Skiunfall: Das Wichtigste in Kürze
- Bei einem schweren Skiunfall rufen Sie die Bergrettung oder den Europäischen Notruf unter 112. Sichern Sie die Unfallstelle und leisten Sie Erste Hilfe, falls andere Skifahrer:innen verletzt sind.
- Ein Sturz beim Skifahren oder Snowboarden kann schwerwiegende dauerhafte Folgeschäden haben, beispielsweise können Hirnschädigungen oder eine Querschnittslähmung zurückbleiben.
- Ein Skiunfall zieht oft hohe Kosten nach sich, wie beispielsweise die Bergungskosten mit einem Hubschrauber.
- Für sehr schwere oder unheilbare Verletzungen nach einem Skiunfall reicht der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkassen nicht aus: Folgekosten, zusätzliche oder alternative Therapien und Hilfsmittel müssen Sie selbst tragen.
- Die private Unfallversicherung bietet finanzielle Hilfe und steht zudem ab der ersten Minute mit Rat und Tat zur Seite.
Wer zahlt bei einem Skiunfall in Tirol oder Arosa?
Versichert sind zudem nicht nur Unfälle beim Ski- oder Snowboardfahren, sondern auch bei Wintersportarten wie beispielsweise Winterwandern oder Rodeln.
Skiunfall im Ausland: So handeln Sie richtig
Haben Sie selbst einen Skiunfall in der Schweiz, Italien oder anderen Wintersportgebieten außerhalb Deutschlands, sollten Sie nach der medizinischen Erstversorgung Ihre Auslandskrankenversicherung und/oder private Unfallversicherung informieren. Beide Versicherungen übernehmen Kosten, die Ihre gesetzliche Krankenversicherung nicht erstattet. Die private Unfallversicherung übernimmt beispielsweise die Kosten für die Bergung mit einem Helikopter.
Gehen Sie selbst vor Ort in Vorleistung, bewahren Sie die Rechnungen gut auf. Nach Ihrer Rückkehr reichen Sie die Belege bei Ihrem Versicherer ein und erhalten die ausgelegten Beträge in der Regel zurückerstattet.
Skiunfall-Versicherung: Welche Police wann leistet

Selbst wenn ein Skiunfall selten tödlich endet: Viele Beispiele zeigen, dass ein Sturz schwere gesundheitliche Schäden zur Folge haben kann – zum Beispiel eine Querschnittslähmung. Nach einem Pistenunglück besteht das Risiko, dass der oder die Verletzte längere Zeit berufsunfähig oder dauerhaft auf Pflege angewiesen ist.
Private Unfallversicherung greift bei Skiunfällen in der Freizeit
Die private Unfallversicherung übernimmt unter anderem die Kosten für Bergung oder Rückholung aus dem Ausland nach einem Skiunfall oder einem Pistenunglück bei anderen Wintersportarten wie z.B. Schneewandern oder Rodeln.
Die private Unfallversicherung bietet zudem finanzielle Hilfe bei Unfällen, bei denen eine Invalidität zurück bleibt, also wenn es aufgrund der unfallbedingten Folgeschäden zu dauerhaften Beeinträchtigungen kommt. Die Kernleistung der privaten Unfallversicherung ist eine einmalige Kapitalzahlung. Aus dieser kann der Versicherte dann zum Beispiel den behindertengerechten Umbau von Auto oder Wohnung finanzieren.
Wenn Sie infolge eines schweren Unfalls nur noch vermindert erwerbsfähig sind kann die Unfallrente zur Abfederung von monatlichen Kosten eine weitere mögliche Absicherung der privaten Unfallversicherung sein.
Unmittelbare Behandlungskosten zahlt die Krankenversicherung
Haben Sie sich bei einem Skiunfall das Knie verdreht, trägt Ihre Krankenkasse die Kosten für die medizinische Versorgung. Das gilt für alle unmittelbaren Behandlungskosten nach einem Unfall – unabhängig von der Art der Verletzung.
Private Haftpflicht zahlt, wenn Sie bei einer Kollision andere verletzen
Die meisten Skiunfälle passieren durch Zusammenstöße mit anderen Pistenteilnehmer:innen. Umso wichtiger ist, dass Sie selbst abgesichert sind, wenn Sie fremde Skifahrer verletzen. Eine private Haftpflichtversicherung zahlt, wenn Dritte nach einen Skiunfall Schmerzensgeld von Ihnen fordern oder Schadensersatzansprüche geltend machen.
Gesetzliche Unfallversicherung zahlt nicht bei Skiunfällen auf Dienstreisen
Um die Zusammengehörigkeit im Team oder Kundenbindung zu stärken, organisieren Firmen immer häufiger sportliche Dienstreisen oder Aktivitäten. Laut einem Urteil des LSG Darmstadt gelten Skiunfälle, die im Rahmen einer solchen beruflichen Veranstaltung passieren, jedoch nicht als Arbeitsunfälle. Das bedeutet: Es besteht kein gesetzlicher Unfallschutz. Hintergrund ist, dass Skifahren nichts mit der versicherten Beschäftigung zu tun hat und der berufliche Kontakt keine versicherte Tätigkeit begründet. Eine private Unfallversicherung schließt diese Absicherungslücke.
Ist es zum Beispiel als Skilehrer oder Mitarbeiter der Bergwacht Teil Ihrer beruflichen Tätigkeitsbeschreibung, sich auf der Piste zu bewegen, handelt es sich bei einem Skiunfall um einen Arbeitsunfall. In diesem Fall sind Sie über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.
Haben Sie Fragen zur Unfallversicherung der Allianz?


