- Für Überführungsfahrten brauchen Anhänger eine gültige Versicherung und ggf. ein Überführungskennzeichen. Anhänger ohne Kennzeichen überführen Sie zum Beispiel auf einem Abschleppfahrzeug.
- Wie Sie den Anhänger richtig versichern, kommt darauf an, ob er zum Zeitpunkt der Überführung an- oder abgemeldet ist. Auch Anhängertyp, -wert und Schadensrisiko spielen eine Rolle.
- Wichtig, um Anhänger sicher zu überführen: maximale Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht überschreiten, Trailer richtig ankuppeln und während der Überführungsfahrt Höchstgeschwindigkeit einhalten.
Anhänger überführen: Versicherung, Tipps und Sicherheitsrichtlinien
Anhänger überführen: Kurz erklärt
Anhänger überführen: Versicherung
Anhänger überführen: Wann ist eine Versicherung Pflicht?
Grundsätzlich besteht in Deutschland Versicherungspflicht für Anhänger – auch bei Überführungsfahrten. Nur wenige Anhängertypen (z. B. Sportanhänger) sind davon ausgenommen. Sprich: Wenn Sie bei der Zulassungsstelle einen Anhänger anmelden, brauchen Sie eine gültige eVB-Nummer als Versicherungsbestätigung. Mit der eVB weisen Sie nach, dass Sie für den Hänger eine Kfz-Haftpflicht abgeschlossen haben. Der Versicherungsschutz ist Voraussetzung, um Zulassung und Kfz-Kennzeichen zu beantragen.
Ob eine Versicherung vorgeschrieben ist, wenn Sie einen abgemeldeten Anhänger ohne Kennzeichen überführen, hängt von der Art des Transports ab:
- Anhänger überführen auf eigener Achse: Sie kuppeln den Hänger an ein Zugfahrzeug und befördern ihn damit von A nach B? Dann brauchen Sie ein Überführungskennzeichen (Ausfuhr- oder Kurzzeitkennzeichen für Anhänger) inklusive gültiger Kfz-Haftpflicht.
- Anhänger überführen auf fremder Achse: Sie transportieren den Hänger auf einem Abschleppwagen oder beauftragen eine Spedition? Dann ist das Anhänger-Überführen ohne Kennzeichen und Versicherung möglich.
Warum besteht Versicherungspflicht für Anhänger?
In Deutschland ist jede Fahrzeughalterin und jeder Fahrzeughalter verpflichtet, für ihr bzw. sein Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Rechtliche Grundlage ist das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG), das die Versicherungspflicht auch für Anhänger vorsieht.
Ziel des Gesetzgebers: Entsteht jemandem durch das versicherte Fahrzeug ein Sach-, Personen- oder Vermögensschaden, erhält er bzw. sie verpflichtend Schadensersatz. Die Kfz-Haftpflicht greift zum Beispiel, wenn der Anhänger während der Überführungsfahrt ins Schlingern gerät und ein anderes Kfz beschädigt. Schäden am überführten Anhänger deckt nur eine Kaskoversicherung ab.
Welche Versicherungsoptionen gibt es, wenn ich einen Anhänger überführe?
Zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflicht können Sie eine Vollkasko oder Teilkasko für Ihren Anhänger abschließen. Eine Kaskoversicherung ist freiwillig, aber oft sinnvoll, wenn Sie sich gegen Schäden am eigenen Hänger absichern möchten:
- Anhänger-Teilkasko: Deckt Schäden durch äußere Einflüsse (z. B. Brand, Hagel, Tierbiss) ab. Lohnt sich vor allem für gut erhaltene gebrauchte Anhänger.
- Anhänger-Vollkasko: Bietet Rundumschutz, auch bei selbst verschuldeten Unfallschäden und Vandalismus. Rentiert sich meist für neue bzw. wertvolle Anhängermodelle.
Wichtig: Ob für Anhänger eine Kurzzeitkennzeichen-Versicherung mit Teil- oder Vollkasko verfügbar ist, kommt auf das Versicherungsunternehmen an. Informieren Sie sich vorab über die Tarifoptionen. Wer einen Dienstleister mit der Anhänger-Überführung beauftragt, kann oft eine Transportversicherung abschließen. Der Versicherungsschutz deckt unter anderem Schäden ab, die beim Be- und Entladen oder bei Unfall des Transportfahrzeugs am Anhänger entstehen.
Verschiedene Anhängertypen überführen
Versicherungspflichtige Anhänger überführen
Voraussetzung für Überführungsfahrten mit zugelassenen Pkw-Anhängern oder Wohnwagen ist eine Anhänger- bzw. Wohnwagen-Versicherung mit Kfz-Haftpflicht. Der Versicherungsschutz deckt Schäden ab, die anderen durch den Hänger entstehen – während der Fahrt oder im abgekoppelten Zustand.
Ist der Anhänger abgemeldet, schließen Sie in der Regel eine Kurzzeitkennzeichen-Versicherung ab. Sie beinhaltet Haftpflichtschutz und ist Voraussetzung, um ein Kurzzeitkennzeichen für Anhänger zu beantragen. Das Sonderkennzeichen ist innerhalb Deutschlands bis zu fünf Tage gültig.
Nicht versicherungspflichtige Anhänger überführen
Pferdeanhänger, Bootstrailer und andere Sport-, Agrar- und Forstanhänger sind von der Versicherungspflicht für Anhänger ausgenommen. Heißt: Bei Überführungsfahrten ist der Anhänger über das Zugfahrzeug mitversichert. Eine separate Anhänger-Versicherung (z. B. Pferdeanhänger-Versicherung) ist optional.
Ist der versicherungsfreie Anhänger zum Zeitpunkt der Überführung nicht zugelassen, schließen Sie für die Fahrt eine Kurzzeitkennzeichen-Versicherung ab. Sobald die eVB-Nummer als Versicherungsbestätigung vorliegt, können Sie bei der Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen für den Anhänger beantragen.
Anhänger sicher überführen
3 Tipps für sicheres Anhänger-Überführen
Die Checkliste fasst drei wichtige Sicherheitsvorkehrungen für das Überführen von Anhängern zusammen:
- Maximale Anhängelast nicht überschreiten: Prüfen Sie vor der Überführungsfahrt, wie viel Gewicht Ihr Auto ziehen darf. Die maximale Anhängelast ist in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein in den Feldern O.1 (zulässige Anhängelast gebremst) und O.2 (zulässige Anhängelast ungebremst) vermerkt.
- Hänger richtig ankuppeln: Während des Ankuppelns sollten Hänger und Zugfahrzeug auf einer geraden Ebene stehen. Feststellbremse am Anhänger lösen, Deichsel absenken und Kupplung einrasten lassen. Bei gebremsten Anhängern zusätzlich Schlaufe des Sicherungsseils über die Anhängerkupplung am Fahrzeug legen. Anschließend Elektrik des Anhängers mit Pkw verbinden und Stützrad einfahren.
- Höchstgeschwindigkeit einhalten: Für Fahrten mit Anhänger gilt deutschlandweit eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Anhänger mit 100er-Zulassung dürfen maximal 100 km/h fahren. Checken Sie bei Überführungen ins Ausland vorab, welche Vorschriften dort für Gespanne gelten.
Wichtig: Bei Fahrten mit Kurzzeitkennzeichen sollte der Anhänger nicht beladen sein. Denn nutzen Sie den Anhänger zu Transportzwecken, handelt es sich um eine Nutzfahrt. Voraussetzung dafür ist eine reguläre Anhänger-Zulassung.
Wie finde ich die richtige Anhänger-Versicherung für Überführungsfahrten?
Überlegen Sie vor Abschluss der Anhänger-Versicherung, welcher Schutz für die Überführungsfahrt notwendig und sinnvoll ist. Diese Punkte sind bei der Entscheidung relevant:
- Ist der Anhänger an- oder abgemeldet? Ist der Hänger regulär zugelassen, ist er entweder über das Zugfahrzeug versichert oder mit einer separaten Anhänger-Versicherung geschützt. Ist der Hänger abgemeldet, brauchen Sie ein Überführungskennzeichen (z. B. Kurzzeitkennzeichen) inklusive Kfz-Haftpflicht.
- Wie hoch ist das Schadensrisiko? Überführen Sie den Hänger auf einer kurzen Strecke innerhalb Deutschlands, ist die Schadenswahrscheinlichkeit geringer als bei mehrtägigen Überführungsfahrten ins Ausland. Je höher das Schadensrisiko, desto eher lohnt sich Teil- oder Vollkasko.
- Welchen Wert hat der Anhänger? Für alte Trailer mit geringem Restwert reicht teilweise der gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtschutz. Für neue bzw. wertvolle Trailer lohnt sich in der Regel Kaskoschutz.
Anhänger überführen: Häufige Fragen
Darf ich einen abgemeldeten Anhänger überführen?
Sie dürfen einen Anhänger auch überführen, wenn er abgemeldet ist. Voraussetzung ist ein gültiges Überführungskennzeichen: Für Überführungen innerhalb Deutschlands beantragen Sie ein Kurzzeitkennzeichen, für Fahrten ins Ausland ein Ausfuhrkennzeichen. Ausnahme: Österreich, Italien und Dänemark akzeptieren das deutsche Kurzzeitkennzeichen.
Wer ohne oder mit abgelaufenem Kennzeichen in eine Verkehrskontrolle gerät, riskiert eine Strafe für Anhänger-Überführen ohne Zulassung.
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