- 2026 gibt es wieder eine neue staatliche E-Auto-Förderung. Diese ist einkommensabhängig und auf private Käufer begrenzt. Die Förderung beträgt je nach Einkommen und Familiensituation bis zu 6.000 Euro.
- Die neue Förderung gilt rückwirkend ab 1. Januar 2026. Entscheidend ist das Datum der Erstzulassung nach dem 1. Januar 2026.
- Unabhängig vom Bund gibt es weitere Förderungen: Bei der Allianz erhalten Sie eine THG-Prämie mit jährlichen Auszahlungen. Teilweise gibt es regionale Förderprogramme der Bundesländer und Kommunen. Zusätzlich ist die Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos bis 2035 gültig.
- Eine bundesweite Wallbox-Förderung ist derzeit nicht aktiv, neue Programme für 2026 befinden sich aber in der Prüfung. Manche Bundesländer, Städte und Energieversorger bieten weiterhin eigene Förderungen für Wallboxen an.
E-Auto-Förderungen
Förderung für E-Auto & Wallbox-Förderung: Kurz erklärt
Kommt die E-Auto-Förderung 2026 zurück?
Ja, die E-Auto-Förderung ist wieder da. Die Bundesregierung verkündete am 19. Januar 2026 die Rückkehr der neuen Kaufprämie für private Haushalte mit niedrigem bis mittlerem Einkommen. Die Prämienhöhe beträgt mindestens 3.000 Euro und maximal 6.000 Euro. Die Einkommensgrenze liegt bei höchstens 90.000 Euro Nettojahreseinkommen (bei Familien mit zwei Kindern). Eine Preisgrenze für E-Autos gibt es nicht.
Wie hoch fällt die Förderung aus?
Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro pro Fahrzeug. Für Familien sind für bis zu zwei Kinder je 500 Euro zusätzliche Förderung vorgesehen. Die maximale Fördersumme erhöht sich dadurch auf bis zu 4.000 Euro. Haushalte mit einem Jahresnettoeinkommen von unter 60.000 Euro erhalten weitere 1.000 Euro, Haushalte mit maximal 45.000 Euro bekommen 2.000 Euro obendrauf. Die Gesamtförderung erreicht damit maximal 6.000 Euro. Neuwagenkäufer:innen von Plug-In-Hybriden oder Elektroautos mit Range Extender bekommen als Basisförderung 1.500 Euro, maximal 4.500 Gesamt-Fördersumme.
Wer kann die Förderung beantragen?
Die Förderung richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Förderberechtigt sind Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 80.000 Euro. Pro im Haushalt lebendem Kind erhöht sich diese Einkommensgrenze um 5.000 Euro für bis zu zwei Kinder. Eine vierköpfige Familie kann damit bis zu einem Einkommen von 90.000 Euro förderfähig sein.
Für welche Auto-Modelle gilt die Förderung?
Förderfähig sind neue rein batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge mit oder ohne Range Extender sowie Plug-In-Hybride, die nach dem 1. Januar 2026 zugelassen wurden.. Gebrauchtwagen sind bis auf Weiteres von der Förderung ausgeschlossen.
E-Autos mit Range Extender und Plug-In-Hybride müssen vom 1. Januar 2026 bis 30. Juni 2027 allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Deren CO₂-Emissionen dürfen entweder einen Wert von 60g CO₂/km (Typgenehmigungswert) nicht überschreiten oder deren elektrische Reichweite muss mindestens 80 Kilometer betragen. Welche Bedingungen ab dem 1. Juli 2027 gelten, prüft die Bundesregierung noch. Die Förderung von Plug-In-Hybriden und Fahrzeugen mit Range Extender soll sich dann an den CO₂-Emissionen im realen Betrieb orientieren.
Ab wann kann ich die Förderung beantragen und wie groß ist der Fördertopf?
Förder-Anträge sind voraussichtlich ab Mai 2026 online auf einem entsprechenden Internet-Portal des Bunds möglich. Natürlich kann die E-Auto-Förderung rückwirkend für alle Fahrzeuge beantragt werden, die nach dem 1. Januar 2026 neu zugelassen wurden.
Von 2026 bis 2029 stehen drei Milliarden Millionen Euro an Fördermitteln bereit. Experten und Expertinnen schätzen, dass der Bund damit insgesamt rund 800.000 Fahrzeuge fördert.
Welche weiteren Förderungen zur Elektromobilität sind 2026 verfügbar?
Welche Bundesländer und Kommunen bieten regionale Förderprogramme für Elektroautos?
Im Moment bietet kein Bundesland eine zusätzliche Prämie für den Kauf von Elektroautos an. Bundesländer, Städte und Gemeinden unterstützen die Elektromobilität jedoch auf andere Weise mit eigenen Programmen. Der Fokus liegt häufig auf dem Ausbau der Ladeinfrastruktur für Privatpersonen, Selbstständige und Unternehmen, für gewöhnlich in der Form von Wallbox-Förderungen.
Tipp: Viele Kommunen bieten zusätzliche Boni. Ein Blick auf die Website der eigenen Stadt lohnt sich.
Gibt es 2026 Zuschüsse und Prämien von Autoherstellern?
2026 gibt es keine direkten Förderprogramme von Autoherstellern für Elektroautos. Mehrere Autohersteller unterstützen den Kauf von E-Autos jedoch mit Rabatten oder Wechselprämien.
Zu den typischen Herstellerangeboten gehören:
- Rabatte beim Neukauf von Elektroautos
- Inzahlungnahme-Boni für alte Fahrzeuge
- Sonderkonditionen für Leasing und Finanzierung
Höhe und Laufzeiten der Rabatte und Angebote variieren und sind abhängig von Saison und Hersteller. Aktuelle Informationen finden Sie auf den Websites der Hersteller.
Kann ich 2026 von der THG-Prämie für E-Auto-Fahrer profitieren?
Ja, Halter:innen von reinen Elektroautos profitieren weiterhin von der THG-Prämie. Der Staat vergütet einmal jährlich eingesparte CO₂-Emissionen. Viele Dienstleister übernehmen die Abwicklung und zahlen eine jährliche Prämie aus.
Bleiben Elektroautos von der Kfz-Steuer befreit?
Mit Beschluss des Bundestags bleiben Elektrofahrzeuge nach Erstzulassung weiterhin von der Kfz-Steuer befreit. Mit Änderung des Paragraphen § 3d Kraftfahrzeugsteuergesetz befreit der Staat Neuzulassungen oder Umrüstungen bis Ende 2030 maximal zehn Jahre von der Steuer. Der Steuerbonus endet am 31. Dezember 2035. Die ursprüngliche Steuerbefreiung wäre im Jahr 2030 ausgelaufen und wurde nun um fünf Jahre verlängert.
Welche Steuervorteile gibt es für E-Auto-Dienstwagen mit privater Nutzung?
Elektrische Dienstwagen bieten steuerliche Vorteile bei privater Nutzung. Dabei gilt:
- Die Regierung hat die Preisgrenze für E-Autos mit Kaufdatum nach dem 30. Juni 2025 von maximal 70.000 Euro Bruttolistenpreis auf 100.000 Euro erhöht.
- Bleiben Sie unter dieser Grenze, können Sie Ihr E-Auto monatlich mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwertem Vorteil besteuern lassen.
- Elektroautos über dieser Grenze rechnen 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises pro Monat an Steuern an.
- Die Regelung gilt auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
- Die Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2030 (Stand: Januar 2026).
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Gibt es eine Wallbox-Förderung 2026?
Welche Bundesländer bieten eine Wallbox-Förderung an?
Landesweite Förderprogramme für Wallboxen gibt es aktuell in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen. Ob und in welcher Höhe Privatpersonen und Unternehmen eine Ladestation-Elektroauto-Förderung erhalten, variiert je nach Bundesland.
Hier finden Sie eine Auswahl an regionalen Förderungen. Für die vollständige Liste an Fördermöglichkeiten in Ihrem Bundesland wenden Sie sich an die zuständigen Stellen Ihrer Landesregierung.
Baden-Württemberg
- Programm: Landesinitiative III „Marktwachstum Elektromobilität BW“
- Förderungen: Zuschüsse für private und gewerbliche Wallboxen, Unterstützung für kommunale E-Mobilitätskonzepte
- Ansprechpartner: L-Bank (Staatsbank für Baden-Württemberg)
Quelle: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Berlin
- Programm: Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO)
- Förderungen: E-Fahrzeuge und Ladepunkte für Unternehmen und Selbstständige
- Ansprechpartner: IBB Business Team GmbH (Berliner Förderangebote für Start-ups, KMU und Immobilien)
Quelle: IBB Business Team GmbH
Bayern
- Programm: Förderung der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0
- Förderungen: Zuschüsse für öffentlich zugängliche Ladepunkte
- Ansprechpartner: Projektträger Bayern
Quelle: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Nordrhein-Westfalen
- Programm: Progres.NRW
- Förderungen: Privatpersonen erhalten bei Kauf und Errichtung einer nicht-mobilen, steuerbaren Wallbox oder Ladesäule bis zu 1.500 Euro.
- Ansprechpartner: Elektromobilität NRW (Dachmarke des NRW-Wirtschaftsministeriums für sämtliche Elektromobilitäts-Aktivitäten)
Gibt es Wallbox-Zuschüsse von Städten und Kommunen?
Welche Voraussetzungen muss ich für eine Wallbox-Förderung erfüllen?
- Antragsteller:in: Meist ist die Förderung Privatpersonen vorbehalten, die eine Ladestation als Eigentümer:innen oder Vermieter:innen für das eigene Wohngebäude anschaffen (z. B. Wallbox in Mietwohnung). Fördergelder für öffentliche Ladestationen können in der Regel nur Gewerbetreibende und Kommunen beantragen.
- Förderfähige Wallbox: Zuschüsse gibt es oft nur für Wallboxen mit intelligenter Steuerung oder einer bestimmten Ladeleistung. Welche Wallboxen förderfähig sind, hängt vom Förderprogramm ab.
- Energieversorgung: Viele Anbieter fördern Wallboxen nur, wenn der Strom aus erneuerbaren Energien stammt. Zum Beispiel Solarstrom, den die Photovoltaikanlage des Wohngebäudes in die Ladestation speist.
- Installationskosten: Ein Wallbox-Zuschuss ist teils nur verfügbar, wenn die Kosten für Kauf und Installation der Ladestation mindestens so hoch wie die Fördersumme sind.
- Installationsort: Regionale Förderprogramme bezuschussen Wallbox-Installationen häufig in einem begrenzten Gebiet, etwa innerhalb einer Gemeinde. Ausschlaggebend ist auch, ob die Ladestation auf Privatgelände (z. B. Garage, Carport) installiert wurde oder öffentlich zugänglich ist.
- Mehrfachförderung: Nutzen Sie bereits eine Wallbox-Förderung, erhalten Sie in der Regel keine weiteren Zuschüsse. Haben Sie zum Beispiel einen Antrag auf Wallbox-KfW-Förderung gestellt, haben Sie meist keinen Anspruch auf kommunale Förderung für Ladestationen.
Wie stelle ich einen Antrag auf Wallbox-Förderung?
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1. Angebot einholen
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2. Förderantrag stellen
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3. Wallbox kaufen
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4. Fördersumme erhalten
Die Ladestation-Elektroauto-Förderung beantragen Sie in der Regel online. Meist sind dabei folgende Angaben notwendig:
Nachdem Sie den Wallbox-Förderung-Antrag eingereicht haben, prüft der Fördergeber Ihre Unterlagen. Teils ist eine Identitätsbestätigung (z. B. per Schufa-Identitäts-Check, Video-Identifizierung) erforderlich.
Nach Einbau reichen Sie als Verwendungsnachweise die Rechnungen für Wallbox-Kauf und -Installation ein. In der Regel ist das online möglich. Im Anschluss erhalten Sie die Fördersumme auf Ihr Konto überwiesen.
Häufige Fragen zu E-Auto- & Wallbox-Förderungen
Welche Vorteile haben Elektroauto-Besitzer:innen?
Neben der im Januar 2026 neu aufgelegten staatlichen Förderung des Kaufs neuer Elektroautos mit und ohne Range Extender und Plug-In-Hybriden und der zeitlich begrenzten Förderung von E-Auto-Herstellern gibt es Steuervorteile und Vergünstigungen für Halter:innen von Elektro- oder Hybridautos. Zum Beispiel zahlen Sie bis zu zehn Jahre keine Kfz-Steuer für ein Elektroauto, das Sie bis 31. Dezember 2020 erstmalig zugelassen haben. Auch das Aufladen von Hybrid- oder Elektroautos am Arbeitsplatz ist steuerfrei. Außerdem parken Pkw mit E-Kennzeichen in vielen deutschen Städten gebührenfrei.
Was ist der Unterschied zwischen Ladestation, Wallbox und Ladepunkt?
Eine Ladestation ist eine "Stromzapfsäule", an der Sie Ihr Elektroauto aufladen. Das kann zum Beispiel eine Ladesäule an öffentlichen Parkplätzen oder Autobahnraststätten sein. Aber auch eine private Lademöglichkeit, die sich zum Beispiel auf Ihrem Grundstück oder an Ihrem Arbeitsplatz befindet.
Eine Wallbox ist eine Wandladestation, die E-Auto-Besitzer:innen meist im privaten Bereich nutzen, um ihr Fahrzeug schnell und sicher aufzuladen. Wallboxen können zum Beispiel an der Hauswand oder in der Garage installiert sein.
Ladepunkt heißt der Anschluss an der Ladestation. Eine Wallbox oder Ladesäule kann mehrere Ladepunkte haben – also Buchsen oder fest angebrachte Ladekabel, an denen jeweils ein E-Auto laden kann.
Sind Anschaffungskosten einer Wallbox steuerlich absetzbar?
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