Geschützt sind dabei Ehepartner:innen und Lebenspartner:innen, Kinder (egal ob leibliche, Adoptiv-, Pflege- oder Stiefkinder) oder auch Eltern oder Großeltern (auch des Partners bzw. der Partnerin) in Pflegeeinrichtungen.
Hinzu kommen Menschen, die mit Ihnen vorübergehend in häuslicher Gemeinschaft wohnen (z.B. Au-pairs) oder in Ihrem Haushalt arbeiten (während der Ausübung ihrer Tätigkeit). Ebenso im erweiterten Personenkreis enthalten sind Notfallhelfer:innen und Personen, mit denen Sie gemeinsam eine Reise planen und antreten.