Schützen Sie sich! Laut Allianz Studie ist jede zweite schwerverletzte Person im Straßenverkehr auf einem Zweirad unterwegs. Zur Absicherung gegen finanzielle Folgen eines Unfalls informieren Sie sich gern über die private Unfallversicherung der Allianz.
Schützen Sie sich! Laut Allianz Studie ist jede zweite schwerverletzte Person im Straßenverkehr auf einem Zweirad unterwegs. Zur Absicherung gegen finanzielle Folgen eines Unfalls informieren Sie sich gern über die private Unfallversicherung der Allianz.
Welche Versicherung kommt beim Fahrradunfall für welche Schäden auf?
Eine Unfallversicherung sichert Sie selbst ab
Verletzen Sie sich bei einem Fahrradunfall auf dem Weg zur Arbeit schwer, greift die gesetzliche Unfallversicherung. Machen Sie aber einen Umweg, etwa zur Post oder zum Supermarkt, leistet die gesetzliche Unfallversicherung bei einer Fahrradkollision nicht.
Eine private Unfallversicherung schützt Sie zusätzlich auch bei Fahrradunfällen, die in der Freizeit passieren. Bei einem Unfall mit dem Fahrrad übernimmt die Unfalversicherung unter anderem die Absicherung durch eine umfassende Kapitalleistung bei Invalidität.
Privat-Haftpflichtversicherung zahlt bei Schäden an Dritten
Gegenstandsschutz schützt Ihr Fahrrad
Durch welche Haftpflichtversicherung ist ein Elektro-Skateboard (E-Roller) abgedeckt?
Der Verkehrsrechtsschutz übernimmt notwendige Kosten der Rechtsverfolgung
Wer zahlt für Schäden bei einem Fahrradunfall ohne Versicherung?
Verursachen Sie einen Fahrradunfall und haben keine private Haftpflichtversicherung, kann das teuer werden. Auch ohne Versicherung sind Sie verpflichtet, Schadensersatz zu leisten.
Ohne Versicherung bezahlen Sie den Schaden aus eigener Tasche. Das kann bei schweren Personenschäden sowie Ansprüchen auf Schmerzensgeld schnell sehr teuer werden. Häufig liegen die Kosten in Millionenhöhe – das bedeutet oft den finanziellen Ruin. Deshalb ist es wichtig, ausreichend abgesichert zu sein. Eine private Haftpflichtversicherung schützt Sie vor hohen Kosten.
Wir freuen uns, Ihnen weiterhelfen zu können, %agencyName%
Welche Versicherungen sollten Sie bei einem Fahrradunfall haben?
Allianz Unfallversicherung
Allianz Haftpflichtversicherung
Allianz Gegenstandsschutz
Wie melde ich einen Schaden beim Fahrradunfall?
Fahrradunfall melden: Was tun als Geschädigter bzw. Geschädigte?
Fahrradunfall melden: Was tun als Verursachender bzw. Verursachende?
Schaden melden bei der Allianz
Was sind die Gründe für Fahrradunfälle?
Was leistet die Allianz Unfallversicherung bei einem Fahrradunfall?
Falls sie einen Unfall mit dem Fahrrad haben, hilft Ihnen die private Unfallversicherung der Allianz, sich vor den finanziellen Folgen eines Fahrradunfalls zu schützen und unterstützt Sie bei langfristigen gesundheitlichen Problemen, die in Folge eines Fahrradunfalls entstehen können.
Unsere Unfallberater:innen – medizinisch ausgebildete Fachkräfte – stehen Ihnen nach dem Unfall ab der 1. Minute zur Seite und das rund um die Uhr, weltweit. Sie erhalten nach einem folgenschweren Unfall eine einmalige Kapitalzahlung, mit der Sie beispielsweise Ihre Wohnung behindertengerecht umbauen können. Außerdem können Sie die private Unfallversicherung der Allianz mit leistungsstarken Zusatzbausteinen erweitern und haben so beispielsweise Anspruch auf Unterstützung im Haushalt, einen Fahrdienst oder weitere Leistungen, die Ihnen bei Ihrer Genesung helfen.
Alle weiteren Infos finden Sie auf unserer Allianz Unfallversicherungsseite. Oder gehen Sie direkt in unseren Tarifrechner und berechnen Sie Ihren persönlichen Unfall-Tarif.
Wie vermeide ich einen Fahrradunfall und schwere Verletzungen?
Damit es gar nicht erst zu einem Fahrradunfall mit schweren Verletzungen oder größeren Schäden kommt, sollten Sie Sicherheitsvorkehrungen ergreifen und einige Regeln beachten:
- Kopfschutz tragen
Auch wenn in Deutschland keine Helmpflicht besteht, kann ein Fahrradhelm Leben retten. Sogenannte Fahrrad-Airbags, die wie ein Kragen um den Hals getragen werden und sich bei einem Sturz automatisch um den Kopf herum aufblasen, sind eine gute Alternative zum klassischen Helm. - Verkehrsregeln beachten
Fahren Sie in der richtigen Fahrtrichtung, nicht auf dem Fußweg und halten Sie bei roten Ampeln an. Wer sich nicht daran hält, riskiert je nach Vergehen ein saftiges Bußgeld. - Fahrradwege nutzen
Wählen Sie immer den sichersten Weg, nutzen Sie Fahrradwege und meiden Sie viel befahrene Hauptverkehrsstraßen. - Abstand halten
Um Auffahrunfälle zu vermeiden, sollten Sie immer mit ausreichend Abstand zum Vordermann fahren – egal, ob es sich um ein Auto oder um einen andere Radfahrer:innen handelt. - Defensiv fahren
Radeln Sie vorausschauend und verzichten Sie zur Not auf Ihr Vorfahrtsrecht. - Richtige Beleuchtung
Jedes Fahrrad sollte mit Front- und Rücklicht sowie ausreichend Reflektoren ausgestattet sein. Entspricht die Fahrradbeleuchtung nicht den gesetzlichen Anforderungen, kann das bei einem Fahrradunfall die Versicherungsleistungen einschränken. - Tragen von Kopfhörer vermeiden
Zu laute Musik während einer Fahrradfahrt lenkt nicht nur ab. Sie überhören so auch herannahende Fahrzeuge, Martinshorn oder andere akustische Signale von Verkehrsteilnehmenden. - Griff zum Handy unterlassen
Routenplaner, Anrufe, SMS, ... die Bedienung des Handys oder anderer mobiler Devices während der Fahrradfahrt kann riskant werden – und teuer. Werden Sie beispielsweise von der Polizei mit dem Handy in der Hand auf Ihrem Fahrrad erwischt, kostet dies ein Bußgeld von 55 Euro. - Kein Alkohol und keine Drogen
Bei 0,3 Promille im Blut und auffälliger oder unsicherer Fahrweise droht eine Strafanzeige. Mit 1,6 Promille liegt bei Radfahrer:innen eine absolute Fahruntüchtigkeit vor. Neben einer Strafanzeige kassieren der Fahrer oder die Fahrer:in hier zudem drei Punkte in Flensburg und müssen zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU). Unter Einfluss illegaler Drogen zu fahren, ist eine Straftat und zieht zudem eine MPU nach sich. - Geschwindigkeiten richtig einschätzen
Geschwindigkeiten einhalten und richtig einschätzen gilt für alle Verkehrsteilnehmer:innen – auch für Fahrer:innen von Fahrrädern und E-Bikes.
Zahlt die Versicherung beim Fahrradunfall ohne Helm?
In Deutschland gibt es keine Helmpflicht. Das heißt: Ein fehlender Helm bei einem Unfall hat keinen Einfluss auf die Versicherungsleistungen. Sie haben also ohne Helm keine Nachteile bei der Versicherung.
Dennoch sollten Sie beachten, dass ein Fahrradhelm Leben retten kann: Nach Bundesstatistik ist bei Fahrradunfällen mit tödlichen Verletzungen zu circa 50 Prozent der Kopf betroffen. Die Allianz Schadendaten zeigen, dass Radler:innen ohne Helm 2,5-mal mehr Kopfverletzungen aufwiesen als mit Helm. Die Fahrradhelm-Tragequote steigt langjährig um circa ein Prozent pro Jahr und liegt aktuell bei 26 Prozent. Eine 100-Prozent-Quote ist je nach Szenario erst in ferner Zukunft zu erwarten – aus Sicht der Unfallforscher:innen ist das inakzeptabel.
Das Argument, eine Helmpflicht halte vom Radfahren ab, ist durch internationale Forschung nicht zu stützen. Dagegen ist die Akzeptanz einer Pflicht mittlerweile auch bei Radfahrer:innen hoch. "Aus unserer Sicht scheint es dringend geraten, zumindest über eine Helmpflicht für Kinder bis 14 Jahre und für Elektrofahrräder nachzudenken. Beides wirkt nach internationaler Erfahrung unfallmindernd und birgt Signalwirkung für das Sicherheitsbewusstsein aller", sagt Christoph Lauterwasser, Leiter des Allianz Zentrum für Technik (AZT).
Was möchten Sie zur Fahrradunfall und Versicherung wissen?
Welche Versicherungen haften bei einem Unfall zwischen Fahrrad und Auto?
Hat ein Autofahrer den Unfall verursacht, greift seine Kfz-Versicherung. Auch wenn der Autofahrer nicht Schuld ist, kommt er für einen Teil des entstandenen Schadens auf.
Die Fahrradfahrerin ist ist in diesem beispielhaften Fall für den nur Schaden haftbar, wenn sie einen schwerwiegenden Fehler gemacht hat. Zum Beispiel, indem sie eine rote Ampel überfährt.
Nach einem Unfall sind beide schuld: Welche Versicherung zahlt was?
Welche Ansprüche können nach einem Fahrradunfall in Betracht kommen? Steht mir Schmerzensgeld zu?
Ob Ihnen Schmerzensgeld zusteht oder nicht, hängt von der Schwere Ihrer Verletzungen ab. Haben Sie schwerwiegende Verletzungen erlitten, können Sie Schmerzensgeldansprüche stellen.
Lassen Sie sich hierfür von einer Anwaltskanzlei für Verkehrsrecht unterstützen. Diese hilft Ihnen, neben Schmerzensgeld auch Verdienstausfälle einzufordern. Außerdem können Sie nach einem Fahrradunfall eine Nutzungsausfallentschädigung, Unkostenpauschale und Haushaltsführungsschäden geltend machen. Haben Sie eine Rechtschutzversicherung, übernimmt diese Ihre Anwaltskosten.
Zahlt die Haftpflichtversicherung bei Fahrradunfällen im Ausland?
Ja, meist zahlt Ihre private Haftpflichtversicherung auch Schäden, die durch einen Fahrradunfall im Ausland entstehen.
Wie lange Ihre Privat-Haftpflichtschutz bei Reisen ins Ausland gilt, ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Oft macht es auch einen Unterschied, ob der Fahrradunfall innerhalb oder außerhalb der EU geschieht. In der Regel gilt der Schutz Ihrer Haftpflicht bei einem Aufenthalt im Ausland von mindestens zwölf Monaten. Innerhalb der EU sind Sie meist sogar bis zu drei Jahre geschützt.
Bei einem längeren Auslandsaufenthalt ist es sinnvoll, eine Versicherung mit zeitlich unbegrenztem Schutz oder eine Haftpflichtversicherung für das jeweilige Land abzuschließen.