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Allianz - Unfallversicherung Gefahrengruppen: Bauarbeiter klettert auf Baustelle die Leiter hoch
Der Beruf beeinflusst die Beitragshöhe 

Berufsgruppen in der Unfallversicherung

Die Beitragshöhe einer privaten Unfallversicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören der Beruf, der vereinbarte Leistungsumfang und in seltenen Ausnahmen auch die ausgeübten Hobbys des Versicherungsnehmers oder der Versicherungsnehmerin. Je nach Risiko und Grad der körperlichen Anstrengung bei der beruflichen Tätigkeit werden Versicherungsnehmer in die Berufsgruppen A und B eingestuft. In Berufsgruppe A ordnet der Versicherer in der Regel alle verwaltenden, kaufmännischen und akademischen Berufe ein. Tätigkeiten mit körperlicher Belastung, zum Beispiel Handwerksberufe und Tätigkeiten, bei denen man mit gefährlichen Stoffen zu tun hat, gehören Berufsgruppe B an.
Gültigkeitsbereich

Eine Unfallversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen eines Unfalls. Während die gesetzliche Unfallversicherung lediglich nach Unfällen während der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg eine monatliche Rente zahlt, leistet die private Unfallversicherung bei allen Unfällen, durch die Sie eine dauerhafte körperliche Beeinträchtigung (Invalidität) erleiden – unabhängig davon, wann und wo der Unfall sich ereignet. Die private Unfallversicherung gilt somit im beruflichen Umfeld, im Haushalt sowie in der Freizeit. Die Unfallversicherung gilt zudem unabhängig davon, ob der Unfall in Deutschland oder im Ausland passiert.

Während die gesetzliche Unfallversicherung nach einem Arbeitsunfall nur eine monatliche Rente zahlt, erhalten Sie bei der privaten Unfallversicherung eine einmalige Kapitalzahlung. Darüber hinaus sind weitere Leistungen möglich, etwa in Form einer lebenslangen monatlichen Unfallrente nach einem schweren Unfall, einer Todesfallleistung oder einer von der Versicherung gezahlten Haushaltshilfe.

Zur Beurteilung des Invaliditätsgrades in der privaten Unfallversicherung dient die sogenannte Gliedertaxe. Beim Verlust oder der vollständigen Funktionsunfähigkeit eines Armes im Schultergelenk besteht beispielsweise eine 70- prozentige Invalidität, bei der großen Zehe fünf Prozent.

Gesetzliche Unfallversicherung

Während Sie sich um den Abschluss einer privaten Unfallversicherung selbst kümmern müssen und aus einer Vielzahl an Versicherungsgesellschaften mit unterschiedlichen Tarifvarianten wählen können, ist die gesetzliche Unfallversicherung Sache des Arbeitgebers: Er meldet seinen Betrieb bei einer Berufsgenossenschaft oder einem anderen Unfallversicherungsträger an und zahlt den kompletten Beitrag. Bei der gesetzlichen Unfallversicherung liegt der Arbeitgeberanteil also bei 100 Prozent.

Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden von den Unternehmen alleine aufgebracht. Das bedeutet: Jeder, der in einem Arbeits-, Ausbildungs- oder Dienstverhältnis steht, ist automatisch versichert – egal, ob Haushaltshilfe, Minijob, Kindergärtnerin oder Manager. Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung erstreckt sich auf Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten und besteht ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht, Familienstand, Religion, Nationalität oder Einkommen.

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Einteilung
Um das Risiko eines Unfalls und somit eines Versicherungsfalls besser abwägen zu können, kategorisieren private Unfallversicherungen ihre Versicherungsnehmer:innen nach sogenannten Berufsgruppen – auch Gefahrengruppen, Gefahrenklasse oder Risikogruppen genannt.

In welche Berufsgruppe Sie eingestuft werden, hängt vom Unfallrisiko und dem Grad der körperlichen Anstrengung Ihres Berufs ab. Nicht körperliche Tätigkeiten werden in Berufsgruppen A eingestuft, körperliche Tätigkeiten in Berufsgruppen B.

Zu Berufsgruppe A zählen Personen, die eine kaufmännische oder verwaltende Tätigkeit im Innen- oder Außendienst ausüben sowie leitend oder aufsichtsführend im Betrieb, auf Baustellen, im Laden, im Labor, im Gesundheitswesen oder in der Schönheitspflege tätig sind. Werden planmäßig oder regelmäßig, also nicht nur ausnahmsweise auch Tätigkeiten nach Berufsgruppe A und B ausgeübt, gilt Berufsgruppe B. Dabei ist der Verdienst vollkommen unerheblich.

In Berufsgruppe B werden Personen eingeordnet, die körperliche oder handwerkliche Berufsarbeit leisten oder mit ätzenden, giftigen, explosiven oder leicht entzündlichen Stoffen beschäftigt sind.

Mitglieder der Berufsgruppe B haben einen höheren Beitrag zu entrichten als Mitglieder der Berufsgruppe A, die Unfallrisiken weniger stark ausgesetzt sind.

Welche Berufe welcher Gefahrengruppe zugeordnet werden, zeigen folgende Beispiele:

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Berufsgruppe A
Berufsgruppe B
Bauingenieur:in Chemiker:in
Humanmediziner:in Dachdecker:in
Krankenpfleger:in Koch / Köchin
Pfarrer:in Polizist:in
Sanitäter:in Postbeamte:r
Sozialarbeiter:in Reitlehrer:in
Tontechniker:in Tierarzt /Tierärztin
Zugbegleitpersonal Winzer:in
Hausfrau / Hausmann Hausmeister:in
Bei einem Berufswechsel sollten Sie unbedingt Ihre private Unfallversicherung informieren, um eine falsche Berufsgruppe in der Unfallversicherung zu vermeiden und damit Ihr gewohnter Schutz bestehen bleibt. Es könnte nämlich sein, dass Sie aufgrund Ihrer neuen Berufstätigkeit in eine andere Berufsgruppe eingestuft werden und Ihre Versicherungsprämie entsprechend angepasst werden muss.
Profisportler, Berufstaucher und Co.

Berufe und Betätigungen wie Profisportler, Berufstaucherinnen, Artisten, Dompteure, Rennfahrerinnen und Tierbändiger stellen ein besonderes Risiko dar und fallen weder in Berufsgruppe A noch in Berufsgruppe B. Dies gilt auch dann, wenn die Tätigkeiten nur nebenberuflich ausgeübt werden. Diese Personengruppen werden bei einigen Versicherungsanbietern entweder gar nicht versichert oder bedürfen einer besonderen tariflichen Einstufung.

Auch Extremsportarten wie Höhlentauchen werden in aller Regel keiner Berufsgruppen zugeordnet. Grundsätzlich sind Risiko- und Extremsportarten vom Versicherungsschutz zwar abgedeckt, wer sie ausübt, muss meist aber einen entsprechenden Zuschlag zahlen. Je nach Sportart und Versicherungslösung fällt dieser unterschiedlich hoch aus. Bei der Allianz sind z. B. alle Extremsportarten mitversichert, solange Sie nicht haupt- oder nebenberuflich ausgeübt werden.

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Die besten Leistungen zum niedrigsten Preis, wer wünscht sich das nicht? Deshalb sollten Sie wissen, welche Faktoren für die Berechnung der monatlichen Unfallversicherungsbeiträge ausschlaggebend sind:

  • Invaliditätssumme: Damit der Versicherungsschutz Ihrem Lebensstandard angemessen ist, sollte die Versicherungssumme so ausfallen, dass die Invaliditätsleistung das Fünf- bis Sechsfache Ihres Bruttojahreseinkommens beträgt.
  • Progression: Die Progression bestimmt, um welchen Faktor sich die Auszahlungssumme im Falle eines Unfalls erhöht. Bei Tarifen mit Progression bekommen Sie im Fall einer Vollinvalidität z .B. das 2,25- bis Zehnfache der Invaliditätssumme. Tarife ohne Progression bieten nur einen linearen Anstieg der ausgezahlten Leistungen, das heißt bei 40 Prozent Invalidität gibt es 40 Prozent der Invaliditätssumme.
  • Zusatzleistungen: Erweitern Sie die Basiskonditionen Ihrer Unfallversicherung durch Zusatzleistungen wie beispielsweise eine lebenslange Rente oder schnelle Geldleistungen und Serviceleistungen direkt nach einem Unfall, steigen dadurch auch die monatlichen Beiträge. Je nach Versicherung sind die Zusatzleistungen unterschiedlich.
  • Anzahl der Versicherten: Wer in einer Partnerschaft lebt oder verheiratet ist, kann gemeinsam zwei Einzelverträge abschließen. Im Rahmen des Allianz Privatschutz können Sie so mit jedem zusätzlichen Vertrag sparen.
Kombination mit Kapitalaufbau

Neben der herkömmlichen Unfallversicherung gibt es auch den Allianz Kapital-UnfallSchutz (KUS) – früher Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr (UBR). Hierbei handelt es sich um eine Kombination aus Unfallschutz und Kapitalaufbau, bei der Sie neben der Unfallversicherungsprämie einen zusätzlichen Betrag für den Kapitalaufbau zahlen. Letzterer wird so kalkuliert, dass am Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit die Summe der eingezahlten Beiträge erstattet werden kann.

Als Vorsorgeinstrument und Existenzschutz können Sie ebenso einen Kapital-UnfallSchutz für Ihr Kind abschließen. Die Geldsumme, die beispielsweise mit 18 Jahren ausgezahlt wird, kann Ihr Nachwuchs dann dazu verwenden, das erste Auto zu kaufen, das Studium oder einen Auslandsaufenthalt zu finanzieren.

Häufige Fragen
Was möchten Sie gerne wissen?
  • Welche Berufsgruppen bzw. Gefahrengruppe benötigen dringend eine Unfallversicherung?

    Grundsätzlich ist eine Unfallversicherung je nach persönlicher Situation für beide Berufsgruppen – A und B – sinnvoll. Vor allem Selbstständige, Freiberufler aber auch Hausfrauen und Rentner sind in der Regel nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert und sollten über eine private Absicherung im Falle eines Unfalls nachdenken.
  • Kann eine Berufsgruppe bzw. Gefahrengruppe falsch zugeordnet werden?

    In Ausnahmefällen kann das passieren. Zudem kann es sein, dass Sie nach einem Jobwechsel in der falschen Berufsgruppe eingeteilt sind. Kontaktieren Sie bei einer Änderung Ihrer beruflichen Umstände auf jeden Fall Ihre Unfallversicherung. Falls nicht die richtige Berufsgruppe hinterlegt ist, kann es im Schadensfall zu Kürzungen oder einem Ausfall der Leistungen kommen.
  • Wer bestimmt über die Höhe der gewährten Leistungen einer Unfallversicherung und ist diese abhängig von der Berufsgruppe bzw. Gefahrengruppe?

    Die wichtigste Leistung einer privaten Unfallversicherung ist die einmalige Kapitalzahlung. Wie hoch diese ausfällt, hängt vom Grad der Invalidität und der anfangs vereinbarten Grundinvaliditätssumme ab. Die Berufsgruppe bestimmt die von Ihnen zu leistenden Beitragszahlungen.
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