Allianz Unfallversicherung - Familie beim Angeln
Vorteile, Leistungen und Unterschiede

Im Vergleich: Gesetz­liche und private Unfall­versicherung

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Unfälle können sowohl in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sein, als auch durch eine private Versicherung abgedeckt werden.
  • Beide Versicherungen haben Unterschiede sich in Ihren Leistungen. Die gesetzliche Unfallversicherung für Arbeitnehmer, Schüler:innen und Studierende greift nur bei Unfällen während versicherter Tätigkeiten. Die private Unfallversicherung gilt hingegen sowohl Zuhause, im Garten, in der Freizeit und der Arbeit - weltweit.
  • Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer:innen haben nur die Möglichkeit, sich mit einer privaten Unfallversicherung abzusichern. Hausfrauen und Rentner ebenso.
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Unfälle optimal absichern
Unfälle passieren nicht nur während der beruf­lichen Tätigkeit, sondern auch bei all­täglichen Situationen in der Freizeit. Dabei gilt als Unfall, wenn ein plötzlich auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheits­schädigung auslöst.

Rund 870.000 Arbeitsunfälle wurden 2016 laut Statista gemeldet. Zur Absicherung von Unfällen, die im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit erfolgen, schreibt der Gesetzgeber dem Arbeitgeber die gesetzliche Unfall­versicherung vor.

Im Vergleich zur privaten Unfallversicherung ist ihr Leistungs­­umfang hauptsächlich auf Rehabilitation und Wieder­eingliederung ausgerichtet. Die gesetzliche Unfall­versicherung leistet zwar eine monatliche Rente, dafür jedoch keine Kapitalleistungen.

Eine private Unfallversicherung schützt Sie zusätzlich bei Unfällen, die in der Freizeit entstehen. Die größten Unterschiede zwischen den beiden Versicherungen liegen im Leistungs­­umfang und in ihren Geltungs­bereichen. Wie sich gesetzliche und private Unfall­versicherung konkret unterscheiden, sehen Sie in der nachfolgenden Vergleichstabelle.
Zufriedene Kunden
Eine von vielen Stimmen

"...ich bin sehr zufrieden mit meinem Allianzbüro. Ich kann jederzeit dort hin und bekomme alle Fragen beantwortet. Immer liegt eine Lösung für ein Problem parat. Es wird sich viel Zeit genommen. Ich bin sehr zufrieden!"

– Herr B. (68), seit 12 Jahren bei der Allianz versichert.

Die Allianz erhebt regelmäßig Kundenstimmen zur Produkt- und Servicequalität.

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Das passende Produkt für Sie
 
Gesetzliche
Unfallversicherung
Private
Unfallversicherung
Art der Versicherung

Art der Versicherung

Pflichtversicherung
Art der Versicherung

Freiwillige Versicherung
Versicherte

Versicherte

Für Arbeitnehmer:innen, Studierende, Schüler:innen, Kindergartenkinder. Für Landwirte und einige selbstständige Berufe gilt die gesetzliche Pflichtversicherung ebenfalls.

 

Versicherte

Jeder kann sie abschließen. Für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer ist sie die einzig mögliche Unfallversicherung. Sinnvoll auch für Kinder, Rentner oder Hausfrauen.
Träger: Wer zahlt?

Träger: Wer zahlt?

Berufsgenossenschaften, Unfallkassen, Sozialversicherungen
Träger: Wer zahlt?

Private Versicherungs­unternehmen
Beiträge: Wer zahlt?

Beiträge: Wer zahlt?

Zahlung durch Arbeitgeber
Beiträge: Wer zahlt?

Zahlung durch Privatperson

Beitragsgrundlage

Beitragsgrundlage

Beitrag berechnet sich anhand von Gefahrenklasse
Beitragsgrundlage

Berechnung der Prämie anhand der Berufsgruppe sowie des Alters
Leistungsfall

Leistungsfall

Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur, wenn der Unfall mit der versicherten Berufstätigkeit, Kindergartenbesuch, Schule, Studium usw. zusammenhängt.
Leistungsfall

Private Unfallversicherungen erbringen ihre Leistung, wenn ein versicherter Unfall vorliegt.
Leistungen: Was ist versichert?

Leistungen: Was ist versichert?

Als versicherten Unfall gilt ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, durch die der Versicherte eine unfreiwillige Gesundheitsschädigung erleidet. Als versicherter Arbeitsunfall gelten auch mittelbare Folgen, wie Berufskrankheiten oder der Tod.
Leistungen: Was ist versichert?

Als versicherten Unfall gilt ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, durch die der Versicherte eine unfreiwillige Gesundheitsschädigung erleidet.
Leistungsumfang medizinisch:

Leistungsumfang medizinisch:

Heilbehandlung zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit; Reha- und Kur-Maßnahmen.
Leistungsumfang medizinisch:

Beratung, Koordination und ggf. Kostenübernahme von
Behandlungen, Therapien und Reha-Maßnahmen, sofern dies im Rahmen von Assistanceleistungen mitversichert sind.

Lohnfortzahlung

Lohnfortzahlung

Ja
Lohnfortzahlung

Nein
Geltungsbereich

Geltungsbereich

Vorwiegend im Inland gültig; bei Arbeitsunfällen unter Umständen auch im Ausland
Geltungsbereich

Weltweit und zeitlich uneingeschränkt
Renten

Renten

Ja, ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 Prozent. Berechnungsgrundlage ist der Jahresverdienst.

 

 

 

Renten

In der Regel keine Rentenleistung, sondern Kapitalzahlung ab einem Invaliditätsgrad von 1 Prozent. Sofern eine Unfallrente versichert ist, erfolgt eine Leistung ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent.

Steuern

Steuern

Die gesetzliche Unfallrente ist per Einkommensteuergesetz (EStG) steuerfrei.

 

 

 

Steuern

Unfallrenten sind mit ihrem Ertragsanteil zu versteuern. Einmalige Kapitalleistung sind laut EStG steuerfrei. Beiträge sind als Werbungskosten und Sonderausgaben abzugsfähig.
Auszahlungen – als Einmalzahlung? (bei Teil- oder Vollinvalidität)

Auszahlungen – als Einmalzahlung? (bei Teil- oder Vollinvalidität)

Nein. Eine Umwandlung der Rente in eine Einmalleistung ist nur bedingt möglich.

 

 

 

 

Auszahlungen – als Einmalzahlung? (bei Teil- oder Vollinvalidität)

Ja. Einmalzahlungen (Invaliditätsleistungen) sind ein Hauptmerkmal der privaten Unfallversicherung. Weitere Vorteile sind die wählbaren Möglichkeiten, z.B.: Höhe der Versicherungssumme, Progression und Mehrleistungen.
Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage ist das 7. Sozialgesetzbuch

 

 

 

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage ist das Versicherungs­vertragsgesetz, das Versicherungs­aufsichtsgesetz (VAG), sowie die Allgemeinen Versicherungs­bedingungen
Leistungen für Hinterbliebene

Leistungen für Hinterbliebene

Hinterbliebenen- und Waisenrente maximal zwei Jahre
Leistungen für Hinterbliebene

Todesfallleistung möglich
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Leistungen
Wie vorsichtig auch immer Sie sind: Kein Unfall lässt sich zu 100 Prozent vorhersehen oder ganz vermeiden. Und viele Unfälle passieren in der Freizeit, zum Beispiel beim Joggen oder im Haushalt beim Wohnungsputz. Mit diesen wichtigen Kernleistungen steht Ihnen die private Unfallversicherung im Notfall zur Seite:
Sie ist der Kern einer Unfallversicherung und wird im Falle einer bleibenden Invalidität ausbezahlt, um gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls ausreichend abgesichert zu sein.
Medizinisch geschulte Unfallberater:innen stehen Ihnen vom ersten Tag an zur Verfügung und unterstützen Sie während der Genesung und auch bei der Wieder­eingliederung in den Alltag, falls Sie beim Unfall eine langfristige Beeinträchtigung davontragen.

Werden durch einen Unfall kosmetische Eingriffe notwendig, übernimmt diese Kosten Ihre Unfallversicherung, sofern kein anderer Ersatzpflichtiger hierfür eintritt. 

Müssen Sie aufgrund eines Unfalls von Rettungskräften geborgen und transportiert werden, übernimmt Ihre private Unfallversicherung alle anfallenden Kosten - und sorgt im Ausland sogar für einen Rücktransport nach Deutschland, sofern das notwendig ist. Auch hier gilt, dass die Kosten nur dann übernommen werden, wenn kein anderer Ersatz­­pflichtiger eintritt. 

Wählen Sie außerdem zwischen zahlreichen Bausteinen, um Ihre Unfallversicherung auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zuzuschneiden. Dazu zählen bei der Allianz eine lebenslange Unfallrente, Rundum Service, Unfallhilfe-Family, Akutleistung, Kranken­haus­­tagegeld und eine Todesfall­leistung.
Die passende Versicherung
Optimal abgesichert mit der Allianz Unfallversicherung
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Allianz Unfallversicherung - Studentin mit Uni-Unterlagen auf der Straße
Zielgruppe
Allianz Unfallversicherung - Studentin mit Uni-Unterlagen auf der Straße

Als Arbeitnehmer:in, Beamtin oder Beamter, Schüler:in oder Student:in sind Sie während Ihrer Tätigkeit über die gesetzliche Unfall­versicherung geschützt. Auch in folgenden Fällen liegt ein Arbeitsunfall vor, bei dem Sie, Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin oder Ihre Kinder gesetz­lich abgesichert sind: Ausübung eines Ehrenamtes, Angehörigenpflege im eigenen Heim, Schul­besuch, Kita­besuch und Hilfe­leistung bei einem Verkehrsunfall. Rentner:innen, Haus­frauen oder -männer und Kinder in der Freizeit sind dagegen nicht in der gesetz­lichen Unfall­versicherung versichert.

Grund­sätzlich hat jede:r die Möglichkeit, sich zusätz­lich gegen Unfälle zu versichern. Für die meisten ist der erweiterte Schutz durch eine Unfall­versicherung sehr sinnvoll. Für Selbst­ständige, Frei­berufler:innen und Unter­nehmer:innen, die auch am Arbeits­platz nicht gesetzlich versichert sind, ist der private Unfall­schutz praktisch unumgänglich.

Übrigens: Auch für Autofahrer:innen, die sich gegen dauer­hafte geistige oder körper­liche Be­ein­trächtigungen nach einem Unfall absichern wollen, lohnt sich eine private Unfall­versicherung. Denn wer eine Kfz-Versicherung mit Teil- oder Voll­kasko abgeschlossen hat, sichert auch Schäden am eigenen Pkw ab, nicht aber die Per­son am Steuer.

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Gut zu wissen
Allianz-Illustration: Frau gibt auf Zettel Tipps zum Thema Unfallversicherung
Viele Menschen stellen sich die Frage: Brauche ich eine Berufs­unfähigkeits­versicherung oder eine Unfallversicherung? Eine private Unfall­versicherung ist kein Ersatz für eine Berufs­unfähigkeits­versicherung. Deren Kernleistung ist nicht die Auszahlung einer vereinbarten Summe bei Invalidität, sondern eine monatliche Rente. Zudem deckt die freiwillige Berufs­unfähigkeit auch Berufs­krankheiten ab.
Allianz-Illustration: Frau gibt auf Zettel Tipps zum Thema Unfallversicherung
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