Grund dafür ist § 1 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung, der aufgrund seiner sehr allgemeinen Wortwahl oft als "Gummi-Paragraf" bezeichnet wird. Dort heißt es: "Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."
Wenn Sie also mit Flip Flops, Schlappen, High Heels und Co. Auto fahren, haben Sie unter Umständen weniger Kontrolle über Ihren Wagen. Es passiert schnell, dass der Fuß in offenem oder hohem Schuhwerk vom Pedal abrutscht oder daran hängen bleibt. Auch Notbremsungen sind laut Praxistest des Österreichischen Auto-, Motorrad- und Touring-Clubs (ÖAMTC) schwieriger durchzuführen, da mit offenen Schuhen oder barfuß weniger Druck auf das Pedal ausgeübt werden kann.
Kommt es zu einem Unfall, kann deshalb durchaus argumentiert werden, dass Sie durch das Tragen von unpassendem Schuhwerk gegen Ihre Sorgfaltspflicht verstoßen und grob fahrlässig gehandelt haben. Es kann ein Bußgeld von 35 Euro drohen.