Immobilien Förderung erklärt in 30 Sekunden
- Der Bund setzt mit seiner breit angelegten Immobilienförderung besonders auf die Stärkung von Familien und nachhaltiges Bauen. Er bietet aber auch spezielle Förderung für denkmalgeschützte Gebäude oder altersgerechte Umbauten.
- Als staatliche Investitionsbank und größter öffentlicher Geldgeber steht die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hinter einer Reihe von Förderprogrammen, zum Beispiel für klimafreundliche Wohngebäude. Sie vergibt Zuschüsse bzw. zinsgünstige Kredite zu besonderen Konditionen.
- Auf regionaler Ebene legen die Bundesländer und Kommunen eigene Förderprogramme für Hauskauf oder Hausbau auf, die von subventionierten Grundstücken bis zur Entlastung bei städtischen Kindergartengebühren reichen.
- Sie lesen einen allgemeinen Ratgeber zur Immobilienförderung. Die Allianz bietet nicht alle der hier genannten Produkte und Varianten an.
Kirchliche Förderungen
Erbbaurechte und Erbpacht
Die evangelische Kirche sowie einige katholische Bistümer unterstützen Familien durch vergünstigte Erbbaurechte bzw. Immobilienobjekte mit Erbpacht oder Darlehen bei Kauf oder Neubau eines Eigenheims. Beim Erbbaurecht werden Baugrundstücke oder Immobilien statt eines Kaufpreises gegen eine jährliche Zinszahlung zur Verfügung gestellt. Ein solcher Erbbauvertrag wird meist über einen sehr langen Zeitraum geschlossen, meist zwischen 60 und 90 Jahre. Über die Erbpacht erfolgt wie bei einem „normalen“ Hauskauf ein entsprechender Grundbucheintrag sowie zusätzlich ein Eintrag im Erbbaurechtsgrundbuch. Allerdings bleibt die Kirche Eigentümerin des Grundstücks.
Das bedeutet: Läuft ein Erbbauvertrag aus und erfolgt keine Verlängerung oder ein Verkauf der Immobilie/des Grundstücks an einen neuen Erbpächter oder eine neue Erbpächterin, gehen diese gegen eine Entschädigungszahlung in vorher vereinbarter Höhe zurück an die Kirche. Unabhängig davon haben Erbpächter:innen grundsätzlich die gleichen Rechte wie Eigentümer:innen. Sie können auf einem Erbbaugrundstück ein Haus bauen und die Immobilie selbst nutzen, sie aber auch vermieten oder sogar verkaufen.
Kontakt und Förderanträge
Arbeitgeberdarlehen
Günstige Konditionen dank Eigenkapitalersatz
Sonderfall Organkredite
Nachteile eines Arbeitgeberdarlehens
Denkmalschutz-Förderungen
KfW-Förderung denkmalgeschützter Häuser
Deutsche Stiftung Denkmalschutz
Denkmal-AfA
Unter der „Absetzung für Abnutzung“ (AfA) denkmalgeschützter Gebäude versteht man die steuerliche Förderung bei der Finanzierung (Sanierung, Erhalt) von Denkmalimmobilien. So können Vermieter:innen über die Denkmal-AfA über einen Zeitraum von 8 Jahren jeweils 9 Prozent ihrer Kosten als Abschreibungen steuerlich geltend machen – danach weitere vier Jahre mit jährlich 7 Prozent. Selbstnutzer:innen eines denkmalgeschützten Hauses können über ganze zehn Jahre hinweg 9 Prozent aller Kosten zum Denkmalerhalt pro Jahr von der Steuer absetzen.
Neben der KfW, der Stiftung Denkmalschutz und der Denkmal-AfA, können Sie auch eine steuerliche Förderung Ihres Baudenkmals über das Finanzamt beantragen. Oder Sie fragen direkt bei den Ländern und Kommunen bzw. deren jeweiligen Landesdenkmalämtern nach Denkmalschutz Fördermitteln.