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Unfälle passieren nicht nur während der beruflichen Tätigkeit, sondern auch bei alltäglichen Situationen in der Freizeit. Dabei gilt als Unfall, wenn ein plötzlich auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung auslöst.
Rund 870.000 Arbeitsunfälle wurden 2016 laut Statista gemeldet. Zur Absicherung von Unfällen, die im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit erfolgen, schreibt der Gesetzgeber dem Arbeitgeber die gesetzliche Unfallversicherung vor.
Im Vergleich zur privaten Unfallversicherung ist ihr Leistungsumfang hauptsächlich auf Rehabilitation und Wiedereingliederung ausgerichtet. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet zwar eine monatliche Rente, dafür jedoch keine Kapitalleistungen.
Eine private Unfallversicherung schützt Sie zusätzlich bei Unfällen, die in der Freizeit entstehen. Die größten Unterschiede zwischen den beiden Versicherungen liegen im Leistungsumfang und in ihren Geltungsbereichen. Wie sich gesetzliche und private Unfallversicherung konkret unterscheiden, sehen Sie in der nachfolgenden Vergleichstabelle.
Für Arbeitnehmer, Studenten, Schüler, Kindergartenkinder. Für Landwirte und einige selbstständige Berufe gilt die gesetzliche Pflichtversicherung ebenfalls.
Rechtsgrundlage ist das 7. Sozialgesetzbuch
Zahlung durch Privatperson
Beratung, Koordination und ggf. Kostenübernahme von
Behandlungen, Therapien und Reha-Maßnahmen, sofern dies im Rahmen von Assistanceleistungen mitversichert sind.
Ja, ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 Prozent. Berechnungsgrundlage ist der Jahresverdienst.
In der Regel keine Rentenleistung, sondern Kapitalzahlung ab einem Invaliditätsgrad von 1 Prozent. Sofern eine Unfallrente versichert ist, erfolgt eine Leistung ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent.
Die gesetzliche Unfallrente ist per Einkommensteuergesetz (EStG) steuerfrei.
Nein. Eine Umwandlung der Rente in eine Einmalleistung ist nur bedingt möglich.
Arbeitnehmer, Beamte, Schüler, Studenten - sie alle genießen den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung während ihrer Tätigkeit. Aber auch in folgenden Fällen liegt ein Arbeitsunfall vor, bei dem Sie, Ihr Partner oder Ihre Kinder gesetzlich geschützt sind: Ausübung eines Ehrenamtes, Angehörigenpflege im eigenen Heim, Schulbesuch, Kitabesuch und Hilfeleistung bei einem Verkehrsunfall. Rentner, Hausfrauen und Kinder in der Freizeit sind dagegen nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert.
Ob jung oder alt, Schüler oder Rentner: Grundsätzlich hat jeder die Möglichkeit, sich zusätzlich gegen Unfälle zu versichern - und für die meisten ist dieser weitergehende Schutz durch eine Unfallversicherung sehr sinnvoll. Für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer, die auch am Arbeitsplatz nicht gesetzlich versichert sind, ist der private Unfallschutz praktisch unumgänglich.
Wie vorsichtig auch immer Sie sind: Kein Unfall lässt sich zu 100 Prozent vorhersehen oder ganz vermeiden. Und viele Unfälle passieren in der Freizeit, zum Beispiel beim Joggen oder beim Staubsaugen. Um diese Unglücke und die oft hohen finanziellen Folgen abzufangen, brauchen Sie eine private Unfallversicherung. Mit diesen wichtigen Leistungen steht Ihnen die private Unfallversicherung zur Seite:
Sie ist der Kern einer Unfallversicherung und wird im Falle einer Invalidität ausbezahlt.
Ein medizinisch geschulter Unfallberater steht Ihnen vom ersten Tag an zur Verfügung und unterstützt Sie während der Genesung und auch bei der Wiedereingliederung in den Alltag, falls Sie beim Unfall eine langfristige Beeinträchtigung davontragen.
Werden durch den Unfall kosmetische Eingriffe notwendig, übernimmt diese Kosten Ihre Allianz Unfallversicherung, sofern kein anderer Ersatzpflichtiger hierfür eintritt.
Werden Sie aufgrund eines Unfalls von Rettungskräften geborgen und transportiert, übernimmt Ihre private Unfallversicherung alle anfallenden Kosten - und sorgt im Ausland sogar für einen Rücktransport nach Deutschland, sofern das notwendig ist. Auch hier gilt, dass die Kosten nur dann übernommen werden, wenn kein anderer Ersatzpflichtiger eintritt.
Wählen Sie außerdem zwischen zahlreichen Bausteinen, um Ihre Unfallversicherung auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zuzuschneiden. Dazu zählen eine lebenslange Unfallrente, Wieder-Fit, Rundum Service, Akutleistung, Krankenhaustagegeld und eine Todesfallleistung.
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