Definition: Was bedeutet barrierefreies Wohnen?
Definition von Barrierefreiheit
Für wen ist barrierefreies Wohnen wichtig?
Weniger Unfälle, mehr Selbstständigkeit: Barrierefreiheit ist für Menschen mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung oder Rollstuhlfahrer:innen im täglichen Leben essenziell. Statistisch gesehen ereignen sich die meisten Unfälle im Haushalt, verursacht zum Beispiel durch unebene Böden oder steile Treppen. Denn in fast jedem normalen Haus oder einer Wohnung finden sich Barrieren: Stolperfallen durch Teppichfalten, sperriges Mobiliar oder zu wenig Durchgangsfläche. Gefahrenquellen, die besonders für Behinderte und ältere sowie zunehmend pflegebedürftige Personen ein Problem darstellen.
Für den Ernstfall vorsorgen: Eine private Unfallversicherung, wie die der Allianz, schützt Sie und Ihre Familie vor den finanziellen Folgen eines Unfalls. Sie unterstützt Sie darüber hinaus dabei, mit den gesundheitlichen Unfallfolgen zurechtzukommen. Neben einer einmaligen Kapitalzahlung, beispielsweise zur Finanzierung des behindertengerechten Umbaus Ihrer Wohnung, übernimmt die private Unfallversicherung auch die Kosten für Therapien und Hilfsmittel. Unfallberater der Allianz stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Interessieren Sie sich zusätzlich für eine Unfallversicherung mit Kapitalanlage, bietet die Allianz auch den Kapital-Unfallschutz. So kombinieren Sie die finanzielle Absicherung, falls Ihnen etwas passieren sollte, vorausschauend mit Kapitalaufbau. Darüber hinaus beinhaltet diese Variante einen Pflegetarif, der Sie im Fall einer Pflegebedürftigkeit zusätzlich absichert.
Fazit: Eine barrierefreie Wohnung kann unabhängig von Alter und aktuellem Gesundheitszustand durchaus sinnvoll sein. Achten Sie daher schon beim Bau eines Hauses, dem Wohnungskauf oder bei der Suche nach einer geeigneten Mietwohnung auf die Wahl einer barrierefreien Immobilie.
Wir freuen uns, Ihnen weiterhelfen zu können, %agencyName%
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Welche Versicherungen zahlen bei einem barrierefreien Umbau?
Unfallversicherung
Bei der Unfallkasse oder Unfallversicherung kommt es darauf an, ob Betroffene gesetzlich oder privat unfallversichert sind. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt die Kosten für den Umbau zu einer barrierefreien Wohnung in der Regel nur dann, wenn eine Behinderung oder körperliche Einschränkung im Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall oder einer Berufsunfähigkeit entstanden ist.
Mitglieder der privaten Unfallversicherung hingegen erhalten Leistungen unabhängig davon, wo und wann sich der Unfall ereignete. Das gilt im beruflichen Bereich genauso wie privat – im Haushalt, bei Unfällen in der Freizeit oder beim Sport. Bei Versicherern wie der Allianz private Unfallversicherung profitieren Sie nicht nur von deren starker Beratungsleistung. Die Allianz zahlt Ihnen bis zu 10.000 Euro für notwendige Hilfsmittel und unterstützt Sie im Falle einer Invalidität mit einer mit Ihnen bei Vertragsschluss vereinbarten Kapitalleistung, mit der Sie anfallende Umbaukosten weitgehend abdecken können.
Sie möchten Ihren Schutz bei Unfällen zusätzlich mit einer sicheren Kapitalanlage kombinieren und gleichzeitig in Ihre Pflegevorsorge investieren? Dann ist der Allianz Kapital-UnfallSchutz (KUS) vielleicht genau das Richtige für Sie. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
Krankenversicherung
Pflegeversicherung
Staatliche Förderung
Was sind die Vorteile einer rollstuhlgerechten Wohnung?
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Mehr Lebensqualität
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Weniger Pflegekosten
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Wertsteigerung der Immobilie
Mehr Lebensqualität und Unabhängigkeit
Weniger Pflegekosten durch Pflege zu Hause
Wertsteigerung und Nachhaltigkeit
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Bauen und Renovieren: Was sind die Kriterien und Grundlagen für barrierefreies Bauen?
Im privaten Wohnungsbau ist über die DIN-Norm 18040 eindeutig geregelt, wann sich ein Haus oder eine Wohnung "barrierefrei" nennen darf. Unterschieden wird dabei zusätzlich zwischen "barrierefrei" und "rollstuhlgerecht".
Die Unterscheidung zwischen barrierefrei und rollstuhlgerecht bringt in der Praxis einige Schwierigkeiten mit sich. Denn während eine Tür innerhalb der Wohnung mit einer Breite von mindestens 80 cm barrierefrei ist, sind nur Wohnungstüren mit mindestens 90 cm Breite auch rollstuhlgerecht. Menschen mit einer Gehbehinderung, die eine barrierefreie Wohnung beziehen, müssen daher unter Umständen wieder umziehen, sobald sie auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Auch bestehen Ausnahmen von der Norm für Bestandsimmobilien, da vorhandene Häuser und Wohnungen ohne massive Eingriffe in die Bausubstanz selten barrierefrei gestaltet werden können.
Wichtige Kriterien für barrierefreies Wohnen
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Wesentliche Merkmale bzw. Vorgaben für eine barrierefreie Wohnung nach DIN 18040-2 betreffen folgende Außenbereiche und Innenräume:
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Gehwege | 120 cm breit, schwellenlos und gut befahrbar, gut beleuchtet und mit Orientierungshilfen |
Rampen | 120 cm breit, Steigung maximal 6 Prozent, mit beidseitigem Handlauf und Radabweiser |
Treppen | geradläufig, mit beidseitigem Handlauf, Kantenmarkierung und Sitzgelegenheit |
Aufzüge | 110 x 140 Zentimeter in der Grundfläche, mit Spiegeln, akustischen Signalen und Ansagen |
Bewegungsflächen | Mindestflächen von 120 x 120 cm, mit fest verlegten, rutschhemmenden und nicht blendenden Bodenbelägen ohne kontrastierende Gestaltung oder Spiegelungen |
Türen und Fenster | Türen sollten mindestens 80 cm breit und 205 cm hoch, Fenster 60 cm hoch sein. Sie sollten über Türdrücker oder mit wenig Kraftaufwand leicht zu bedienen sein und über ausreichend Bewegungsfläche verfügen. Im Falle von Glastüren sind Sicherheitsmarkierungen wichtig. |
Bedienelemente (Schalter, Steckdosen etc.) | sollten jeweils 50 cm Abstand von Raumecken und Begrenzungen halten, in 85 cm Höhe angebracht sein und über taktile Informationen verfügen. |
Einbauten und festes Mobiliar | in Innenräumen wie Küche oder Bad muss im Falle von Waschtisch und Arbeitsfläche unterfahrbar und im Sitzen nutzbar sein. Auch eingebaute Elektrogeräte sollten sitzend bedient werden können. Feste Mindestabstände für WC und Wandinstallationen oder ein Schranklift bzw. vertikal verschiebbare Oberschränke erleichtern die Küchenarbeit. |
Mietwohnung und Eigenheim: Wer darf Wohnräume barrierefrei umbauen?
Möchten Sie Ihre Wohnung behindertengerecht umbauen, stellt sich die Frage, wer die notwendigen baulichen Veränderungen vornehmen darf, kann und muss. Bei Mietobjekten gilt:
- Mieter:innen haben ein Recht auf Barrierefreiheit. Bei berechtigtem Interesse können Sie nach § 554 a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) die Zustimmung Ihres Vermieters oder Ihrer Vermieterin „zu baulichen Veränderungen oder sonstigen Einrichtungen verlangen, die für eine behindertengerechte Nutzung der Mietsache oder den Zugang zu ihr erforderlich sind“. Kleinere Umbauten oder das Anbringen von Hilfsmitteln wie Haltegriffen können ohne Zustimmung durchgeführt werden.
- Vermieter:innen können ihre Zustimmung verweigern, wenn ihr Interesse an der unveränderten Erhaltung der Mietsache oder des Gebäudes das Interesse des Mieters überwiegt. Ihre Zustimmung zu Umbaumaßnahmen können Vermieterinnen und Vermieter von einer Zusicherung der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands abhängig machen. Bei der Gestaltung barrierefreien Wohnens in ihrer Immobilie haben sie freie Hand.
Barrierefreies Wohnen ohne Eingriffe in die Bausubstanz
Ihr Vermieter bzw. Ihre Vermieterin sind dagegen, dass Sie die Wohnung alters- oder behindertengerecht umbauen? Für viele tägliche Einschränkungen und Barrieren gibt es einfache Umbau-Lösungen, die ohne einen Eingriff in die Bausubstanz möglich sind.
Beispiel barrierearme Badewanne: Der Einbau einer ebenerdigen und damit barrierearmen Dusche im Bad ist für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen wie Rollstuhlfahrer:innen zwar die perfekte Lösung; soll die alte Wanne aber bestehen bleiben, ermöglicht alternativ ein aufblasbares Badekissen den einfachen Ausstieg aus der Badewanne.
Wie kann eine bestehende Wohnung barrierefrei umgebaut werden?
Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Behinderungen oder Rollstuhlfahrer:innen sind nicht nur auf breitere Türen oder ebenerdige Zugänge zu Haus oder Wohnung angewiesen. Barrierefreies Wohnen stellt eine Reihe von Anforderungen an die verschiedenen Wohnräume.
Für alle Wohnbereiche einer Wohnung oder eines Hauses gilt:
Um einen Raum bequem betreten zu können, benötigen Menschen mit Gehhilfe oder Rollstuhl ausreichend Platz zum Drehen und Wenden – mindestens 1,2 bzw. 1,5 Quadratmeter. Dementsprechend groß sollten auch die Abstände zwischen einzelnen Möbeln sein, damit Betroffene sich ungehindert in der Wohnung bewegen können. Ebenfalls wichtig: ein geeigneter Bodenbelag, der rutschhemmend und reinigungsfreundlich ist. Die Übergänge von einem Raum zum anderen sollten möglichst fließend und ohne Stolperfallen wie Türschwellen sein, um das Unfallrisiko zu minimieren.
Welche Bereiche einer Wohnung oder eines Hauses sollten barrierefrei umgebaut werden?
Bad
Barrierefreie Badezimmer sichern Menschen mit Mobilitätseinschränkungen die Möglichkeit, die tägliche Körperpflege eigenständig und ohne fremde Hilfe zu erledigen. Diese Einrichtungs-Elemente sorgen für die entsprechende Unabhängigkeit:
- Badewanne: Haltegriff und hoher Rand mit Einstieglift für Rollstullfahrer:innen
- Dusche: Im Idealfall schwellenloser/ebenerdiger Duschraum mit 1,5 Quadratmetern Grundfläche
- WC: Haltegriff, Toilettensitzerhöhung als manuelle Aufstehhilfe und Spülmechanismus im vorderen Seitenbereich
- Waschtisch: optimalerweise höhenverstellbar und unterfahrbar
Küche
Kochen, Tischdecken, Abwasch erledigen und Geschirr wegräumen: Alltägliche Aufgaben, die im Alter, bei Krankheit oder Behinderungen nur noch schwer zu bewältigen sind. Die Lösung bieten barrierearme Küchenmöbel:
- Arbeitsbereiche: Arbeitsplatte und Kochfeld sollten in der Höhe verstellbar und unterfahrbar sein. Spezielle Konstruktionen machen das auch bei der Spüle möglich.
- Arbeitshöhen: Elektrogeräte wir Backofen, Kühlschrank oder Spülmaschine sollten nicht unter der Arbeitsplatte, sondern erhöht bzw. in der jeweils optimalen Arbeitshöhe angebracht werden.
- Stauraum: Ersetzen Sie klassische Unterschränke bei unterfahrbaren Arbeitsplatten durch flexible Rollcontainer oder bauen Sie Hängeschränke mit Hub-Lift-Systemen ein, sodass der Inhalt gut erreichbar ist.
- Handläufe an den Arbeitsflächen oder neben viel genutzten Arbeitsbereichen dienen Menschen mit Gehbehinderung als Stütze bei der Küchenarbeit.
Checkliste barrierefreies Wohnen
Unser Tipp: Befassen Sie sich im Vorfeld mit den Anforderungen an eine barrierefreie und altersgerechte Wohnung und nehmen Sie zu einer Wohnungsbesichtigung mindestens eine weitere Person mit. Wesentliche Punkte haben wir Ihnen in der folgenden Liste zusammengefasst:
Was möchten Sie gerne zu barrierefreiem Wohnen und Bauen wissen?
Kann ein barrierefreier Umbau von den Steuern abgesetzt werden?
Ja, unter bestimmten Bedingungen können Sie Umbaumaßnahmen in Haus oder Wohnung steuerlich geltend machen. Damit Angehörige mit einer Behinderung oder Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen durch Krankheit, Unfall oder im Pflegefall weiterhin ein Leben in ihrer gewohnten Umgebung führen können, sind oft erhebliche Umbauten erforderlich. So können vor allem Aufwendungen für medizinisch indizierte Maßnahmen wie medizinische Hilfsmittel als sogenannte "außergewöhnliche Belastungen" in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Hierzu zählen beispielsweise Badumbauten wie:
- der Einbau einer bodengleichen Dusche
- Treppengeländer und -rampen
- ein Treppenlift oder in bestimmten Fällen auch ein Fahrstuhl