Bestattungs­kosten

Mit welchen Beerdigungs­kosten Sie rechnen müssen
Allianz Bestattungskosten: Vater und Tochter gehen Arm in Arm an einem Fluss spazieren.
Was eine Bestattung kostet, hängt von mehreren Faktoren ab. Ausschlaggebend für die Gesamtkosten sind Bestattungsart, Friedhofsgebühren und gewählte Leistungen des Bestattungsunternehmens. Beerdigungskosten können in Summe ungefähr 4.100 bis 41.650 Euro betragen. Eine anonyme Bestattung ohne Angehörige liegt bei rund 1.000 Euro. Die Kosten für eine Beerdigung sind je nach Bestattungsart unterschiedlich. Zu den günstigsten Bestattungsarten zählen die Feuerbestattung sowie die unbegleitete Wald- und Seebestattung. Erbinnen und Erben sind gesetzlich verpflichtet, die Kosten der Beerdigung zu tragen. Hat die oder der Verstorbene zum Beispiel mit einer Sterbegeldversicherung vorgesorgt, entlastet das die Hinterbliebenen finanziell. Im Notfall springt das Sozialamt ein und übernimmt die Kosten für eine Sozialbestattung.

Quelle: Aeternitas, Stand: März 2025

Für die Höhe der Bestattungs­kosten sind mehrere Kriteri­en relevant. Sie lassen sich in die drei großen Bereiche Friedhofs­gebühren, Kosten für Bestat­terinnen und Bestat­ter sowie Kos­ten rund um die Trauer­feier einteilen. Je nach gewählter Bestattungsart können Kosten­faktoren weg­fal­len oder weitere hinzu­kommen. Die Bestattungs­kosten setzen sich aus einer Vielzahl an Fak­toren zusammen und können insgesamt stark variieren. Zunächst fallen Gebüh­ren für den Erwerb und die Pfle­ge eines Gra­bes an. Diese können je nach Fried­hof und Region unterschied­lich ausfallen.
Des Weiteren müssen die Kosten für das Bestattungs­unternehmen berücksichtigt werden, das unter anderem die Über­führung und Ein­kleidung der verstorbenen Person sowie auf Wunsch die Organi­sation der Bestat­tung übernimmt. Auch die Kosten für Todes­anzeigen sollten einkalkuliert werden. Schließlich können auch Kos­ten für zusätzliche Leistun­gen anfallen, zum Beispiel für eine Trauer­begleitung oder eine professionelle Trauer­feier­gestaltung. Es ist daher empfehlens­wert, sich frühzeitig über die zu erwarten­den Kos­ten zu informieren und gegebenen­falls eine Bestat­tungsvor­sorge zu treffen.
Je nach Art der Trauerfeier können außerdem eine Miete für Trauer­halle oder Bestattungs­raum, Gebühren für den Trauer­redner oder die Geist­liche sowie Ausgaben für Blumen­schmuck, Musik, Trauer­anzeigen und Grab­stein anfallen. Abhängig von den individuellen Wünschen und Vorstel­lungen der Hinter­bliebenen kann die Höhe dieser Kos­ten stark variieren.
Die gewählte Bestat­tungsart ist ein entscheidender Kosten­faktor. Eine Erd­be­stat­tung ist meist teurer als eine Feuer­bestattung (Krema­tion). Bei einer Erdbe­stattung fallen zusätzliche Kos­ten für Sarg, Grab­stelle und Grab­pflege an. Bei einer Feuer­bestattung können die Kos­ten für Urne und Einäsch­erung variieren. Am günstigsten ist in der Regel eine anonyme Bestat­tung.
Auch die Wahl des Bestattungs­unternehmens und die gewünschten Leistun­gen haben einen großen Einfluss auf die Kosten. Bestatter:innen können unterschiedliche Preis­struk­turen haben und verschiedene Dienst­leistun­gen anbieten. Je umfangreicher die gewählte Unterstütz­ung, desto höher die Kosten. Wer sparen will, kann sich zum Beispiel selbst um Toten­bekleidung und Formali­täten kümmern.
Die Gestaltung der Trauer­feier kann ebenfalls erhebliche Kos­ten ver­ursachen. Wer Trauer­halle oder Bestattungs­raum mietet und eine professionelle Trauer­rednerin oder einen Geistlichen engagiert, muss höhere Aus­gaben einkalku­lieren. Das gilt auch für aufwendigen Blumen­schmuck, Musik, Trauer­anzeigen oder einen aufwendig gestalteten Grab­stein.
Was eine Beerdigung kostet, hängt von individuellen Entscheidungen der Angehörigen ab. Bestimmte Leistungen können besonders hohe Kosten verursachen, teilweise spielt auch der Wohnort eine Rolle. Zu den teureren Beerdigungsarten zählt die Erd­bestattung. Wer stattdessen eine Urnen­beisetzung wählt, kann sparen. Die Friedhofs­gebühren legen die Gemeinden fest – diese fallen bei Bestattungs­arten weg, die außer­halb eines Friedhofs stattfinden (zum Beispiel einer Seebestattung oder Wald­bestattung).
Im Durchschnitt kostet eine Bestattung komplett mit Grabmal und Grabanlage zwischen 6.000 und 7.000 Euro, ohne die spätere Grabpflege. Welche Gesamtkosten tatsächlich bei einer Beerdigung entstehen, hängt von den gewählten Leistungen und deren Qualität ab. Welche Leistungen infrage kommen, ist je nach Art der Bestattung unterschiedlich. Die Preisspanne für Bestattungskosten liegt zwischen 4.100 und 41.650 Euro. Diese Preisspanne bei den Gesamtkosten einer Beerdigung ist groß. Das liegt zum einen an vielen individuellen Entscheidungen, die Angehörige treffen können. Zum anderen spielen die Wünsche der oder des Verstorbenen eine Rolle. Gesamtkosten setzen sich folgendermaßen zusammen:

Quelle: Aeternitas, Stand: März 2025

Quelle: Aeternitas, Stand März 2025

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Dienstleister / Leistung
Kosten
Arzt oder Ärztin / Standesamt 150 - 300 €
Krematorium 250 - 700 €
Bestattungsunternehmen 1.000 - 7.000 €
Friedhofsverwaltung 600 - 6.000 €
Steinmetzbetrieb 1.400 - 12.000 €
Friedhofsgärtnerei 300 - 12.500 €
Florist:in 150 - 800 €
Gasthaus 250 - 1.800 €
Pfarrer:in, Trauerredner:in Spende - 550 €
Gesamtkosten 4.100 - 41.650 €
Der Ort der Bestattung hat einen Einfluss auf die Kosten: Bestattungs­unter­nehmen in Köln zum Beispiel verlangen für eine Erdbestattung ungefähr bis zu 4.600 Euro, in Dresden etwa bis zu 2.989 Euro . Die Verbraucher­initiative Bestattungs­kultur aeternitas gibt außerdem folgende Preisspannen für Bestatterleistungen an (Stand: März 2025):

Quelle: bestattungsvergleich.de, Abrufdatum: März 2025

Quelle: bestattungsvergleich.de, Abrufdatum: März 2025

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Leistung
Preisspanne
Sarg für Feuerbestattung (inkl. Auskleidung) 500 - 4.000 €
Sarg für Erdbestattung (inkl. Auskleidung) 600 - 6.000 €
Kissen, Decken für Sarg 40 - 300 €
Optional: Totenbekleidung 40 - 160 €
Optional: Schmuckurne 60 - 1.200 €
Ankleiden und Einbetten 60 - 180 €
Hygienische Versorgung 60 - 300 €
Überführung Nahbereich mit Personal 130 - 300 €
Überführung regional/überregional mit Personal, pro km 2 - 3,50 €
Optional: Aufbahrung, Gestaltung Trauerhalle, Trauerfeier 100 - 600 €
Optional: Nutzung eigener Trauerhalle inkl. Trauerfeier 100 - 600 €
Grabkreuz 60 - 180 €
Verwaltungskosten 80 - 350 €
Optional: 30 Trauerbriefe (ohne Porto) 60 - 180 €
Gesamt (inkl. optionaler Leistungen) 1.892 - 14.353,50 €
Friedhofs­gebühren setzen sich aus den Beisetzungs­gebühren und der Grabnutzungs­gebühr zusammen. Sie beinhalten Lei­stun­gen, die von der Art der Bestat­tung abhängen, zum Beispiel Kosten für Urnen- und Sargträger:innen oder Nutzungs­gebühren für die Trauerhalle. In der Regel fallen diese Kosten als Einmal­zahlung an. In Deutschland gilt Bestat­tungs­pflicht und (in den meisten Fällen) auch Friedhofs­zwang. Die Verbraucher­initiative Bestattungs­kultur aeternitas gibt folgende Preis­spannen für Friedhofsgebühren an (Stand: März 2025):

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Leistung
Preisspanne
Grabmalgenehmigung 20 - 250 €
Beisetzungsgebühren 100 - 1.800 €
Optional: Nutzung Trauerhalle 40 - 600 €
Urnen- oder Sargträger:in (Urne eine Person, Sarg vier Personen) 20 - 400 €
Grabnutzungsgebühren:  
Urnenreihengrab 150 - 1.600 €
Urnengrad anonym 150 - 1.700 €
Urnenwahlgrab 300 - 2.600 €
Erdreihengrab 450 - 1.700 €
Erdgrab anonym 450 - 2.500 €
Erdwahlgrab 750 - 2.900 €
Wie hoch die Friedhofs­gebühren ausfallen, hängt auch vom Wohnort ab. Der Wohn­sitz des oder der Ver­storbenen bestimmt den Ort der Bestattung. Die Höhe der Friedhofs­gebühren an Ihrem Wohnort finden Sie in der Gebührendatenbank von aeternitas. Nachfolgend eine Auswahl der Kosten in verschiedenen Städten für die Bestattung in Urne und Sarg. Die Beträge beziehen sich auf eine Nutzung für 20 Jahre und sind aufsteigend sortiert.

Nutzungsdauer: 20 Jahre, Gesamtkosten aus Grabnutzungsgebühr, Beisetzungsgebühr und Kosten für die Nutzung der Trauerhalle, gerundet auf volle Euro, (Stand: März 2025)

(Stand: März 2025)

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Stadt
Urnengrab (Wahlgrab)
Erdgrab (Wahlgrab)
Berlin 776 €  964 € 
Dresden 933 € 1.637 €
Essen 1.385 € * 2.404 €
Leipzig 1.399 € 2.026 €
Bremen 1.526 € 2.703 €
Nürnberg 1.639 € *  4.351 € *
Bielefeld 1.739 €   2.423 € * 
Bochum 1.873 € * 3.462 € *
Hannover 2.065 € 3.398 €
Köln 2.071 € * 2.270 € *
Hamburg 2.115 € * 2.995 € *
Dortmund 2.292 € * 3.260 € *
Stuttgart 2.420 € 3.527 €
Düsseldorf 2.442 € 3.301 €
Frankfurt am Main 2.597 €  3.229 € *
München 3.001 € * 4.578 € *
* Mit Sternchen markierten Städte geben eine Nutzungsdauer zwischen zehn und 30 Jahren an. Die Kosten wurden deswegen auf 20 Jahre Nutzungsdauer gerechnet.
Die Verbraucherinitiative Bestattungskultur aeternitas gibt folgende Preisspannen für weitere und optionale Leistungen bei der Bestattung an (Stand: März 2025):

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Leistung
Preisspanne
Pflicht: Leichenschau & Totenschein 100 - 250 €
Pflicht: Sterbeurkunde (Erstausführung) 7 - 12 €
Zweite Leichenschau (vor Einäscherung) 50 - 150 €
Einäscherung inkl. Aschekapsel 200 - 600 €
Urnenversand 25 - 70 €
Neuer Grabstein 500 - 5.000 €
Neue Einfassung für Grabstein 450 - 1.550 €
Inschrift für Grabstein (30 Buchstaben) 230 - 1.600 €
Grabmal versetzen (inkl. Transport) 50 - 1.800 €
Todesanzeige in Zeitung 100 - 1.200 €
Trauerredner:in 100 - 500 €
Musiker:in 30 - 600 €
Kaffeetisch (30 Personen) 250 - 1.500 €
Blumenkranz 80 - 450 €
Blumenbukett für Sarg oder Schmuckurne 70 - 350 €
Gärtner:in: Provisorische Grabanlage 80 - 500 €
Gärtner:in: Erste dauerhafte Grabanlage 200 - 1.000 €
Dauergrabpflege 2.400 - 10.500 €
Gesamt 4.922 - 27.632 €
Je nach Art der Bestattung und Grabart können sich die Kosten stark unterscheiden. In Deutschland sind Erd- und Feuerbestattungen üblich. Teils sind auch See-, Baum- und Waldbestattung oder andere, seltener gewünschte Bestattungsformen möglich.
Für alle Bestattungsarten fallen je nach Ausführung unterschiedliche Kosten an. Sie setzen sich aus Friedhofsgebühren, Kosten für das Bestattungsunternehmen, Grabanlage und Grabpflege zusammen. Eine Erdbestattung kann allein schon aufgrund der Kosten für Grabstein, Grabpflege und den Sarg deutlich teurer sein als eine Feuerbestattung bei der das Urnengrab weniger Fläche auf dem Friedhof benötigt und deswegen die Friedhofsgebühren niedriger sind. Bei Wald- und Seebestattung entfallen Grabmalkosten und Grabpflege komplett. Auf der Web­seite des Bundes­verbands Deutscher Bestat­ter e.V. können Sie die Durch­schnitts­kosten je nach Bestattungs­art berechnen Die Kosten für gängige Bestattungsarten im Überblick:

Quelle: bestatter.de, Stand: März 2025.

Durchschnittspreise: Ausführung Standard, Friedhofsgebühr für Reihengrab, Zusatzleistung Grabmal (günstigster Wert), Zusatzleistung Grabpflege (günstigster Wert).

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Bestattungsart

Durchschnittliche 

Bestatterkosten

Friedhofsgebühr

ab

Grabmalkosten

ab

Grabpflege

ab

Gesamtkosten

ab

Erdbestattung (Sargbestattung) 3.300 € 1.300 € 810 € 1.800 € 7.210 €
Feuerbestattung (Urnenbestattung) 3.200 € 650 € 810 € 1.800 € 6.460 €
Wald-/Baumbestattung 3.200 € 1.200 € - - 4.400 €
Seebestattung 3.500 € - - - 3.500 €
In der Tabelle sind unverbindliche Preise für ver­schiedene Aus­führungen der Erd­bestattung und Feuerbestattung aufgeführt inklusive Bestatterleistungen, durchschnittliche Friedhofsgebühren, Grabanlage und Grabpflege:

Quellen:

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Bestattungsart
Einfach
Standard
Exklusiv
Erdbestattung (Sargbestattung) 7.303 € 13.979 € 17.899 €
Feuerbestattung (Urnenbestattung) 5.189 € 10.460 € 14.860 €
Je nach Bestat­tungsart fallen unterschied­liche Grab­kosten an. Zum Beispiel ist ein Urnen­grab kleiner und weniger pflege­aufwen­dig als ein Erdgrab – das reduziert die Grabnutzungsgebühr. Wer einen bestimmten Platz auf dem Friedhof wählen möchte (Wahlgrab), zahlt mehr als für ein Grab, das sich neben bestehenden Grä­bern einreiht (Reihen­grab). Die günstigste Varian­te ist die Bestat­tung in einem anonymen Grab. Die Verbraucher­initiative Bestattungs­kultur aeternitas führt eine Gebühren­daten­bank mit Kosten aus rund 1.000 Städten in Deutschland. Daraus ermitteln sich folgende Preis­span­nen bei den Gebühren nach Grabart inklusive Grabnutzungs- und Beisetzungs­gebühr, Kosten für die Trauer­halle sowie Grabmahl­geneh­migung. Die günstig­sten und teuersten zehn Pro­zent der Grab­kosten aus den Städten sind dabei nicht berücksichtigt, um Extrem­werte auszuschließen (Stand: Januar 2025).

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Anonymes Grab
Reihengrab
Wahlgrab

Gemeinschaftsgrab /

Urnennische

Urnengrab 463 – 1.701 € 619 – 1.887 € 775 – 2.622 € 784 – 3.309 €
Erdgrab 1.275 – 3.408  € 1.065 – 3.171 € 1.280 – 4.082 € -
Besonders wer nur geringe finanzielle Mittel aufwenden kann, der verstorbenen Person nicht nahestand oder kein Budget aus einer Bestattungsvorsorge zur Verfügung hat, ist vermutlich an Einsparmöglichkeiten interessiert. Es gibt mehrere Optionen, um die Bestattungskosten zu senken. Um die Beerdigungskosten zu reduzieren, können Angehörige diverse Leistungen selbst übernehmen, für die sonst ein Bestattungsunternehmen zuständig ist. Auch bei der Bestattungsart gibt es Einsparpotenzial, genauso bei Grabstein oder Trauerfeier. Wer ein kleineres Grab wählt, spart bei der Grabpflege, bei manchen Bestattungsarten entfällt sie komplett. Auch beim Blumen­schmuck gibt es große Preis­spannen. Vergleichen Sie Preise und Leistungen verschiedener Be­statter:innen, um das richtige Unter­nehmen für die Trauer­feier zu finden.

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Kostenpunkt
Preisspanne
Einsparpotenzial
Dokumente: Totenschein, Sterbeurkunde 150 - 300 € keines
Krematorium (nur bei Feuerbestattung): Einäscherung, zweite Leichenschau, Urnenversand 250 - 700 € keines
Bestattungsunternehmen: Überführung, Versorgung Leichnam, Einbettung, Sarg mit Ausstattung, ggf. Urne, Totenkleidung, Aufbahrung/Trauerfeier, Formalitäten, Grabkreuz, Trauerbriefe, Anzeige 1.000 -
7.000 €

Bestatter:innen vergleichen, wenige Zusatzleistungen buchen (z. B. Formalitäten und Traueranzeige selbst übernehmen), einfache Ausstattung für Sarg/Urne

Friedhofsverwaltung: Gebühren für Grabnutzung, Beisetzung, Trauerhalle und Grabmalgenehmigung 600 - 6.000 € Lage und Größe des Grabes (bei Seebestattung oder Baumbestattung geringere bis keine Gebühren), Nutzung der Trauerhalle
Steinmetz: Fundament, Grabmal, Einfassung, Beschriftung, ggf. Entfernen bestehendes Grabmal/Einfassung/Fundament 1.400 - 12.000 € Grabstein nicht zwingend notwendig, einfache Ausführung
Friedhofsgärtnerei: provisorische Grabanlage, Erstanlage, Grabpflege 25 Jahre 300 -
12.500 €
Größe des Grabes, ggf. Grabpflege selbst übernehmen
Florist:in: Kranz, Blumenschmuck 150 - 800 € Wahl und Anzahl Blumenschmuck, ggf. selbst gestalten

Gasthaus/Leichenschmaus: Bewirtung Trauergesellschaft

250 -1.800 € Anzahl Gäste, Wahl des Restaurants oder zu Hause ausrichten
Pfarrer:in/Trauerredner:in: Gestaltung Trauerfeier Spende -
550 €
ggf. selbst verfasste Trauerrede
Laut Aeternitas kostet die günstigste Bestattung knapp 1.000 Euro. Dann handelt es sich um eine unbegleitete, anonyme Feuerbestattung ohne Angehörige und Trauerfeier. Das Urnengrab kommt ohne Grabpflege aus und ist meist nur mit einer Ziffer markiert, damit die Friedhofsverwaltung die Begräbnisstätte zuordnen kann. Auch eine anonyme Seebestattung oder Waldbestattung ist relativ günstig, da hier Friedhofsgebühren und spätere Grabpflege entfallen.

Quelle: Aeternitas, Stand März 2025

Erbinnen und Erben sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Bestattungskosten zu übernehmen. Schlagen alle Berechtigten das Erbe aus, tragen die nächsten Angehörigen die Kosten. Das Bürgerliche Gesetz­buch legt fest, dass der Erbe oder die Erbin die Kosten der Beer­digung des Erblassers bzw. der Erblas­serin trägt (§1968 BGB). Bei mehreren Erbberechtigten tragen alle die Kosten gemein­schaftlich. Wer das Erbe ausschlägt, muss keine Bestattungs­kosten übernehmen. Hat der oder die Verstor­bene vor dem Todes­fall keine Erben bzw. Erbinnen im Testa­ment festgehalten oder kein Testament verfasst, gilt für die gesetzlichen Erben und Erbinnen die Kosten­tragungs­pflicht. Die Ange­hörigen können auf die Auszahlung aus einer Sterbegeldver­sicherung zurückgreifen, sofern der oder die Verstor­bene entsprechend vorgesorgt hat. Schlagen alle Berechtigten die Erb­schaft aus, führt die Gemeinde oder die Stadt die Bestattung als Ordnungs­amtsbestattung durch. Die Kosten stellt die Behörde den nächsten Ange­hörigen in Rechnung. Die Bestattungs­pflichtigen sind meist Ehe­gatte oder -gattin sowie Kinder; das legt die Landes­gesetzgebung fest.
Die Kostentra­gungspflicht der Ange­hörigen ist zu unterscheiden von der Bestattungs­pflicht. Diese beschreibt die gesetz­liche Pflicht, einen Leich­nam ordnungs­gemäß zu bestatten. Nur bei einer Körper­spende gibt es eine Aus­nahme. Dann ver­macht ein Spen­der oder eine Spenderin den Leichnam einem wissen­schaftlichen Institut zu Forschungs­zwecken.
Wer die Beerdigungs­kosten nicht über­nehmen kann, erhält Unter­stützung vom Sozial­amt. Der Gesetz­geber hält im Sozial­gesetz­buch XII zur Sozial­hilfe$1 fest, dass die Kosten einer Bestat­tung über­nommen werden, wenn es den dazu ver­pflichteten Perso­nen nicht zugemutet werden kann, diese zu tragen (§74 SGB XII). Ein pauschales Sterbe­geld gibt es seit 2004 nicht mehr. Weder die Höhe der übernom­menen Kosten noch die Bestat­tungsart sind gesetzlich festgeschrieben. Die Entschei­dung, ob und in welcher Höhe der Staat die Kosten über­nimmt, treffen die Sozial­ämter im Einzel­fall. Laut einer Kleinen Anfrage des Ham­burger Senats geben die Kom­munen im Schnitt 2.500 Euro für eine Sozial­bestattung aus (Stand: 07/2023).
Einen Teil der Bestattungskosten kann man von der Steuer absetzen. Das gilt aller­dings nur, wenn Nachlass oder Bestattungs­vorsorge des oder der Ver­storbenen nicht für die Bestattung ausreicht. Ist der Nachlass für eine Erbin oder einen Erben geringer als die Kosten für die Bestat­tung, ist die Differenz steuerlich absetzbar. In der Steuer­erklärung gelten die Beerdigungskosten als außerordentliche Be­lastung. Absetzbar sind Kosten für das Bestattungs­institut, Grab­mal sowie für nötige Urkunden. Geregelt ist das über das Erbschafts­steuer- und Schenkungsteuer­gesetz (§10 ErbStG). Als Pauscha­le zieht der Gesetzgeber 10.300 Euro als steuerfreien Freibetrag ab. Übersteigen die Kosten für Grabmal, Grabpflege und Bestattungs­unternehmen diese Summe, brauchen Erbinnen und Erben Belege.
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