0800 7 243 954 Mo bis Fr 8 – 20 Uhr

Unsere Servicezeiten: Mo bis Fr 8 – 20 Uhr (kostenlos)

0800 7 243 954 Hier klicken
Nach Unfall, im Krankheits- oder Pflegefall

Barriere­freies Wohnen: Versicherung und Kosten

Das Wichtigste in Kürze Barrierefreies Wohnen sichert Menschen mit Mobilitätseinschränkungen den Zugang zu wichtigen Wohn- und Lebensbereichen, z. B. nach einem Unfall, im Krankheits- oder Pflegefall. Besonders Gehbehinderte, Rollstuhlfahrer:innen oder auch Seniorinnen und Senioren profitieren im Alltag von einer barrierefreien Wohnung mit Haltegriffen, Treppenlift, speziellen Einbauten oder breiteren Türen. Wohnungen, die als "barrierefrei" oder "rollstuhlgerecht" ausgewiesen sind, müssen gesetzlich festgelegte bauliche Anforderungen beim Umbau von Flur, Bad oder Küche erfüllen. Sie möchten Ihre Wohnung oder Ihr Haus nach einem Unfall oder im Pflegefall barrierefrei umbauen? Die Kosten hierfür werden Ihnen je nach Situation teilweise durch die Unfallversicherung, Ihre Pflegeversicherung oder Krankenversicherung erstattet. Darüber hinaus unterstützt Sie Ihre private Unfallversicherung nach einem Unfall mit der Kostenübernahme zusätzlicher notwendiger Hilfsmittel sowie einer flexibel nutzbaren Kapitalleistung bei unfallbedingter Invalidität.
Eine barrierefreie Wohnung ermöglicht Menschen mit unterschiedlichen körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen ein möglichst selbstbestimmtes Leben in Ihrem gewohnten häuslichen Umfeld. Hierfür sind in der Regel Veränderungen an der Einrichtung oder größere Umbauten nötig.
Barrieren in ihrer Umwelt können Menschen mit Behinderungen auf unterschiedlichste Weise begegnen. Der deutsche Gesetzgeber definiert bauliche Anlagen, Verkehrsmittel oder Gebrauchsgegenstände in §4 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) dann als "barrierefrei", wenn sie "für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind."

Weniger Unfälle, mehr Selbst­ständigkeit: Barriere­freiheit ist für Menschen mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung oder Rollstuhl­fahrer:innen im täglichen Leben essenziell. Statistisch gesehen ereignen sich die meisten Unfälle im Haushalt, verursacht zum Beispiel durch unebene Böden oder steile Treppen. Denn in fast jedem normalen Haus oder einer Wohnung finden sich Barrieren: Stolperfallen durch Teppichfalten, sperriges Mobiliar oder zu wenig Durchgangsfläche. Gefahrenquellen, die besonders für Behinderte und ältere sowie zunehmend pflegebedürftige Personen ein Problem darstellen.

Für den Ernstfall vorsorgen: Eine private Unfallversicherung, wie die der Allianz, schützt Sie und Ihre Familie vor den finanziellen Folgen eines Unfalls. Sie unterstützt Sie darüber hinaus dabei, mit den gesundheitlichen Unfallfolgen zurechtzukommen. Neben einer einmaligen Kapitalzahlung, beispielsweise zur Finanzierung des behindertengerechten Umbaus Ihrer Wohnung, übernimmt die private Unfallversicherung auch die Kosten für Therapien und Hilfsmittel. Unfallberater der Allianz stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Interessieren Sie sich zusätzlich für eine Unfallversicherung mit Kapitalanlage, bietet die Allianz auch den Kapital-Unfallschutz. So kombinieren Sie die finanzielle Absicherung, falls Ihnen etwas passieren sollte, vorausschauend mit Kapitalaufbau. Darüber hinaus beinhaltet diese Variante einen Pflegetarif, der Sie im Fall einer Pflegebedürftigkeit zusätzlich absichert.

Fazit: Eine barriere­freie Wohnung kann unabhängig von Alter und aktuellem Gesundheits­zustand durchaus sinnvoll sein. Achten Sie daher schon beim Bau eines Hauses, dem Wohnungskauf oder bei der Suche nach einer geeigneten Mietwohnung auf die Wahl einer barrierefreien Immobilie.

Berechnen Sie jetzt Ihren individuellen Tarif zur Unfallversicherung.
Informieren Sie sich auf der Produktseite über die Allianz Unfallversicherung
Verbinden Sie Ihren UnfallSchutz mit einer sicheren Kapitalanlage
agent-img
Haben Sie Fragen zum barrierefreien Wohnen? Kontaktieren Sie uns direkt!

Wir freuen uns, Ihnen weiterhelfen zu können, %agencyName%

Preise sind ungefähre Größenordnungen und dienen zur Orientierung. Diese können aufgrund der individuellen baulichen Situation abweichen.

Je nach Bedarf und Umfang der Umbaumaßnahmen kann es teuer werden, wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung barrierefrei umbauen oder rollstuhlgerecht wohnen möchten. An unserem Beispiel-Haus sehen Sie, mit welchen Kosten Sie für Umbauten in den verschiedenen Räumen rechnen müssen.
Kosten­übernahme
Betroffene erhalten unter bestimmten Voraus­setzungen finanzielle Unter­stützung. Bei Unfall oder im Pflegefall übernehmen die Pflegeversicherung oder die Krankenversicherung zumindest einen kleinen Teil der Kosten für den Umbau zu einer behindertengerechten Wohnung. Darüber hinaus steht Ihnen die private Unfallversicherung bei einer unfallbedingten Invalidität mit einer Kapitalleistung zur Seite.
  • Unfallversicherung

    Bei der Unfall­kasse oder Unfall­versicherung kommt es darauf an, ob Betroffene gesetzlich oder privat unfallversichert sind. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt die Kosten für den Umbau zu einer barriere­freien Wohnung in der Regel nur dann, wenn eine Behinderung oder körperliche Ein­schränkung im Zusammen­hang mit einem Arbeits­unfall oder einer Berufs­unfähigkeit entstanden ist.

    Mitglieder der privaten Unfallversicherung hingegen erhalten Leistungen unabhängig davon, wo und wann sich der Unfall ereignete. Das gilt im beruflichen Bereich genauso wie privat – im Haushalt, bei Unfällen in der Freizeit oder beim Sport. Bei Versicherern wie der Allianz private Unfallversicherung profitieren Sie nicht nur von deren starker Beratungsleistung. Die Allianz zahlt Ihnen bis zu 10.000 Euro für notwendige Hilfsmittel und unterstützt Sie im Falle einer Invalidität mit einer mit Ihnen bei Vertragsschluss vereinbarten Kapitalleistung, mit der Sie  anfallende Umbaukosten weitgehend abdecken können.

    Sie möchten Ihren Schutz bei Unfällen zusätzlich mit einer sicheren Kapitalanlage kombinieren und gleichzeitig in Ihre Pflegevorsorge investieren? Dann ist der Allianz Kapital-UnfallSchutz (KUS) vielleicht genau das Richtige für Sie. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

  • Krankenversicherung

    Generell kann Ihnen Ihre Kranken­kasse Auskunft darüber geben, wer die Kosten und Leistungen für einen barriere­freien Umbau übernimmt. Dabei zahlen die Kranken­kassen bzw. Kranken­versicherungen in der Regel Hilfsmittel, die der Kranken­behandlung dienen: Beispielsweise die Rollstuhl­rampe für einen Schlaganfall-­Patienten, der vorüber­gehend einen Rollator benötigt.
  • Pflegeversicherung

    Die Pflege­versicherung springt dann ein, wenn die benötigten Hilfs­mittel der Er­leichterung der Pflege dienen: also zum Beispiel die Anschaffung mobiler Möbel wie ein Pflege­nachttisch, ein Pflegebett oder auch eine dauerhaft installierte Rollstuhl­rampe am Haus­eingang. Darüber hinaus erhalten Pflege­bedürftige, deren Pflegegrad anerkannt wurde, von Ihrer Pflege­versicherung unter bestimmten Voraus­setzungen einen ein­maligen Zuschuss zu barriere­freien Umbau­maßnahmen von bis zu 4.000 Euro.
  • Staatliche Förderung

    Möchten Sie auf eigenen Wunsch hin Ihre Wohnung behinderten­gerecht umbauen oder Ihr Haus bereits beim Neubau alters­gerecht gestalten, können Sie Förderungen der Bundes­länder beantragen. Auch die Versorgungs­ämter oder die Kredit­anstalt für Wieder­aufbau vergeben zins­günstige Darlehen für solche Projekte. Informieren Sie sich hierzu am besten bei Ihrer Stadt- oder Gemeinde­verwaltung vor Ort nach ent­sprechenden Förder­möglichkeiten.
Berechnen Sie jetzt Ihren individuellen Tarif zur Unfallversicherung.
Informieren Sie sich auf der Produktseite über die Allianz Unfallversicherung
Verbinden Sie Ihren UnfallSchutz mit einer sicheren Kapitalanlage
Mehr Lebensqualität
Barrierefreiheit ist ein Menschenrecht. Barrierefreies Wohnen ermöglicht Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen ein selbstbestimmteres Leben und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Darüber hinaus sorgt es auch auf psychischer Ebene für mehr Wohlbefinden. Je mehr Handgriffe und alltägliche Verrichtungen sich eigenständig und ohne fremde Hilfe bewältigen lassen, desto größer das Selbstbewusstsein und desto besser die seelische Verfassung. Das betrifft nicht nur die Barrierefreiheit in Wohngebäuden und im häuslichen Bereich, sondern auch ein offenes soziales Umfeld, Reisen (barrierefreie Reiseanbieter) oder das Thema Mobilität (behindertengerechte Autos, barrierefreier Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln).
Weniger Pflegekosten
Der Umzug in eine behindertengerechte Wohnung oder das eigene Haus barrierefrei umzubauen, erleichtert nicht nur Betroffenen selbst den Alltag. Seniorinnen und Senioren können so den Umzug in ein Alten- oder Pflegeheim hinauszögern oder gar umgehen, wenn Angehörige oder ambulante Pflegedienste die Pflege zu Hause übernehmen. Das entlastet die Pflegeeinrichtungen und kann unter Umständen deutlich Kosten einsparen. Zudem reduzieren entsprechende behindertengerechte Umbaumaßnahmen, wie Haltegriffe, Hebe- und Umsetzhilfen in Badewanne oder Dusche, die körperliche Belastung der Pflegenden. Es bleibt mehr Zeit für andere Pflegetätigkeiten.
Wertsteigerung der Immobilie
Wenn Sie Ihr Haus barrierefrei umbauen oder eine rollstuhlgerechte Wohnung gestalten, investieren Sie in die Zukunft. Denn eine solche Immobilie erzielt im Vergleich zu Wohnobjekten mit herkömmlicher Ausstattung aufgrund der steigenden Nachfrage nicht nur einen deutlich höheren Wert. Barrierefreie Wohnung und Häuser sind für ihre Bewohner:innen lange nutzbar und damit besonders nachhaltig.
Allianz Beratung - Finden Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner
Allianz Unfallversicherung
Sie wünschen eine persönliche Beratung?
Sie interessieren sich für eine private Unfallversicherung der Allianz? Dann schreiben Sie uns. Ein Ansprechpartner / eine Ansprechpartnerin der Allianz wird sich umgehend bei Ihnen melden.

Im privaten Wohnungs­bau ist über die DIN-Norm 18040 eindeutig geregelt, wann sich ein Haus oder eine Wohnung "barrierefrei" nennen darf. Unter­schieden wird dabei zusätzlich zwischen "barrierefrei" und "rollstuhl­gerecht".

Die Unter­scheidung zwischen barriere­frei und rollstuhl­gerecht bringt in der Praxis einige Schwierig­keiten mit sich. Denn während eine Tür innerhalb der Wohnung mit einer Breite von mindestens 80 cm barrierefrei ist, sind nur Wohnungs­türen mit mindestens 90 cm Breite auch rollstuhl­gerecht. Menschen mit einer Geh­behinderung, die eine barrier­efreie Wohnung beziehen, müssen daher unter Umständen wieder umziehen, sobald sie auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Auch bestehen Ausnahmen von der Norm für Bestands­immobilien, da vorhandene Häuser und Wohnungen ohne massive Eingriffe in die Bau­substanz selten barrierefrei gestaltet werden können.

Alles in allem sollten für barriere­freies Wohnen durch eine gute Beleuchtung, aus­reichend Spiegel und Fenster beste Sicht­verhältnisse in puncto Licht, Farben und Kontraste vor­herrschen. Die Umbau­maßnahmen in Flur, Bad oder Küche reichen von der Montage einfacher Halte­griffe und der Möbel­auswahl, bis hin zu unter­fahrbaren und höhen­verstellbaren Einbauten oder breiteren Türen. Zusammen mit Bewegungs­meldern für Beleuchtung, Roll­läden und Garten- oder Garagen­tor sowie Smart Home Geräte­steuerungen für Elektro­geräte wie Kaffee­maschine und Wasch­maschine, Laut­sprecher oder Tür­anlage erleichtert das nicht nur die tägliche häusliche Routine. Auch Unfällen zu Hause beugen Sie auf diese Weise vor.

Wischen um mehr anzuzeigen

Wesentliche Merkmale bzw. Vorgaben für eine barriere­freie Wohnung nach DIN 18040-2 betreffen folgende Außen­bereiche und Innen­räume:
Gehwege 120 cm breit, schwellenlos und gut befahrbar, gut beleuchtet und mit Orientierungs­hilfen
Rampen 120 cm breit, Steigung maximal 6 Prozent, mit beid­seitigem Handlauf und Rad­abweiser
Treppen gerad­läufig, mit beid­seitigem Handlauf, Kanten­markierung und Sit­zgelegenheit
Aufzüge 110 x 140 Zentimeter in der Grund­fläche, mit Spiegeln, akustischen Signalen und Ansagen
Bewegungs­flächen Mindest­flächen von 120 x 120 cm, mit fest verlegten, rutsch­hemmenden und nicht blendenden Boden­belägen ohne kontras­tierende Gestaltung oder Spiegelungen
Türen und Fenster Türen sollten mindestens 80 cm breit und 205 cm hoch, Fenster 60 cm hoch sein. Sie sollten über Türdrücker oder mit wenig Kraft­aufwand leicht zu bedienen sein und über aus­reichend Bewegungs­fläche verfügen. Im Falle von Glastüren sind Sicherheits­markierungen wichtig.
Bedien­elemente (Schalter, Steckdosen etc.) sollten jeweils 50 cm Abstand von Raumecken und Begrenzungen halten, in 85 cm Höhe angebracht sein und über taktile Informationen verfügen.
Einbauten und festes Mobiliar in Innen­räumen wie Küche oder Bad muss im Falle von Waschtisch und Arbeits­fläche unterf­ahrbar und im Sitzen nutzbar sein. Auch eingebaute Elektro­geräte sollten sitzend bedient werden können. Feste Mindest­abstände für WC und Wand­installationen oder ein Schranklift bzw. vertikal verschieb­bare Ober­schränke erleichtern die Küchen­arbeit.
Wichtig: Achten Sie bei der Wohnungs­miete oder dem Hauskauf direkt auf die Ein­haltung der DIN-Norm und verwendete Bezeichnungen. Nur für eine "barriere­freie" oder "rollstuhl­gerechte" Wohnung gibt es gesetz­liche Vorgaben. Nicht geschützt sind weitere in der Immobilien­branche beliebte Begriffe wie behinderten­gerecht, alters- und senioren­gerecht, barriere­arm, schwellen­arm oder barriere­reduziert.
Immobilien­besitzer:innen können im Rahmen der Bau­vorschriften jederzeit Ihr Haus barriere­frei umbauen. Doch auch Mieter:innen und Vermieter­:innen sind grund­sätzlich zu barriere­freien Anpassungen an einer Wohnung berechtigt.

Möchten Sie Ihre Wohnung behinderten­gerecht umbauen, stellt sich die Frage, wer die not­wendigen baulichen Ver­änderungen vornehmen darf, kann und muss. Bei Miet­objekten gilt:

  • Mieter:innen haben ein Recht auf Barriere­freiheit. Bei berechtigtem Interesse können Sie nach § 554 a des Bürgerlichen Gesetz­buches (BGB) die Zustimmung Ihres Vermieters oder Ihrer Vermieterin „zu baulichen Ver­änderungen oder sonstigen Ein­richtungen verlangen, die für eine behinderten­gerechte Nutzung der Mietsache oder den Zugang zu ihr erforderlich sind“. Kleinere Umbauten oder das Anbringen von Hilfs­mitteln wie Halte­griffen können ohne Zu­stimmung durchgeführt werden.
  • Vermieter­:innen können ihre Zu­stimmung verweigern, wenn ihr Interesse an der un­veränderten Erhaltung der Mietsache oder des Gebäudes das Interesse des Mieters überwiegt. Ihre Zustimmung zu Umbau­maßnahmen können Vermieter­innen und Vermieter von einer Zusicherung der Wieder­herstellung des ur­sprünglichen Zustands abhängig machen. Bei der Gestaltung barrier­efreien Wohnens in ihrer Immobilie haben sie freie Hand.

Ihr Vermieter bzw. Ihre Vermieterin sind dagegen, dass Sie die Wohnung alters- oder behinderten­gerecht umbauen? Für viele tägliche Ein­schränkungen und Barrieren gibt es einfache Umbau-Lösungen, die ohne einen Eingriff in die Bau­substanz möglich sind.

Beispiel barriere­arme Badewanne: Der Einbau einer eben­erdigen und damit barriere­armen Dusche im Bad ist für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen wie Rollstuhlfahrer:innen zwar die perfekte Lösung; soll die alte Wanne aber bestehen bleiben, ermöglicht alternativ ein aufblasbares Badekissen den einfachen Ausstieg aus der Badewanne.

Menschen mit Mobilitäts­ein­schränkungen, Behinderungen oder Rollstuhl­fahrer:innen sind nicht nur auf breitere Türen oder eben­erdige Zugänge zu Haus oder Wohnung ange­wiesen. Barriere­freies Wohnen stellt eine Reihe von An­forderungen an die ver­schiedenen Wohnräume.

Für alle Wohn­bereiche einer Wohnung oder eines Hauses gilt:

Um einen Raum bequem betreten zu können, benötigen Menschen mit Gehhilfe oder Rollstuhl aus­reichend Platz zum Drehen und Wenden – mindestens 1,2 bzw. 1,5 Quadrat­meter. Dem­entsprechend groß sollten auch die Abstände zwischen einzelnen Möbeln sein, damit Betroffene sich un­gehindert in der Wohnung bewegen können. Ebenfalls wichtig: ein geeigneter Bodenbelag, der rutsch­hemmend und reinigungs­freundlich ist. Die Übergänge von einem Raum zum anderen sollten möglichst fließend und ohne Stolper­fallen wie Tür­schwellen sein, um das Unfallrisiko zu minimieren.

Barriere­freies Wohnen betrifft grund­sätzlich alle Wohn­bereiche. Neben den bereits genannten Zuwegen, Eingangs­bereichen, Abständen und dem Platz­bedarf innerhalb der Wohnung, ist der Umbau in Küche oder Bad besonders aufwändig.

Barriere­freie Bade­zimmer sichern Menschen mit Mobilitäts­einschränkungen die Möglichkeit, die tägliche Körper­pflege eigenständig und ohne fremde Hilfe zu erledigen. Diese Einrichtungs-­Elemente sorgen für die ent­sprechende Unab­hängigkeit:

  • Badewanne: Haltegriff und hoher Rand mit Einstieg­lift für Rollstull­fahrer:innen
  • Dusche: Im Idealfall schwellen­loser/eben­erdiger Duschraum mit 1,5 Quadrat­metern Grund­fläche
  • WC: Haltegriff, Toiletten­sitzerhöhung als manuelle Aufsteh­hilfe und Spül­mechanismus im vorderen Seiten­bereich
  • Wasch­tisch: optimaler­weise höhenverstellbar und unterfahrbar

Kochen, Tischdecken, Abwasch erledigen und Geschirr weg­räumen: Alltägliche Aufgaben, die im Alter, bei Krankheit oder Behinderungen nur noch schwer zu bewältigen sind. Die Lösung bieten barriere­arme Küchen­möbel:

  • Arbeits­bereiche: Arbeits­platte und Kochfeld sollten in der Höhe verstellbar und unter­fahrbar sein. Spezielle Konstruktionen machen das auch bei der Spüle möglich.
  • Arbeits­höhen: Elektro­geräte wir Backofen, Kühlschrank oder Spülmaschine sollten nicht unter der Arbeits­platte, sondern erhöht bzw. in der jeweils optimalen Arbeits­höhe angebracht werden.
  • Stauraum: Ersetzen Sie klassische Unter­schränke bei unter­fahrbaren Arbeitsplatten durch flexible Roll­container oder bauen Sie Hänge­schränke mit Hub-Lift-Systemen ein, sodass der Inhalt gut erreichbar ist.
  • Hand­läufe an den Arbeits­flächen oder neben viel genutzten Arbeits­bereichen dienen Menschen mit Geh­behinderung als Stütze bei der Küchen­arbeit.

Unser Tipp: Befassen Sie sich im Vorfeld mit den An­forderungen an eine barriere­freie und alters­gerechte Wohnung und nehmen Sie zu einer Wohnungs­besichtigung mindestens eine weitere Person mit. Wesentliche Punkte haben wir Ihnen in der folgenden Liste zusammen­gefasst:

  • Zugang und Eingangs­bereich: Gibt es eine Rollstuhl­rampe? Sind Treppen­lift oder Aufzug vorhanden?
  • Können alle Schwellen und Stufen über­wunden werden? Gibt es Stolper­fallen?
  • Sind die Bewegungs­flächen (Flur, Gänge) in der Wohnung groß genug für Rollator, Rollstuhl etc.?
  • Sind alle Haus- und Wohnungs­türen breit genug, mit aus­reichend Platz davor und dahinter?
  • Gibt es Haltegriffe oder die Möglich­keit zur Nach­rüstung im Bad oder an Türen?
  • Ist das WC hoch und tief genug, sind Wasch­tische und Arbeits­platten unter­fahrbar?
  • Ist die Beleuchtung aus­reichend, mit Licht­schaltern in der richtigen Höhe?
Häufige Fragen
  • Kann ein barrierefreier Umbau von den Steuern abgesetzt werden?

    Ja, unter bestimmten Bedingungen können Sie Umbau­maßnahmen in Haus oder Wohnung steuerlich geltend machen. Damit Angehörige mit einer Behinderung oder Menschen mit gesund­heitlichen Ein­schränkungen durch Krankheit, Unfall oder im Pflegefall weiterhin ein Leben in ihrer gewohnten Umgebung führen können, sind oft erhebliche Umbauten erforderlich. So können vor allem Auf­wendungen für medizinisch indizierte Maß­nahmen wie medizinische Hilfs­mittel als sogenannte "außer­gewöhnliche Belastungen" in der Steuer­erklärung berück­sichtigt werden. Hierzu zählen beispiels­weise Bad­umbauten wie:

    • der Einbau einer boden­gleichen Dusche
    • Treppen­geländer und -rampen
    • ein Treppe­nlift oder in bestimmten Fällen auch ein Fahrstuhl
  • Was sollten Sie bei der Auswahl barrierefreier Möbel beachten?

    Ein barriere­freier Raum bestimmt sich nicht nur durch seine Größe (beispiels­weise mindestens 20 qm für Schlafzimmer), extrabreite Türen und Boden­beläge ohne Stolper­fallen. Das A und O sind stabile Möbel, die nicht wegrutschen und auf denen Geh­behinderte sich abstützen können. Höhen­verstellbare Arbeits­platten in der Küche und unter­fahrbare Wasch­tische im Bad sind essenziell für Rollstuhl­fahrer:innen. Flexible Möbel wie Roll­container oder leichte, fahrbare Beistell­tische sind mobil und bieten dennoch Stauraum oder Ablage­fläche.
  • Gibt es finanzielle Unterstützung für den Umbau einer rollstuhlgerechten Wohnung?

    Ja, die Kosten für barriere­freie und medizinisch notwendige Umbauten in Ihrer Wohnung übernimmt in der Regel Ihre Kranken- oder Pflegekasse, häufig auch das Sozialamt. Hierfür müssen Sie dort einen ent­sprechenden Antrag stellen. Daneben können Eigen­tümer:innen einer Wohnung oder eines Hauses gerade bei größeren Umbauen nach der DIN-Norm staatliche Förderungen beantragen. So gewährt Ihnen die KfW-Bank im Rahmen speziell auf­gelegter Förder­programme günstige Kredite und Investitions­zuschüsse, wenn Sie alters- oder behinderten­gerecht umbauen möchten.
  • Für welche Wohnbereiche ist Barrierefreiheit besonders wichtig?

    Grund­sätzlich sollten Behinderte, Pflege­bedürftige oder in Ihrer Mobilität eingeschränkte Personen sämtliche Bereiche Ihrer Wohnung barrierefrei nutzen können. Das beginnt bereits mit dem Zutritt zur Wohnung über den Eingangs­bereich, der durch stabile Treppen­geländer, breitere Türen und nicht zu steile Treppen oder eine Rampe erleichtert werden kann. In der Wohnung oder im Haus selbst sind Tür­schwellen und Niveau-­Unterschiede von einem Wohnraum zum nächsten auszu­gleichen. Besonders wichtig, aber auch teuer und aufwändig ist der Umbau von Küche und Bad: Hier können passende Schrank­systeme, unter­fahrbare Waschtische sowie Halte­griffe in Dusche oder Badewanne den Alltag erheblich vereinfachen.
Ihre Meinung ist uns wichtig
Geben Sie uns ein Feedback
Die passende Versicherung
Optimal abgesichert mit der Allianz Unfallversicherung
Service und Kontakt
Allianz Service
Wir kümmern uns um Ihre Anfrage.
Online Rechner
Berechnen Sie Ihren Unfallschutz-Tarif.
  • Leider ist der Live-Chat momentan nicht verfügbar. Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut.