihrer Betreuung beauftragen.
- Als gesetzlich versicherte Person können Sie Pflegesachleistungen (also den professionellen Pflegedienst) in Anspruch nehmen. Ihre Pflegekasse übernimmt die Kosten dafür bis zu einer Höchstgrenze.
- Auch als privatversicherte Person können Sie den professionellen Pflegedienst beauftragen. Ihre private Pflegepflichtversicherung bezahlt den Dienst jedoch nicht selbst, sondern stellt Ihnen dafür Geldleistungen zur Verfügung.
- In der Höhe sind Pflegesachleistungen und Geldleistungen somit gleich, nur die Abrechnung mit der Pflegeversicherung unterscheidet sich.
Welche Leistungen?
Je höher Ihr Pflegegrad ist, desto mehr Sach- bzw. Geldleistungen stehen Ihnen zu. Die Pflegeversicherungen zahlen dabei für die Grundpflege sowie für verschiedene Leistungen im hauswirtschaftlichen Bereich. Dazu gehören vor allem:
- Beratung für pflegebedürftige Person und deren Angehörigen
- Pflegemaßnahmen, z. B. Unterstützung bei Körperpflege und Ernährung
- Pflegehilfe durch pflegerische Betreuung und Begleitung im Alltag, etwa durch gemeinsame Spaziergänge oder Gedächtnistraining
- Unterstützung im Haushalt: Kochen, Einkaufen, Putzen etc.
Für wen sind Pflegesachleistungen mit einem ambulanten Pflegedienst sinnvoll?
Der Schritt in die Pflegebedürftigkeit ist für viele Personen ein Schock und eine große Herausforderung. Verständlicherweise ist die Betreuung zu Hause für den Pflegebedürftigen oft der nahe liegende Wunsch.
Wenn die pflegebedürftige Person von professionellen Pflegekräften zu Hause (z. B. ein mobiler häuslicher Pflegedienst) betreut werden möchte, dann kann sie dafür Pflegesachleistungen nutzen. Diese können ab Pflegegrad 2 in Anspruch genommen werden. Die Pflegekassen übernehmen oder beteiligen sich an den Kosten für den Pflegedienst.
Höhe und Finanzierung der Pflegesachleistungen
Wann bekommen Sie als GKV-versicherte Person Pflegesachleistungen?
Generell haben Sie Anspruch auf Pflegesachleistungen, wenn Sie sich für eine Pflege zu Hause entscheiden. Dabei gelten folgende Voraussetzungen für den Erhalt dieser Pflegeleistungen:
- nachweisliche Pflegebedürftigkeit
- anerkannter Pflegegrad 2 bis 5 (früher Pflegestufe 1 bis 3)
- häusliche Pflege durch einen zugelassenen professionellen Pflegedienst
Gesetzlich versichert: Pflegesachleistungen in der Pflegekasse
Privat versichert: Geldleistungen in der privaten Pflegepflichtversicherung
Als privat Versicherter oder privat Versicherte müssen Sie die Kosten zunächst selbst bezahlen, bekommen sie aber von Ihrer Pflegepflichtversicherung erstattet. Falls die Aufwendungen den Maximalbetrag übersteigen, der Ihnen bei Ihrem Pflegegrad zusteht, müssen Sie für diese zusätzlichen Kosten selbst aufkommen. Sie können auch frühzeitig eine private Pflegezusatzversicherung abschließen, um die Versorgungslücke abzumildern oder zu schließen.
Ob Sie auch außerhalb von Deutschland Anspruch auf Pflegegeld haben, erfahren Sie in unserem Ratgeber Pflege im Ausland.
Hervorragende Leistungen mit einer privaten Pflegezusatzversicherung
Eine Pflegeversicherung ist für gesetzlich Versicherte (Pflegekasse) und Privatversicherte (private Pflegepflichtversicherung bzw. oft auch nur "private Pflegeversicherung" genannt) der Basisschutz. In vielen Fällen reichen die Leistungen der Pflegeversicherung jedoch nicht aus.
Aber wie viel kostet Sie eine Privatvorsorge bei der Allianz?
Berechnen Sie Ihren Beitrag in wenigen Schritten. Digital, sicher und transparent. Bei Fragen sind wir gerne persönlich für Sie da! Ist Ihnen der empfohlene Tagessatz zu hoch, können Sie diesen im Rechner anpassen. Auch ein niedrigerer Tagessatzes entlastet im Pflegefall spürbar und reduziert Ihren Beitrag.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum Abschluss: Der Vertragsschluss einer Allianz Pflegezusatzversicherung ist nur möglich, solange keine Pflegebedürftigkeit besteht und noch kein Pflegegrad beantragt worden ist. Oder wenn innerhalb der letzten fünf Jahren keine ernsthaften Erkrankungen bestanden. Der Online-Abschluss ist bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres möglich. Falls Sie bereits 60 Jahre oder älter sind, sind wir gerne persönlich für Sie da.
Pflege zu Hause: Wie hoch sind die Pflegesachleistungen je Pflegegrad?
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|
Pflegegrad*
|
Pflegesachleistung
bis zu |
|---|---|
| 1 | - |
| 2 | 796 € |
| 3 | 1.497 € |
| 4 | 1.859 € |
| 5 | 2.299 € |
| *Pflegebedürftige aller Pflegegrade haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131 € monatlich. | |
Antrag auf Pflege-(sach)leistungen
Als gesetzlich versicherte Person: So reichen Sie einen Antrag auf Pflegesachleistungen ein
Es gibt keine einheitlichen Antragsformulare. Es genügt ein formloser Antrag, z. B. ein Anruf. Der Antrag wird bei Ihrer zuständigen Pflegekasse eingereicht. Im Anschluss erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse alle notwendigen Formulare. Diese werden von der pflegebedürftigen oder einer bevollmächtigten Person ausgefüllt und der Pflegekasse übermittelt.
Wenn Sie als gesetzlich Versicherter oder gesetzlich Versicherte beim Beantragen Hilfe benötigen, haben Sie einen Anspruch auf Beratung bei Ihrer Pflegekasse. Diese ist verpflichtet, einen Ansprechpartner oder eine Ansprechpartnerin zu nennen - und zwar innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung.
Als privatversicherte Person: Antrag auf Pflegeleistungen
Auch hier genügt ein formloser Antrag per Telefon, Fax oder postalischem Anschreiben bei Ihrer privaten Pflegepflichtversicherung. Im Anschluss erbittet die private Pflegepflichtversicherung weitere Informationen und bespricht mit Ihnen auf Wunsch die nächsten Schritte.
Wenn Privatversicherte Hilfe bei der Beantragung benötigen, können Sie sich jederzeit an die compass Pflegeberatung wenden.
Als Privatversicherter oder Privatversicherte der Allianz finden Sie den Antrag auf Pflegeleistungen direkt online hier: zum Online Antrag.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegesachleistungen und Pflegegeld?
Können Sie Pflegesachleistungen und Pflegegeld kombinieren?
Wenn Sie zu Hause gepflegt werden, dann erhalten Sie entweder Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Es ist aber auch möglich, dies zu kombinieren. Dann spricht man von Kombinationspflege bzw. Kombinationsleistungen.
Beispiel: Eine pflegebedürftige Person wird von Angehörigen zu Hause versorgt. Oft können Angehörige allerdings bestimmte Leistungen nicht übernehmen, weil Ihnen beispielsweise die medizinischen Kenntnisse fehlen. In diesem Fall kann unterstützend ein ambulanter Pflegedienst in Anspruch genommen werden. Für die häusliche Pflege (durch Angehörige) wird somit ein anteiliges Pflegegeld bezogen und ein Pflegedienst in Anspruch genommen: Somit ist das eine Kombination aus Geldleistung und Sachleistung.
Die Höhe des Pflegegelds verringert sich dabei abhängig von den gezahlten Sachleistungen. Nehmen Sie beispielsweise 70 Prozent der Ihnen zustehenden Sachleistungen in Anspruch, erhalten Sie noch 30 Prozent des Pflegegelds.
Zusätzlich möglich zu Pflegesachleistungen:
- Tages- und Nachtpflege: Wer Pflegesachleistungen bezieht, kann die teilstationäre Pflege in einem Pflegeheim in Anspruch nehmen. Sie umfasst die zeitweise Betreuung (z. B. Tagespflege). Dabei werden von der Pflegekasse Leistungen wie Pflege- und soziale Betreuungskosten, die medizinische Behandlungspflege sowie der Transport zum Pflegeheim übernommen.
- Kurzzeitpflege: Sollte der professionelle Pflegedienst einmal ausfallen, dann haben Pflegebedürftige ab einem Pflegegrad 2 Anspruch auf Kurzzeitpflege: Sie ist eine zeitlich begrenzte vollstationäre Pflege (Vollzeitpflege) in einem Pflegeheim.
- Verhinderungspflege: Auch die Verhinderungspflege kommt als mögliche Zusatzleistung in Frage. Sie ist eine Ersatzpflege für private Pflegepersonen, die zum Beispiel durch Urlaub oder Krankheit verhindert sind.
Welche Vorteile bietet die Kombinationspflege?
Sind Pflegesachleistungen steuerlich absetzbar?
Das gilt zum Beispiel für folgende Kosten:
- Pflegeheim
- Ambulanter Pflegedienst
- Pflegehilfsmittel
Auch für Pflegesachleistungen gilt: Sie sind steuerlich absetzbar. Voraussetzung hierfür ist, dass sie von einem zugelassenen ambulanten Pflegedienst oder einer Haushaltshilfe verrichtet werden. Das wären zum Beispiel Hilfen beim Kochen, Einkaufen, Putzen oder beim Duschen. Zu beachten ist, dass es keine medizinische Behandlungspflege oder Krankenpflege (Hauskrankenpflege) sein darf.
Was sind Entlastungsleistungen in der Pflege?
Der Entlastungsbetrag kann für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen eingesetzt werden. Ziel der Entlastungsleistung ist es, die pflegenden Angehörigen im Pflegealltag zu unterstützen. Die Pflegeversicherung zahlt dem oder der Pflegebedürftigen einen monatlich einheitlichen Betrag von bis zu 131 Euro - den Entlastungsbetrag. Dieser Betrag ist unabhängig vom Pflegegrad immer gleich.
Allerdings wird der Betrag nur gewährt, wenn die Leistungen tatsächlich in Anspruch genommen wurden. Die pflegebedürftige Person geht zunächst in Vorleistung. Die Rechnung kann er oder sie dann im Nachgang bei seiner Pflegeversicherung einreichen. Weitere Voraussetzungen für einen Entlastungsbetrag sind:
- ein anerkannter Pflegegrad
- die Pflege findet in häuslicher Umgebung statt
- der Entlastungsbetrag wird zur Entlastung eines bzw. einer Angehörigen oder zur Förderung der Selbstständigkeit des bzw. der Pflegebedürftigen genutzt
- gesetzlich anerkannte Entlastungs- und Betreuungsleistungen
Umwandlung von Sachleistungen in Betreuungsleistungen
Ein Beispiel:
Die pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 3 wird zu Hause von ihren pflegenden Angehörigen betreut. Gelegentlich nutzt die pflegebedürftige Person die Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes. Für diese Sachleistung stehen monatlich 1.859 Euro zur Verfügung. Allerdings unterstützt der ambulante Pflegedienst nicht täglich, sondern nur gelegentlich. Die Kosten belaufen sich daher auf 1.115,40 Euro, was 60 Prozent der gesamten Sachleistung entspricht.
Der pflegebedürftigen Person stehen nun noch 743,60 Euro (40 Prozent der Sachleistungen) monatlich zur Verfügung. Dieser Betrag (der sogenannte Umwandlungsbetrag) kann für zusätzliche Entlastungs- und Betreuungsleistungen verwendet werden. Bei völliger Ausschöpfung dieses Betrages bis zur Höchstgrenze der Sachleistung (743,60 Euro) kann dann kein (anteiliges) Pflegegeld mehr gezahlt werden.
Die möglichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen können vielfältig sein: Zum Beispiel Leistungen der Tages- oder Nachtpflege, haushaltsnahe Dienstleistungen (z. B. Haushaltshilfe, Einkaufsbegleitung oder Seniorenbetreuung zu Hause) oder auch Leistungen der Kurzzeitpflege.
Die fünf Pflegegrade
So werden die fünf Pflegegrade berechnet
Mehr Informationen zu den Pflegegraden finden Sie in unserem ausführlichen Ratgeber.
Hohe Kundenzufriedenheit bei der Pflegezusatzversicherung
Gibt es einen Katalog für Pflegesachleistungen?
Gibt es Pflegesachleistungen für eine Haushaltshilfe?
Sollten Sie die Sachleistungen eines Pflegedienstes nicht komplett ausschöpfen, können Sie den freien Betrag für andere Angebote (z. B. Entlastungsleistungen) verwenden. Allerdings können nur bis zu 40 Prozent Ihres persönlichen Höchstbetrags verwendet werden. Diesen Betrag können Sie in Folge nur für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen, zum Beispiel für eine Haushaltshilfe oder für eine Einkaufshilfe.
Beachten Sie bitte, dass die Leistungen vorerst von Ihnen bezahlt werden. Dann reichen Sie die Belege bei Ihrer Pflegekasse / Pflegeversicherung ein. Diese erstattet Ihnen den Betrag bis zum Höchstbetrag zurück. Mehr dazu finden Sie weiter oben im Kapitel Entlastungsleistungen.
Gibt es Pflegesachleistungen, wenn man von einer 24-Stunden-Pflegekraft gepflegt wird?
Kann man als Bewohner:in eines Pflegeheimes auch Pflegesachleistungen beantragen?
Prinzipiell schließen sich die Leistungen von häuslicher Pflege und vollstationärer Pflege im Pflegeheim aus. Eine Ausnahme bildet jedoch, wenn eine pflegebedürftige Person sich zu Hause und im Pflegeheim betreuen lässt.
Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der oder die Pflegebedürftige während der Woche im Pflegeheim vollstationär versorgt ist und am Wochenende von einem ambulanten Pflegedienst in häuslicher Umgebung betreut wird. Dann hat er oder sie Anspruch auf Pflegesachleistungen in Höhe seines bzw. ihres festgestellten Pflegegrads.
Welche Pflegeberatungs- und Unterstützungsmöglichkeiten gibt es für privat Pflegeversicherte?
Als ratsuchende Person finden Sie eine Vielzahl an Beratungsangeboten ganz in Ihrer Nähe. Aber auch online, per Telefon und Videochat sind Pflegeberatungen möglich.
Für privat Pflegepflichtversicherte
Wenden Sie sich an die compass Pflegeberatung, wenn Sie privat pflegepflichtversichert sind. Die Pflegeberatung der privaten Krankenversicherer steht Ihnen rund um das Thema Pflege zur Seite.
Weitere Informationen: compass Pflegeberatung.
Für privat Pflegeversicherte der Allianz
Wenn Sie bei der Allianz privat pflegeversichert sind bzw. privat vorsorgen, steht Ihnen die Allianz Pflege Assistance ARZ.care mit sofortiger Hilfe im Pflegefall zur Seite. Ein Team mit Expertise beraten Sie und Ihre nahen Familienangehörigen – auch wenn diese nicht bei der Allianz versichert sind. Jederzeit und bei Bedarf auch weltweit!