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Kopfhörer beim Autofahren: Ist das erlaubt?

Kopfhörer im Straßenverkehr

Das Wichtigste in Kürze: Grundsätzlich sind Kopfhörer während des Autofahrens nicht verboten. Es gibt keine entsprechende gesetzliche Regelung. Allerdings müssen Sie sicherstellen können, dass Sie auch mit Kopfhörern den Straßenverkehr wahrnehmen können. Sonst droht Ihnen ein Verwarngeld. Tragen Sie beim Autofahren Kopfhörer und sind in einen Unfall verwickelt, kann es sein, dass Sie eine Teilschuld bekommen.
Darf man mit Kopfhörern Auto fahren?
Beim Thema Kopfhörer am Steuer greift das Prinzip "Was nicht verboten ist, ist erlaubt". Denn grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Regelung, die Kopfhörer beim Autofahren verbietet.
Eine Einschränkung gibt es jedoch: "Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht (…) beeinträchtigt werden", heißt es in §23 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Sie müssen also in der Lage sein, den Verkehr um Sie herum wahrzunehmen. Es kommt demnach auf die Lautstärke der Musik an und ob Sie abgelenkt werden. Solange Sie die Verkehrssicherheit wahren können, dürfen Sie beim Autofahren Kopfhörer tragen.
Gut zu wissen

Die Allianz Verkehrsrechtsschutzversicherung ist die Lösung für alle, die die rechtlichen Risiken im Verkehrsbereich abdecken wollen. Die Absicherung ist sinnvoll, selbst wenn Sie kein Fahrzeug besitzen.

Unser Verkehrsrechtsschutz schützt Sie auch beispielsweise als Fußgänger:in, Radfahrer:in oder Fahrgast/ Insasse und Inssassin oder auch als Fahrer:in von gemieteten Fahrzeugen im Falle eines Rechtsstreites durch die Übernahme der Gerichts- und Anwaltskosten.

Wenn Sie bereits Allianz Rechtsschutz Kunde oder Kundin sind, profitieren Sie in allen Tarifen von unserem Verkehrsrechtsschutz – sofern nicht abgewählt.  Die kostenlose telefonische Rechtsberatung steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung, selbst wenn Ihr Fall nicht versichert sein sollte. Außerdem übernimmt Ihre Allianz Rechtsschutzversicherung die Kosten nicht nur bei Rechtsstreitigkeiten, sondern auch für eine außergerichtliche Schlichtung.

 

 

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Als Autofahrer:in ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung Pflicht, aber auch eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ist als Verkehrsteilnehmer:in von Vorteil. Sie unterstützt Sie, Ihre Schadenersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall bei der Gegenseite durchzusetzen. 
Telefongespräche im Auto
Für das Telefonieren mit Kopfhörern gilt dasselbe wie für das Hören von Musik oder Podcasts: Solange Sie nicht abgelenkt sind, dürfen Sie Kopfhörer beim Autofahren tragen. Nur wenn Sie wichtige Verkehrssignale oder andere Verkehrsteilnehmende nicht mehr richtig hören können, droht Ihnen ein Verwarngeld von zehn Euro.
Doch Vorsicht: Diese Regelung gilt nur für Kopfhörer oder Freisprechanlage. Das Benutzen Ihres Handy, um zum Beispiel einen Anruf anzunehmen, ist nicht erlaubt! Dafür droht Ihnen ein Bußgeld von mindestens 100 Euro. Auch bis zu zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot sind möglich, wenn Sie mit Handy am Steuer andere Verkehrsteilnehmer:innen gefährden oder einen Unfall verursachen.
Fahren mit Kopfhörern
Da es keine gesetzliche Regelung zu Kopfhörern im Straßenverkehr gibt, gibt es auch keine Vorgaben, welche Arten von Kopfhörern erlaubt sind. Allerdings sollten Sie sich trotzdem Gedanken darüber machen, welche Kopfhörer Sie nutzen.
Wenn Sie beim Autofahren Kopfhörer tragen, kann es leicht passieren, dass Sie vom Verkehrsgeschehen abgelenkt werden. Das gilt insbesondere für sogenannte Noise Cancelling-Kopfhörern, auch ANC-Headphones genannt. Diese unterdrücken Hintergrund- und Umgebungsgeräusche. Was für den ungestörten Musikgenuss erwünscht ist, kann im Straßenverkehr schnell gefährlich werden. Denn durch die Geräuschunterdrückung können Sie leicht andere Verkehrsteilnehmende oder beispielsweise ein Martinshorn überhören.

Auch bei Kopfhörern, die keine aktive Geräuschunterdrückung haben, ist Vorsicht geboten. Seit einigen Jahren im Trend liegen sogenannte Airbuds oder Airpods, kabellose Kopfhörer. Genau wie die kabelgebundene Variante handelt es sich in der Regel um In-Ear-Kopfhörer, die in den Ohren sitzen. Dadurch funktionieren sie wie Ohrstöpsel und können so das Gehör einschränken. Der Gegenentwurf, sogenannte Over-Ear-Kopfhörer, sitzen – wie der Name sagt – über dem gesamten Ohr und schirmen es so gegen Geräusche von außen ab.

Egal für welche Art von Kopfhörern Sie sich entscheiden: Sie sollten darauf achten, dass Sie gut genug hören und den Straßenverkehr wahrnehmen können.

Strafen und Verwarngeld

Da Kopfhörer per se nicht verboten sind, droht Ihnen entgegen einem weitläufigen Irrtum auch keine Geldstrafe oder gar ein Fahrverbot. Im Bußgeldkatalog ist das Tragen von Kopfhörern nicht aufgeführt.

Erst dann, wenn Sie abgelenkt sind oder Ihre Umgebung aufgrund der Lautstärke nicht mehr richtig wahrnehmen können, haben die Kopfhörer am Steuer Konsequenzen. Überhören Sie beispielsweise eine Hupe oder Sirene, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Ihnen droht dann ein Verwarngeld von zehn Euro. 

Haftung bei Unfällen
Tragen Sie während der Autofahrt Kopfhörer und sind in einen Autounfall verwickelt, kann das durchaus Folgen haben. War Ihre Wahrnehmung eingeschränkt, weist Ihnen Ihr Versicherer unter Umständen eine Teilschuld zu. Das heißt, Ihre Versicherung kürzt die Leistung oder verweigert diese gänzlich. Einige Kfz-Versicherer verzichten auf den Einwand grober Fahrlässigkeit und übernehmen den kompletten Schaden. Verursachten Sie den Unfall, wirkt sich das auf jeden Fall negativ auf Ihre Kfz-Versicherung aus. Sie rutschen in der Folge in der Kfz-Haftpflichtversicherung in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse, was einen höheren Beitrag zur Folge hat.
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