KfW-Antrag: Junges Paar wird von einer Frau an einem Tisch beraten
KfW-Darlehen beantragen

KfW-Antrag

Die Beratung zu einer Baufinanzierung erfolgt ausschließlich durch Personen mit ausgewiesener Baufinanzierungs-Expertise. Deshalb wird Ihr:e Ansprechpartner:in vor Ort bei Bedarf eine Spezialistin oder einen Spezialisten der Allianz hinzuziehen.
1 von 2
Definition KfW-Antrag
Ein KfW-Darlehen ist ein zinsgünstiger Förderkredit und meist Teil einer kompletten Baufinanzierung. Den KfW-Antrag stellt der Finanzierungspartner des Bauherrn bzw. der Bauherrin oder Eigentümers bzw der Eigentümerin. Die KfW fördert energetische Sanierungen von Bestandsimmobilien , aber auch den Neubau energieeffizienter Immobilien. Damit die Förderbank den KfW-Antrag genehmigt, sollte dieser unbedingt vor Vorhabensbeginn bei der KfW eingehen.
 
Ein KfW-Darlehen ist ein zinsgünstiger Kredit der staatlichen Förderbank KfW. Dieser ist zweckgebunden für bestimmte Bauvorhaben einsetzbar, zum Beispiel im Bereich energetische Sanierung, Klimaschutz und Barrierefreiheit. Um diese baulichen Vorhaben zu unterstützen, hat die KfW verschiedene Förderprogramme zur Finanzierung im Angebot, die auf der Webseite der KfW zu finden sind. Ein KfW-Darlehen ist dabei nur ein Baustein der gesamten Immobilienfinanzierung. Denn den Hauptteil einer Baufinanzierung schließen Bauherren über eine Bank oder einen Versicherer ab.
Einen KfW-Kredit beantragen Bauherren und -herrinnen nicht direkt bei der KfW, sondern als Teil der Bau­finanzierung über ihren Finanzierungs­partner. Also über die Bank oder die Versicherung, mit der sie auch die gesamte Finanzierung vereinbaren. Wie das geht? Zunächst müssen Bauherrinnen und -herren für Ihr Vor­haben eine Baufinanzierung abschließen. Dabei klären sie mit ihrem Finanzierungs­partner, welche KfW-Förderung sie beantragen können und welche Förder­programme dazu infrage kommen. Ist ein passendes Darlehen gefunden, wird dieses in die Bau­finanzierung eingebunden. Den KfW-Antrag stellen Bauherren, -herrinnen oder Eigentümer:innen dann über den Finanzierungspartner. Dieser fungiert als sogenanntes durchleitendes Institut für den Antrag des KfW-Kredits. Genehmigt die KfW das Darlehen, ist der Förderkredit ein zinsgünstiger Baustein der kompletten Bau­finanzierung, der zweck­gebunden für das Projekt einsetzbar ist. Die KfW informiert auf ihrer Webseite über ihre verschiedenen Förder­programme und die aktuellen Förder­voraussetzungen.

Ein KfW-Darlehen zur en­ergetischen San­ierung ist ein zinsgünstiger Baustein bei der Finanzierung nach­haltiger Sanierungsarbeiten. Für Eigen­tümer:innen hat eine energetische Sanierung viele Vorteile. Denn dadurch erhöhen sie die Energieeffizienz ihrer Immobilie und senken so lang­fristig und dauer­haft ihre Heiz- und Stromkosten. Doch das ist nicht alles. Durch den sparsameren Verbrauch erhöht sich auch die Energieeffizienzklasse des Objekts und damit der Wert der Immobilie. Die KfW fördert eine energetische Sanierung zum Beispiel mit dem Förderprogramm 261.

Bevor Sie einen KfW-Antrag stellen oder eine KfW-Förderung beantragen, muss bei einer energetischen Sanierung ein Gespräch mit einem Energie­berater oder einer Energieberaterin erfolgen. Dieser bescheinigt Ihnen mit der „Bestätigung zum Antrag“ (BzA), dass die finanzierten Leistungen auch zum gewünschten energetischen Erfolg führen. Ohne diesen Beleg vom Energie­berater bzw. der Energieberaterin ist keine KfW-Förderung möglich. Danach suchen Sie sich mit der „BzA“ einen Finanzierungs­partner, also eine Bank oder einen Versicherer. Von diesem erhalten Sie dann ein Angebot, bei dem die KfW-Förderung eingebunden ist. Der Finanzierungs­partner stellt dann auch den KfW-Antrag zur För­derung der energetischen San­ierung für Sie. Im letzten Schritt unter­schreiben Sie den fertigen Kreditvertrag. Ab diesem Zeit­punkt können Sie für Ihr Vorhaben Liefer- und Leistungs­verträge mit Hand­werker:innen abschließen.

Grundsätzlich kann jeder, der eine Bau­finanzierung abschließt, auch eine KfW-Förderung beantragen. Den KfW-Antrag stellen Bauherren und -herrinnen nicht selbst bei der KfW, sondern über ihren Finanzierungspartner, bei dem sie die Baufinanzierung abgeschlossen haben. Ein durch­leitendes Institut ist dabei zum Bei­spiel eine Bank oder eine Versicherung. Bau­herren, -herrinnen oder Käufer:innen müssen die aktuellen Fördervoraussetzungen der jeweiligen KfW-Programme beachten.
Den KfW-Antrag sollten Sie unbedingt vor dem Vorhabens­beginn stellen. Als Vorhabens­beginn zählt beim Bau der erste Spaten­stich, beim Kauf der Abschluss eines notariellen Kauf­vertrags und bei einer Zwangs­versteigerung das Zuschlags­datum. Als Kredit­antrag gilt dabei ein formloser Antrag oder ein akten­kundiges Finanzierungs­gespräch inklusive KfW-Förderung bei Ihrem Finanzierungspartner. Der konkrete KfW-Antrag muss vom durch­leitenden Institut spätestens drei Monate nach Vorhabens­beginn bei der Förderbank eingehen. Eine Förderung ist dann möglich, wenn der Projekt­fortschritt noch unter 50 Prozent ist. Das heißt: Beim Kauf ist weniger als die Hälfte der Summe bezahlt und der Bau­fortschritt liegt bei unter 50 Prozent. Wird der KfW-Antrag zu spät gestellt, also nach Vorhabensbeginn, bekommen Sie keine KfW-Förderung mehr für Ihr Projekt. Es ist also von Be­deutung, ein KfW-Darlehen rechtzeitig zu beantragen.
Es ist grundsätzlich möglich, einen KfW-Kredit ohne Haus­bank zu beantragen. Bauherren bzw. -herrinnen können einen Förder­antrag über jede Bank oder Ver­sicherung stellen, die KfW-Kredite als Teil der Bau­finanzierung anbietet. Zwar ist oft vom sogenannten Hausbank-Prinzip zu hören. Allerdings verbirgt sich hinter diesem Prinzip, dass ein:e Bau­herr:in nicht selbst, sondern über einen Finanzierungs­partner bei der Förder­bank den KfW-Kredit beantragt. Dieser war früher oft die Hausbank als durch­leitendes Institut. Was allerdings nicht geht: Den KfW-Kredit ohne Finanzierungs­partner direkt bei der KfW beantragen. Denn ein KfW-Darlehen ist keine eigenständige Finanzierung, sondern in der Regel in die Haupt­finanzierung über den Finanzierungs­partner eingebunden.
Eine KfW-Förderung nach­träglich zu beantragen, ist nur bis zu einem bestimmten Punkt möglich. Ist der Kauf­vertrag bereits unterschrieben, gilt das als Vorhabens­beginn. Dann ist die Frist verstrichen, bei der KfW nach­träglich einen Antrag zu stellen. Vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags oder anderer vorhabens­bezogener Verträge ist es möglich, eine KfW-Förderung nachträglich in eine Finanzierung zu integrieren. Ob ein:e Bau­herr:in eine KfW-Förderung allerdings noch nachträglich als zusätzlichen Baustein in ein Baufinanzierungs­angebot einbinden kann, hängt auch davon ab, ob der Finanzierungs­partner dem zustimmt. Ein weiteres Kriterium ist, dass die geplanten Maßnahmen förder­fähig sind.
2 von 2
KfW-Antrag ablehnen, ändern, zurückziehen
Ist der KfW-Antrag gestellt, sind die Eck­punkte rund um die Bau­finanzierung geklärt. Dennoch ist die Förder­zusage unsicher, weil sich bis zum Vorhabens­beginn noch einige Dinge kurz­fristig verändern können. Bei­spiels­weise können dadurch nachträglich Änderungen am KfW-Antrag erforderlich sein, der Antrag zurückgezogen werden oder die Förderbank lehnt den Antrag ab.
 
Dass ein KfW-Antrag abgelehnt wird, ist durchaus möglich. So kann das durch­leitende Institut zum Beispiel die ge­samte Finanzierung ablehnen. Gründe dafür sind zum Bei­spiel eine schlechte Schufa-Bewertung, ein un­passendes Objekt oder eine fehlende BzA-Bescheinung von Energie­berater:innen. Hat die KfW einen Antrag genehmigt oder bewilligt, kann die Förder­bank diesen auch nach­träglich noch ablehnen. Zum Beispiel, wenn der Bauherr bzw. die -herrin das KfW-Darlehen nicht zweck­gebunden eingesetzt hat. Das ist dann der Fall, wenn der oder die Energie­berater:in zum Beispiel geplante energetische San­ierungen nicht bestätigt. Auch ist es möglich, dass die KfW den Antrag ablehnt, weil der Kauf­vertrag oder ein Liefer- und Leistungsvertrag bereits vor Antrags­stellung abgeschlossen wurde. Deshalb sollten Sie unbedingt vor Vorhabens­beginn ihren KfW-Antrag über ihren Finanzierungs­partner stellen.
Es ist möglich, innerhalb der Prüfungs­phase des Antrags eine KfW-Förderung nach­träglich zu ändern. Allerdings hängt die Art und Weise der Änderung von der Art des KfW-Kredits und den bei Kredit­aufnahme vereinbarten Bedingungen ab. Verändert sich der Betrag der Finanzierung, ist eine Änderung der Bau­finanzierung nötig, da ein KfW-Darlehen als ein Teil der gesamten Finanzierung zu be­trachten ist. Den KfW-Antrag zu ändern ist daher in der Regel mit zu­sätzlichen Aufwand verbunden. Zudem ist es möglich, dass eine neue Be­stätigung des Energie­beraters oder der Energieberaterin er­forderlich ist, falls sich zum Bei­spiel die Sanierungs­maßnahmen geändert haben. Daher sollten Sie als Bau­herr:in sorgfältig prüfen, ob es wir­tschaft­lich sinnvoll ist.
Bauherren und -herrinnen können ihren KfW-Antrag zurück­ziehen, dazu haben sie eine Widerrufs­frist von zwei Wochen nach Abschluss. Darüber hinaus ist auch ein Ver­zicht auf die KfW-Zu­sage möglich. Dieser läuft – wie schon der KfW-Antrag – über den kreditdurchleitenden Finanzierungspartner. Nach Ablauf einer Sperr­frist von sechs Mo­naten ist es möglich, einen neuen Antrag für das identische Vorhaben, also dasselbe Investitionsobjekt mit denselben Maßnahmen, einzureichen. Für den neuen KfW-Antrag gelten dann die aktuellen Förder­be­dingungen zum Vorhabens­beginn.
Die Dauer eines KfW-Antrags ist vom Einzel­fall ab­hängig. Eine all­gemein­gültige Antwort auf die Frage, wie lange ein KfW-Antrag dauert, ist daher nicht möglich. Im Normal­fall leitet der Finanzierungs­partner als durch­leitendes In­stitut alle Antrags­unterlagen zum Vor­haben an die KfW. Kann die Förder­bank ihre Un­ter­su­chung sofort abschließen, erfolgt eine Rück­meldung seitens der KfW. Sind weitere Unterlagen und Angaben für eine Förder­entscheidung nötig, kann dies aber zu­sätzliche Zeit kosten. Wie lange ein KfW-Antrag be­ziehungs­weise dessen Prüfung dauert, ist daher vom ein­zelnen Projekt und dem konkreten Förder­vorhaben abhängig.
Ist ein KfW-Antrag eingereicht, behält dieser bis zur Ent­schei­dung der Förder­bank seine Gül­tigkeit. Ist das KfW-Darlehen beantragt, so sind die KfW-Konditionen gesichert. Sollte die KfW im Antrags­prozess die Kon­di­tionen ändern, so ist es die Aufgabe des durch­leitenden Instituts, um­gehend zu reagieren und sich die ver­einbarten Kon­ditionen frist­gemäß zu sichern. Nur wenn diese Frist ver­passt wird, müssen Sie als Bau­herr:in mit Ihrem Finanzierungs­partner eine neue Bau­finan­zierung aushandeln.
Ihre Meinung ist uns wichtig
Geben Sie uns ein Feedback
Wir sind gerne für Sie da
Ihr Ansprechpartner vor Ort
Allianz Service jetzt kontaktieren
Melden Sie sich bei dem Allianz Service
Schicken Sie uns Ihre Beratungsanfrage - wir melden uns bei Ihnen.
Berechnen Sie Ihren Tarif zur Allianz Versicherung
Finden Sie den
passenden Zins
Berechnen Sie Ihren individuellen Zins zur Baufinanzierung.
+
  • Leider ist der Live-Chat momentan nicht verfügbar. Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut.