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Verkehrsrechtsschutz 

Geschwindig­keits­überschreitung: In welchen Fällen der Rechts­schutz einspringt

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ist eine Ordnungswidrigkeit oder in schweren Fällen auch eine Straftat, die Folgen haben kann: vom Bußgeld über Punkte in Flensburg bis hin zum Fahrverbot. Die Strafen steigen mit dem Ausmaß des Geschwindigkeitsverstoßes und fallen innerorts in der Regel härter aus als außerorts. Vor dem Bußgeldbescheid verschicken Behörden meist einen Anhörungsbogen, den Sie zur Stellungnahme nutzen können. Zweifeln Sie an der Korrektheit des Bußgeldbescheids, haben Sie zwei Wochen Zeit für einen Einspruch.

Zu schnelles Fahren zählt zu den Hauptursachen für schwere Unfälle und den häufigsten Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Entsprechend weitreichende Konsequenzen kann eine Geschwindigkeitsüberschreitung nach sich ziehen: vom Bußgeld über Punkte in Flensburg bis hin zu Fahrverboten. Sie waren mehr als 20 km/h innerorts zu schnell unterwegs? Ab einer bestimmten Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wird nicht nur ein Bußgeld fällig, es werden zusätzlich Punkte im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg vermerkt und bei besonders schweren Verstößen kann auch ein Fahrverbot verhängt werden. Der Bußgeldkatalog führt bundesweit einheitlich auf, wie hoch die Strafen für zu schnelles Fahren ausfallen.

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts fallen die Strafen dabei in der Regel härter aus als außerhalb geschlossener Ortschaften:

  • Bis 20 km/h: 30 bis 70 Euro
  • 21 bis 30km/h: 115 bis 180 Euro, 1 Punkt
  • 31 bis 50 km/h: 260 bis 400 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 51 bis 60 km/h: 560 Euro, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
  • 61 bis 70 km/h: 700 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
  • ab 70 km/h: 800 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
  • Bis 20 km/h: 20 bis 60 Euro
  • 21 bis 40 km/h: 100 bis 200 Euro, 1 Punkt
  • 41 bis 60 km/h: 320 bis 480 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 61 bis 70 km/h: 600 Euro, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
  • mehr als 70 km/h: 700 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Ab acht Punkten droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Wiederholungstäter:innen, die innerhalb von zwölf Monaten mehr als einmal geblitzt werden, können bereits ab einer Überschreitung des Tempolimits von zweimal 26 km/h mit einem Fahrverbot rechnen.

Im Straßenverkehr gibt es eine Reihe von Maßnahmen, die gegen Verkehrsteilnehmer:innen verhängt werden können, wenn diese gegen geltende Verkehrsregeln verstoßen. Zwei der wichtigsten Maßnahmen, die von den Behörden ausgesprochen werden können, sind das Fahrverbot und der Führerscheinentzug. Beide betreffen das Recht eines Fahrers oder einer Fahrerin, ein Kraftfahrzeug zu führen, unterscheiden sich jedoch erheblich in ihrer Dauer, Schwere und den zugrunde liegenden Vergehen.

Während ein Fahrverbot in der Regel bei weniger schweren Verkehrsverstößen verhängt wird, handelt es sich beim Führerscheinentzug oft um eine viel gravierendere Konsequenz, die bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen zum Tragen kommt. Beide Maßnahmen dienen der Sicherheit im Straßenverkehr und sollen dazu beitragen, gefährliches Verhalten zu sanktionieren und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Ab wann droht ein Fahrverbot und wann der Entzug der Fahrerlaubnis?

  • Eine einfache Geschwindigkeitsüberschreitung führt maximal zu einem befristeten Fahrverbot: Sie müssen den Führerschein zwischen einem und drei Monaten abgeben und erhalten ihn anschließend ohne Auflagen zurück. Ein Fahrverbot kann auch zusätzlich zu einer Geldstrafe oder Punkten in Flensburg verhängt werden.
  • Der Entzug der Fahrerlaubnis droht ab acht Punkten in Flensburg oder bei schweren Verkehrsdelikten, die als Straftaten gelten – zum Beispiel Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss (ab 1,1 Promille). Dabei verlieren Sie vollständig das Recht, ein Fahrzeug zu führen und müssen die Erlaubnis nach Ablauf einer Sperrfrist von sechs Monaten bis zu fünf Jahren neu beantragen. Häufig ist damit die Auflage einer medizinisch-psychologischen Untersuchung "MPU" oder umgangssprachlich auch "Idiotentest" verbunden.
Die Allianz Verkehrsrechtsschutzversicherung unterstützt Sie bei einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid, der Überprüfung von Messverfahren oder bei drohendem Führerscheinentzug. Bei einem versicherten Rechtsschutzfall übernimmt der Verkehrsrechtsschutz der Allianz die Anwalts- und Gerichtskosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Wenn Sie Fragen zu einem Geschwindigkeitsverstoß haben, können Sie als Allianz Rechtsschutz Kunde oder Kundin unsere kostenlose telefonische Rechtsberatung durch spezialisierte Anwälte und Anwältinnen nutzen.

Die Leistungen der Allianz Verkehrsrechtsschutzversicherung können Sie ohne Wartezeit sofort in Anspruch nehmen. Es ist allerdings nicht möglich, Ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung rückwirkend für einen bereits laufenden Streitfall zu nutzen.
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Wenn die Polizei Sie anhält, weil Sie zu schnell gefahren sind, bekommen Sie meist direkt einen Bußgeldbescheid zugestellt. Der Verstoß ist klar, wer der Fahrer oder die Fahrerin ist auch und die Polizeibeamten vor Ort können persönlich Ihre Daten aufnehmen.

Ein Bußgeldbescheid sollte folgende Angaben beinhalten:

  • persönliche Daten und Kennzeichen des Beschuldigten
  • Angaben zur Art, zum Zeitpunkt und Ort des festgestellten Vergehens
  • Beweismittel, zum Beispiel das Blitzerfoto
  • Höhe der Geldbuße (zuzüglich Auslagen und Gebühren)
  • Information über ein eventuelles Fahrverbot
  • Hinweis zur Möglichkeit eines Einspruchs

Wurden Sie geblitzt, ohne angehalten zu werden, erhalten Sie von der Behörde vor dem Bußgeldbescheid in der Regel entweder einen Anhörungsbogen mit dem Vorwurf, der Ihnen zur Last gelegt wird, oder einen Zeugenbefragungsbogen. Letzterer dient dazu, den Fahrer oder die Fahrerin zu ermitteln. Das ist beispielsweise nötig, wenn der Halter ein Mann, auf dem Beweisfoto aber eine Frau zu sehen ist.

Sie müssen sich selbst oder nahe Angehörige wie Eltern, Großeltern, Ehepartner:innen, Verlobte, leibliche Kinder und Stiefkinder nicht belasten und auch keine Angaben zum Vorfall machen. Allerdings dürfen Sie auch nichts Falsches angeben (das wäre eine Straftat) und sollten den Zeugenbefragungsbogen keinesfalls ignorieren – Sie riskieren sonst eine Vorladung.

Auch der Anhörungsbogen kann dazu dienen, den Fahrer oder die Fahrerin zu identifizieren. Vor allem aber haben Sie die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben, um sich selbst zu entlasten. Falls Sie angeben, nicht gefahren zu sein, erhalten Sie im Anschluss in der Regel einen Zeugenbefragungsbogen.

Übrigens: Auch im Anhörungsbogen sind Sie nicht verpflichtet, den beschriebenen Verstoß zuzugeben und sich damit selbst zu belasten. Es reicht, Ihre personenbezogenen Daten anzugeben, oder sie zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren, falls der Bogen bereits Daten enthält. Wie im Zeugenbefragungsbogen dürfen Sie auch im Anhörungsbogen keine falschen Angaben machen. Sollten Sie jemanden fälschlicherweise beschuldigen, laufen Sie Gefahr, sich strafbar zu machen.

Falls Sie das Bußgeld zahlen, erkennen Sie Ihren Verstoß an. Ihnen werden gegebenenfalls Punkte in Flensburg eingetragen und sofern ein Fahrverbot verhängt wurde, müssen Sie für ein bis drei Monate Ihren Führerschein abgeben – anschließend ist die Sache erledigt.
Wurde der Bußgeldbescheid erlassen und Sie sind damit nicht einverstanden, können Sie innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen.
Sie können zum Beispiel bei Verjährung Einspruch einlegen. Das wäre der Fall, wenn der Geschwindigkeitsverstoß mehr als drei Monate zurückliegt, ohne dass die Behörde einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid zugestellt hat (§ 26 StVG). Ein Zeugenbefragungsbogen unterbricht die Verjährungsfrist nicht. Ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat, können Sie als Allianz Rechtsschutz Kunde oder Kundin in der telefonischen Rechtsberatung erfragen.

Vorab: Der Tacho in Ihrem Auto zeig nicht immer die korrekte Geschwindigkeit an. Maßgeblich für die Höhe der Strafe ist die Geschwindigkeit nach Toleranzabzug des Blitzers. Die Toleranzgrenzen sind dabei unterschiedlich, je nach Messmethode und gefahrenem Tempo: In der Regel können sie bei einer Geschwindigkeit bis 100 km/h etwa 3 km/h abziehen und ab 100 km/h wird meist ein Toleranzabzug von circa drei Prozent der gemessenen Geschwindigkeit berücksichtigt.

Vermuten Sie allerdings einen Fehler, sollten Sie nicht vorschnell zahlen, sondern Einspruch einlegen. Dafür haben Sie zwei Wochen Zeit, bevor der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird. Holen Sie sich anwaltlichen Rat und lassen Sie die Messung gegebenenfalls überprüfen, da zahlreiche Faktoren zu Mess- oder Formfehlern führen können: Möglicherweise fehlen Ort oder Zeit des vorgeworfenen Vergehens, das Messgerät war am falschen Ort aufgestellt oder es war möglicherweise nicht geeicht. Wenn Sie Einspruch einlegen möchten, steht Ihnen Ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung mit rechtlicher Beratung zur Seite. Bitte beachten Sie jedoch, dass Ihr Rechtsschutz die Strafe selbst nicht übernimmt, falls Sie diese letztendlich zahlen müssen.

Die zuständige Behörde prüft den Einspruch: Bekommen Sie Recht, wird das Bußgeldverfahren eingestellt. Andernfalls übergibt ihn die Behörde in der Regel an ein Amtsgericht, das ein gerichtliches Verfahren einleitet.

Wichtig ist, dass Sie schnell reagieren. Denn ein Einspruch muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Falls Sie diese Frist versäumen und auch das Bußgeld nicht zahlen, wird in der Regel automatisch ein Verfahren eingeleitet. Die Allianz Rechtsschutzversicherung kann Sie dabei unterstützen, die richtigen Schritte in Bezug auf das Ordnungswidrigkeitsverfahren zu unternehmen. Bei Geschwindigkeitsverstößen greift die Allianz Verkehrsrechtsschutzversicherung ab dem Zeitpunkt, an dem ein Zeugenfragebogen zugestellt wird, bei einem Anhörungsbogen noch nicht

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Grundsätzlich zahlt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung für Schäden an anderen Autos und für die an Ihrem eigenen Wagen kommt Ihre Kfz-Kaskoversicherung auf. Das gilt aber unter Umständen nicht oder nur teilweise, wenn Sie andere Verkehrsteilnehmer:innen durch überhöhte Geschwindigkeit gefährdet haben. 

Wenn Sie bei überhöhter Geschwindigkeit einen Unfall verursachen, sind eigene Schäden oft nicht durch die Kfz-Kaskoversicherung abgedeckt.

Bei grober Fahrlässigkeit besteht zwar zunächst Haftpflichtversicherungsschutz für Schäden des Unfallgegners oder der Unfallgegnerin. Bis zu 5.000 Euro der Schadenskosten können jedoch im Nachhinein als Rückforderung auf Sie zukommen. Zudem leidet meist Ihre Schadensfreiheitsklasse.

Eine durchdachte Absicherung durch Verkehrsrechtsschutz ist der Schlüssel, um finanziellen und rechtlichen Risiken vorzubeugen.

Fahren Sie zum Beispiel bei Starkregen oder Schneefall viel zu schnell, wäre das grob fahrlässig. Kommt es zu einem Unfall, wird Ihnen wegen überhöhter Geschwindigkeit in der Regel eine Teilschuld zugewiesen. Auch wenn Sie den Unfall nicht verursacht haben, kommt die Kfz-Kaskoversicherung oft nicht für den gesamten Schaden an ihrem Wagen auf.

Auch eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn kann Folgen haben, selbst wenn es eigentlich kein Tempolimit gibt und Sie nur über der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h unterwegs waren. In diesem Fall ersetzt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers meist nicht Ihren gesamten Schaden, sondern nur einen Teil.

Umfassend abgesichert
Als Autofahrer:in ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung Pflicht, aber auch eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ist als Verkehrsteilnehmer:in von Vorteil. Sie unterstützt Sie, Ihre Schadenersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall bei der Gegenseite durchzusetzen. 
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