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Oma und Opa fahren mit Enkel und Enkelin auf dem Fahrrad durch einen Wald
Haftung nach einem Fahr­rad­unfall

Fahrradunfall: Welche Ver­si­che­rung zahlt?   

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Eine Unfall­ver­sicherung sichert Sie selbst ab. Kommen Dritte zu Schaden, zahlt die private Haftpflichtversicherung. Ein Schaden am Rad übernimmt – je nach Tarif – der Gegenstandsschutz.
  • Als Geschädigter bzw. Geschädigte bekommen Sie den Fahrrad­unfallschaden von der Haft­pflicht des Unfallverursachenden ersetzt.
  • Bei Elektrofahrrädern reicht eine Haft­pflicht­ver­sicherung nicht immer aus. Für ein leistungsstarkes S-Pedelec brauchen Sie beispielsweise eine Kfz-Haft­pflicht­versicherung.
  • Egal ob Sie z. B. eine Geschädigte oder der Ver­ur­sacher sind – Sie sollten den Fahrrad­unfall immer zeitnah Ihrer Versicherung melden.
  • Schützen Sie sich! Laut Allianz Studie ist jeder zweite Schwerverletzte im Straßenverkehr ist ein Zweiradfahrer. Zur Absicherung gegen finanzielle Folgen eines Unfalls informieren Sie sich gern über die private Unfallversicherung der Allianz.
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Versicherungsschutz
Ein Fahrradunfall kann gravierende gesundheitliche, aber auch finanzielle Folgen haben. Zum Beispiel, wenn Sie beim Abbiegen mit Ihrem Fahrrad mit einem Auto zusammenstoßen und sich schwer verletzen. Werden durch Sie als Unfallverursacher:in Menschen oder fremdes Eigentum bei einer Fahrradkollision geschädigt, müssen Sie für den Schaden aufkommen. Welche Versicherung greift, hängt von der Art des Schadens ab.

Verletzen Sie sich bei einem Fahrradunfall auf dem Weg zur Arbeit schwer, greift die gesetzliche Unfallversicherung. Machen Sie aber einen Umweg, etwa zur Post oder zum Supermarkt, leistet die gesetzliche Unfallversicherung bei einer Fahrradkollision nicht.

Eine private Unfallversicherung schützt Sie zusätzlich auch bei Fahrradunfällen, die in der Freizeit passieren. Bei einem Unfall mit dem Fahrrad übernimmt die Unfallversicherung unter anderem die Absicherung durch eine umfassende Kapitalleistung bei Invalidität.

Als Geschädigter bzw. Geschädigte eines Fahrradunfalls bekommen Sie den Schaden von der Haft­pflicht­versicherung des Unfall­verursachers ersetzt. Haben Sie sich schwer­wiegend verletzt, können Sie von dessen Versicherung möglicher­weise sogar Schmerzens­geld fordern.
Als Verursacher eines Fahrradunfalls sind Sie über Ihre Privat-Haftpflicht abgesichert. Die Haftpflicht zahlt bei Fahrradunfällen, bei denen Sie Dritte schädigen. Beispielsweise, wenn Sie bei dem Fahrradunfall andere verletzen oder fremdes Eigentum zerstören.
Mit einem Gegenstandsschutz können Sie einzelne, Ihnen wichtige oder wertvolle Gegenstände absichern wie beispielsweise ein City-Bike, Rennrad oder Mountainbike. Der Gegenstandsschutz sichert Ihr Fahrrad nicht nur gegen Diebstahl ab, Sie können den Schutz je nach Tarif auch noch um Beschädigungen und eine Allgefahrendeckung ergänzen.
Bei einem Pedelec (mit Tret­unter­stützung bis zu einer Geschwindig­keit von 25 km/h und maximal 250 Watt Leistung) reicht eine Privat-Haft­pflicht­ver­sicherung aus. Für ein leistungs­starkes E-Bike oder S-Pedelec (mit bis zu 45 km/h Höchst­ge­schwin­dig­keit) brauchen Sie eine Kfz-Haft­pflicht. Hierfür schließen Sie je nach Ver­sicherer eine Moped-Versicherung oder S-Pedelec-Versicherung ab.
Geht ein Fahrradunfall vor Gericht, kann dies schnell unerwartet hohe Kosten nach sich ziehen. Eine Verkehrs­rechts­schutz­versicherung schützt Sie als Fahrrad­fahrer:in, aber auch als Auto­fahrer:in oder Fuß­gänger:in vor anfallenden Gerichts­kosten. Oft steht Ihnen eine 24-Stunden-Hotline für eine persönliche Rechtsberatung zur Verfügung.
Gut zu wissen
Verursachen Sie einen Fahrradunfall und haben keine private Haftpflichtversicherung, kann das teuer werden. Auch ohne Versicherung sind Sie verpflichtet, Schadensersatz zu leisten.
Ohne Versicherung bezahlen Sie den Schaden aus eigener Tasche. Das kann bei schweren Personenschäden sowie Ansprüchen auf Schmerzensgeld schnell sehr teuer werden. Häufig liegen die Kosten in Millionenhöhe – das bedeutet oft den finanziellen Ruin. Deshalb ist es wichtig, ausreichend abgesichert zu sein. Eine private Haftpflichtversicherung schützt Sie vor hohen Kosten.
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Die passende Versicherung
Damit Sie im Falle eines Fahrradunfalls richtig abgesichert sind und sich keine Gedanken, um hohe Kosten oder schnelle Genesung machen müssen, hier im Überblick die Versicherungen, die bei einem Fahrradunfall wichtig sind.
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Schadenmeldung
Ob Geschädigte oder Unfallverursacher: Melden Sie den Unfall zeitnah Ihrer Versicherung. Für eine schnelle und unkomplizierte Schadensregulierung schicken Sie Ihrer Versicherung alle wichtigen Unterlagen, zum Beispiel Beweisfotos und Kontaktdaten des Unfallgegners.
Wenn Sie der oder die Geschädigte sind, kontaktieren Sie – oder ein Angehöriger –  je nach Schadensart , die gesetzliche oder Ihre private Unfallversicherungdie gegnerische Haftpflichtversicherung oder Ihren Gegenstandsschutz. Mit Ihren Versicherungsdaten und ggf. den Daten des Unfallverursachers (Name und Versicherungsnummer) können Sie den Schaden direkt nach dem Unfall melden. Die meisten Versicherungen – wie auch die Allianz – haben dafür eine spezielle Schaden-Hotline oder bieten an, den Schaden online zu melden.
Haben Sie den Fahrradunfall selbst verursacht, können Sie zwar abwarten, bis der oder die Geschädigte sich bei Ihrer Versicherung meldet. Es ist aber sinnvoll, dass Sie den Vorfall vorsorglich selbst Ihrer Haftpflichtversicherung melden. Wenn Sie auf dem Weg zur Arbeit einen selbstverschuldeten Fahrradunfall hatten, müssen sie diesen ebenfalls der gesetzlichen Unfallversicherung melden. Wenn Sie z. B. als privat Unfallversicherter in Ihrer Freizeit einen Fahrradunfall verschuldet und sich verletzt haben, melden Sie den Vorfall Ihrer privaten Unfallversicherung. Wurde Ihr Fahrrad beschädigt und Sie besitzen eine Gegenstandsversicherung, beziehungsweise einen Gegenstandsschutz, melden Sie den Schaden der Versicherung.
Bei der Allianz können Sie den Schaden online melden. Sie können direkt auswählen, für welche Versicherung und welchen Tarif Sie den Schaden einreichen. Alternativ wenden Sie sich an Ihre Versicherungsagentur oder telefonisch an den kostenlosen Schadendirektruf unter 0800 1122 3344.
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Statistik und Studie
Laut der aktuellen Allianz Zweiradstudie, ist jeder zweite Schwerverletzte im Straßenverkehr ein Zweiradfahrer. Hier sehen Sie, was laut Studie die häufigsten Gründe für Fahrradunfälle sind.
Statistik häufige Gefahren für Fahrradunfälle
"Die Unfallrisiken für Zweiradfahrer sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. In Deutschland sterben aktuell fast 40 Prozent der Verkehrsopfer als Zweiradfahrer, noch 2001 war es ein Viertel. Bei den Schwerverletzten stieg der Anteil von einem Drittel auf die Hälfte", kommentiert Jochen Haug, Schadenvorstand der Allianz Versicherungs-AG die aktuelle Zweirad-Sicherheitsstudie der Allianz. 983 getötete und 28.460 schwerverletzte Fahrradfahrer:innen und Nutzer:innen motorisierter Räder und E-Scooter gab es 2020."Diese Entwicklung ist ethisch nicht hinnehmbar. Das Sicherheitskonzept Vision Zero fordert einen Straßenverkehr ohne gravierende oder gar tödliche Verletzungen."

Zweirad-Werte berechnet als Summe aller Fahrrad-, E-Scooter- und motorisierten Zweiradopfer, gemäß Statistischem Bundesamt. Gesamtjahreswert 2020: Getötete 36 Prozent, Schwerverletzte 49 Prozent. Januar-Oktober 2021 (bei Redaktionsschluss verfügbar): Getötete 39 Prozent, Schwerverletzte 49 Prozent.

Gut zu wissen
Falls sie einen Unfall mit dem Fahrrad haben, hilft Ihnen die private Unfallversicherung der Allianz, sich vor den finanziellen Folgen eines Fahrradunfalls zu schützen und unterstützt Sie bei langfristigen gesundheitlichen Problemen, die in Folge eines Fahrradunfalls entstehen können.

Unsere Unfallberater:innen – medizinisch ausgebildete Fachkräfte – stehen Ihnen nach dem Unfall ab der 1. Minute zur Seite und das rund um die Uhr, weltweit.

Sie erhalten nach einem folgenschweren Unfall eine einmalige Kapitalzahlung, mit der Sie beispielsweise Ihre Wohnung behindertengerecht umbauen können.

Außerdem können Sie die private Unfallversicherung der Allianz mit leistungsstarken Zusatzbausteinen erweitern und haben so beispielsweise Anspruch auf Unterstützung im Haushalt, einen Fahrdienst oder weitere Leistungen vereinbaren, die Ihnen bei Ihrer Genesung helfen.

Alle weiteren Infos finden Sie auf unserer Allianz Unfallversicherungsseite oder gehen Sie direkt in unseren Tarifrechner und berechnen Sie Ihren persönlichen Unfall-Tarif.

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Prävention
Damit es gar nicht erst zu einem Fahrradunfall mit schweren Verletzungen oder größeren Schäden kommt, sollten Sie Sicherheitsvorkehrungen ergreifen und einige Regeln beachten:
  • Kopfschutz tragen
    Auch wenn in Deutsch­land keine Helm­pflicht besteht, kann ein Fahrrad­helm Leben retten. Sogenannte Fahrrad-Airbags, die wie ein Kragen um den Hals getragen werden und sich bei einem Sturz auto­matisch um den Kopf herum aufblasen, sind eine gute Alternative zum klassischen Helm.
  • Verkehrsregeln beachten
    Fahren Sie in der richtigen Fahrtrichtung, nicht auf dem Fuß­weg und halten Sie bei roten Ampeln an. Wer sich nicht daran hält, riskiert je nach Ver­gehen ein saftiges Bußgeld.
  • Fahrradwege nutzen
    Wählen Sie immer den sichersten Weg, nutzen Sie Fahrradwege und meiden Sie viel befahrene Hauptverkehrsstraßen.
  • Abstand halten
    Um Auffahrunfälle zu vermeiden, sollten Sie immer mit aus­reichend Abstand zum Vorder­mann fahren – egal, ob es sich um ein Auto oder um einen andere Rad­fahrer:innen handelt.
  • Defensiv fahren
    Radeln Sie vorausschauend und verzichten Sie zur Not auf Ihr Vor­fahrts­recht.
  • Richtige Beleuchtung
    Jedes Fahrrad sollte mit Front- und Rück­licht sowie ausreichend Reflektoren ausgestattet sein. Entspricht die Fahrrad­beleuchtung nicht den gesetzlichen Anforderungen, kann das bei einem Fahrrad­unfall die Ver­sicherungs­leistungen einschränken.
  • Tragen von Kopfhörer vermeiden
    Zu laute Musik während einer Fahrradfahrt lenkt nicht nur ab, Sie überhören  so auch herannahende Fahrzeuge, Martinshorn oder andere akustische Signale von Verkehrsteilnehmern. 
  • Griff zum Handy unterlassen
    Routenplaner, Anrufe, SMS, ... die Bedienung des Handys oder anderer mobiler Devices während der Fahrradfahrt kann riskant werden – und teuer. Werden Sie beispielsweise von der Polizei mit dem Handy in der Hand auf Ihrem Fahrrad erwischt, kostet dies ein Bußgeld von 55 Euro. 
  • Kein Alkohol und keine Drogen
    Bei 0,3 Pro­mille im Blut und auf­fälliger oder unsicherer Fahr­weise droht eine Straf­anzeige. Mit 1,6 Promille liegt bei Rad­fahrer:innen eine absolute Fahr­un­tüchtig­keit vor. Neben einer Strafanzeige kassiert der Fahrer:in hier zudem drei Punkte in Flensburg und muss zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU). Unter Einfluss illegaler Drogen zu fahren, ist eine Straftat und zieht zudem eine MPU nach sich.
  • Geschwindigkeiten richtig einschätzen
    Geschwindig­keiten einhalten und richtig ein­schätzen gilt für alle Verkehrs­teil­nehmer – auch für Fahrer:innen von Fahrrädern und E-Bikes.
Gut zu wissen 

In Deutschland gibt es keine Helmpflicht. Das heißt: Ein fehlender Helm bei einem Unfall hat keinen Einfluss auf die Versicherungsleistungen. Sie haben also ohne Helm keine Nachteile bei der Versicherung.

Dennoch sollten Sie beachten, dass ein Fahrradhelm Leben retten kann: Nach Bundesstatistik ist bei Fahrradunfällen mit tödlichen Verletzungen zu circa 50 Prozent der Kopf betroffen. Die Allianz Schadendaten zeigen, dass Radler ohne Helm 2,5-mal mehr Kopfverletzungen aufwiesen als mit Helm. Die Fahrradhelm-Tragequote steigt langjährig um circa ein Prozent pro Jahr und liegt aktuell bei 26 Prozent. Eine 100-Prozent-Quote ist je nach Szenario erst in ferner Zukunft zu erwarten – aus Sicht der Unfallforscher:innen ist das inakzeptabel.

Das Argument, eine Helmpflicht halte vom Radfahren ab, ist durch internationale Forschung nicht zu stützen. Dagegen ist die Akzeptanz einer Pflicht mittlerweile auch bei Radfahrer:innen hoch. "Aus unserer Sicht scheint es dringend geraten, zumindest über eine Helmpflicht für Kinder bis 14 Jahre und für Elektrofahrräder nachzudenken. Beides wirkt nach internationaler Erfahrung unfallmindernd und birgt Signalwirkung für das Sicherheitsbewusstsein aller", sagt Christoph Lauterwasser, Leiter des Allianz Zentrum für Technik (AZT).

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Häufige Fragen
Es sind noch Fragen offen? Hier finden Sie weitere Antworten und Wissenswertes rund um Fahr­rad­unfall und Versicherung.
  • Welche Versicherungen haften bei einem Unfall zwischen Fahrrad und Auto?

    Hat der Autofahrer den Unfall verursacht, greift seine Kfz-Versicherung. Auch wenn der Autofahrer nicht Schuld ist, kommt er für einen Teil des entstandenen Schadens auf.

    Der Fahrradfahrer ist für den nur Schaden haftbar, wenn er einen schwerwiegenden Fehler gemacht hat. Zum Beispiel, indem er eine rote Ampel überfährt.

  • Nach einem Unfall sind beide schuld: Welche Versicherung zahlt was?

    Sind beide Parteien am Unfall Schuld, übernehmen beide Versicherungen zu einem bestimmten Prozentsatz den Schaden. In der Regel ermittelt ein Gutachter, ob die Schäden 50/50 übernommen werden. Es kann auch sein, dass einer der Unfallverursacher etwas mehr Schuld zugesprochen bekommt. Dann muss seine Versicherung beispielsweise 60 oder 70 Prozent des Schadens übernehmen.
  • Welche Ansprüche können nach einem Fahrradunfall in Betracht kommen? Steht mir Schmerzensgeld zu?

    Ob Ihnen Schmerzensgeld zusteht oder nicht, hängt von der Schwere Ihrer Verletzungen ab. Haben Sie schwer­wiegende Verletzungen erlitten, können Sie Schmerzens­geld­ansprüche stellen.

    Lassen Sie sich hierfür von einem Anwalt für Verkehrs­recht unterstützen. Er hilft Ihnen, neben Schmerzensgeld auch Verdienst­ausfälle einzufordern. Außerdem können Sie nach einem Fahrradunfall eine Nutzungs­ausfall­entschädigung, Unkosten­pauschale und Haushalts­führungs­schäden geltend machen. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, über­nimmt diese Ihre Anwaltskosten.

  • Zahlt die Haftpflichtversicherung bei Fahrradunfällen im Ausland?

    Ja, meist zahlt Ihre private Haftpflichtversicherung auch Schäden, die durch einen Fahrradunfall im Ausland entstehen.

    Wie lange Ihre Privat-Haftpflichtschutz bei Reisen ins Ausland gilt, ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Oft macht es auch einen Unterschied, ob der Fahrradunfall innerhalb oder außerhalb der EU geschieht. In der Regel gilt der Schutz Ihrer Haftpflicht bei einem Aufenthalt im Ausland von mindestens zwölf Monaten. Innerhalb der EU sind Sie meist sogar bis zu drei Jahre geschützt.

    Bei einem längeren Auslandsaufenthalt ist es sinnvoll, eine Versicherung mit zeitlich unbegrenztem Schutz oder eine Haftpflichtversicherung für das jeweilige Land abzuschließen.

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