KfW-Antrag

KfW-Darlehen beantragen
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Ein KfW-Darlehen ist ein zinsgünstiger Förderkredit der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und meist nur ein Baustein der gesamten Baufinanzierung. Den KfW-Antrag stellen Sie nicht selbst bei der KfW, sondern über Ihren Finanzierungspartner, also die Bank oder Versicherung Ihrer Baufinanzierung. Damit die Förderbank den Antrag genehmigt, muss er vor Vorhabensbeginn eingehen, also vor dem ersten Spatenstich und vor dem Abschluss vorhabenbezogener Verträge.

Sie lesen im Folgenden einen allgemeinen Ratgeber zu Zwischenfinanzierung. Die Allianz bietet nicht alle genannten Produkte und Varianten an.

Ein KfW-Darlehen ist ein zinsgünstiger Kredit der staatlichen Förderbank KfW. Dieser ist zweckgebunden für bestimmte Bauvorhaben einsetzbar, zum Beispiel im Bereich energetische Sanierung, Klimaschutz und Barrierefreiheit. Um diese baulichen Vorhaben zu unterstützen, hat die KfW verschiedene Förderprogramme zur Finanzierung im Angebot, die auf der Webseite der KfW zu finden sind. Ein KfW-Darlehen ist dabei nur ein Baustein der gesamten Immobilienfinanzierung. Denn den Hauptteil einer Baufinanzierung schließen Bauherren über eine Bank oder einen Versicherer ab.

Einen KfW-Kredit beantragen Bauherren und -herrinnen nicht direkt bei der KfW, sondern als Teil der Baufinanzierung über ihren Finanzierungspartner. Also über die Bank oder die Versicherung, mit der sie auch die gesamte Finanzierung vereinbaren. Wie das geht? Zunächst müssen Bauherrinnen und -herren für Ihr Vorhaben eine Baufinanzierung abschließen. Dabei klären sie mit ihrem Finanzierungspartner, welche KfW-Förderung sie beantragen können und welche Förderprogramme dazu infrage kommen. Ist ein passendes Darlehen gefunden, wird dieses in die Baufinanzierung eingebunden. Den KfW-Antrag stellen Bauherren, -herrinnen oder Eigentümer:innen dann über den Finanzierungspartner. Dieser fungiert als sogenanntes durchleitendes Institut für den Antrag des KfW-Kredits. Genehmigt die KfW das Darlehen, ist der Förderkredit ein zinsgünstiger Baustein der kompletten Baufinanzierung, der zweckgebunden für das Projekt einsetzbar ist. Damit die Förderbank den KfW-Antrag genehmigt, sollte dieser unbedingt vor Vorhabensbeginn bei der KfW eingehen.

Die KfW fördert energetische Sanierungen von Bestandsimmobilien , aber auch den Neubau energieeffizienter Immobilien. Auf ihrer Webseite informiert die KfW über ihre verschiedenen Förderprogramme und die aktuellen Fördervoraussetzungen.

Bevor Sie einen KfW-Antrag stellen oder eine KfW-Förderung beantragen, muss bei einer energetischen Sanierung ein Gespräch mit einem Energieberater oder einer Energieberaterin erfolgen. Diese:r bescheinigt Ihnen mit der „Bestätigung zum Antrag“ (BzA), dass die finanzierten Leistungen auch zum gewünschten energetischen Erfolg führen. Ohne diesen Beleg vom Energieberater oder der Energieberaterin ist keine KfW-Förderung möglich. Danach suchen Sie sich mit der „BzA“ einen Finanzierungspartner, also eine Bank oder einen Versicherer. Von diesem erhalten Sie dann ein Angebot, bei dem die KfW-Förderung eingebunden ist. Der Finanzierungspartner stellt dann auch den KfW-Antrag zur Förderung der energetischen Sanierung für Sie. Im letzten Schritt unterschreiben Sie den fertigen Kreditvertrag. Ab diesem Zeitpunkt können Sie für Ihr Vorhaben Liefer- und Leistungsverträge mit Handwerker:innen abschließen.

Ein KfW-Darlehen zur energetischen Sanierung ist ein zinsgünstiger Baustein bei der Finanzierung nachhaltiger Sanierungsarbeiten. Für Eigentümer:innen hat eine energetische Sanierung viele Vorteile. Denn dadurch erhöhen sie die Energieeffizienz ihrer Immobilie und senken so langfristig und dauerhaft ihre Heiz- und Stromkosten. Doch das ist nicht alles: Durch den sparsameren Verbrauch erhöht sich auch die Energieeffizienzklasse des Objekts und damit der Wert der Immobilie. Die KfW fördert eine energetische Sanierung zum Beispiel mit dem Förderprogramm 261.

Grundsätzlich kann jeder, der eine Baufinanzierung abschließt, auch eine KfW-Förderung beantragen. Den KfW-Antrag stellen Bauherren und -herrinnen nicht selbst bei der KfW, sondern über ihren Finanzierungspartner, bei dem sie die Baufinanzierung abgeschlossen haben. Ein durchleitendes Institut ist dabei zum Beispiel eine Bank oder eine Versicherung. Bauherren, -herrinnen oder Käufer:innen müssen die aktuellen Fördervoraussetzungen der jeweiligen KfW-Programme beachten.

Es ist grundsätzlich möglich, einen KfW-Kredit auch ohne Hausbank zu beantragen. Bauherren bzw. -herrinnen können einen Förderantrag über jede Bank oder Versicherung stellen, die KfW-Kredite als Teil der Baufinanzierung anbietet. Zwar ist oft vom sogenannten Hausbank-Prinzip zu hören. Allerdings verbirgt sich hinter diesem Prinzip, dass ein:e Bauherr:in nicht selbst, sondern über einen Finanzierungspartner bei der Förderbank den KfW-Kredit beantragt. Dieser war früher oft die Hausbank als durchleitendes Institut. Was allerdings nicht geht: Den KfW-Kredit ohne Finanzierungspartner direkt bei der KfW beantragen. Denn ein KfW-Darlehen ist keine eigenständige Finanzierung, sondern in der Regel in die Hauptfinanzierung über den Finanzierungspartner eingebunden.

Eine KfW-Förderung nachträglich zu beantragen, ist nur bis zu einem bestimmten Punkt möglich. Ist der Kaufvertrag bereits unterschrieben, gilt das als Vorhabensbeginn. Dann ist die Frist verstrichen, bei der KfW nachträglich einen Antrag zu stellen. Vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags oder anderer vorhabensbezogener Verträge ist es möglich, eine KfW-Förderung nachträglich in eine Finanzierung zu integrieren. Ob ein:e Bauherr:in eine KfW-Förderung allerdings noch nachträglich als zusätzlichen Baustein in ein Baufinanzierungsangebot einbinden kann, hängt auch davon ab, ob der Finanzierungspartner dem zustimmt. Ein weiteres Kriterium ist, dass die geplanten Maßnahmen förderfähig sind.

Ist der KfW-Antrag gestellt, sind die Eckpunkte rund um die Baufinanzierung geklärt. Dennoch ist die Förderzusage unsicher, weil sich bis zum Vorhabensbeginn noch einige Dinge kurzfristig verändern können. Beispielsweise können dadurch nachträglich Änderungen am KfW-Antrag erforderlich sein, der Antrag zurückgezogen werden oder die Förderbank lehnt den Antrag ab.

Dass ein KfW-Antrag abgelehnt wird, ist durchaus möglich. So kann das durchleitende Institut zum Beispiel die gesamte Finanzierung ablehnen. Gründe dafür sind zum Beispiel eine schlechte Schufa-Bewertung, ein unpassendes Objekt oder eine fehlende BzA-Bescheinung von Energieberater:innen. Hat die KfW einen Antrag genehmigt oder bewilligt, kann die Förderbank diesen auch nachträglich noch ablehnen. Zum Beispiel, wenn der Bauherr bzw. die -herrin das KfW-Darlehen nicht zweckgebunden eingesetzt hat. Das ist dann der Fall, wenn der oder die Energieberater:in zum Beispiel geplante energetische Sanierungen nicht bestätigt. Auch ist es möglich, dass die KfW den Antrag ablehnt, weil der Kaufvertrag oder ein Liefer- und Leistungsvertrag bereits vor Antragsstellung abgeschlossen wurde. Deshalb sollten Sie unbedingt vor Vorhabensbeginn ihren KfW-Antrag über ihren Finanzierungspartner stellen.

Es ist möglich, innerhalb der Prüfungsphase des Antrags eine KfW-Förderung nachträglich zu ändern. Allerdings hängt die Art und Weise der Änderung von der Art des KfW-Kredits und den bei Kreditaufnahme vereinbarten Bedingungen ab. Verändert sich der Betrag der Finanzierung, ist eine Änderung der Baufinanzierung nötig, da ein KfW-Darlehen als ein Teil der gesamten Finanzierung zu betrachten ist. Den KfW-Antrag zu ändern ist daher in der Regel mit zusätzlichen Aufwand verbunden. Zudem ist es möglich, dass eine neue Bestätigung des Energieberaters oder der Energieberaterin erforderlich ist, falls sich zum Beispiel die Sanierungsmaßnahmen geändert haben. Daher sollten Sie als Bauherr:in sorgfältig prüfen, ob es wirtschaftlich sinnvoll ist.

Bauherren und -herrinnen können ihren KfW-Antrag zurückziehen, dazu haben sie eine Widerrufsfrist von zwei Wochen nach Abschluss. Darüber hinaus ist auch ein Verzicht auf die KfW-Zusage möglich. Dieser läuft – wie schon der KfW-Antrag – über den kreditdurchleitenden Finanzierungspartner. Nach Ablauf einer Sperrfrist von sechs Monaten ist es möglich, einen neuen Antrag für das identische Vorhaben, also dasselbe Investitionsobjekt mit denselben Maßnahmen, einzureichen. Für den neuen KfW-Antrag gelten dann die aktuellen Förderbedingungen zum Vorhabensbeginn.

Die Dauer eines KfW-Antrags ist vom Einzelfall abhängig. Eine allgemeingültige Antwort auf die Frage, wie lange ein KfW-Antrag dauert, ist daher nicht möglich. Im Normalfall leitet der Finanzierungspartner als durchleitendes Institut alle Antragsunterlagen zum Vorhaben an die KfW. Kann die Förderbank ihre Untersuchung sofort abschließen, erfolgt eine Rückmeldung seitens der KfW. Sind weitere Unterlagen und Angaben für eine Förderentscheidung nötig, kann dies aber zusätzliche Zeit kosten. Wie lange ein KfW-Antrag beziehungsweise dessen Prüfung dauert, ist daher vom einzelnen Projekt und dem konkreten Fördervorhaben abhängig.

Ist ein KfW-Antrag eingereicht, behält dieser bis zur Entscheidung der Förderbank seine Gültigkeit. Ist das KfW-Darlehen beantragt, so sind die KfW-Konditionen gesichert. Sollte die KfW im Antragsprozess die Konditionen ändern, so ist es die Aufgabe des durchleitenden Instituts, umgehend zu reagieren und sich die vereinbarten Konditionen fristgemäß zu sichern. Nur wenn diese Frist verpasst wird, müssen Sie als Bauherr:in mit Ihrem Finanzierungspartner eine neue Baufinanzierung aushandeln.

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