Immobilien Förderung erklärt in 30 Sekunden
- Der Bund setzt mit seiner breit angelegten Immobilienförderung besonders auf die Stärkung von Familien, bietet aber auch spezielle Förderung für denkmalgeschützte Gebäude oder altersgerechte Umbauten.
- Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) steht als staatliche Investitionsbank und größter öffentlicher Geldgeber hinter einer ganzen Reihe von Förderprogrammen. Sie vergibt Zuschüsse bzw. zinsgünstige Kredite zu besonderen Konditionen.
- Auf regionaler Ebene legen die Bundesländer und Kommunen eigene Förderprogramme für Hauskauf oder Hausbau auf, die von subventionierten Grundstücken bis zur Entlastung bei städtischen Kindergartengebühren reichen.
- Sie lesen einen allgemeinen Ratgeber zur Immobilienförderung. Die Allianz bietet nicht alle der hier genannten Produkte und Varianten an.
Kirchliche Förderungen
Erbbaurechte und Erbpacht
Kontakt und Förderanträge
Mehr Informationen zu einer Baufinanzierung der evangelischen Kirche oder der Förderung eines Hausbaus über die katholische Kirche erhalten Sie online auf den Seiten der jeweiligen Landeskirche.
Arbeitgeberdarlehen
Günstige Konditionen dank Eigenkapitalersatz
Sonderfall Organkredite
Nachteile eines Arbeitgeberdarlehens
Denkmalschutz-Förderungen
KfW-Förderung denkmalgeschützter Häuser
Deutsche Stiftung Denkmalschutz
Denkmal-AfA
Unter der „Absetzung für Abnutzung“ (AfA) denkmalgeschützter Gebäude versteht man die steuerliche Förderung bei der Finanzierung (Sanierung, Erhalt) von Denkmalimmobilien. So können Vermieter über die Denkmal-AfA über einen Zeitraum von 8 Jahren jeweils 9 Prozent ihrer Kosten als Abschreibungen steuerlich geltend machen – danach weitere vier Jahre mit jährlich 7 Prozent. Selbstnutzer eines denkmalgeschützten Hauses können über ganze zehn Jahre hinweg 9 Prozent aller Kosten zum Denkmalerhalt pro Jahr von der Steuer absetzen.
Neben der KfW, der Stiftung Denkmalschutz und der Denkmal-AfA, können Sie auch eine steuerliche Förderung Ihres Baudenkmals über das Finanzamt beantragen. Oder Sie fragen direkt bei den Ländern und Kommunen bzw. deren jeweiligen Landesdenkmalämtern nach Denkmalschutz Fördermitteln.



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