Nach einem Sportunfall sollten Sie sich so schnell wie möglich mit Ihrem Versicherer in Verbindung setzen. Als Kunde der Allianz können Sie das telefonisch tun beim SchadenDirektruf unter der kostenlosen Nummer 0800 11223344 (aus dem Ausland 00800 11223344) oder unter 089 38 00 66 88.
Auf Allianz.de können Sie Ihren Unfall auch online melden. Wenn Sie sich beim Vereinssport verletzt haben, informieren Sie auch Ihren Sportverein.
Zu welchem Arzt muss ich gehen?
Im Gegensatz zu einem Arbeitsunfall, bei dem Sie einen Durchgangsarzt besuchen müssen, ist es Ihnen nach einem Sportunfall freigestellt ob Sie Ihren Hausarzt, Zahnarzt, einen Spezialisten oder eine Klinik konsultieren.
Arbeitgeber informieren
Egal ob Sie sich im Urlaub oder Freizeit beim Sport verletzen, setzen Sie unverzüglich Ihren Arbeitgeber in Kenntnis, dass Sie arbeitsunfähig krank sind. Dazu sind Sie laut § 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz verpflichtet. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber auch über die voraussichtliche Dauer der Genesung, bzw. der anfallenden Fehlzeiten.
Welche Unterlagen brauche ich?
In der Regel haben Sie zum Zeitpunkt der Sportunfallmeldung an die Versicherung noch keine Belege, beispielsweise vom Arzt, vom Krankenhaus oder von Ihrer Krankenversicherung. Diese Unterlagen können Sie später einscannen und hochladen oder per Post einreichen. Für die Meldung an den Versicherer genügt es, das Schadenmeldungsformular auf dessen Webseite auszufüllen.
Welche Fragen muss ich beantworten?
Vor allem braucht Ihr Versicherer neben Ihren Personalien und Ihrer Versicherungsnummer genaue Angaben zum Unfallhergang sowie den Ort, die Zeit und das Datum des Tages, an dem Sie die Verletzung erlitten haben. Je nach vereinbartem Versicherungsumfang haben Sie Anspruch auf verschiedene Versicherungsleistungen, die noch weitere Informationen zu Ihnen und den Verletzungen erfordern können.
Wann bekomme ich Geld von der Versicherung?
Wichtigster Bestandteil Ihrer Unfallversicherung ist die Kapitalleistung, die im Fall einer Invalidität ausgezahlt wird. Dies kann aber erst geschehen, wenn die Heilbehandlung abgeschlossen und eine vollständige Genesung auszuschließen ist. Die Kapitalleistung wird daher in der Regel erst mehrere Monate nach dem Sportunfall gezahlt.
Haben Sie bei der Allianz-Unfallversicherung die Bausteine „Akutleistung“ oder „Krankenhaustagegeld“ hinzugebucht? Dann erhalten Sie die damit verbundenen Leistungen natürlich unmittelbar nach dem Unfall beziehungsweise dem Krankenhausaufenthalt.