0800 4 720 122 Mo bis Fr 8 - 20 Uhr
Ein Paar Füße mit Flipflops werden aus einem Autofenster herausgestreckt
Bußgeld für schlechtes Schuhwerk?

Mit Flip Flops Auto fahren: Ist das erlaubt?

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Autofahren mit Flip Flops ist grundsätzlich nicht verboten. Es droht kein pauschales Bußgeld, wenn Sie damit am Steuer erwischt werden.
  • Als Autofahrer:in müssen Sie jedoch gewisse Sorgfaltspflichten beachten. Kommt es zu einem Unfall und hätten Sie diesen mit festem Schuhwerk verhindern können, kann ein Bußgeld drohen.
  • Im Falle eines Unfalls kann die Kaskoversicherung außerdem die Leistung kürzen oder ganz verweigern.
  • Ähnliches gilt, wenn Sie in High Heels, Schlappen oder gänzlich barfuß Auto fahren.
  • Wenn es in Verkehrsangelegenheiten zu einem Rechtsstreit kommt, steht Ihnen die Allianz Verkehrsrechtsschutzversicherung zur Seite.
1 von 6
Das sagt die Straßen­verkehrsordnung
Die Straßen­verkehrs­ordnung schreibt kein bestimmtes Schuh­werk vor, weshalb Flip Flops am Steuer auch keine generelle Ordnungswidrigkeit darstellen und daher nicht verboten sind. Ein pauschales Buß­geld droht also nicht. Im Falle eines Unfalls müssen Sie aber dennoch mit Konsequenzen rechnen.

Grund dafür ist § 1 Abs. 2 der Straßen­verkehrs­ordnung, der aufgrund seiner sehr allgemeinen Wort­wahl oft als "Gummi-Paragraf" bezeichnet wird. Dort heißt es: "Wer am Verkehr teil­nimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."

Wenn Sie also mit Flip Flops, Schlappen, High Heels und Co. Auto fahren, haben Sie unter Umständen weniger Kontrolle über Ihren Wagen. Es passiert schnell, dass der Fuß in offenem oder hohem Schuh­werk vom Pedal abrutscht oder daran hängen bleibt. Auch Not­bremsungen sind laut Praxis­test des Österreichischen Auto-, Motorrad- und Touring-Clubs (ÖAMTC) schwieriger durch­zu­führen, da mit offenen Schuhen oder barfuß weniger Druck auf das Pedal ausgeübt werden kann.

Kommt es zu einem Unfall, kann deshalb durchaus argumentiert werden, dass Sie durch das Tragen von unpassendem Schuh­werk gegen Ihre Sorg­falts­pflicht verstoßen und grob fahr­lässig gehandelt haben. Es kann ein Buß­geld von 35 Euro drohen.

2 von 6
Gut zu wissen

Als Kunde von Allianz Rechtsschutz profitieren Sie in all unseren Tarifen von Verkehrsrechtsschutz. In diesem Rahmen sind unter anderem Streitigkeiten rund um Verkehrsunfälle bis zur vereinbarten Versicherungssumme gedeckt.

Um einfach und unkompliziert erste Fragen zu klären, können Sie die telefonische Rechtsberatung nutzen, die Ihnen als Allianz Rechtsschutz Kunde rund um die Uhr zur Verfügung steht.

Berechnen Sie jetzt Ihren Rechtsschutztarif.
Nehmen Sie unsere kostenlose Rechtsberatung in Anspruch.
Alle Infos zur Allianz Rechtsschutzversicherung
3 von 6
Kasko­versicherung kann Leistung kürzen
Grundsätzlich dürfen Sie mit Flip Flops und anderen offenen Schuhen Auto fahren. Zu empfehlen ist das allein aus versicherungs­technischen Gründen allerdings nicht.

Bei unfall­bedingten Schäden kann Ihnen aufgrund des unpassenden Schuh­werks unter Umständen eine Mitschuld zuge­sprochen werden. Das geht grund­sätzlich dann, wenn Sie den Unfall mit festem Schuh­werk verhindern hätten können. Ein Beispiel: Ein:e andere:r Verkehrs­teil­nehmer:in missachtet die Vor­fahrts­regeln und es kommt zu einem Aufprall. Da Sie offene Sandalen am Steuer tragen, gelingt es Ihnen nicht, recht­zeitig eine Voll­bremsung zu absolvieren. Zwar haben Sie den Verkehrs­verstoß des Unfall­gegners nicht zu verantworten, doch ist davon auszu­gehen, dass Sie mit zum Beispiel mit Turn­schuhen recht­zeitig hätten bremsen können.

Grundsätzlich entscheidet hier allerdings jedes Gericht etwas anders. So hat das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg einem Motorradfahrer zuletzt den vollen Schadensersatz zugesprochen, obwohl dieser beim Fahren nur Gartenclogs trug (Urteil vom 14. Dezember 2023, Az. 12 U 107/23).

Die Kasko­versicherung kann in diesem Fall die Leistung an Ihrem eigenen Fahr­zeug mindern oder die Zahlung sogar gänzlich verweigern. Doch keine Sorge: Die Kfz-Haft­pflicht­versicherung kommt in jedem Fall für die Schäden am gegnerischen Fahr­zeug auf – selbst wenn Sie in unpassenden Schuhen Auto fahren.

4 von 6
Praxistipp
Klingt banal: Aber das richtige Schuhwerk sollten Sie beim Autofahren nicht außer Acht lassen.

Auch wenn die Straßenverkehrsordnung Ihnen diesbezüglich keine Vorschriften macht, sollten Sie die Wahl des Schuhwerks als Autofahrer:in nicht auf die leichte Schulter nehmen. Gerade in offenen Schuhen ist der Kontakt zwischen Fuß und Pedal nachweislich nicht ganz so einfach herzustellen und Sie drohen abzurutschen. Vermeiden sollten Sie darüber hinaus Schuhe mit Zierschleifen: Diese könnten sich verfangen und so Ihre Bewegungsfreiheit stark einschränken. Dasselbe gilt für zu breite Schuhe wie Wanderschuhe oder Gummistiefel, mit denen Sie potenziell weniger Kontrolle über die Pedale haben.

Empfehlenswert sind hingegen Sneaker aller Art sowie andere Schuhe, die den Fuß fest umschließen und ausreichend Halt bieten.

Tipp: Falls Sie nicht auf Sandaletten und High Heels verzichten wollen, sollten Sie diese im Kofferraum verstauen und einfach vor Ort die Schuhe wechseln. Verstauen Sie Ihre Ersatzschuhe allerdings nie im Fußraum! Auch hier droht erhöhte Unfallgefahr, da sich diese unter dem Pedal verfangen könnten. 

5 von 6
Gut zu wissen

Bei der Wahl Ihrer Kfz-Versicherung sollten Sie nicht ausschließlich auf den Preis achten, sondern auch das Kleingedruckte aufmerksam lesen. So leisten viele Versicherungen auch im Falle grober Fahrlässigkeit, was den Schutz deutlich erhöht.

Lediglich wenn Ihre Fahrtüchtigkeit aufgrund von Alkohol- oder Drogeneinfluss eingeschränkt war, greift die Klausel nicht und Sie müssen selbst für etwaige Schäden aufkommen.

Sie sind in einen Rechtsstreit geraten und wissen nicht weiter? Nutzen Sie als Allianz Rechtsschutz Kundin oder Kunde unser Rechtsschutz-Servicetelefon zur kostenlosen Erstberatung. +++ Telefonische Rechtsberatung auch gegen Einmalzahlung nutzbar, wenn Sie kein Allianz Rechtsschutz Kunde oder Kundin sind – klicken Sie auf "Mehr Infos zur Erstberatung" +++ Jetzt Rechtsberatung in Anspruch nehmen!
6 von 6
FAQ

Droht mir eine Strafe, wenn ich im Ausland mit Flip Flops Auto fahre?

Da jedes Land seine eigenen Verkehrsregeln hat, sollten Sie sich vor Reiseantritt immer mit diesen befassen. Was Flip Flops am Steuer angeht, so handhaben die meisten Nachbarländer es ebenso wie Deutschland: Verboten ist es zwar offiziell nicht, aber auch hier kann die Versicherung sich im Fall der Fälle querstellen.

Darf ich barfuß Auto fahren?

Bei barfuß gilt dasselbe wie bei Flip Flops: Die Straßenverkehrsordnung untersagt das Autofahren ohne Schuhe nicht explizit. Haben Sie aber nicht ausreichend Kontrolle über das Fahrzeug, droht bei Unfällen eine Mitschuld und entsprechend verminderter Versicherungsschutz – selbst wenn Sie den Unfall genau genommen gar nicht verursacht haben.

Wie sind die Schuhvorschriften für Berufskraftfahrer?

Insbesondere als Berufskraftfahrer oder Berufskraftfahrerin sollten Sie auf sicheres Schuhwerk am Steuer setzen. In den entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften ist das Tragen von festen und geschlossenen Schuhen häufig vorgesehen. Hier kann im Zweifelsfall ein Bußgeld verhängt werden, auch wenn es nicht zu einem Unfall gekommen ist.
Umfassend abgesichert
Als Autofahrer:in ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung Pflicht, aber auch eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ist als Verkehrsteilnehmer:in von Vorteil. Sie unterstützt Sie, Ihre Schadenersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall bei der Gegenseite durchzusetzen. 
Service und Kontakt
Haben Sie Fragen zur Rechtsschutz­versicherung?
Melden Sie sich bei dem Allianz Service
Schicken Sie uns Ihre Beratungsanfrage – wir melden uns bei Ihnen.
Finden Sie den passenden Tarif
Berechnen Sie Ihren individuellen Tarif zur Rechtsschutzversicherung.