Für Festangestellte sind die Kosten der Kfz-Haftpflicht steuerlich absetzbar. Selbstständige können auch die Beiträge ihrer Kaskoversicherung (= Vollkasko oder Teilkasko) geltend machen. Wie hoch die Ersparnis im Einzelfall ist, hängt vom Steuersatz ab.
Voraussetzung, um die Autoversicherung in der Steuererklärung anzugeben, ist ein steuerpflichtiges Einkommen. Außerdem müssen Sie sowohl Versicherungsnehmer:in als auchFahrzeughalter bzw. Fahrzeughalterin sein. Zahlen Sie zum Beispiel die Kfz-Versicherung Ihres Kindes, ohne Halter:in des Pkw zu sein, können Sie die Beitragskosten nicht in Ihrer Steuererklärung geltend machen.