Geblitzt? Das sind die Strafen für zu schnelles Fahren
Zu schnelles Fahren zählt zu den Hauptursachen für schwere Unfälle und den häufigsten Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Entsprechend weitreichende Konsequenzen kann eine Geschwindigkeitsüberschreitung nach sich ziehen: vom Bußgeld über Punkte in Flensburg bis hin zu Fahrverboten. Sie waren mehr als 20 km/h innerorts zu schnell unterwegs? Ab einer bestimmten Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wird nicht nur ein Bußgeld fällig, es werden zusätzlich Punkte im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg vermerkt und bei besonders schweren Verstößen kann auch ein Fahrverbot verhängt werden. Der Bußgeldkatalog führt bundesweit einheitlich auf, wie hoch die Strafen für zu schnelles Fahren ausfallen.
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts fallen die Strafen dabei in der Regel härter aus als außerhalb geschlossener Ortschaften:
Innerhalb geschlossener Ortschaften:
- Bis 20 km/h: 30 bis 70 Euro
- 21 bis 30km/h: 115 bis 180 Euro, 1 Punkt
- 31 bis 50 km/h: 260 bis 400 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 51 bis 60 km/h: 560 Euro, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
- 61 bis 70 km/h: 700 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
- ab 70 km/h: 800 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Außerhalb geschlossener Ortschaften:
- Bis 20 km/h: 20 bis 60 Euro
- 21 bis 40 km/h: 100 bis 200 Euro, 1 Punkt
- 41 bis 60 km/h: 320 bis 480 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 61 bis 70 km/h: 600 Euro, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
- mehr als 70 km/h: 700 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Ab wann verliere ich meinen Führerschein?
Unterschied Fahrverbot und Führerscheinentzug
Im Straßenverkehr gibt es eine Reihe von Maßnahmen, die gegen Verkehrsteilnehmer:innen verhängt werden können, wenn diese gegen geltende Verkehrsregeln verstoßen. Zwei der wichtigsten Maßnahmen, die von den Behörden ausgesprochen werden können, sind das Fahrverbot und der Führerscheinentzug. Beide betreffen das Recht eines Fahrers oder einer Fahrerin, ein Kraftfahrzeug zu führen, unterscheiden sich jedoch erheblich in ihrer Dauer, Schwere und den zugrunde liegenden Vergehen.
Während ein Fahrverbot in der Regel bei weniger schweren Verkehrsverstößen verhängt wird, handelt es sich beim Führerscheinentzug oft um eine viel gravierendere Konsequenz, die bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen zum Tragen kommt. Beide Maßnahmen dienen der Sicherheit im Straßenverkehr und sollen dazu beitragen, gefährliches Verhalten zu sanktionieren und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Ab wann droht ein Fahrverbot und wann der Entzug der Fahrerlaubnis?
- Eine einfache Geschwindigkeitsüberschreitung führt maximal zu einem befristeten Fahrverbot: Sie müssen den Führerschein zwischen einem und drei Monaten abgeben und erhalten ihn anschließend ohne Auflagen zurück. Ein Fahrverbot kann auch zusätzlich zu einer Geldstrafe oder Punkten in Flensburg verhängt werden.
- Der Entzug der Fahrerlaubnis droht ab acht Punkten in Flensburg oder bei schweren Verkehrsdelikten, die als Straftaten gelten – zum Beispiel Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss (ab 1,1 Promille). Dabei verlieren Sie vollständig das Recht, ein Fahrzeug zu führen und müssen die Erlaubnis nach Ablauf einer Sperrfrist von sechs Monaten bis zu fünf Jahren neu beantragen. Häufig ist damit die Auflage einer medizinisch-psychologischen Untersuchung "MPU" oder umgangssprachlich auch "Idiotentest" verbunden.
Das leistet der Allianz Verkehrsrechtsschutz
Die Leistungen der Allianz Verkehrsrechtsschutzversicherung können Sie ohne Wartezeit sofort in Anspruch nehmen. Es ist allerdings nicht möglich, Ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung rückwirkend für einen bereits laufenden Streitfall zu nutzen.
Blitzer und Geschwindigkeitsmessungen: So reagieren Sie richtig
Wenn die Polizei Sie anhält, weil Sie zu schnell gefahren sind, bekommen Sie meist direkt einen Bußgeldbescheid zugestellt. Der Verstoß ist klar, wer der Fahrer oder die Fahrerin ist auch und die Polizeibeamten vor Ort können persönlich Ihre Daten aufnehmen.
Ein Bußgeldbescheid sollte folgende Angaben beinhalten:
- persönliche Daten und Kennzeichen des Beschuldigten
- Angaben zur Art, zum Zeitpunkt und Ort des festgestellten Vergehens
- Beweismittel, zum Beispiel das Blitzerfoto
- Höhe der Geldbuße (zuzüglich Auslagen und Gebühren)
- Information über ein eventuelles Fahrverbot
- Hinweis zur Möglichkeit eines Einspruchs
Wozu dient ein Zeugenbefragungsbogen?
Wurden Sie geblitzt, ohne angehalten zu werden, erhalten Sie von der Behörde vor dem Bußgeldbescheid in der Regel entweder einen Anhörungsbogen mit dem Vorwurf, der Ihnen zur Last gelegt wird, oder einen Zeugenbefragungsbogen. Letzterer dient dazu, den Fahrer oder die Fahrerin zu ermitteln. Das ist beispielsweise nötig, wenn der Halter ein Mann, auf dem Beweisfoto aber eine Frau zu sehen ist.
Sie müssen sich selbst oder nahe Angehörige wie Eltern, Großeltern, Ehepartner:innen, Verlobte, leibliche Kinder und Stiefkinder nicht belasten und auch keine Angaben zum Vorfall machen. Allerdings dürfen Sie auch nichts Falsches angeben (das wäre eine Straftat) und sollten den Zeugenbefragungsbogen keinesfalls ignorieren – Sie riskieren sonst eine Vorladung.
Was ist ein Anhörungsbogen?
Auch der Anhörungsbogen kann dazu dienen, den Fahrer oder die Fahrerin zu identifizieren. Vor allem aber haben Sie die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben, um sich selbst zu entlasten. Falls Sie angeben, nicht gefahren zu sein, erhalten Sie im Anschluss in der Regel einen Zeugenbefragungsbogen.
Übrigens: Auch im Anhörungsbogen sind Sie nicht verpflichtet, den beschriebenen Verstoß zuzugeben und sich damit selbst zu belasten. Es reicht, Ihre personenbezogenen Daten anzugeben, oder sie zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren, falls der Bogen bereits Daten enthält. Wie im Zeugenbefragungsbogen dürfen Sie auch im Anhörungsbogen keine falschen Angaben machen. Sollten Sie jemanden fälschlicherweise beschuldigen, laufen Sie Gefahr, sich strafbar zu machen.
Weiterer Ablauf des Bußgeldverfahrens
Einspruch gegen Bußgeldbescheid
Blitzer: Einspruch bei Verjährung
Blitzer: Einspruch bei Verdacht auf Falschmessung
Vorab: Der Tacho in Ihrem Auto zeig nicht immer die korrekte Geschwindigkeit an. Maßgeblich für die Höhe der Strafe ist die Geschwindigkeit nach Toleranzabzug des Blitzers. Die Toleranzgrenzen sind dabei unterschiedlich, je nach Messmethode und gefahrenem Tempo: In der Regel können sie bei einer Geschwindigkeit bis 100 km/h etwa 3 km/h abziehen und ab 100 km/h wird meist ein Toleranzabzug von circa drei Prozent der gemessenen Geschwindigkeit berücksichtigt.
Vermuten Sie allerdings einen Fehler, sollten Sie nicht vorschnell zahlen, sondern Einspruch einlegen. Dafür haben Sie zwei Wochen Zeit, bevor der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird. Holen Sie sich anwaltlichen Rat und lassen Sie die Messung gegebenenfalls überprüfen, da zahlreiche Faktoren zu Mess- oder Formfehlern führen können: Möglicherweise fehlen Ort oder Zeit des vorgeworfenen Vergehens, das Messgerät war am falschen Ort aufgestellt oder es war möglicherweise nicht geeicht. Wenn Sie Einspruch einlegen möchten, steht Ihnen Ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung mit rechtlicher Beratung zur Seite. Bitte beachten Sie jedoch, dass Ihr Rechtsschutz die Strafe selbst nicht übernimmt, falls Sie diese letztendlich zahlen müssen.
Was passiert nach meinem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?
Die zuständige Behörde prüft den Einspruch: Bekommen Sie Recht, wird das Bußgeldverfahren eingestellt. Andernfalls übergibt ihn die Behörde in der Regel an ein Amtsgericht, das ein gerichtliches Verfahren einleitet.
Wichtig ist, dass Sie schnell reagieren. Denn ein Einspruch muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Falls Sie diese Frist versäumen und auch das Bußgeld nicht zahlen, wird in der Regel automatisch ein Verfahren eingeleitet. Die Allianz Rechtsschutzversicherung kann Sie dabei unterstützen, die richtigen Schritte in Bezug auf das Ordnungswidrigkeitsverfahren zu unternehmen. Bei Geschwindigkeitsverstößen greift die Allianz Verkehrsrechtsschutzversicherung ab dem Zeitpunkt, an dem ein Zeugenfragebogen zugestellt wird, bei einem Anhörungsbogen noch nicht
Welche Rolle spielt die Kfz-Versicherung bei einem Geschwindigkeitsverstoß?
Geschwindigkeitsüberschreitung: Unfall verursacht
Wenn Sie bei überhöhter Geschwindigkeit einen Unfall verursachen, sind eigene Schäden oft nicht durch die Kfz-Kaskoversicherung abgedeckt.
Bei grober Fahrlässigkeit besteht zwar zunächst Haftpflichtversicherungsschutz für Schäden des Unfallgegners oder der Unfallgegnerin. Bis zu 5.000 Euro der Schadenskosten können jedoch im Nachhinein als Rückforderung auf Sie zukommen. Zudem leidet meist Ihre Schadensfreiheitsklasse.
Eine durchdachte Absicherung durch Verkehrsrechtsschutz ist der Schlüssel, um finanziellen und rechtlichen Risiken vorzubeugen.
Sie haben den Unfall nicht verursacht
Fahren Sie zum Beispiel bei Starkregen oder Schneefall viel zu schnell, wäre das grob fahrlässig. Kommt es zu einem Unfall, wird Ihnen wegen überhöhter Geschwindigkeit in der Regel eine Teilschuld zugewiesen. Auch wenn Sie den Unfall nicht verursacht haben, kommt die Kfz-Kaskoversicherung oft nicht für den gesamten Schaden an ihrem Wagen auf.
Auch eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn kann Folgen haben, selbst wenn es eigentlich kein Tempolimit gibt und Sie nur über der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h unterwegs waren. In diesem Fall ersetzt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers meist nicht Ihren gesamten Schaden, sondern nur einen Teil.