Die Anschaffung einer Photovoltaikanlage ist immer mit hohen Kosten verbunden. Wer ein Mini-Solarkraftwerk auf dem Hausdach installiert, finanziert es meist mit einem Kredit. Um im Schadensfall nicht auf einer hohen Geldsumme sitzen zu bleiben, sollten Sie Ihre Investition ausreichend absichern. Das gilt insbesondere in Zeiten des Klimawandels: Infolge der Erderwärmung nimmt die Anzahl der Naturkatastrophen weltweit zu. Je mehr Gewitter, Stürme und Co. in Deutschland auftreten, desto höher ist das Risiko, dass Photovoltaikanlagen Schaden nehmen.
Ist eine Solaranlage nicht funktionstüchtig, hat dies außerdem Ertragsausfälle bei der Stromerzeugung und damit finanzielle Einbußen für den Besitzer zur Folge. Ob Sie Ihre Photovoltaikanlage versichern oder nicht, bleibt Ihnen allerdings selbst überlassen. Der Versicherungsschutz für eine Solaranlage am Haus ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Eine Photovoltaik-Anlage ist zu jeder Tages- und Nachtzeit unterschiedlichsten Witterungseinflüssen und damit einem permanenten Schadensrisiko ausgesetzt. Auch aufgrund von Qualitätsmängeln, falscher Planung oder nicht fachgerechter Montage kann eine Solaranlage Schaden nehmen.
Blitzbedingte Überspannungen treffen zuerst auf den Wechselrichter. Daher ist dieses Bauteil stark gefährdet, ebenso wie – falls vorhanden – der Datenlogger. Vermeiden können Sie solche Schäden, indem Sie einen Überspannungsschutz in den Stromkreis einbauen.
Bei einem direkten Blitzeinschlag sind zuerst die Module betroffen, je nach Intensität zusätzlich aber auch der Wechselrichter. Einen sinnvollen Schutz bietet in diesem Fall ein Blitzschutzsystem.
Die häufigsten Ursachen für Schäden an Photovoltaik-Anlagen, die die meisten Versicherer abdecken, sind laut dem Fachmagazin Photovoltaik:
Eine Solarversicherung leistet Entschädigung, wenn Ihre Photovoltaikanlage beschädigt, zerstört oder gestohlen wird. Die meisten Policen decken folgende Gefahren ab:
Der Versicherungsschutz schließt darüber hinaus alle Teile ein, die zu Ihrer Solaranlage gehören. Dazu zählen unter anderem Solarmodule, Befestigungselemente, Montagerahmen, Wechselrichter, Blitzschutzanlagen und sämtliche Verkabelungen.
Die meisten Solaranlagenversicherungen bieten in folgenden Fällen keinen Schutz:
Im Schadensfall unterscheidet die Versicherungsgesellschaft, ob ein Teil- oder Totalschaden an Ihrer Solaranlage vorliegt. Bei einem Teilschaden übernimmt die Photovoltaik-Versicherung alle Kosten, die anfallen, um die Anlage wiederherzustellen. Abgedeckt sind beispielsweise die Beschaffung von Ersatzteilen, Reparatur- und Montagearbeiten sowie die Wiederherstellung des Betriebssystems.
Nach einem Totalschaden ersetzt die Versicherung den Neuwert der Solaranlage, wenn diese neu installiert werden muss, und erstattet sämtliche anfallenden Kosten. Entscheidet der Besitzer sich gegen eine Neuinstallation, zahlt der Versicherer lediglich den Zeitwert der Anlage. Dieser entspricht dem Wiederbeschaffungswert abzüglich des Wertverlusts durch Abnutzung und Alter.
Ob eine spezielle Photovoltaikanlagenversicherung sinnvoll ist oder eine Wohngebäudeversicherung ausreicht, hängt davon ab, wie umfassend Sie Ihr hauseigenes Solarkraftwerk schützen möchten. In der Regel reicht eine Gebäudeversicherung aus, wenn Sie die Solarmodule lediglich gegen Feuer, Sturm und Hagelschäden absichern wollen. Umfassenden Schutz, unter anderem gegen Diebstahl und Vandalismus, bietet allerdings nur eine Solaranlagenversicherung.
Auch bereits installierte Photovoltaik-Anlagen können Sie nachträglich zu jedem beliebigen Zeitpunkt versichern. Die Höhe der Versicherungsbeiträge richtet sich dabei meist nach Größe und Wert der Anlage, dem Standort sowie der Nutzungsart des Gebäudes.
Eine Wohngebäudeversicherung sichert Ihre Solaranlage gegen Elementarereignisse ab und übernimmt die Kosten für Feuer-, Sturm-, Wasser-, Blitz- sowie Hagelschäden.
Haben Sie bereits eine Gebäudeversicherung für Ihre Immobilie abgeschlossen, lässt sich der Versicherungsschutz für eine neu installierte Photovoltaik-Anlage meist nachträglich erweitern. Prüfen Sie hierfür die Konditionen und den Versicherungsumfang Ihrer bestehenden Wohngebäudepolice. Ist es möglich, eine Zusatzversicherung hinzuzubuchen, erhöht sich dadurch nicht nur die Versicherungssumme, sondern auch die Beitragszahlung.
Als Besitzer einer Photovoltaikanlage unterhalten Sie eine Gefahrenquelle, von der ein gewisses Schadensrisiko ausgeht. Beispielsweise könnte ein Modul vom Dach fallen und ein Auto beschädigen oder einen Passanten verletzen. Um sich bei Sach- und Personenschäden gegen Schadensersatzansprüche Dritter abzusichern, sollten Sie eine Privat-Haftpflichtversicherung abschließen, die durch Photovoltaikanlagen verursachte Schäden einschließt. Bei einigen Haftpflichtpolicen sind solche Schäden bereits inkludiert, in manchen Fällen verlangen Versicherer eine zusätzliche Prämie.
Besonders für Besitzer großer und teurer Solarmodule lohnt es sich, eine spezielle Versicherung für die Photovoltaikanlage abzuschließen. Denn oft bieten Gebäudeversicherungen nur begrenzten Schutz gegen häufige Schadensrisiken. Eine Solaranlagenversicherung mit Allgefahrendeckung greift auch bei Schadensfällen, die Gebäudepolicen in der Regel nicht abdecken – beispielsweise bei Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Konstruktionsfehlern.
Fällt eine Photovoltaik-Anlage aufgrund eines Schadens längere Zeit aus, kommen auf den Besitzer nicht nur Reparaturkosten zu: Solange die Anlage außer Betrieb ist, kann sie keinen Strom erzeugen. Selbstversorger müssen in diesem Fall auf einen fremden Energieerzeuger zurückgreifen, was Kosten verursacht. Wer eine netzgekoppelte Photovoltaikanlage besitzt und überschüssigen Strom normalerweise ins öffentliche Stromnetz einspeist, erhält während des Ausfalls kein Entgelt.
Einige Versicherungsgesellschaften beziehen Ertragsausfälle in den Versicherungsschutz ihrer Policen ein. In welchem Umfang finanzielle Ausfälle abgesichert sind, unterscheidet sich von Versicherer zu Versicherer. Prüfen Sie deshalb die Versicherungsbedingungen vor Vertragsabschluss genau und klären Sie gegebenenfalls mit Ihrem Anbieter, bis zu welcher Höhe er für einen Ertragsausfall aufkommt.