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Eine Unfall­ver­sicherung sichert Sie selbst ab. Kommen Dritte zu Schaden, zahlt die private Haftpflichtversicherung. Ein Schaden am Rad übernimmt – je nach Tarif – der Gegenstandsschutz. Als Geschädigter bzw. Geschädigte bekommen Sie den Fahrrad­unfallschaden von der Haft­pflicht des Unfallverursachenden ersetzt. Bei Elektrofahrrädern reicht eine Haft­pflicht­ver­sicherung nicht immer aus. Für ein leistungsstarkes S-Pedelec brauchen Sie beispielsweise eine Kfz-Haft­pflicht­versicherung. Egal ob Sie z. B. eine Geschädigte oder der Ver­ur­sacher sind – Sie sollten den Fahrrad­unfall immer zeitnah Ihrer Versicherung melden.
Schützen Sie sich! Laut Allianz Studie ist jede zweite schwerverletzte Person im Straßenverkehr auf einem Zweirad unterwegs. Zur Absicherung gegen finanzielle Folgen eines Unfalls informieren Sie sich gern über die private Unfallversicherung der Allianz.
Ein Fahrrad­unfall kann gravierende gesundheitliche, aber auch finanzielle Folgen haben. Zum Beispiel, wenn Sie beim Abbiegen mit Ihrem Fahrrad mit einem Auto zusammen­stoßen und sich schwer verletzen. Werden durch Sie als Unfall­verursacher:in Menschen oder fremdes Eigentum bei einer Fahrrad­kollision geschädigt, müssen Sie für den Schaden aufkommen. Welche Versicherung greift, hängt von der Art des Schadens ab.

Verletzen Sie sich bei einem Fahrrad­unfall auf dem Weg zur Arbeit schwer, greift die gesetzliche Unfall­versicherung. Machen Sie aber einen Umweg, etwa zur Post oder zum Supermarkt, leistet die gesetzliche Unfall­versicherung bei einer Fahrrad­kollision nicht.

Eine private Unfall­versicherung schützt Sie zusätzlich auch bei Fahrrad­unfällen, die in der Freizeit passieren. Bei einem Unfall mit dem Fahrrad übernimmt die Unfal­versicherung unter anderem die Absicherung durch eine umfassende Kapital­leistung bei Invalidität.

Als Geschädigter bzw. Geschädigte eines Fahrrad­unfalls bekommen Sie den Schaden von der Haft­pflicht­versicherung des Unfall­verursachers ersetzt. Haben Sie sich schwer­wiegend verletzt, können Sie von dessen Versicherung möglicher­weise sogar Schmerzens­geld fordern.
Als Verursacher eines Fahrrad­unfalls sind Sie über Ihre Privat-Haftpflicht abgesichert. Die Haftpflicht zahlt bei Fahrrad­unfällen, bei denen Sie Dritte schädigen. Beispiels­weise, wenn Sie bei dem Fahrrad­unfall andere verletzen oder fremdes Eigentum zerstören.
Mit einem Gegenstands­schutz können Sie einzelne, Ihnen wichtige oder wertvolle Gegenstände absichern wie beispiels­weise ein City-Bike, Rennrad oder Mountainbike. Der Gegenstandsschutz ist nicht nur eine Diebstahlversicherung Fahrrad, Sie können die Schutz je nach Tarif auch noch um Beschädigungen und eine Allgefahren­deckung ergänzen.
Kommt es zu einem Schaden an oder mit E-Bikes und Pedelecs wird wie folgt unterschieden: Bei einem Pedelec (mit Tret­unter­stützung bis zu einer Geschwindig­keit von 25 km/h und maximal 250 Watt Leistung) reicht eine Privat-Haft­pflicht­ver­sicherung aus. Für ein leistungs­starkes E-Bike oder S-Pedelec (mit bis zu 45 km/h Höchst­ge­schwin­dig­keit) brauchen Sie eine Kfz-Haft­pflicht. Hierfür schließen Sie je nach Ver­sicherer eine Moped-Versicherung oder S-Pedelec-Versicherung ab.
Geht ein Fahrrad­unfall vor Gericht, kann dies schnell unerwartet hohe Kosten nach sich ziehen. Eine Verkehrs­rechts­schutz­versicherung schützt Sie als Fahrrad­fahrer:in, aber auch als Auto­fahrer:in oder Fuß­gänger:in vor anfallenden Gerichts­kosten. Oft steht Ihnen eine 24-Stunden-Hotline für eine persönliche Rechts­beratung zur Verfügung.

Verursachen Sie einen Fahrrad­unfall und haben keine private Haftpflicht­versicherung, kann das teuer werden. Auch ohne Versicherung sind Sie verpflichtet, Schadens­ersatz zu leisten.

Ohne Versicherung bezahlen Sie den Schaden aus eigener Tasche. Das kann bei schweren Personen­schäden sowie Ansprüchen auf Schmerzens­geld schnell sehr teuer werden. Häufig liegen die Kosten in Millionen­höhe – das bedeutet oft den finanziellen Ruin. Deshalb ist es wichtig, ausreichend abgesichert zu sein. Eine private Haftpflicht­versicherung schützt Sie vor hohen Kosten.

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Damit Sie im Falle eines Fahrradunfalls richtig abgesichert sind und sich keine Gedanken, um hohe Kosten oder schnelle Genesung machen müssen, hier im Überblick die Versicherungen, die bei einem Fahrradunfall wichtig sind.
Die private Unfallversicherung sichert Sie oder Ihre Kinder beispielsweise mit einer einmaligen, leistungsstarken Kapitalzahlung ab, wenn Sie nach einem Fahrradunfall eine dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigung erleiden. Dieses Geld steht Ihnen dann natürlich zur freien Verfügung. Die persönlichen Unfallberater:innen helfen und koordinieren nach einem Unfall, beraten und vermitteln während der Genesung und unterstützen auch bei langfristigen Beeinträchtigungen bei der (Wieder-)Eingliederung in den Alltag.
Wenn Sie eine Fahrradkollision verursachen, sind Sie über Ihre Privat-Haftpflicht abgesichert. Die Haftpflicht zahlt bei Fahrradunfällen, bei denen Sie Dritte schädigen. Beispielsweise, wenn Sie bei dem Fahrradunfall andere verletzen oder fremdes Eigentum, wie ein anderes Fahrrad oder ein Auto beschädigen.
Sie möchten nur Ihr hochwertiges Hightech-Bike versichern? Dann ist der Allianz Gegenstandsschutz für Sie passend. Mit diesem schützen Sie nur das Fahrrad, dass Sie versichern möchten. Und zahlen somit nur für Leistungen, die Sie wirklich benötigen. Der Allianz Gegenstandsschutz sichert das vertraglich vereinbarte Bike bei Diebstahl ab. Den Schutz können Sie je nach Tarif um Beschädigungen und eine Allgefahrendeckung ergänzen.
Ob Geschädigte oder Unfall­verursacher: Melden Sie den Unfall zeitnah Ihrer Versicherung. Für eine schnelle und unkomplizierte Schadens­regulierung schicken Sie Ihrer Versicherung alle wichtigen Unterlagen, zum Beispiel Beweis­fotos und Kontakt­daten des Unfall­gegners.
Wenn Sie der oder die Geschädigte sind, kontaktieren Sie – oder ein Angehöriger – je nach Schadensart , die gesetzliche oder Ihre private Unfall­versicherung, die gegnerische Haftpflicht­versicherung oder Ihren Gegenstands­schutz. Mit Ihren Versicherungs­daten und ggf. den Daten des Unfall­verursachers (Name und Versicherungs­nummer) können Sie den Schaden direkt nach dem Unfall melden. Die meisten Versicherungen – wie auch die Allianz – haben dafür eine spezielle Schaden-Hotline oder bieten an, den Schaden online zu melden.
Haben Sie den Fahrrad­unfall selbst verursacht, können Sie zwar abwarten, bis der oder die Geschädigte sich bei Ihrer Versicherung meldet. Es ist aber sinnvoll, dass Sie den Vorfall vorsorglich selbst Ihrer Haftpflicht­versicherung melden. Wenn Sie auf dem Weg zur Arbeit einen selbst verschuldeten Fahrrad­unfall hatten, müssen sie diesen ebenfalls der gesetz­lichen Unfall­versicherung melden. Wenn Sie z. B. privat unfall­versichert sind, in Ihrer Freizeit einen Fahrrad­unfall verschulden und sich verletzt haben, melden Sie den Vorfall Ihrer privaten Unfall­versicherung. Wurde Ihr Fahrrad beschädigt und Sie besitzen eine Gegenstands­versicherung, beziehungs­weise einen Gegenstands­schutz, melden Sie den Schaden der Versicherung.
Bei der Allianz können Sie den Schaden online melden. Sie können direkt auswählen, für welche Versicherung und welchen Tarif Sie den Schaden einreichen. Alternativ wenden Sie sich an Ihre Versicherungs­agentur oder telefonisch an den kostenlosen Schaden­direktruf unter 0800 1122 3344.
Laut der aktuellen Allianz Zweiradstudie, handelt es sich bei 50 Prozent der Schwer­verletzten im Straßenverkehrum Zweirad­fahrer:innen. Hier sehen Sie, was laut Studie die häufigsten Gründe für Fahrrad­unfälle sind.
Ein Diagramm zeigt besondere Gefahren für Fahrradunfälle laut einer Studie vom Allianz-Zentrum für Technik. Die größte Gefahr für Fahrradfahrer:innen geht von einem schlechten Verkehrsklima (Schlechte allgemeine Lage der Verkehrssicherheit) aus, mit einer Wertung von 53 Punkten. Es folgen "Kopfhörer und Ear-Plugs" mit 50 Punkten sowie "Fahrbahnfahrt aufgrund fehlender Radwege" mit 48 Punkten. "Drogenfahrten" werden mit 43 gewertet, "regelwidrig falsche Fahrtrichtung" mit 37 Punkten. Weitere Gründe sind „Gerät mit Display (installiert)“ mit 34 Punkten und „Alkoholfahrt“ mit 28 Punkten. Quelle: Allianz-Zentrum für Technik (AZT), Studie Zweiradsicherheit vom 25.03.2022
"Die Unfall­risiken für Zweirad­fahrer:innen sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. In Deutschland sterben aktuell fast 40 Prozent der Verkehrs­opfer auf dem Zweirad, noch 2001 war es ein Viertel. Bei den Schwer­verletzten stieg der Anteil von einem Drittel auf die Hälfte", kommentiert Jochen Haug, Schaden­vorstand der Allianz Versicherungs-AG die aktuelle Zweirad-Sicherheits­studie der Allianz. 983 getötete und 28.460 schwer­verletzte Fahrrad­fahrer:innen und Nutzer:innen motorisierter Räder und E-Scooter gab es 2020."Diese Entwicklung ist ethisch nicht hinnehmbar. Das Sicherheits­konzept Vision Zero fordert einen Straßen­verkehr ohne gravierende oder gar tödliche Verletzungen."

Zweirad-Werte berechnet als Summe aller Fahrrad-, E-Scooter- und motorisierten Zweiradopfer, gemäß Statistischem Bundesamt. Gesamtjahreswert 2020: Getötete 36 Prozent, Schwerverletzte 49 Prozent. Januar-Oktober 2021 (bei Redaktionsschluss verfügbar): Getötete 39 Prozent, Schwerverletzte 49 Prozent.

Falls sie einen Unfall mit dem Fahrrad haben, hilft Ihnen die private Unfallversicherung der Allianz, sich vor den finanziellen Folgen eines Fahrradunfalls zu schützen und unterstützt Sie bei langfristigen gesundheitlichen Problemen, die in Folge eines Fahrradunfalls entstehen können.

Unsere Unfallberater:innen – medizinisch ausgebildete Fachkräfte – stehen Ihnen nach dem Unfall ab der 1. Minute zur Seite und das rund um die Uhr, weltweit. Sie erhalten nach einem folgenschweren Unfall eine einmalige Kapitalzahlung, mit der Sie beispielsweise Ihre Wohnung behindertengerecht umbauen können. Außerdem können Sie die private Unfallversicherung der Allianz mit leistungsstarken Zusatzbausteinen erweitern und haben so beispielsweise Anspruch auf Unterstützung im Haushalt, einen Fahrdienst oder weitere Leistungen, die Ihnen bei Ihrer Genesung helfen.

Alle weiteren Infos finden Sie auf unserer Allianz Unfallversicherungsseite. Oder gehen Sie direkt in unseren Tarifrechner und berechnen Sie Ihren persönlichen Unfall-Tarif.

Damit es gar nicht erst zu einem Fahrrad­unfall mit schweren Verletzungen oder größeren Schäden kommt, sollten Sie Sicherheits­vorkehrungen ergreifen und einige Regeln beachten:

  • Kopfschutz tragen
    Auch wenn in Deutsch­land keine Helm­pflicht besteht, kann ein Fahrrad­helm Leben retten. Sogenannte Fahrrad­-Airbags, die wie ein Kragen um den Hals getragen werden und sich bei einem Sturz auto­matisch um den Kopf herum aufblasen, sind eine gute Alternative zum klassischen Helm.
  • Verkehrs­regeln beachten
    Fahren Sie in der richtigen Fahrt­richtung, nicht auf dem Fuß­weg und halten Sie bei roten Ampeln an. Wer sich nicht daran hält, riskiert je nach Ver­gehen ein saftiges Bußgeld.
  • Fahrrad­wege nutzen
    Wählen Sie immer den sichersten Weg, nutzen Sie Fahrradwege und meiden Sie viel befahrene Hauptverkehrs­straßen.
  • Abstand halten
    Um Auffahr­unfälle zu vermeiden, sollten Sie immer mit aus­reichend Abstand zum Vorder­mann fahren – egal, ob es sich um ein Auto oder um einen andere Rad­fahrer:innen handelt.
  • Defensiv fahren
    Radeln Sie voraus­schauend und verzichten Sie zur Not auf Ihr Vor­fahrts­recht.
  • Richtige Beleuchtung
    Jedes Fahrrad sollte mit Front- und Rück­licht sowie ausreichend Reflektoren ausgestattet sein. Entspricht die Fahrrad­beleuchtung nicht den gesetzlichen Anforderungen, kann das bei einem Fahrrad­unfall die Ver­sicherungs­leistungen einschränken.
  • Tragen von Kopfhörer vermeiden
    Zu laute Musik während einer Fahrrad­fahrt lenkt nicht nur ab. Sie überhören so auch heran­nahende Fahrzeuge, Martinshorn oder andere akustische Signale von Verkehrs­teilnehmenden.
  • Griff zum Handy unterlassen
    Routen­planer, Anrufe, SMS, ... die Bedienung des Handys oder anderer mobiler Devices während der Fahrrad­fahrt kann riskant werden – und teuer. Werden Sie beispiels­weise von der Polizei mit dem Handy in der Hand auf Ihrem Fahrrad erwischt, kostet dies ein Bußgeld von 55 Euro.
  • Kein Alkohol und keine Drogen
    Bei 0,3 Pro­mille im Blut und auf­fälliger oder unsicherer Fahr­weise droht eine Straf­anzeige. Mit 1,6 Promille liegt bei Rad­fahrer:innen eine absolute Fahr­un­tüchtig­keit vor. Neben einer Strafanzeige kassieren der Fahrer oder die Fahrer:in hier zudem drei Punkte in Flensburg und müssen zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU). Unter Einfluss illegaler Drogen zu fahren, ist eine Straftat und zieht zudem eine MPU nach sich.
  • Geschwindig­keiten richtig einschätzen
    Geschwindig­keiten einhalten und richtig ein­schätzen gilt für alle Verkehrs­teil­nehmer:innen – auch für Fahrer:innen von Fahrrädern und E-Bikes.

In Deutschland gibt es keine Helm­pflicht. Das heißt: Ein fehlender Helm bei einem Unfall hat keinen Einfluss auf die Versicherungs­leistungen. Sie haben also ohne Helm keine Nachteile bei der Versicherung.

Dennoch sollten Sie beachten, dass ein Fahrrad­helm Leben retten kann: Nach Bundes­statistik ist bei Fahrrad­unfällen mit tödlichen Verletzungen zu circa 50 Prozent der Kopf betroffen. Die Allianz Schadendaten zeigen, dass Radler:innen ohne Helm 2,5-mal mehr Kopf­verletzungen aufwiesen als mit Helm. Die Fahrradhelm-­Tragequote steigt langjährig um circa ein Prozent pro Jahr und liegt aktuell bei 26 Prozent. Eine 100-Prozent-Quote ist je nach Szenario erst in ferner Zukunft zu erwarten – aus Sicht der Unfall­forscher:innen ist das inakzeptabel.

Das Argument, eine Helm­pflicht halte vom Radfahren ab, ist durch internationale Forschung nicht zu stützen. Dagegen ist die Akzeptanz einer Pflicht mittler­weile auch bei Radfahrer:innen hoch. "Aus unserer Sicht scheint es dringend geraten, zumindest über eine Helm­pflicht für Kinder bis 14 Jahre und für Elektro­fahrräder nachzudenken. Beides wirkt nach internationaler Erfahrung unfall­mindernd und birgt Signal­wirkung für das Sicherheits­bewusstsein aller", sagt Christoph Lauterwasser, Leiter des Allianz Zentrum für Technik (AZT).

Es sind noch Fragen offen? Hier finden Sie weitere Antworten und Wissens­wertes rund um Fahr­rad­unfall und Versicherung.

Welche Versicherungen haften bei einem Unfall zwischen Fahrrad und Auto?

Hat ein Autofahrer den Unfall verursacht, greift seine Kfz-Versicherung. Auch wenn der Autofahrer nicht Schuld ist, kommt er für einen Teil des entstandenen Schadens auf.

Die Fahrradfahrerin ist ist in diesem beispielhaften Fall für den nur Schaden haftbar, wenn sie einen schwerwiegenden Fehler gemacht hat. Zum Beispiel, indem sie eine rote Ampel überfährt.

Nach einem Unfall sind beide schuld: Welche Versicherung zahlt was?

Sind beide Parteien am Unfall Schuld, übernehmen beide Versicherungen zu einem bestimmten Prozentsatz den Schaden. In der Regel ermittelt ein Gutachter, ob die Schäden 50/50 übernommen werden. Es kann auch sein, dass einer der Unfallverursachenden etwas mehr Schuld zugesprochen bekommt. Dann muss seine Versicherung beispielsweise 60 oder 70 Prozent des Schadens übernehmen.

Welche Ansprüche können nach einem Fahrradunfall in Betracht kommen? Steht mir Schmerzensgeld zu?

Ob Ihnen Schmerzensgeld zusteht oder nicht, hängt von der Schwere Ihrer Verletzungen ab. Haben Sie schwer­wiegende Verletzungen erlitten, können Sie Schmerzens­geld­ansprüche stellen.

Lassen Sie sich hierfür von einer Anwaltskanzlei für Verkehrs­recht unterstützen. Diese hilft Ihnen, neben Schmerzensgeld auch Verdienst­ausfälle einzufordern. Außerdem können Sie nach einem Fahrradunfall eine Nutzungs­ausfall­entschädigung, Unkosten­pauschale und Haushalts­führungs­schäden geltend machen. Haben Sie eine Rechtschutzversicherung, über­nimmt diese Ihre Anwaltskosten.

Zahlt die Haftpflichtversicherung bei Fahrradunfällen im Ausland?

Ja, meist zahlt Ihre private Haftpflichtversicherung auch Schäden, die durch einen Fahrradunfall im Ausland entstehen.

Wie lange Ihre Privat-Haftpflichtschutz bei Reisen ins Ausland gilt, ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Oft macht es auch einen Unterschied, ob der Fahrradunfall innerhalb oder außerhalb der EU geschieht. In der Regel gilt der Schutz Ihrer Haftpflicht bei einem Aufenthalt im Ausland von mindestens zwölf Monaten. Innerhalb der EU sind Sie meist sogar bis zu drei Jahre geschützt.

Bei einem längeren Auslandsaufenthalt ist es sinnvoll, eine Versicherung mit zeitlich unbegrenztem Schutz oder eine Haftpflichtversicherung für das jeweilige Land abzuschließen.

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