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Zwei Skifahrer stehen auf einem Gipfel und schauen zu einem anderen Bergmassiv
Wer hilft im Notfall?

Skiunfall: Erste Hilfe, Versicherung und Haftung

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Bei einem schweren Skiunfall rufen Sie die Bergrettung oder den Europäischen Notruf unter 112. Sichern Sie die Unfallstelle und leisten Sie Erste Hilfe, falls andere Skifahrer:innen verletzt sind.
  • Ein Sturz beim Skifahren oder Snowboarden kann schwer­wiegende dauerhafte Folgeschäden haben, beispielsweise können Hirnschädigungen oder eine Querschnittslähmung zurück­bleiben.
  • Ein Skiunfall zieht oft hohe Kosten nach sich, wie beispielsweise die Bergungskosten mit einem Hubschrauber.
  • Für sehr schwere oder unheilbare Verletzungen nach einem Skiunfall reicht der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkassen nicht aus: Folgekosten, zusätzliche oder alternative Therapien und Hilfsmittel müssen Sie selbst tragen. 
  • Die private Unfallversicherung bietet finanzielle Hilfe und steht zudem ab der ersten Minute mit Rat und Tat zur Seite.
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Wichtige Tipps

Auch Hobby-Skifahrer:innen erreichen Geschwindigkeiten von über 80 km/h. Einmal kurz nicht aufgepasst, einen Schneehügel übersehen oder die Kontrolle verloren und schon stürzt man. Im schlimmsten Fall werden andere Wintersportler:innen auf der Piste mitgerissen. 

Beobachten Sie einen Skiunfall oder sehen z. B. Sie einen Wintersportler auf oder abseits der Piste liegen, fahren Sie vorsichtig heran und fragen Sie, ob alles in Ordnung ist. Da die Person möglicherweise schwer verletzt ist, sollten Sie so schnell wie möglich handeln. 

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Ein im Schnee liegender Skifahrer bzw. eine Skifahrerin ist leicht zu übersehen. Um Folgeunfälle zu vermeiden, sichern Sie die Unfallstelle schnellstmöglich ab. Stecken Sie Skistöcke oder Skier hangaufwärts gekreuzt in den Schnee. So sind andere Skifahrer rechtzeitig gewarnt und können die Unfallstelle langsam und vorsichtig passieren. 
Illustration eines verletzten Skifahrers nach einem Unfall der auf dem Schnee liegt, neben ihm stehen gekreuzte Skier zur Sicherung der Unfallstelle
Illustration eines verletzten Skifahrers nach einem Unfall der auf dem Schnee liegt, neben ihm stehen gekreuzte Skier zur Sicherung der Unfallstelle
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Illustration: Person ruft nach Ski-Unfall via Smartphone Hilfe

Wie schwer ist die Person verletzt? Bei starken Schmerzen, Orientierungslosigkeit oder Bewusstlosigkeit rufen Sie sofort die für das Skigebiet zuständige Bergrettung. Die Notfallrufnummern sind je nach Land unterschiedlich: 

  • Deutschland: 112
  • Österreich: 140
  • Schweiz: 144
  • Frankreich: 15
  • Italien und Südtirol: 118

Alternativ kontaktieren Sie die Polizei oder den Euronotruf unter 112. Die Rufnummern sind rund um die Uhr erreichbar.

Illustration: Person ruft nach Ski-Unfall via Smartphone Hilfe
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Beschreiben Sie der Bergrettung Ihren Standort so genau wie möglich. So findet die Bergrettung das Unfallopfer schneller und spart wertvolle Minuten bei der Rettung.
Illustration: Person mit Telefon beschreibt eine Berg-Landschaft nach einem Skiunfall
Illustration: Person mit Telefon beschreibt eine Berg-Landschaft nach einem Skiunfall
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Illustration Person kniet neben einem Verletzten und leistet erste Hilfe nach Telefonanordnung

Ist der oder die Verunfallte nicht ansprechbar oder schwer verletzt, können Erste-Hilfe-Maßnahmen lebensrettend sein. Atmet die Person nicht mehr, beginnen Sie mit Wiederbelebungsmaßnahmen: einer Herzmassage und Mund-zu-Mund-Beatmung.  

 

Illustration Person kniet neben einem Verletzten und leistet erste Hilfe nach Telefonanordnung
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Das Unfallopfer ist bei Bewusstsein und kann sich selbstständig bewegen? Dann versuchen Sie gemeinsam, sich am Pistenrand in Sicherheit zu bringen. Wärmen Sie die Verunfallte oder den Verunfallten mit zusätzlichen Jacken oder Decken.
Illustration Person deckt einen Geretteten zu und hält ihn warm
Illustration Person deckt einen Geretteten zu und hält ihn warm
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Illustration Nachsorge eines Geretteten beim Arzt

Hatten Sie selbst einen Skiunfall? Auch wenn es nur ein leichter Sturz war, sollten Sie in den darauffolgenden Tagen genau auf Ihren Körper achten. Symptome wie Schwindel oder Rückenschmerzen können Anzeichen für schwerwiegendere Verletzung sein. Lassen Sie sich von einem Arzt oder einer Ärztin durchchecken, um Folgeschäden zu vermeiden

 

Illustration Nachsorge eines Geretteten beim Arzt
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Versicherung kontaktieren
Wenn Sie selbst verunfallt und verletzt sind, kontaktieren Sie oder Ihre Angehörigen die Versicherungen und melden den Unfallschaden. Tipp: Haben Sie eine private Unfallversicherung bei der Allianz, stehen Ihnen nach einem Unfall ab der ersten Minute persönliche Unfallberater:innen zur Seite.
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Unfall melden – Wir helfen weiter
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  • Rufen Sie unseren SchadenDirektruf an, um einen Unfall telefonisch zu melden. Wir beraten Sie gerne, welche Leistungen Sie aus der privaten Unfallversicherung beantragen können. 
  • Sie können einen Unfall aber auch online melden. Schnell und unkompliziert.
  • Benötigen Sie Notfallhilfe unmittelbar nach einem Unfall? Unsere Unfallberater stehen Ihnen als persönliche Ansprechpartner sieben Tage in der Woche, 24 Stunden am Tag und weltweit zur Verfügung. 
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Persönliche Hilfe direkt nach dem Unfall
Bei der Allianz können Sie aus vier Tariflinien diejenige auswählen, die am besten zu Ihren Bedürfnissen passt. Viele Leistungen sind in allen Linien inklusive. Kontaktieren Sie direkt nach dem Unfall Ihren persönlichen Unfallberater, der Ihnen ab der ersten Minute zur Seite steht, Ihnen bei Ihrer Genesung hilft und Sie berät, falls doch etwas bleibt.
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Optimal abgesichert mit der Allianz Unfall­versicherung
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Illustration Info: Gut zu wissen
Gut zu wissen
Illustration Info: Gut zu wissen

Skiunfälle sind keine Seltenheit. Aus der Statistik des Deutschen Skiverbandes (DSV) geht hervor, dass jedes Jahr rund 40.000 Skifahrer:innen so schwer verunglücken, dass eine ärztliche Behandlung notwendig ist. Die gute Nachricht ist, die Zahlen sinken seit dem Start der Aufzeichnung 1980 kontinuierlich.

Die Skisaison 2018/2019 jedoch war einer der wenigen Ausreißer. Rund 44.000 bis 46.000 Skifahrerinnen und Skifahrer verunglückten. Bei etwa 7.000 verletzten Personen war ein mehrtägiger stationärer Aufenthalt in einer Klinik nötig. Das ist der höchste Wert seit zehn Jahren.

Rund 17 Prozent der Verletzungen sind auf Kollisionen mit anderen Skifahrer:innen zurückzuführen. Besonders häufig sind Knie, Schulter, Oberarm und Kopf betroffen. Tragen Sie deshalb beim Skifahren immer einen Helm und gegebenenfalls einen Rückenprotektor – das kann Leben retten.

Zwar sind laut Deutschem Skiverband immer mehr Skifahrer:innen schwer verletzt. Tödliche Skiunfälle sind allerdings selten. 

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Im Ausland
Mit der privaten Unfallversicherung der Allianz sind Sie nicht nur bei Ihrem Wintersporturlaub in Deutschland bestens abgesichert, der Versicherungsschutz gilt weltweit.

Versichert sind zudem nicht nur Unfälle beim Ski- oder Snowboardfahren, sondern auch bei Wintersportarten wie beispielsweise Winterwandern oder Rodeln.

Skiunfall im Ausland: So handeln Sie richtig

Haben Sie selbst einen Skiunfall in der Schweiz, Italien oder anderen Wintersportgebieten außerhalb Deutschlands, sollten Sie nach der medizinischen Erstversorgung Ihre Auslandskrankenversicherung  und/oder private Unfallversicherung informieren. Beide Versicherungen übernehmen Kosten, die Ihre gesetzliche Krankenversicherung nicht erstattet. Die private Unfallversicherung übernimmt beispielsweise die Kosten für die Bergung mit einem Helikopter.

Gehen Sie selbst vor Ort in Vorleistung, bewahren Sie die Rechnungen gut auf. Nach Ihrer Rückkehr reichen Sie die Belege bei Ihrem Versicherer ein und erhalten die ausgelegten Beträge in der Regel zurückerstattet.

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Schuldfrage

Um Skikollisionen und schwere Verletzungen zu vermeiden, gibt es die Regeln des Internationalen Skiverbandes, auch " FIS-Regeln" genannt. Hierbei handelt es sich um international geltende Vorschriften für das Verhalten auf Skipisten. Sie gelten für Skifahrer, Snowboarderinnen, Rodler, Skitourengeher und alle anderen Personen, die sich auf einer Piste aufhalten. Die FIS-Regeln sind für Wintersportler:innen genauso wichtig wie die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) für Autofahrer:innen. 
 

Skischule ist bei Ski­unfällen mitverantwortlich

Wer selbst an einem Skikurs teilnimmt oder sein Kind dafür anmeldet, schließt mit der Skischule einen Ausbildungs­vertrag ab. Die Skischule ist dafür verantwortlich, dass der Skilehrer die Schüler nicht überfordert, die nötigen Hinweise gibt und das zum Leistungsniveau passende Gelände auswählt.

Tut der Lehrer dies nicht, handelt es sich um eine Pflichtverletzung. Kommt es infolgedessen zu einem Skiunfall, steht er für den Schaden ein. Missachten die Schüler seine Anweisungen, ist der Lehrer nicht haftbar.

Pistenbetreiber haftet für die Sicherheit des Ski­gebiets

Skibetreiber haben die Pflicht, die Pisten sicher zu machen und Skifahrer:innen auf Gefahren hinzuweisen. So muss der Pistenbetreiber Skikanonen oder Lichtmasten mit weichem Material polstern, enge oder unübersichtliche Stellen mit Gefahrenschildern versehen und Abgründe absichern, um Skiunfälle zu vermeiden. Kommt der Pistenbetreiber dieser Pflicht nicht nach, kann er für einen Skiunfall mit haftbar gemacht werden.

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Gut zu wissen
Illustration Info: Gut zu wissen
Viele Eltern nehmen ihren Nachwuchs bereits in jungen Jahren mit auf die Piste. Skiunfälle passieren leider ab und zu, auch wenn wir noch so gut auf unsere Kinder und uns aufpassen – gerade wenn die Kleinen lernen, den Hang hinunter zu sausen oder noch unsicher auf den Brettern sind. Mit der Unfallversicherung der Allianz sind Ihre Kinder mit hervorragenden Leistungen einer privaten Unfallversicherung abgesichert. 
Illustration Info: Gut zu wissen
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Richtig abgesichert
Welche Versicherung nach einem Skiunfall leistet, hängt von den entstandenen Schäden und Umständen des Unglücks ab. Schadensersatzforderungen oder Kosten in Folge von Skiunfällen sollten Sie immer mit Ihrer Versicherung regeln, denn diese prüfen, ob Sie wirklich für den entstandenen Schaden und Forderungen aufkommen müssen. 

Selbst wenn ein Skiunfall selten tödlich endet: Viele Beispiele zeigen, dass ein Sturz schwere gesundheitliche Schäden zur Folge haben kann – zum Beispiel eine Quer­schnitts­lähmung. Nach einem Pistenunglück besteht das Risiko, dass der oder die Verletzte längere Zeit berufsunfähig oder dauerhaft auf Pflege angewiesen ist.

Private Unfall­versicherung greift bei Skiunfällen in der Freizeit

Die private Unfallversicherung übernimmt unter anderem die Kosten für Bergung oder Rückholung aus dem Ausland nach einem Skiunfall oder einem Pistenunglück bei anderen Wintersportarten wie z.B. Schneewandern oder Rodeln. 

Die private Unfallversicherung bietet zudem finanzielle Hilfe bei Unfällen, bei denen eine Invalidität zurück bleibt, also wenn es aufgrund der unfallbedingten Folgeschäden zu dauerhaften Beeinträchtigungen kommt. Die Kernleistung der privaten Unfallversicherung ist eine einmalige Kapitalzahlung. Aus dieser kann der Versicherte dann zum Beispiel den behindertengerechten Umbau von Auto oder Wohnung finanzieren.

Wenn Sie infolge eines schweren Unfalls nur noch vermindert erwerbsfähig sind kann die Unfallrente zur Abfederung von monatlichen Kosten eine weitere mögliche Absicherung der privaten Unfallversicherung sein.

Unmittelbare Behandlungs­kosten zahlt die Krankenversicherung

Haben Sie sich bei einem Skiunfall das Knie verdreht, trägt Ihre Krankenkasse die Kosten für die medizinische Versorgung. Das gilt für alle unmittelbaren Behandlungskosten nach einem Unfall – unabhängig von der Art der Verletzung. 

Private Haftpflicht zahlt, wenn Sie bei einer Kollision andere verletzen

Die meisten Skiunfälle passieren durch Zusammenstöße mit anderen Pistenteilnehmer:innen. Umso wichtiger ist, dass Sie selbst abgesichert sind, wenn Sie fremde Skifahrer verletzen. Eine  private Haftpflichtversicherung zahlt, wenn Dritte nach einen Skiunfall Schmerzensgeld von Ihnen fordern oder Schadensersatzansprüche geltend machen. 

  • Achtung! Seit dem 1. 1. 2022 gilt auf den Pisten in Italien und in Südtirol eine Versicherungspflicht. Beim Kauf des Skipasses muss ein Nachweis über eine private Haftpflichtversicherung vorgelegt werden. Die Versicherung ist nicht Teil des Skipasses.
  • Den Nachweis können Sie bequem als PDF unter Meine Allianz oder in der App "Meine Allianz" im Abschnitt Meine Services zu Ihrer Privat-Haftpflichtversicherung herunterladen. Selbstverständlich können Sie sich auch weiterhin an die Servicehotline unter 0800 41 00 105 wenden, um einen entsprechenden Nachweis als PDF zu erhalten. 

Gesetzliche Unfall­versicherung zahlt nicht bei Skiunfällen auf Dienstreisen

Um die Zusammengehörigkeit im Team oder Kundenbindung zu stärken, organisieren Firmen immer häufiger sportliche Dienstreisen oder Aktivitäten. Laut einem Urteil des LSG Darmstadt gelten Skiunfälle, die im Rahmen einer solchen beruflichen Veranstaltung passieren, jedoch nicht als  Arbeitsunfälle. Das bedeutet: Es besteht kein gesetzlicher Unfallschutz. Hintergrund ist, dass Skifahren nichts mit der versicherten Beschäftigung zu tun hat und der berufliche Kontakt keine versicherte Tätigkeit begründet. Eine private Unfallversicherung schließt diese Absicherungslücke.

Ist es zum Beispiel als Skilehrer oder Mitarbeiter der Bergwacht Teil Ihrer beruflichen Tätigkeitsbeschreibung, sich auf der Piste zu bewegen, handelt es sich bei einem Skiunfall um einen Arbeitsunfall. In diesem Fall sind Sie über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.  

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