Gesetzliche Grundlage
Das leistet die Allianz
Die Allianz Verkehrsrechtsschutzversicherung ist die Lösung für alle, die die rechtlichen Risiken im Verkehrsbereich abdecken wollen. Die Absicherung ist sinnvoll, selbst wenn Sie kein Fahrzeug besitzen.
Unser Verkehrsrechtsschutz schützt Sie auch beispielsweise als Fußgänger:in, Radfahrer:in oder Fahrgast/ Insasse und Inssassin oder auch als Fahrer:in von gemieteten Fahrzeugen im Falle eines Rechtsstreites durch die Übernahme der Gerichts- und Anwaltskosten.
Wenn Sie bereits Allianz Rechtsschutz Kunde oder Kundin sind, profitieren Sie in allen Tarifen von unserem Verkehrsrechtsschutz – sofern nicht abgewählt. Die kostenlose telefonische Rechtsberatung steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung, selbst wenn Ihr Fall nicht versichert sein sollte. Außerdem übernimmt Ihre Allianz Rechtsschutzversicherung die Kosten nicht nur bei Rechtsstreitigkeiten, sondern auch für eine außergerichtliche Schlichtung.
Telefonieren mit Kopfhörern am Steuer
Welche Kopfhörer sind im Auto erlaubt?
Vorsicht bei Noise-Cancelling-Kopfhörern
Airpods, In-Ear- und Over-Ear-Kopfhörer am Steuer
Auch bei Kopfhörern, die keine aktive Geräuschunterdrückung haben, ist Vorsicht geboten. Seit einigen Jahren im Trend liegen sogenannte Airbuds oder Airpods, kabellose Kopfhörer. Genau wie die kabelgebundene Variante handelt es sich in der Regel um In-Ear-Kopfhörer, die in den Ohren sitzen. Dadurch funktionieren sie wie Ohrstöpsel und können so das Gehör einschränken. Der Gegenentwurf, sogenannte Over-Ear-Kopfhörer, sitzen – wie der Name sagt – über dem gesamten Ohr und schirmen es so gegen Geräusche von außen ab.
Egal für welche Art von Kopfhörern Sie sich entscheiden: Sie sollten darauf achten, dass Sie gut genug hören und den Straßenverkehr wahrnehmen können.
Welche Konsequenzen können Kopfhörer beim Autofahren nach sich ziehen?
Da Kopfhörer per se nicht verboten sind, droht Ihnen entgegen einem weitläufigen Irrtum auch keine Geldstrafe oder gar ein Fahrverbot. Im Bußgeldkatalog ist das Tragen von Kopfhörern nicht aufgeführt.
Erst dann, wenn Sie abgelenkt sind oder Ihre Umgebung aufgrund der Lautstärke nicht mehr richtig wahrnehmen können, haben die Kopfhörer am Steuer Konsequenzen. Überhören Sie beispielsweise eine Hupe oder Sirene, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Ihnen droht dann ein Verwarngeld von zehn Euro.