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Zwei Skifahrer stehen auf einem Gipfel und schauen zu einem anderen Bergmassiv
Wer hilft im Notfall?

Skiunfall: Erste Hilfe, Versicherung und Haftung

Bei einem schweren Skiunfall rufen Sie die Bergrettung oder den Europäischen Notruf unter 112. Sichern Sie die Unfallstelle und leisten Sie Erste Hilfe, falls andere Skifahrer:innen verletzt sind. Ein Sturz beim Skifahren oder Snowboarden kann schwer­wiegende dauerhafte Folgeschäden haben, beispielsweise können Hirnschädigungen oder eine Querschnittslähmung zurück­bleiben. Ein Skiunfall zieht oft hohe Kosten nach sich, wie beispielsweise die Bergungskosten mit einem Hubschrauber. Für sehr schwere oder unheilbare Verletzungen nach einem Skiunfall reicht der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkassen nicht aus: Folgekosten, zusätzliche oder alternative Therapien und Hilfsmittel müssen Sie selbst tragen. Die private Unfallversicherung bietet finanzielle Hilfe und steht zudem ab der ersten Minute mit Rat und Tat zur Seite.
Wichtige Tipps

Auch Hobby-Skifahrer:innen erreichen Geschwindigkeiten von über 80 km/h. Einmal kurz nicht aufgepasst, einen Schneehügel übersehen oder die Kontrolle verloren und schon stürzt man. Im schlimmsten Fall werden andere Wintersportler:innen auf der Piste mitgerissen.

Beobachten Sie einen Skiunfall oder sehen z. B. Sie einen Wintersportler auf oder abseits der Piste liegen, fahren Sie vorsichtig heran und fragen Sie, ob alles in Ordnung ist. Da die Person möglicherweise schwer verletzt ist, sollten Sie so schnell wie möglich handeln. 

01
Ein im Schnee liegender Skifahrer bzw. eine Skifahrerin ist leicht zu übersehen. Um Folgeunfälle zu vermeiden, sichern Sie die Unfallstelle schnellstmöglich ab. Stecken Sie Skistöcke oder Skier hangaufwärts gekreuzt in den Schnee. So sind andere Skifahrer rechtzeitig gewarnt und können die Unfallstelle langsam und vorsichtig passieren.
02

Wie schwer ist die Person verletzt? Bei starken Schmerzen, Orientierungslosigkeit oder Bewusstlosigkeit rufen Sie sofort die für das Skigebiet zuständige Bergrettung. Die Notfallrufnummern sind je nach Land unterschiedlich:

  • Deutschland: 112
  • Österreich: 140
  • Schweiz: 144
  • Frankreich: 15
  • Italien und Südtirol: 118

Alternativ kontaktieren Sie die Polizei oder den Euronotruf unter 112. Die Rufnummern sind rund um die Uhr erreichbar.

03
Beschreiben Sie der Bergrettung Ihren Standort so genau wie möglich. So findet die Bergrettung das Unfallopfer schneller und spart wertvolle Minuten bei der Rettung.
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Ist der oder die Verunfallte nicht ansprechbar oder schwer verletzt, können Erste-Hilfe-Maßnahmen lebensrettend sein. Atmet die Person nicht mehr, beginnen Sie mit Wiederbelebungsmaßnahmen: einer Herzmassage und Mund-zu-Mund-Beatmung.
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Das Unfallopfer ist bei Bewusstsein und kann sich selbstständig bewegen? Dann versuchen Sie gemeinsam, sich am Pistenrand in Sicherheit zu bringen. Wärmen Sie die Verunfallte oder den Verunfallten mit zusätzlichen Jacken oder Decken.
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Hatten Sie selbst einen Skiunfall? Auch wenn es nur ein leichter Sturz war, sollten Sie in den darauffolgenden Tagen genau auf Ihren Körper achten. Symptome wie Schwindel oder Rückenschmerzen können Anzeichen für schwerwiegendere Verletzung sein. Lassen Sie sich von einem Arzt oder einer Ärztin durchchecken, um Folgeschäden zu vermeiden.
07
Wenn Sie selbst verunfallt und verletzt sind, kontaktieren Sie oder Ihre Angehörigen die Versicherungen und melden den Unfallschaden. Tipp: Haben Sie eine private Unfallversicherung bei der Allianz, stehen Ihnen nach einem Unfall ab der ersten Minute persönliche Unfallberater:innen zur Seite.
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Gut zu wissen

Skiunfälle sind keine Seltenheit. Aus der Statistik des Deutschen Skiverbandes (DSV) geht hervor, dass jedes Jahr rund 40.000 Skifahrer:innen so schwer verunglücken, dass eine ärztliche Behandlung notwendig ist. Die gute Nachricht ist, die Zahlen sinken seit dem Start der Aufzeichnung 1980 kontinuierlich.

Die Skisaison 2018/2019 jedoch war einer der wenigen Ausreißer. Rund 44.000 bis 46.000 Skifahrerinnen und Skifahrer verunglückten. Bei etwa 7.000 verletzten Personen war ein mehrtägiger stationärer Aufenthalt in einer Klinik nötig. Das ist der höchste Wert seit zehn Jahren.

Rund 17 Prozent der Verletzungen sind auf Kollisionen mit anderen Skifahrer:innen zurückzuführen. Besonders häufig sind Knie, Schulter, Oberarm und Kopf betroffen. Tragen Sie deshalb beim Skifahren immer einen Helm und gegebenenfalls einen Rückenprotektor – das kann Leben retten.

Zwar sind laut Deutschem Skiverband immer mehr Skifahrer:innen schwer verletzt. Tödliche Skiunfälle sind allerdings selten.

Im Ausland
Mit der privaten Unfallversicherung der Allianz sind Sie nicht nur bei Ihrem Wintersporturlaub in Deutschland bestens abgesichert, der Versicherungsschutz gilt weltweit. Versichert sind zudem nicht nur Unfälle beim Ski- oder Snowboardfahren, sondern auch bei Wintersportarten wie beispielsweise Winterwandern oder Rodeln.

Haben Sie selbst einen Skiunfall in der Schweiz, Italien oder anderen Wintersportgebieten außerhalb Deutschlands, sollten Sie nach der medizinischen Erstversorgung Ihre Auslandskrankenversicherung und/oder private Unfallversicherung informieren. Beide Versicherungen übernehmen Kosten, die Ihre gesetzliche Krankenversicherung nicht erstattet. Die private Unfallversicherung übernimmt beispielsweise die Kosten für die Bergung mit einem Helikopter.

Gehen Sie selbst vor Ort in Vorleistung, bewahren Sie die Rechnungen gut auf. Nach Ihrer Rückkehr können Sie die Belege bei Ihrem Versicherer einreichen und erhalten die ausgelegten Beträge in der Regel zurückerstattet.

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Schuldfrage
Um Skikollisionen und schwere Verletzungen zu vermeiden, gibt es die Regeln des Internationalen Skiverbandes, auch " FIS-Regeln" genannt. Hierbei handelt es sich um international geltende Vorschriften für das Verhalten auf Skipisten. Sie gelten für Skifahrer, Snowboarderinnen, Rodler, Skitourengeher und alle anderen Personen, die sich auf einer Piste aufhalten. Die FIS-Regeln sind für Wintersportler:innen genauso wichtig wie die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) für Autofahrer:innen.

Wer selbst an einem Skikurs teilnimmt oder sein Kind dafür anmeldet, schließt mit der Skischule einen Ausbildungs­vertrag ab. Die Skischule ist dafür verantwortlich, dass der Skilehrer die Schüler nicht überfordert, die nötigen Hinweise gibt und das zum Leistungsniveau passende Gelände auswählt.

Tut der Lehrer dies nicht, handelt es sich um eine Pflichtverletzung. Kommt es infolgedessen zu einem Skiunfall, steht er für den Schaden ein. Missachten die Schüler seine Anweisungen, ist der Lehrer nicht haftbar.

Skibetreiber haben die Pflicht, die Pisten sicher zu machen und Skifahrer:innen auf Gefahren hinzuweisen. So muss der Pistenbetreiber Skikanonen oder Lichtmasten mit weichem Material polstern, enge oder unübersichtliche Stellen mit Gefahrenschildern versehen und Abgründe absichern, um Skiunfälle zu vermeiden. Kommt der Pistenbetreiber dieser Pflicht nicht nach, kann er für einen Skiunfall mit haftbar gemacht werden.
Gut zu wissen
Viele Eltern nehmen ihren Nachwuchs bereits in jungen Jahren mit auf die Piste. Skiunfälle passieren leider ab und zu, auch wenn wir noch so gut auf unsere Kinder und uns aufpassen – gerade wenn die Kleinen lernen, den Hang hinunter zu sausen oder noch unsicher auf den Brettern sind. Mit der Unfallversicherung der Allianz sind Ihre Kinder mit hervorragenden Leistungen einer privaten Unfallversicherung abgesichert.
Richtig abgesichert

Welche Versicherung nach einem Skiunfall leistet, hängt von den entstandenen Schäden und Umständen des Unglücks ab. Schadensersatzforderungen oder Kosten in Folge von Skiunfällen sollten Sie immer mit Ihrer Versicherung regeln, denn diese prüfen, ob Sie wirklich für den entstandenen Schaden und Forderungen aufkommen müssen.

Selbst wenn ein Skiunfall selten tödlich endet: Viele Beispiele zeigen, dass ein Sturz schwere gesundheitliche Schäden zur Folge haben kann – zum Beispiel eine Quer­schnitts­lähmung. Nach einem Pistenunglück besteht das Risiko, dass der oder die Verletzte längere Zeit berufsunfähig oder dauerhaft auf Pflege angewiesen ist.

Die private Unfallversicherung übernimmt unter anderem die Kosten für Bergung oder Rückholung aus dem Ausland nach einem Skiunfall oder einem Pistenunglück bei anderen Wintersportarten wie z.B. Schneewandern oder Rodeln.

Die private Unfallversicherung bietet zudem finanzielle Hilfe bei Unfällen, bei denen eine Invalidität zurück bleibt, also wenn es aufgrund der unfallbedingten Folgeschäden zu dauerhaften Beeinträchtigungen kommt. Die Kernleistung der privaten Unfallversicherung ist eine einmalige Kapitalzahlung. Aus dieser kann der Versicherte dann zum Beispiel den behindertengerechten Umbau von Auto oder Wohnung finanzieren.

Wenn Sie infolge eines schweren Unfalls nur noch vermindert erwerbsfähig sind kann die Unfallrente zur Abfederung von monatlichen Kosten eine weitere mögliche Absicherung der privaten Unfallversicherung sein.

Haben Sie sich bei einem Skiunfall das Knie verdreht, trägt Ihre Krankenkasse die Kosten für die medizinische Versorgung. Das gilt für alle unmittelbaren Behandlungskosten nach einem Unfall – unabhängig von der Art der Verletzung.

Die meisten Skiunfälle passieren durch Zusammenstöße mit anderen Pistenteilnehmer:innen. Umso wichtiger ist, dass Sie selbst abgesichert sind, wenn Sie fremde Skifahrer verletzen. Eine private Haftpflichtversicherung zahlt, wenn Dritte nach einen Skiunfall Schmerzensgeld von Ihnen fordern oder Schadensersatzansprüche geltend machen.

  • Achtung! Seit dem 1. 1. 2022 gilt auf den Pisten in Italien und in Südtirol eine Versicherungspflicht. Beim Kauf des Skipasses muss ein Nachweis über eine private Haftpflichtversicherung vorgelegt werden. Die Versicherung ist nicht Teil des Skipasses.
    Den Nachweis können Sie bequem als PDF unter Meine Allianz oder in der App "Meine Allianz" im Abschnitt Meine Services zu Ihrer Privat-Haftpflichtversicherung herunterladen. Selbstverständlich können Sie sich auch weiterhin an die Servicehotline unter 0800 7 243 954 wenden, um einen entsprechenden Nachweis als PDF zu erhalten.

Um die Zusammengehörigkeit im Team oder Kundenbindung zu stärken, organisieren Firmen immer häufiger sportliche Dienstreisen oder Aktivitäten. Laut einem Urteil des LSG Darmstadt gelten Skiunfälle, die im Rahmen einer solchen beruflichen Veranstaltung passieren, jedoch nicht als Arbeitsunfälle. Das bedeutet: Es besteht kein gesetzlicher Unfallschutz. Hintergrund ist, dass Skifahren nichts mit der versicherten Beschäftigung zu tun hat und der berufliche Kontakt keine versicherte Tätigkeit begründet. Eine private Unfallversicherung schließt diese Absicherungslücke.

Ist es zum Beispiel als Skilehrer oder Mitarbeiter der Bergwacht Teil Ihrer beruflichen Tätigkeitsbeschreibung, sich auf der Piste zu bewegen, handelt es sich bei einem Skiunfall um einen Arbeitsunfall. In diesem Fall sind Sie über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.

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