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E-Auto-För­de­rungen

Förder­möglich­keiten im Über­blick
E Auto Förderung: Elektroaouto ist per Ladekabel an Ladesäule angeschlossen
  • 2026 gibt es wieder eine neue staatliche E-Auto-Förderung. Diese ist einkommens­abhängig und auf private Käufer begrenzt. Die Förderung beträgt je nach Einkommen und Familien­situation bis zu 6.000 Euro.
  • Die neue Förderung gilt rückwirkend ab 1. Januar 2026. Entscheidend ist das Datum der Erstzulassung nach dem 1. Januar 2026.
  • Unabhängig vom Bund gibt es weitere Förderungen: Bei der Allianz erhalten Sie eine THG-Prämie mit jährlichen Auszah­lungen. Teilweise gibt es regionale Förder­programme der Bundes­länder und Kommunen. Zusätzlich ist die Kfz-Steuer­befreiung für E-Autos bis 2035 gültig.
  • Eine bundesweite Wallbox-Förderung ist derzeit nicht aktiv, neue Programme für 2026 befinden sich aber in der Prüfung. Manche Bundes­länder, Städte und Energie­versorger bieten weiterhin eigene Förde­rungen für Wallboxen an.

Ja, die E-Auto-Förderung ist wieder da. Die Bundes­regierung verkündete am 19. Januar 2026 die Rückkehr der neuen Kaufprämie für private Haushalte mit niedrigem bis mittlerem Einkommen. Die Prämien­höhe beträgt mindestens 3.000 Euro und maximal 6.000 Euro. Die Einkommens­grenze liegt bei höchstens 90.000 Euro Netto­jahres­einkommen (bei Familien mit zwei Kindern). Eine Preisgrenze für E-Autos gibt es nicht.

Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro pro Fahrzeug. Für Familien sind für bis zu zwei Kinder je 500 Euro zusätzliche Förderung vorgesehen. Die maximale Fördersumme erhöht sich dadurch auf bis zu 4.000 Euro. Haushalte mit einem Jahres­netto­ein­kommen von unter 60.000 Euro erhalten weitere 1.000 Euro, Haushalte mit maximal 45.000 Euro bekommen 2.000 Euro obendrauf. Die Gesamt­förderung erreicht damit maximal 6.000 Euro. Neuwagenkäufer:innen von Plug-In-Hybriden oder Elektroautos mit Range Extender bekommen als Basisförderung 1.500 Euro, maximal 4.500 Gesamt-Fördersumme.

Die Förderung richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Förderberechtigt sind Haushalte mit einem zu versteuernden Jahres­einkommen von bis zu 80.000 Euro. Pro im Haushalt lebendem Kind erhöht sich diese Einkommens­grenze um 5.000 Euro für bis zu zwei Kinder. Eine vier­köpfige Familie kann damit bis zu einem Einkommen von 90.000 Euro förder­fähig sein.

Förderfähig sind neue rein batterie­elektrisch betriebene Fahrzeuge mit oder ohne Range Extender sowie Plug-In-Hybride, die nach dem 1. Januar 2026 zugelassen wurden.. Gebraucht­wagen sind bis auf Weiteres von der Förderung ausge­schlossen.

E-Autos mit Range Extender und Plug-In-Hybride müssen vom 1. Januar 2026 bis 30. Juni 2027 allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Deren CO₂-Emissionen dürfen entweder einen Wert von 60g CO₂/km (Typgenehmigungswert) nicht überschreiten oder deren elektrische Reichweite muss mindestens 80 Kilometer betragen. Welche Bedingungen ab dem 1. Juli 2027 gelten, prüft die Bundesregierung noch. Die Förderung von Plug-In-Hybriden und Fahrzeugen mit Range Extender soll sich dann an den CO₂-Emissionen im realen Betrieb orientieren.

Förder-Anträge sind voraussichtlich ab Mai 2026 online auf einem entsprechenden Internet-Portal des Bunds möglich. Natürlich kann die E-Auto-Förderung rückwirkend für alle Fahrzeuge beantragt werden, die nach dem 1. Januar 2026 neu zugelassen wurden.

Von 2026 bis 2029 stehen drei Milliarden Millionen Euro an Förder­mitteln bereit. Experten und Expertinnen schätzen, dass der Bund damit insgesamt rund 800.000 Fahrzeuge fördert. 

Neben der vom Bund neu gestarteten E-Auto-Förderung wurde auch die Befreiung von der Kfz-Steuer für E-Autos bis 2035 verlängert. Darüber hinaus exis­tieren 2026 nur wenige direkte E-Auto-Förder­ungen auf Landes­ebene für Privat­personen

Welche Bundesländer und Kommunen bieten regionale Förderprogramme für Elektroautos?

Im Moment bietet kein Bundesland eine zusätzliche Prämie für den Kauf von Elektro­autos an. Bundes­länder, Städte und Gemeinden unter­stützen die Elektro­mobilität jedoch auf andere Weise mit eigenen Programmen. Der Fokus liegt häufig auf dem Ausbau der Lade­infra­struktur für Privat­personen, Selbst­ständige und Unter­nehmen, für gewöhnlich in der Form von Wallbox-Förderungen.

Tipp: Viele Kommunen bieten zusätzliche Boni. Ein Blick auf die Website der eigenen Stadt lohnt sich.

Gibt es 2026 Zuschüsse und Prämien von Autoherstellern?

2026 gibt es keine direkten Förder­programme von Auto­herstellern für Elektro­autos. Mehrere Auto­hersteller unter­stützen den Kauf von E-Autos jedoch mit Rabatten oder Wechsel­prämien.

Zu den typischen Hersteller­angeboten gehören:

  • Rabatte beim Neukauf von Elektro­autos
  • Inzahlungnahme-Boni für alte Fahrzeuge
  • Sonderkonditionen für Leasing und Finan­zierung

Höhe und Laufzeiten der Rabatte und Angebote variieren und sind abhängig von Saison und Hersteller. Aktuelle Informa­tionen finden Sie auf den Websites der Hersteller.

Kann ich 2026 von der THG-Prämie für E-Auto-Fahrer profitieren?

Ja, Halter:innen von reinen Elektroautos profitieren weiterhin von der THG-Prämie. Der Staat vergütet einmal jährlich eingesparte CO₂-Emissionen. Viele Dienst­leister übernehmen die Abwicklung und zahlen eine jährliche Prämie aus. 

Bleiben Elektroautos von der Kfz-Steuer befreit?

Mit Beschluss des Bundestags bleiben Elektrofahrzeuge nach Erstzulassung weiterhin von der Kfz-Steuer befreit. Mit Änderung des Paragraphen § 3d Kraftfahrzeugsteuergesetz befreit der Staat Neuzulassungen oder Umrüstungen bis Ende 2030 maximal zehn Jahre von der Steuer. Der Steuer­bonus endet am 31. Dezember 2035. Die ursprüngliche Steuer­befreiung wäre im Jahr 2030 ausge­laufen und wurde nun um fünf Jahre verlängert.

Welche Steuervorteile gibt es für E-Auto-Dienstwagen mit privater Nutzung?

Elektrische Dienstwagen bieten steuerliche Vorteile bei privater Nutzung. Dabei gilt:

  • Die Regierung hat die Preisgrenze für E-Autos mit Kaufdatum nach dem 30. Juni 2025 von maximal 70.000 Euro Brutto­listen­preis auf 100.000 Euro erhöht.
  • Bleiben Sie unter dieser Grenze, können Sie Ihr E-Auto monatlich mit 0,25 Prozent des Brutto­listen­preises als geldwertem Vorteil besteuern lassen.
  • Elektroautos über dieser Grenze rechnen 0,5 Prozent des Brutto­listen­preises pro Monat an Steuern an.
  • Die Regelung gilt auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeits­stätte.
  • Die Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2030 (Stand: Januar 2026). 

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Wallbox-Förderungen gibt es 2026 in Nordrhein-West­falen (NRW). Teil­s be­zu­schussen auch Städte und Kom­munen die Instal­lation privater Lade­stationen. Für die Wallbox-KfW-För­de­rung stellt der Bund 2026 keine Förder­mittel zur Verfü­gung.

Welche Bundesländer bieten eine Wallbox-Förderung an?

Landes­weite Förder­programme für Wallboxen gibt es aktuell in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin und Nord­rhein-West­falen. Ob und in welcher Höhe Privat­personen und Unter­nehmen eine Lade­station-Elektro­auto-För­de­rung erhalten, variiert je nach Bundes­land.

Hier finden Sie eine Auswahl an regionalen Förderungen. Für die voll­ständige Liste an Förder­möglich­keiten in Ihrem Bundesland wenden Sie sich an die zustän­digen Stellen Ihrer Landes­regierung.

Baden-Württemberg

  • Programm: Landesinitiative III „Markt­wachstum Elektro­mobilität BW“
  • Förderungen: Zuschüsse für private und gewerb­liche Wallboxen, Unter­stützung für kommunale E-Mobilitäts­konzepte
  • Ansprechpartner: L-Bank (Staatsbank für Baden-Württem­berg)

Quelle: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Berlin

  • Programm: Wirtschaftsnahe Elektro­mobilität (WELMO)
  • Förderungen: E-Fahrzeuge und Ladepunkte für Unter­nehmen und Selbst­ständige
  • Ansprechpartner: IBB Business Team GmbH (Berliner Förder­angebote für Start-ups, KMU und Immo­bilien)

Quelle: IBB Business Team GmbH

Bayern

  • Programm: Förderung der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für Elektro­fahrzeuge in Bayern 2.0
  • Förderungen: Zuschüsse für öffentlich zugäng­liche Ladepunkte
  • Ansprechpartner: Projektträger Bayern

Quelle: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

Nordrhein-Westfalen

  • Programm: Progres.NRW
  • Förderungen: Privat­personen erhalten bei Kauf und Er­richtung einer nicht-mobilen, steuer­baren Wallbox oder Lade­säule bis zu 1.500 Euro. 
  • Ansprechpartner: Elektromobilität NRW (Dachmarke des NRW-Wirtschafts­ministeriums für sämtliche Elektro­mobilitäts-Aktivi­täten)

Quelle: NRW-Wirtschaftsministerium

Gibt es Wallbox-Zuschüsse von Städten und Kommunen?

Auf regionaler Ebene gibt es verschiedene Förder­möglich­keiten für private und öffentlich zugängliche Wall­boxen. Oft bieten Stadt­werke kommunale Förder­programme für Lade­stationen. Ob an Ihrem Wohnort ein Förderprogramm für Wallbox verfügbar ist, erfahren Sie zum Bei­spiel online über das Stadt­portal oder bei Ihrer Gemeinde­verwaltung.
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Je nach Förderprogramm sind für einen Wallbox-Zuschuss ver­schiedene Bedingungen zu erfüllen. Unter anderem ist nicht jede Wand­lade­station förder­fähig. In der Regel stellen Sie den Antrag auf Wall­box-Förderung, bevor Sie die Lade­station kaufen und installieren. In der Regel sind diese Kriterien entschei­dend:
  • Antragsteller:in: Meist ist die Förderung Privat­personen vor­be­halten, die eine Ladestation als Eigen­tümer:innen oder Ver­mieter:innen für das eigene Wohn­gebäude anschaffen (z. B. Wallbox in Miet­wohnung). Förder­gelder für öffentliche Lade­stationen können in der Regel nur Gewerbe­treibende und Kommunen bean­tragen.
  • Förderfähige Wallbox: Zuschüsse gibt es oft nur für Wall­boxen mit intelligenter Steuerung oder einer bestimmten Lade­leistung. Welche Wall­boxen förder­fähig sind, hängt vom Förder­programm ab.
  • Energieversorgung: Viele Anbieter fördern Wall­boxen nur, wenn der Strom aus erneuer­baren Energien stammt. Zum Beispiel Solarstrom, den die Photo­voltaik­anlage des Wohn­gebäudes in die Lade­station speist.
  • Installations­kosten: Ein Wallbox-Zuschuss ist teils nur verfügbar, wenn die Kosten für Kauf und Installation der Lade­station mindestens so hoch wie die Förder­summe sind.
  • Installationsort: Regionale Förder­pro­gramme bezuschussen Wall­box-Installationen häufig in einem begrenz­ten Gebiet, etwa inner­halb einer Gemeinde. Ausschlag­gebend ist auch, ob die Lade­station auf Privat­gelände (z. B. Garage, Carport) installiert wurde oder öffentlich zugänglich ist.
  • Mehrfach­förderung: Nutzen Sie bereits eine Wall­box-Förderung, erhalten Sie in der Regel keine weiteren Zu­schüsse. Haben Sie zum Bei­spiel einen Antrag auf Wall­box-KfW-Förderung gestellt, haben Sie meist keinen An­spruch auf kommunale Förderung für Lade­stationen.
Die Wallbox-Förderung beantragen Sie vor Kauf und Installation der Lade­station. Meist stellen Sie den Antrag wie folgt:
1. Angebot einholen
Wählen Sie die Wallbox aus, für die Sie eine Förderung be­an­tragen möchten. Beachten Sie, welche Modelle förder­fähig sind. Je nach Förder­programm muss die Lade­station zum Beispiel bestimmte technische Merkmale erfüllen. In der Regel brauchen Sie einen Kosten­vor­anschlag, um den Förder­antrag zu stellen. Holen Sie mehrere Angebote für die Anschaf­fung der Lade­station ein und vergleichen Sie Kosten und Leis­tungen zertifi­zierter Fach­betriebe, die die Instal­lation durchführen.
2. Förderantrag stellen

Die Ladestation-Elektroauto-Förderung beantragen Sie in der Regel online. Meist sind dabei folgende Angaben notwendig:

  • Antragsteller:in (Name, Adresse, Kontaktdaten)
  • Umsatzsteuer-Iden­ti­fikations­nummer oder Steuer­nummer
  • Hersteller und Modell­bezeichnung der Wallbox
  • Ladeleistung der Ladestation
  • Adresse des Objekts, an dem die Wallbox installiert wird

Nachdem Sie den Wallbox-Förderung-Antrag eingereicht haben, prüft der Förder­geber Ihre Unterlagen. Teils ist eine Identitäts­bestä­tigung (z. B. per Schufa-Identi­täts-Check, Video-Iden­ti­fi­zie­rung) erforderlich.

3. Wallbox kaufen
Ist der Wallbox-Zuschuss offiziell be­willigt, kaufen Sie das Gerät und beauf­tragen die Instal­la­tion durch einen Fach­be­trieb.
4. Fördersumme erhalten

Nach Einbau reichen Sie als Ver­wendungs­nach­weise die Rechnungen für Wallbox-Kauf und -Instal­la­tion ein. In der Regel ist das online möglich. Im Anschluss erhalten Sie die Förder­summe auf Ihr Konto überwiesen.

Welche Vorteile haben Elektroauto-Besitzer:innen?

Neben der im Januar 2026 neu aufgelegten staatlichen Förderung des Kaufs neuer Elektroautos mit und ohne Range Extender und Plug-In-Hybriden und der zeitlich begrenzten Förderung von E-Auto-Her­stellern gibt es Steuer­vorteile und Ver­güns­ti­gun­gen für Halter:innen von Elektro- oder Hybrid­autos. Zum Bei­spiel zahlen Sie bis zu zehn Jahre keine Kfz-Steuer für ein Elektroauto, das Sie bis 31. Dezember 2020 erst­malig zugelassen haben. Auch das Aufladen von Hybrid- oder Elektro­autos am Arbeits­platz ist steuer­frei. Außer­dem parken Pkw mit E-Kenn­zeichen in vielen deutschen Städten gebühren­frei.

Was ist der Unterschied zwischen Ladestation, Wallbox und Ladepunkt?

Eine Ladestation ist eine "Strom­zapf­säule", an der Sie Ihr Elektro­auto aufladen. Das kann zum Beispiel eine Ladesäule an öffentlichen Park­plätzen oder Auto­bahn­rast­stätten sein. Aber auch eine private Lade­möglichkeit, die sich zum Beispiel auf Ihrem Grund­stück oder an Ihrem Arbeitsplatz befindet.

Eine Wallbox ist eine Wand­lade­station, die E-Auto-Besitzer:innen meist im privaten Bereich nutzen, um ihr Fahr­zeug schnell und sicher auf­zuladen. Wall­boxen können zum Bei­spiel an der Haus­wand oder in der Garage installiert sein.

Ladepunkt heißt der Anschluss an der Ladestation. Eine Wallbox oder Ladesäule kann mehrere Ladepunkte haben – also Buchsen oder fest angebrachte Ladekabel, an denen jeweils ein E-Auto laden kann.

Sind Anschaffungskosten einer Wallbox steuerlich absetzbar?

Als Privatperson können Sie die An­schaffungs­kosten einer Wallbox teil­weise von der Steuer absetzen. Geltend machen können Sie den Arbeits­lohn der Hand­werker:innen bzw. die Instal­lations­kosten. Die Summe geben Sie in Ihrer Steuererklärung als haushalts­nahe Kosten an. Die Höchst­grenze liegt bei 20 Prozent für Rech­nungen von bis zu 6.000 Euro. Der maximal von der Steuer absetz­bare Betrag liegt entspre­chend bei 1.200 Euro.
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