Gilt die Unfallversicherung nur im privaten Bereich oder auch im Beruf?
Eine Unfallversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen eines Unfalls. Während die gesetzliche Unfallversicherung lediglich nach Unfällen während der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg eine monatliche Rente zahlt, leistet die private Unfallversicherung bei allen Unfällen, durch die Sie eine dauerhafte körperliche Beeinträchtigung (Invalidität) erleiden – unabhängig davon, wann und wo der Unfall sich ereignet. Die private Unfallversicherung gilt somit im beruflichen Umfeld, im Haushalt sowie in der Freizeit. Die Unfallversicherung gilt zudem unabhängig davon, ob der Unfall in Deutschland oder im Ausland passiert.
Während die gesetzliche Unfallversicherung nach einem Arbeitsunfall nur eine monatliche Rente zahlt, erhalten Sie bei der privaten Unfallversicherung eine einmalige Kapitalzahlung. Darüber hinaus sind weitere Leistungen möglich, etwa in Form einer lebenslangen monatlichen Unfallrente nach einem schweren Unfall, einer Todesfallleistung oder einer von der Versicherung gezahlten Haushaltshilfe.
Zur Beurteilung des Invaliditätsgrades in der privaten Unfallversicherung dient die sogenannte Gliedertaxe. Beim Verlust oder der vollständigen Funktionsunfähigkeit eines Armes im Schultergelenk besteht beispielsweise eine 70- prozentige Invalidität, bei der großen Zehe fünf Prozent.
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Individuelle Bedürfnisse
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Beratung zu Risiken
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Langfristige Unterstützung
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Komplexe Optionen
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Unterstützung bei Antragsprozessen
Welche Rolle spielt die Berufsgenossenschaft bei der Unfallversicherung?
Während Sie sich um den Abschluss einer privaten Unfallversicherung selbst kümmern müssen und aus einer Vielzahl an Versicherungsgesellschaften mit unterschiedlichen Tarifvarianten wählen können, ist die gesetzliche Unfallversicherung Sache des Arbeitgebers: Er meldet seinen Betrieb bei einer Berufsgenossenschaft oder einem anderen Unfallversicherungsträger an und zahlt den kompletten Beitrag. Bei der gesetzlichen Unfallversicherung liegt der Arbeitgeberanteil also bei 100 Prozent.
Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden von den Unternehmen alleine aufgebracht. Das bedeutet: Jeder, der in einem Arbeits-, Ausbildungs- oder Dienstverhältnis steht, ist automatisch versichert – egal, ob Haushaltshilfe, Minijob, Kindergärtnerin oder Manager. Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung erstreckt sich auf Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten und besteht ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht, Familienstand, Religion, Nationalität oder Einkommen.
Wir freuen uns, Ihnen weiterhelfen zu können, %agencyName%
Welche Berufsgruppen gibt es bei der Unfallversicherung?
In welche Berufsgruppe Sie eingestuft werden, hängt vom Unfallrisiko und dem Grad der körperlichen Anstrengung Ihres Berufs ab. Nicht körperliche Tätigkeiten werden in Berufsgruppen A eingestuft, körperliche Tätigkeiten in Berufsgruppen B.
Zu Berufsgruppe A zählen Personen, die eine kaufmännische oder verwaltende Tätigkeit im Innen- oder Außendienst ausüben sowie leitend oder aufsichtsführend im Betrieb, auf Baustellen, im Laden, im Labor, im Gesundheitswesen oder in der Schönheitspflege tätig sind. Werden planmäßig oder regelmäßig, also nicht nur ausnahmsweise auch Tätigkeiten nach Berufsgruppe A und B ausgeübt, gilt Berufsgruppe B. Dabei ist der Verdienst vollkommen unerheblich.
In Berufsgruppe B werden Personen eingeordnet, die körperliche oder handwerkliche Berufsarbeit leisten oder mit ätzenden, giftigen, explosiven oder leicht entzündlichen Stoffen beschäftigt sind.
Mitglieder der Berufsgruppe B haben einen höheren Beitrag zu entrichten als Mitglieder der Berufsgruppe A, die Unfallrisiken weniger stark ausgesetzt sind.
Welche Berufe welcher Gefahrengruppe zugeordnet werden, zeigen folgende Beispiele:
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Berufsgruppe A
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Berufsgruppe B
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Bauingenieur:in | Chemiker:in |
Humanmediziner:in | Dachdecker:in |
Krankenpfleger:in | Koch / Köchin |
Pfarrer:in | Polizist:in |
Sanitäter:in | Postbeamte:r |
Sozialarbeiter:in | Reitlehrer:in |
Tontechniker:in | Tierarzt /Tierärztin |
Zugbegleitpersonal | Winzer:in |
Hausfrau / Hausmann | Hausmeister:in |
Das müssen Sie bei einem Berufswechsel beachten
Unfallversicherung für Berufe und Tätigkeiten mit besonders hohem Unfallrisiko
Berufe und Betätigungen wie Profisportler, Berufstaucherinnen, Artisten, Dompteure, Rennfahrerinnen und Tierbändiger stellen ein besonderes Risiko dar und fallen weder in Berufsgruppe A noch in Berufsgruppe B. Dies gilt auch dann, wenn die Tätigkeiten nur nebenberuflich ausgeübt werden. Diese Personengruppen werden bei einigen Versicherungsanbietern entweder gar nicht versichert oder bedürfen einer besonderen tariflichen Einstufung.
Auch Extremsportarten wie Höhlentauchen werden in aller Regel keiner Berufsgruppen zugeordnet. Grundsätzlich sind Risiko- und Extremsportarten vom Versicherungsschutz zwar abgedeckt, wer sie ausübt, muss meist aber einen entsprechenden Zuschlag zahlen. Je nach Sportart und Versicherungslösung fällt dieser unterschiedlich hoch aus. Bei der Allianz sind z. B. alle Extremsportarten mitversichert, solange Sie nicht haupt- oder nebenberuflich ausgeübt werden.
Sie suchen eine private Unfallversicherung?
Diese Faktoren beeinflussen die Beitragshöhe bei der Unfallversicherung
Die besten Leistungen zum niedrigsten Preis, wer wünscht sich das nicht? Deshalb sollten Sie wissen, welche Faktoren für die Berechnung der monatlichen Unfallversicherungsbeiträge ausschlaggebend sind:
- Invaliditätssumme: Damit der Versicherungsschutz Ihrem Lebensstandard angemessen ist, sollte die Versicherungssumme so ausfallen, dass die Invaliditätsleistung das Fünf- bis Sechsfache Ihres Bruttojahreseinkommens beträgt.
- Progression: Die Progression bestimmt, um welchen Faktor sich die Auszahlungssumme im Falle eines Unfalls erhöht. Bei Tarifen mit Progression bekommen Sie im Fall einer Vollinvalidität z .B. das 2,25- bis Zehnfache der Invaliditätssumme. Tarife ohne Progression bieten nur einen linearen Anstieg der ausgezahlten Leistungen, das heißt bei 40 Prozent Invalidität gibt es 40 Prozent der Invaliditätssumme.
- Zusatzleistungen: Erweitern Sie die Basiskonditionen Ihrer Unfallversicherung durch Zusatzleistungen wie beispielsweise eine lebenslange Rente oder schnelle Geldleistungen und Serviceleistungen direkt nach einem Unfall, steigen dadurch auch die monatlichen Beiträge. Je nach Versicherung sind die Zusatzleistungen unterschiedlich.
- Anzahl der Versicherten: Wer in einer Partnerschaft lebt oder verheiratet ist, kann gemeinsam zwei Einzelverträge abschließen. Im Rahmen des Allianz Privatschutz können Sie so mit jedem zusätzlichen Vertrag sparen.
Unfallversicherung mit oder ohne Beitragsrückgewähr?
Neben der herkömmlichen Unfallversicherung gibt es auch den Allianz Kapital-UnfallSchutz (KUS) – früher Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr (UBR). Hierbei handelt es sich um eine Kombination aus Unfallschutz und Kapitalaufbau, bei der Sie neben der Unfallversicherungsprämie einen zusätzlichen Betrag für den Kapitalaufbau zahlen. Letzterer wird so kalkuliert, dass am Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit die Summe der eingezahlten Beiträge erstattet werden kann.
Als Vorsorgeinstrument und Existenzschutz können Sie ebenso einen Kapital-UnfallSchutz für Ihr Kind abschließen. Die Geldsumme, die beispielsweise mit 18 Jahren ausgezahlt wird, kann Ihr Nachwuchs dann dazu verwenden, das erste Auto zu kaufen, das Studium oder einen Auslandsaufenthalt zu finanzieren.