Rechtlicher Rahmen: Verkauf einer Immobilie und Wohngebäudeversicherung
Was passiert mit der Wohngebäudeversicherung bei einem Eigentümerwechsel?
Wann geht die Wohngebäudeversicherung auf den neuen Hausbesitzer über?
Muss der Veräußerer seine Wohngebäudeversicherung kündigen?
Wer muss den Wohngebäudeversicherer über den Eigentümerwechsel informieren?
Kann ich als Käufer die Wohngebäudeversicherung des Vorbesitzers übernehmen?
Gebäudeversicherung des Vorbesitzers übernehmen oder kündigen?
Bei Ihrer Entscheidung sollten Sie folgende Kriterien beachten:
- Der Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung sollte ausreichend sein, so dass im Falle eines Totalschadens die Kosten für einen Wiederaufbau gedeckt sind. Andernfalls bleibt der unterversicherte Immobilieneigentümer auf einem Teil der Kosten sitzen.
- Die Höhe der Versicherungsprämie sollte den gebotenen Leistungsumfang widerspiegeln: Zahlt die Versicherung im Schadenfall den Neuwert der versicherten Gebäudebestandteile oder nur den Zeitwert? Schäden durch Einbruch und Vandalismus sind in der Regel nicht durch die Gebäudeversicherung abgedeckt, bei Diebstahl kann sich eine Hausratversicherung lohnen.
Erst kündigen, wenn die neue Versicherung abgeschlossen wurde
Wer zahlt Wohngebäudeversicherung nach Eigentümerwechsel?
Was möchten Sie gerne wissen?
-
Übernehme ich nach einem Hauskauf automatisch die Wohngebäudeversicherung des Verkäufers?
Erwerben Sie eine Immobilie, geht die vom Vorbesitzer abgeschlossene Wohngebäudeversicherung automatisch auf Sie über. Diese Regelung gewährleistet, dass der Versicherungsschutz bei einem Hausverkauf auch in der Übergangsphase bestehen bleibt.
Möchten Sie die Gebäudeversicherung des Vorbesitzers nicht fortführen, ist eine Kündigung unproblematisch, da bei einem Eigentümerwechsel ein Sonderkündigungsrecht besteht. Sobald Sie das Eigentum am Haus rechtskräftig erlangt haben, können Sie die Wohngebäudeversicherung binnen eines Monats außerordentlich kündigen. Der maßgebliche Zeitpunkt für die Eigentumsübertragung ist das Datum des Grundbucheintrags. Weiterlesen zu Pro und Contra: Übernahme oder Wechsel.
-
Wann erfolgt der Eigentümerwechsel?
Der Eigentümerwechsel erfolgt erst mit Änderung des Grundbucheintrags. Die Umschreibung des Grundbucheintrags nimmt allerdings einige Zeit in Anspruch und erfolgt oft erst lange nachdem ein notariell beglaubigter Kaufvertrag vorliegt. Der Kaufvertrag allein reicht aber noch nicht aus, damit das Eigentum am Haus auf den Käufer übergeht. Auch durch die Vormerkung des Käufers im Grundbuch, die sogenannte Auflassung, erfolgt noch kein rechtskräftiger Eigentümerwechsel. Das gilt es zu beachten: Rechtlicher Rahmen. -
Kann ich die Prämie für die Wohngebäudeversicherung nach einem Eigentümerwechsel anteilig vom Versicherer zurückverlangen?
Das kommt darauf an. Nimmt der Erwerber sein Sonderkündigungsrecht in Anspruch und kündigt den bestehenden Versicherungsvertrag, steht dem Versicherer nur der anteilige Beitrag zu. Haben Sie als Veräußerer die Prämie bereits am Jahresanfang entrichtet, können Sie den zu viel entrichteten Beitrag vom Versicherer zurückverlangen.
Obwohl die Wohngebäudeversicherung bei einem Hausverkauf auf den Erwerber übergeht, haften Veräußerer und Erwerber während der laufenden Versicherungsperiode gesamtschuldnerisch für die Versicherungsprämie. Das gilt auch dann, wenn im Kaufvertrag die Übernahme der Prämien durch den Käufer vereinbart wird. Zahlt er nicht, muss der Verkäufer einspringen.
Tipp: Klare Verhältnisse beim Haus(ver-)kauf sind wichtig. Deswegen sollten Sie die Modalitäten zur Beitragszahlung immer mit dem Käufer besprechen und auch beim Notar festhalten.
-
Was passiert mit der Wohngebäudeversicherung bei einem Eigentümerwechsel durch Zwangsvollstreckung?
Wechselt ein Wohngebäude nach einer Zwangsvollstreckung den Besitzer, gelten weitgehend dieselben Regeln wie bei einer Veräußerung durch Verkauf. Der Erwerber kann die Wohngebäudeversicherung innerhalb eines Monats außerordentlich kündigen. Der Stichtag für den Eigentümerwechsel ist jedoch nicht die Umschreibung des Grundbucheintrags, sondern bereits der Zuschlag bei der Versteigerung.
passenden Tarif