- Was ist Grundpflege? Die Grundpflege ist eine Basisversorgung, die Sie bei Ihrer täglichen Routine unterstützt, beispielsweise bei der Körperpflege oder bei den Mahlzeiten. Sie ist eine Leistung der Pflegeversicherung und dient der Entlastung bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit.
- Welche Arten der Grundpflege gibt es? Es sind drei verschiedene Formen der Pflege möglich: bei Ihnen zu Hause, teilstationär oder stationär in einer Pflegeeinrichtung. Die häusliche Pflege können neben einem Pflegedienst auch Angehörige, befreundete oder benachbarte Personen übernehmen.
- Wer trägt die Kosten für die Grundpflege? Die Kosten für Grundpflege-Leistungen übernimmt die gesetzliche oder private Pflegepflichtversicherung – allerdings nur zu einem Teil. Den Rest der Kosten, den Eigenanteil, zahlen Pflegebedürftige selbst, sofern Sie nicht entsprechend vorgesorgt haben.
- Wie kann ich den Eigenanteil an den Pflegekosten reduzieren? Mit einer Zusatzversicherung wie der privaten Pflegezusatzversicherung der Allianz, können Sie mögliche Versorgungslücken bereits frühzeitig schließen. So sichern Sie sich finanzielle Entlastung im Pflegefall.
Grundpflege: Unterstützung im Alltag
Grundpflege kurz erkärt
- Drei von vier Menschen werden in Deutschland pflegebedürftig.
- Im Pflegefall reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung oft nicht aus – deshalb ist private Vorsorge wichtig!
- Die Allianz steht Ihnen als starker Partner zur Seite mit einer Pflegezusatzversicherung – für beispielsweise 16,80 Euro pro Monat.
Was ist Grundpflege?
Grundpflege benötigen Sie immer dann, wenn Sie sich nicht mehr selbst um Ihre täglichen Grundbedürfnisse kümmern können. In der Grundpflege hilft Ihnen eine Pflegeperson zum Beispiel bei der Körperpflege, beim Kochen und Essen oder bei Toilettengängen. Sie bildet die Basisversorgung pflegebedürftiger Personen in Deutschland.
Grundpflegetätigkeiten können sowohl professionelle Pflegekräfte als auch Angehörige und Betreuungspersonen aus dem privaten Umfeld (Freundeskreis, Nachbarschaft) übernehmen. Die Grundpflege ist für gesetzlich Versicherte im Sozialgesetzbuch (SGB) XI geregelt. Für Privatversicherte gelten die entsprechenden Versicherungsbedingungen.
Grundpflege im Überblick: Anspruch, Arten der Pflege und Leistungen
Die Gründe für eine Pflegebedürftigkeit sind vielfältig und betreffen Menschen in allen Altersgruppen. Kinder und Erwachsene können durch körperliche, geistige und psychische Einschränkungen pflegebedürftig werden, zum Beispiel durch Erkrankung oder Unfall. Unter Umständen sind sie ein Leben lang auf Grundpflege angewiesen.
Wer darf die Grundpflege durchführen?
Für die Leistungen der Grundpflege bedarf es keiner pflegerischen Ausbildung. Neben geschulten Pflegekräften können auch Angehörige (Ehepartner:in, Familienangehörige) oder Bekannte aus dem Freundeskreis/der Nachbarschaft die Grundpflege übernehmen. Wichtig ist, dass sich die pflege- und hilfebedürftige Person bei den teilweise intimen Hilfestellungen mit ihrer Pflegeperson wohlfühlt. Um die Pflegequalität zu gewährleisten, bedarf es jedoch vor allem in der Alten- bzw. Seniorenpflege der Unterstützung von professionellen Pflegekräften.
Wer hat Anspruch auf Grundpflege?
Voraussetzung für Leistungen der Grundpflege ist die Einstufung der betroffenen Person in einen Pflegegrad (ab Pflegegrad 2). Je nach Pflegeform haben Pflegebedürftige Anspruch auf unterschiedliche Pflegeleistungen der Pflegekasse oder privaten Pflegepflichtversicherung:
- Wird die pflegebedürftige Person von Familienangehörigen oder Bekannten zu Hause versorgt, besteht Anspruch auf Pflegegeld und Pflegehilfsmittel. Über das Pflegegeld können Pflegebedürftige frei verfügen und beispielsweise das Engagement von Angehörigen honorieren.
- Wird die Pflege zu Hause von Pflegefachkräften ausgeführt, können Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden.
Welche Arten der Grundpflege gibt es?
Generell gibt es drei Varianten der Grundpflege, durch die Pflegebedürftige im Krankheitsfall entlastet werden können:
- Ambulante Pflege als Teil der häuslichen Grundpflege: Die Pflege zu Hause kann sowohl durch Angehörige und enge Bezugspersonen als auch durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgen. Je nachdem, wer die Pflege übernimmt, können Pflegebedürftige Pflegegeld (Pflege durch Angehörige) oder Pflegesachleistungen (professionelle Pflege/ Pflegedienst) beantragen.
- Teilstationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung: Im Rahmen der teilstationären Pflege können Sie sich im eigenen Zuhause sowohl von Angehörigen als auch von einem Pflegedienst versorgen lassen. Für die stationäre Komponente (medizinische Versorgung) der teilstationären Pflege ist jedoch die Unterstützung durch speziell ausgebildete Pflegekräfte oder Betreuungspersonal nötig.
- Vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim/Krankenhaus: Ihre stationäre Pflege übernehmen stets geschulte Pflegekräfte. Wird eine pflegebedürftige Person vorübergehend medizinisch stationär behandelt, ist auch die Grundpflege im Krankenhaus selbstverständlich. Es empfiehlt sich, dies allerdings aktiv noch einmal anzufordern.
Welche Tätigkeiten gehören zur Grundpflege?
In der Grundpflege unterstützen Angehörige oder Pflegekräfte Sie beim Verrichten alltäglicher Aufgaben, indem Sie diese für Sie vorbereiten oder ganz übernehmen. Zu den Leistungen der Grundpflege zählen folgende Aufgabenbereiche:
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Grundpflege Tätigkeiten
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Kleine Grundpflege
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Große Grundpflege
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|---|---|---|
| Körperpflege: Hilfe beim Waschen von Händen, Gesicht, Oberkörper und Intimbereich sowie Haare kämmen und Rasieren | ✓ | ✓ |
| An- und Ausziehen: Bereitlegen der Kleidung, Hilfe beim Bekleiden und Entkleiden | ✓ | ✓ |
| Mundhygiene: Mund- und Zahnpflege, Versorgung von Zahnprothesen | ✓ | ✓ |
| Toilettengänge: Hilfestellung bei Stuhlgang und Blasenentleerung auf dem WC oder im Bett, Wechseln von Inkontinenzeinlagen und Stomabeuteln | ✓ | ✓ |
| Ganzkörperwäsche: Baden/ Duschen inklusive Haare waschen, Haut- und Nagelpflege | – | ✓ |
| Nahrungsaufnahme: Mundgerechte Vorbereitung von Speisen, Unterstützung bei der Nahrungszufuhr | – | – |
| Mobilität: Unter anderem Hilfe beim Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, Umlagern, Treppensteigen oder Verlassen des Hauses | – | – |
| Pflegerische Betreuungsmaßnahmen, wie zum Beispiel Gedächtnistrainings mit der pflegebedürftigen Person | – | – |
Wichtig zu wissen: Tätigkeiten, die unter den Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung fallen, zählen nicht zur Grundpflege. Dazu zählen beispielsweise die Unterstützung beim Einkaufen, die Zubereitung und das Kochen von Mahlzeiten oder Putzen und Aufräumen. Soll ein ambulanter Pflegedienst die Haushaltsführung mit übernehmen, klären Sie dies immer individuell mit dem Anbieter.
Was ist der Unterschied zwischen kleiner und großer Grundpflege?
Je nach Art und Umfang der Pflegetätigkeit unterscheiden Pflegedienste im Bereich der Körperpflege meist zwischen kleiner und großer Grundpflege. Diese beiden Pflegepakete sind grundsätzlich vergleichber, einziger Unterschied: Der Zeitaufwand für die kleine Grundpflege ist geringer, denn sie beinhaltet nur das Waschen von einzelnen Körperpartien (Gesicht, Oberkörper, Intimbereich). Eine Ganzkörperwäsche (mit Waschschüssel, in Badewanne/Dusche) inklusive Haarwäsche erfolgt nur im Rahmen der großen Grundpflege. Hierunter fallen auch die Haut- und Nagelpflege. Damit ist der Zeitaufwand für die große Grundpflege höher, die Pflegekosten sind entsprechend höher.
Faktoren, die die Pflege erschweren können, sind zum Beispiel Übergewicht der pflegebedürftigen Person, Lähmungen oder fortschreitende Demenz. Damit Angehörige eine solche Pflege bewältigen können, müssen sie entsprechend mehr Zeit aufwenden und notwendige Hilfsmittel beantragen, beispielsweise ein Pflegebett. Erschwerende Faktoren werden von den Pflegekassen bei der Einstufung in einen Pflegegrad mit berücksichtigt.
Mit der letzten Pflegereform wurden die früheren drei Pflegestufen durch fünf neue Pflegegrade ersetzt. Ausschlaggebend für die Einstufung in einen Pflegegrad ist einzig der Grad der Selbstständigkeit – nicht mehr der Zeitaufwand der Pflege. Die Faustregel für Gutachter:innen lautet: Je unselbstständiger und hilfsbedürftiger die pflegebedürftige oder auch demenzerkrankte Person in bestimmten Lebensbereichen ist, desto höher der Pflegegrad.
Durch den Fokus auf den individuellen Pflegebedarf sollte mehr Menschen Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung ermöglicht werden. Weitere Informationen zu den Pflegegraden finden Sie in unserem ausführlichen Ratgeber.
So werden die fünf Pflegegrade berechnet
Mit der Einstufung in Pflegegrade ist der Zeitaufwand, den Pflegekräfte für die Grundpflege benötigen, nicht mehr so entscheidend wie früher. Pflegedienste nutzen die in der nachfolgenden Tabelle beispielhalft aufgeführten Zeiten jedoch noch für ihre Planung.
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Bereich der Grundpflege
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Täglicher Zeitaufwand
in Minuten (Schätzung) |
|---|---|
| Zeitaufwand An- und Entkleiden (An- und Ausziehen gesamt) | 12-16 |
| Zeitaufwand Kämmen/Rasieren | 1-10 |
| Zeitaufwand Körperpflege (Teilwäsche Hände/Gesicht, Oberkörper, Intimbereich) | 20-25 |
| Zeitaufwand Ganzkörperwäsche | 20-25 |
| Zeitaufwand Mundpflege (Zahnhygiene, Pflege, Zahnprothesen) | 5 |
| Zeitaufwand Toilettengänge (Hilfe bei Wasserlassen oder Stuhlgang, inklusive Intimhygiene) | 2-10 |
| Zeitaufwand Nahrungsaufnahme (Mundgerechte Zubereitung von Mahlzeiten, Essen anreichen) | 17-23 |
| Zeitaufwand Mobilitätshilfe (Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, Umlagern oder Gehen) | 3-5 |
Die aktivierende Pflege unterstützt Pflegebedürftige dabei, Alltagsaufgaben möglichst selbstständig zu bewältigen und körperliche und geistige Funktionen zu stärken. Unter Anleitung üben Betroffene zum Beispiel nach einem Unfall oder Schlaganfall bestimmte Bewegungsabläufe, um Fähigkeiten wiederzuerlangen oder zu erhalten.
So beugen Sie dem Verlernen von Fähigkeiten vor: Erledigen Sie alltägliche Verrichtungen wie die Zahnpflege oder das Rasieren so lange und umfangreich wie möglich selbst. Pflegende Angehörige sollten Tätigkeiten nicht komplett abnehmen und von Kranken- oder Pflegekassen finanzierte Pflegekurse besuchen.
Was kostet die Grundpflege?
Die Kosten für die Grundpflege können je nach Pflegebedarf und Umfang der Leistungen variieren. Zudem legen ambulante Pflegedienste und private Anbieter ihre Preise individuell fest. Die Kosten für Grundpflege machen jedoch nur einen Teil der gesamten Pflegekosten aus. Die Pflegekosten setzen sich zusammen aus Grundpflege, medizinischer Behandlungspflege und hauswirtschaftlicher Versorgung. Abhängig vom Pflegegrad trägt die gesetzliche Pflegeversicherung einen festen Teil der Pflegekosten. Wie hoch der Eigenanteil an den Pflegekosten für Pflegebedürftige ausfällt, sehen Sie in nachfolgendem Berechnungsbeispiel. Nähere Informationen zu den Pflegegraden 4 und 5 bei stationärer Pflege (1) im Infobutton.
1) In der Grafik ist die gesetzliche Leistung für stationäre Pflege für Pflegegrad 4 und 5 im ersten Jahr ausgewiesen. Im Rahmen der Pflegereform 2022 zahlen gesetzliche Pflegekassen oder die private Pflegepflichtversicherung seit 1.1.2022 zusätzlich zu pauschalen Leistungsbeträgen einen von der Dauer der vollstationären Pflege abhängigen Leistungszuschlag.
Dieser Leistungszuschlag ist bezogen auf den pflegebedingten Eigenanteil bei vollstationärer Pflege in den Pflegegraden 2 bis 5. Der Leistungszuschlag beträgt im ersten Jahr 15 Prozent. Im zweiten Jahr beträgt dieser 30 Prozent, im dritten Jahr 50 Prozent und ab dem vierten Jahr 75 Prozent.
Quellen für bundesweit durchschnittliche Pflegekosten: Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WidO 09/24) sowie Gesundheitsberichterstattung (GBE) des Bundes.
Wer zahlt die Kosten für die Grundpflege?
Die Kosten für die Grundpflege übernehmen anteilig die gesetzlichen und privaten Pflegepflichtversicherungen. Dabei gilt: Je höher der Pflegegrad, desto höher die Pflegeleistungen. Das sind zwischen 347 Euro (Pflegegrad 2) und 990 Euro (Pflegegrad 5). Wer genau welche Kosten trägt, ist abhängig von der Art der Pflege:
- Pflegegeld: Für die häusliche Grundpflege durch Angehörige oder Privatpersonen erhalten Pflegebedürftige Pflegegeld.
- Pflegesachleistungen: Die Kosten für die häusliche Grundpflege durch einen ambulanten Pflegedienst übernehmen zum Teil ebenfalls die Versicherer. Alternativ leisten sie für eine teilstationäre bzw. vollstationäre Pflege.
Die Kosten für eine ärztlich verordnete Grundpflege (häusliche Krankenpflege) nach Unfall oder Erkrankung übernimmt zum Großteil die Krankenkasse. Gesetzlich Versicherte zahlen lediglich 10 Prozent der Pflegekosten sowie 10 Euro pro Verordnung. Privatversicherte tragen die Kosten für Verordnung und häusliche Krankenpflege je nach Anbieter und Tarif hingegen selbst.
Doch unabhängig von Art und Dauer der Pflege oder Kostenträger: Das Geld der Pflichtversicherungen reicht für die komplette Grundpflege meist nicht aus. Die übrigen Kosten tragen Pflegebedürftige selbst. Je nach Pflegegrad können Lücken von weit mehr als 3.000 Euro im Monat entstehen. Mit einer Pflegeversicherung wie der Allianz private Pflegezusatzversicherung können Sie Ihren Eigenanteil reduzieren.
Sie suchen eine Pflegezusatzversicherung?
Lebenslange Absicherung in allen Pflegegraden, bestmögliche Versorgung im Pflegefall und umfassende Assistance-Leistungen. Entdecken Sie die Vorteile der Allianz Pflegezusatzversicherung:
Wie viel kostet eine Pflegezusatzversicherung?
Eine private Pflegezusatzversicherung schützt Sie und Ihre Angehörigen vor hohen Zusatzkosten im Pflegefall. Denn die gesetzlichen Leistungen reichen oftmals nicht aus, es entsteht eine Versorgungslücke. Mit einer privaten Pflegevorsorge könne Sie diese Versorgungslücke schließen.
Berechnen Sie Ihren Beitrag in wenigen Schritten. Digital, sicher und transparent. Bei Fragen sind wir gerne persönlich für Sie da! Ist Ihnen der empfohlene Tagessatz zu hoch, können Sie diesen im Rechner anpassen. Auch ein niedrigerer Tagessatz entlastet im Pflegefall spürbar und reduziert Ihren Beitrag.
Bitte beachten Sie, dass der Vertragsabschluss nur möglich ist, wenn beispielsweise noch keine Pflegebedürftigkeit besteht und noch kein Pflegegrad beantragt worden ist. Oder wenn innerhalb der letzten fünf Jahren keine ernsthaften Erkrankungen bestanden. Online abschließen können Sie bis zum 60. Lebensjahr. Sind Sie bereits älter als 60 Jahre, stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.
Hohe Kundenzufriedenheit bei der Pflegezusatzversicherung
Grundpflege vs. Behandlungspflege: Was ist der Unterschied?
Die Grundpflege und die medizinische Behandlungspflege sind beide sowohl in ambulanter als auch stationärer Form möglich. Doch es gibt Unterschiede in der Zielsetzung und dem jeweiligen Aufgabenbereich:
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Grundpflege
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Behandlungspflege
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|---|---|---|
| Ziel | Die Grundpflege deckt Bedürfnisse ab, die sich regelmäßig wiederholen. Sie dient als Unterstützung im Alltag pflegebedürftiger Personen. | Die Behandlungspflege umfasst ärztlich verschriebene Pflegeleistungen. Sie soll vor allem den Gesundheitszustand einer pflegebedürftigen Person verbessern oder erhalten. |
| Aufgaben | Unterstützung bei der täglichen Körperpflege, bei Ernährung & Mobilität. | Medizinische Leistungen wie Verbandswechsel, Medikamentengabe oder Blutzuckermessung, die nur professionell ausgebildete Pflegekräfte ausüben können. |
Allianz Pflege Services: Hilfe im Pflegefall
Mit der Allianz Pflegezusatzversicherung können Sie jederzeit umfangreiche Service- und Assistance-Leistungen nutzen. Das gilt für Sie und Ihre Angehörigen gleichermaßen. Zu den wertvollen Leistungen gehören zum Beispiel Beratungs- und Informationsangebote, Apps und digitale Pflegeservices oder die Vermittlung eines Pflegeheimplatzes.
Gibt es Anzeichen für eine bevorstehende Pflegebedürftigkeit, oder ist ein plötzlicher Pflegefall eingetreten? Unsere Checkliste zum Download bietet Ihnen eine erste Hilfestellung. Hier finden Sie die wichtigsten Punkte, erste Schritte und weiterführende Links kompakt zusammengefasst.
In Deutschland gibt es über 100 soziale Pflegekassen und über 50 private Pflegeversicherungsträger. Für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung ist die soziale Pflegeversicherung (SPV) zuständig, auch Pflegekasse genannt. Sie benennt eine zuständige Pflegeberatung, an die Sie alle Fragen rund um das Thema Pflege richten können. Die Pflegeberatung ist ein kostenloser Service. Pflegeberater:innen und Pflegestützpunkte stehen Ihnen vor Ort, bei Ihnen Zuhause, online oder telefonisch zur Verfügung.
Versicherte der privaten Krankenversicherung können sich an die compass Pflegeberatung wenden. Auch diese bietet kostenlose Informationen, Beratung und Hilfe rund um das Thema Pflege an. Die Telefonnummer ist 08 00-101 88 00 (bundesweit gebührenfrei).
Haben Sie bzw. die pflegebedürftige Person eine private Krankenvollversicherung bei der Allianz inkl. Pflegepflichtversicherung abgeschlossen? Dann können Sie mit unserem Online-Pflegeantrag am PC, Smartphone oder Tablet ganz einfach und sicher Pflegeleistungen beantragen. Dies betrifft die ambulante wie die stationäre Pflege.
Gut zu wissen: Sie haben eine Pflegezusatzversicherung bei der Allianz Private Krankenversicherung? Dann benötigen Sie diesen Online-Pflegeantrag nicht. Wie Sie stattdessen Leistungen beantragen, lesen Sie in unseren Pflege-FAQ.
Sie sind privat versichert und möchten wissen, ob bei Ihnen eine Pflegebedürftigkeit vorliegt? Hier hilft Ihnen Medicproof, der medizinische Dienst der privaten Krankenversicherungen. Um den Grad Ihrer Pflegebedürftigkeit herauszufinden und den entsprechenden Pflegegrad festzustellen, vereinbart Medicproof mit Ihnen einen Termin für eine Pflegebegutachtung. Wie dieser Termin abläuft, lesen Sie hier:
Einen passenden und bezahlbaren Pflegeheimplatz in der Nähe zu suchen, ist für Pflegebedürftige und Angehörige sehr schwierig. Wie Sie dabei am besten vorgehen und worauf Sie bei der Suche achten sollten, erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Organisieren Sie die Pflege Angehöriger ganz einfach, sicher und digital mit einer App: Die PflegeleichtAPP von Nui Care erfasst die individuelle Pflegesituation und versorgt Sie mit den Informationen, die für Sie aktuell relevant sind. Sie zeigt Ihnen beispielsweise, welche Pflegeleistungen wann in Anspruch genommen werden können oder gibt hilfreiche Tipps.
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Ist die Grundpflege durch den jeweiligen Pflegedienst genormt?
Nein, eine bundesweite Norm für Leistungen der Pflegedienste bei Grundpflege gibt es nicht. Der Umfang und die Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland. Es empfiehlt sich daher, sich bei einem Pflegedienst vor Ort zu informieren.
Kann ich die Kosten der Grundpflege von der Steuer absetzen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen. Dies gilt allerdings nur bei anerkannter Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 2-5) oder Krankheit der pflegebedürftigen Person. Personen ohne Pflegegrad können diese Kosten nicht steuerlich absetzen. Beispielsweise, wenn Sie rein aus Altersgründen auf Pflege oder Unterstützung im Alltag angewiesen sind.
Wichtig: Leistungen aus einer privaten Pflegezusatzversicherung sind im Pflegefall in der Regel steuerfrei. Das heißt, die monatliche Pflegerente oder das Pflegetagegeld steht Ihnen in voller Höhe zur Verfügung – ohne weitere Abzüge.
Wie lange kann Grundpflege medizinisch verordnet werden?
Bei medizinischer Notwendigkeit dürfen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte eine Grundpflege als Teil der häuslichen Krankenpflege zunächst nur für 14 Tage verschreiben. Mit ärztlicher Begründung kann diese Verordnung bei Bedarf durch Folgeverordnungen verlängert werden. Ein Pflegegrad ist hierfür nicht zwingend erforderlich.
Grundpflege als häusliche Krankenpflege nach SGB V ist auch nach einem stationären Aufenthalt möglich. So können Krankenhausärzte und -ärztinnen die Grundpflege bis zu 7 Tage nach Entlassung verordnen. Bei einem Pflegebedarf von über 6 Monaten ist ein Pflegegrad erforderlich, damit die gesetzliche Pflegeversicherung einen Teil der Pflegekosten übernimmt.