• Sie lesen einen allgemeinen Rat­geber zum Thema Bestat­tungs­kosten. Mit diesem Rat­geber wollen wir Ihnen eine Orien­tierung geben, welche Kosten bei einer Bestat­tung anfallen, welche Preis­span­nen möglich sind und welche Leistun­gen besonders hohe Aus­ga­ben verursachen.
  • Im To­des­fall bietet eine pietätvoll ausgerichtete Be­erdi­gung die Möglich­keit, sich von einem geliebten Men­schen zu ver­abschieden. In Deut­schland haben Ange­hörige mehrere Optio­nen, um eine ver­storbene Per­son zu bestatten. Bis auf wenige Aus­nahmen besteht für den Ort der Bestattung Friedhofspflicht.
  • Was eine Bestat­tung kostet, hängt von mehreren Fak­toren ab. Aus­schlag­gebend für die Gesamt­kosten sind Bestat­tungs­art, Friedhofs­gebühren und gewählte Leistun­gen des Bestattungs­unter­nehmens. Zusätzliche Kos­ten fallen an, wenn Angehö­rige eine aufwendige Trauer­feier ausrichten
  • Beerdigungs­kosten können in Sum­me ungefähr 4.100 bis 41.650 Euro betragen. Eine anonyme Bestat­tung ohne Angehö­rige liegt preis­lich bei rund 1.000 Euro.
  • Erbinnen und Erben sind gesetzlich verpflichtet, die Kosten der Beerdi­gung zu tragen. Hat die oder der Verstor­bene zum Bei­spiel mit einer Sterbegeld­versicherung vorgesorgt, ent­lastet das die Hinter­bliebenen finanziell. Im Notfall springt das Sozial­amt ein und über­nimmt die Kosten für eine Sozial­bestattung.

Quelle: Aeternitas, Stand: 03/2024

Quelle: BGB § 1968, Stand: 07/2023

Welche Fak­toren die Bestattungs­kosten be­ein­flussen
Für die Höhe der Bestattungs­kosten sind mehrere Kriteri­en relevant. Sie lassen sich in die drei großen Bereiche Friedhofs­gebühr, Kosten für Bestat­terinnen und Bestat­ter sowie Kos­ten rund um die Trauer­feier einteilen. Je nach gewählter Bestattungs­art können Kosten­faktoren weg­fal­len oder weitere hinzu­kommen.

Die Bestattungs­kosten setzen sich aus einer Vielzahl an Fak­toren zusammen und können insgesamt stark variieren. Zunächst fallen Gebüh­ren für den Erwerb und die Pfle­ge eines Gra­bes an. Diese können je nach Fried­hof und Region unterschied­lich ausfallen. Hinzu kommen Kos­ten für den Sarg oder die Ur­ne, die Bestat­tungs­zeremonie, den Leichen­schmaus, De­ko­ration und ggf. für einen Trauer­redner bzw. eine Trauer­redner­in.

Des Weiteren müssen die Kosten für das Bestattungs­unternehmen berücksichtigt werden, das unter anderem die Über­führung und Ein­kleidung der verstorbenen Person sowie auf Wunsch die Organi­sation der Bestat­tung übernimmt. Auch die Kosten für Todes­anzeigen sollten einkalkuliert werden. Schließlich können auch Kos­ten für zusätzliche Leistun­gen anfallen, zum Beispiel für eine Trauer­begleitung oder eine professionelle Trauer­feier­gestaltung. Es ist daher empfehlens­wert, sich frühzeitig über die zu erwarten­den Kos­ten zu informieren und gegebenen­falls eine Bestat­tungsvor­sorge zu treffen.

Je nach Art der Trauerfeier können außerdem eine Miete für Trauer­halle oder Bestattungs­raum, Gebühren für den Trauer­redner oder die Geist­liche sowie Ausgaben für Blumen­schmuck, Musik, Trauer­anzeigen und Grab­stein anfallen. Abhängig von den individuellen Wünschen und Vorstel­lungen der Hinter­bliebenen kann die Höhe dieser Kos­ten stark variieren.

Auch Honorare des Bestat­ters oder der Bestat­terin und Kos­ten für Bestat­terleistungen sind variabel. Diese Kosten­punkte hängen von den gewählten Dienst­leistungen und dem Umfang der Unterstütz­ung durch das Bestat­tungs­unter­nehmen ab. Bestat­ter:innen können zudem unterschiedliche Gebüh­ren verlangen.

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Friedhofsgebühren
Bestattungsunternehmen
Individuelle Wünsche
Feste Kosten Grabstelle, Beisetzungsgebühren, Graböffnung und -schließung, Unterhaltskosten    
Variable Kosten Nutzung der Trauerhalle Beratung, Organisation und Dienstleistungen Bestattungsart, Trauerfeier, Bestattungsort, Grabstein, Sarg oder Urne, Schmuck

Die gewählte Bestat­tungsart ist ein entscheidender Kosten­faktor. Eine Erd­be­stat­tung ist meist teurer als eine Feuer­bestattung (Krema­tion). Bei einer Erdbe­stattung fallen zusätzliche Kos­ten für Sarg, Grab­stelle und Grab­pflege an. Bei einer Feuer­bestattung können die Kos­ten für Urne und Einäsch­erung variieren. Am günstigsten ist in der Regel eine anonyme Bestat­tung.

Auch die Wahl des Bestattungs­unternehmens und die gewünschten Leistun­gen haben einen großen Einfluss auf die Kosten. Bestatter:innen können unterschiedliche Preis­struk­turen haben und verschiedene Dienst­leistun­gen anbieten. Je umfangreicher die gewählte Unterstütz­ung, desto höher die Kosten. Wer sparen will, kann sich zum Beispiel selbst um Toten­bekleidung und Formali­täten kümmern.

Die Gestaltung der Trauer­feier kann ebenfalls erhebliche Kos­ten ver­ursachen. Wer Trauer­halle oder Bestattungs­raum mietet und eine professionelle Trauer­rednerin oder einen Geistlichen engagiert, muss höhere Aus­gaben einkalku­lieren. Das gilt auch für aufwendigen Blumen­schmuck, Musik, Trauer­anzeigen oder einen aufwendig gestalteten Grab­stein.

Was kostet eine Bestat­tung?
Was eine Beerdigung kostet, hängt von individuellen Entscheidungen der Angehörigen ab. Bestimmte Leistungen können besonders hohe Kosten verursachen, teilweise spielt auch der Wohnort eine Rolle.

Zu den teureren Beerdigungsarten zählt die Erd­bestattung. Wer stattdessen eine Urnen­beisetzung wählt, kann sparen. Die Friedhofs­gebühren legen die Gemeinden fest – diese fallen bei Bestattungs­arten weg, die außer­halb eines Friedhofs stattfinden (z. B. See- oder Wald­bestattung). Einige Dienst­leistungen der Bestatter:innen können Angehörige selbst übernehmen und so die Gesamt­kosten der Beerdigung senken.

Auch der Ort der Bestattung hat einen Einfluss auf die Kosten. Bestattungs­unter­nehmen in Berlin zum Beispiel verlangen für eine Erd­beisetzung ungefähr bis zu 5.895 Euro, in Leipzig etwa bis zu 3.455 Euro (Stand: Juli 2023).

Quelle: bestattungsvergleich.de, Abrufdatum: 07/2023.

Quelle: bestattungsvergleich.de, Abrufdatum: 07/2023.

Was kostet eine Beerdigung komplett? Welche Gesamtkosten bei einer Beerdigung entstehen, hängt von den gewählten Leistungen und deren Qualität ab. Welche Leistungen infrage kommen, ist je nach Art der Bestattung unterschiedlich. Wer besonders umfangreiche Leistungen in Anspruch nimmt, kann mit Bestattungskosten von rund 4.100 bis 41.650 Euro rechnen. Die Summe setzt sich folgendermaßen zusammen:

Quelle: Aeternitas, Stand: 03/2024

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Dienstleister
Kosten
Arzt oder Ärztin / Standesamt 150 - 300 €
Krematorium 250 - 700 €
Bestattungsunternehmen 1.000 - 7.000 €
Friedhofsverwaltung 600 - 6.000 €
Steinmetzbetrieb 1.400 - 12.000 €
Friedhofsgärtnerei 300 - 12.500 €
Florist:in 150 - 800 €
Gasthaus 250 - 1.800 €
Pfarrer:in, Trauerredner:in Spende - 550 €
Gesamtkosten 4.100 - 41.650 €
Die Preisspanne bei den Gesamt­kosten einer Beerdigung ist groß. Das liegt zum einen an vielen individuellen Ent­schei­dungen, die Angehörige treffen können. Zum anderen spielen die Wünsche der oder des Ver­storbenen eine Rolle. Die Verbraucher­initiative Bestattungs­kultur aeternitas gibt folgende Preis­spannen an (Stand: März 2024).

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Leistung
Preisspanne
Sarg für Feuerbestattung (inkl. Auskleidung) 500 - 4.000 €
Sarg für Erdbestattung (inkl. Auskleidung) 600 - 6.000 €
Kissen, Decken für Sarg 40 - 300 €
Optional: Totenbekleidung 40 - 160 €
Optional: Schmuckurne 60 - 1.200 €
Ankleiden und Einbetten 60 - 180 €
Hygienische Versorgung 60 - 300 €
Überführung Nahbereich mit Personal 130 - 300 €
Überführung regional/überregional mit Personal, pro km 2 - 3,50 €
Optional: Aufbahrung, Gestaltung Trauerhalle, Trauerfeier 100 - 600 €
Optional: Nutzung eigener Trauerhalle inkl. Trauerfeier 100 - 600 €
Grabkreuz 60 - 180 €
Verwaltungskosten 80 - 350 €
Optional: 30 Trauerbriefe (ohne Porto) 60 - 180 €
Gesamt (inkl. optionaler Leistungen) 1.892 - 14.353,50 €

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Leistung
Preisspanne
Grabmalgenehmigung 20 - 250 €
Beisetzungsgebühren 100 - 1.800 €
Optional: Nutzung Trauerhalle 40 - 600 €
Urnen- oder Sargträger:in (Urne eine Person, Sarg vier Personen) 20 - 400 €
Grabnutzungsgebühren:  
Urnenreihengrab 150 - 1.600 €
Urnengrad anonym 150 - 1.700 €
Urnenwahlgrab 300 - 2.600 €
Erdreihengrab 450 - 1.700 €
Erdgrab anonym 450 - 2.500 €
Erdwahlgrab 750 - 2.900 €
Gesamt (inkl. optionaler Leistungen) 330 - 5.950 €

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Leistung
Preisspanne
Pflicht: Leichenschau & Totenschein 100 - 250 €
Pflicht: Sterbeurkunde (Erstausführung) 7 - 12 €
Zweite Leichenschau (vor Einäscherung) 50 - 150 €
Einäscherung inkl. Aschekapsel 200 - 600 €
Urnenversand 25 - 70 €
Neuer Grabstein 500 - 5.000 €
Neue Einfassung für Grabstein 450 - 1.550 €
Inschrift für Grabstein (30 Buchstaben) 230 - 1.600 €
Grabmal versetzen (inkl. Transport) 50 - 1.800 €
Todesanzeige in Zeitung 100 - 1.200 €
Trauerredner:in 100 - 500 €
Musiker:in 30 - 600 €
Kaffeetisch (30 Personen) 250 - 1.500 €
Blumenkranz 80 - 450 €
Blumenbukett für Sarg oder Schmuckurne 70 - 350 €
Gärtner:in: Provisorische Grabanlage 80 - 500 €
Gärtner:in: Erste dauerhafte Grabanlage 200 - 1.000 €
Dauergrabpflege 2.400 - 10.500 €
Gesamt 4.922 - 27.632 €
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Über­blick nach Bei­setzungs­form
In Deutschland sind Erd- und Feuerbestattungen üblich. Teils sind auch See-, Baum- und Waldbestattung oder andere, seltener gewünschte Bestattungsformen möglich. Je nach Art der Bestattung können sich die Kosten stark unterscheiden.
 

Erd- oder Feuerbestat­tung sind die häufig­sten Bestat­tungs­arten in Deutsch­land. Doch es gibt noch weitere For­men der Bestat­tung, zum Beispiel See­bestat­tung oder Baum­bestat­tung. Diese Arten werden von den meisten Bestat­tungs­unter­nehmen angeboten. Andere Varianten sind weniger verbreitet. Im Folgenden eine Über­sicht der möglichen Bestat­tungs­arten:

  • Erdbestat­tung: Beisetzung im Sarg und individuell gestaltetes Wahl- oder Reihengrab mit Grab­stein und Bepflanzung
  • Feuerbestattung: Auch Urnen­bestat­tung genannt, Ein­äscher­ung und Bei­setz­ung auf dem Fried­hof mit Urnengrab
  • Seebestattung: Krema­tion und anschließende Versen­kung in einer speziellen, wasser­löslichen Urne im Meer
  • Waldbestattung: Beisetzung der Urne in einem Begräbnis­wald an einem Baum, weder Grab­stein noch Grabpflege
  • Baumbestattung: Ähnelt Waldbestat­tung, wird aber auch auf Friedhöfen angeboten und erfolgt im Wurzel­werk eines Baumes. Meist als Urnen­bestat­tung, auf städtischen Fried­höfen manchmal auch als Sarg­bestat­tung möglich.
  • Anonyme Bestattung: Meist Urnengrab, keine Grab­pflege notwendig, oft keine Trauer­gäste, Kenn­zeich­nung mit Grabstein entfällt
  • Ascheverstreuung: In einigen Bundes­ländern auf aus­gewiesenen Asche­streu­feldern möglich, in Bremen auch im eigenen Garten

Zu den günstigsten Bestattungsarten zählen die anonyme Feuer­bestattung sowie die unbegleitete Wald- und See­bestattung. Bei allen drei Varianten sparen Sie sich die Kosten für Sarg, Trauer­feier und Grabstein. Die Gebühren für eine Bestattung im Wald­friedhof sind in der Regel günstiger als bei einem städtischen Friedhof. Zudem entfallen die Kosten für die Grab­pflege. Die Bestattung an einem Gemein­schafts­baum ist günstiger als an einem Einzel­baum. Besonders günstig ist meist eine unbegleitete See­bestattung, bei der mehrere Urnen zu Wasser gelassen werden. Anstelle der Friedhofs­gebühren werden hierbei lediglich die Kosten für die Reederei fällig.

Eine Erdbestattung kann allein schon aufgrund der Kosten für Grabstein, Grabpflege und den Sarg deutlich teurer sein. Eine der teuersten Bestattungsarten ist die Diamantbestattung. Diese setzt eine vorherige Einäscherung voraus. Ein Teil der Totenasche wird anschließend zu einem Diamanten verarbeitet. Die restliche Asche kann zum Beispiel auf einem Friedhof beigesetzt werden. Die Kosten für gängige Bestattungsarten im Überblick:

Quelle: bestatter.de, Stand: 03/2024.

Durchschnittspreise: Ausführung Standard, Friedhofsgebühr für Reihengrab, Zusatzleistung Grabmal (günstigster Wert).

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Durchschnittliche Bestatterkosten
Friedhofsgebühr
Grabmalkosten
Gesamtkosten
Feuerbestattung (Urnenbestattung) 3.200 € ab 650 € ab 810 € 4.660 €
Erdbestattung (Sargbestattung) 3.300 € ab 1.300 € ab 810 € 5.410 €
Wald-/Baumbestattung 3.200 € ab 1.200 € - 4.400 €
Seebestattung 3.500 € - - 3.500 €

Je nach Bestat­tungsart ist ein anderes Grab notwendig. Dadurch fallen wiederum unterschied­liche Grab­kosten an. Zum Beispiel ist ein Urnen­grab kleiner und weniger pflege­aufwen­dig als ein Sarggrab. Das reduziert die Nutzungs­gebühr. Auch die Beisetzung ist einfacher: Einen Sarg müssen vier Per­sonen tragen, eine Urne kann eine Person ins Grab lassen. Auf der Web­seite des Bundes­verbands Deutscher Bestat­ter e.V. können Sie die Durch­schnitts­kosten je nach Bestattungs­art berechnen.

Wer einen bestimmten Platz auf dem Friedhof wählen möchte, zahlt mehr als für ein Grab, das sich neben bestehenden Grä­bern einreiht (Reihen­grab). Die günstigste Varian­te ist die Bestat­tung in einem anonymen Urnengrab. Wer eine Feuer­bestat­tung wählt, kann seine Urne auch in einem Gemein­schafts­grab bestatten lassen: Das ist eine Gemein­schafts­anlage, in der mehrere Urnen Platz finden. Meist ist jede Urnen­nische bzw. Urnenkam­mer mit einer Gedenk­tafel oder Namens­platte bedeckt.

Auch die Beschaffenheit der Friedhofs­anlage hat einen Einfluss auf die Bestat­tungs­kosten. Die Instand­haltungs­kosten von großen Fried­höfen in der Stadt sind günstiger im Vergleich zu mehreren kleineren Anlagen. Liegt ein Friedhof am Hang, ist die Pflege aufwendiger als bei einer Begräbnis­stätte auf flachem Land.

Die Verbraucher­initiative Bestattungs­kultur aeternitas führt eine Gebühren­daten­bank mit Kosten aus rund 1.000 Städten in Deutschland. Dort können Sie die Grab­kosten in Ihrer Stadt nachlesen. Daraus ermitteln sich folgende Preis­span­nen bei den Gebühren nach Grabart inklusive Grabnutzungs- und Beisetzungs­gebühr, Kosten für die Trauer­halle sowie Grabmahl­geneh­migung. Die günstig­sten und teuersten zehn Pro­zent der Grab­kosten aus den Städten sind dabei nicht berücksichtigt, um Extrem­werte auszuschließen (Stand: Januar 2024).

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Anonym
Reihengrab
Gemeinschaftsgrab
Wahlgrab
Urnengrab 455 - 1.695 € 573 - 1.852 € 745 - 2.555 € 761 - 2.576 €
Erdgrab 1.235 - 3.308 € 1.053 - 3.074 € keine Daten 1.274 - 4.005 €
Wohn­ort als Kosten­faktor der Be­erdigungs­kosten 
Wie hoch Friedhofs­gebühren ausfallen, hängt nicht nur von der gewählten Bestattungs­art ab, sondern auch vom Wohnort. Der Wohn­sitz des oder der Ver­storbenen bestimmt den Ort der Bestattung. Wahl­möglich­keiten gibt es lediglich bei Umfang und Art der weiteren Leistungen rund um die Beisetzung.

Friedhofs­gebühren setzen sich aus den Beisetzungs­gebühren und der Grabnutzungs­gebühr zusammen. Sie beinhalten Lei­stun­gen, die von der Art der Bestat­tung abhängen – zum Beispiel Kosten für Urnen- und Sargträger:innen oder Nutzungs­gebühren für die Trauerhalle. In der Regel fallen diese Kosten als Einmal­zahlung an.

In Deutschland gilt Bestat­tungs­pflicht und – in den meisten Fällen – auch Friedhofs­zwang. Anders als in manchen anderen Ländern ist im deutschen Gesetz festgehalten, dass Ange­hörige die Urne mit der Asche der oder des Verstor­benen nicht zu Hause aufbewahren dürfen. Wald­bestat­tungen erfolgen üblicherweise in Wäldern, die als Friedhofs­fläche genehmigt wurden. Von dem Friedhofs­zwang gibt es nur wenige Ausnahmen (z. B. Seebestat­tung) sowie Re­ge­lungen in einigen Bundes­ländern, denn Bestattungs­gesetze sind Sache der Länder.

Die Höhe der Friedhofs­gebühren an Ihrem Wohnort finden Sie in der Gebührendatenbank von aeternitas. Nachfolgend eine Auswahl der Kosten in verschiedenen Städten für die Bestat­tung in Urne und Sarg. Die Be­träge beziehen sich auf eine Nutz­ung für 20 Jahre (Stand: 09/2024).

Nutzungsdauer: 20 Jahre, Gesamtkosten aus Grabnutzungsgebühr, Beisetzungsgebühr und Kosten für die Nutzung der Trauerhalle, gerundet auf volle Euro, Stand: 07/2023.

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Stadt
Urnengrab (Wahlgrab)
Erdgrab (Wahlgrab)
Dresden 765 €  1.432 € 
Berlin 776 €  964 € 
Wuppertal 980 € *  2.537 € *
Münster 1.171 € * 2.224 € *
Leipzig 1.233 €  1.792 € 
Essen 1.385 € * 1.792 € 
Nürnberg 1.429 € * 2.688 € *
Bielefeld 1.510 €  2.661 € 
Bremen 1.526 €  2.703 € 
Bonn 1.670 € * 2.558 € 
Duisburg 1.851 €   2.353 € 
Bochum 1.874 € * 3.538 € *
Hannover 1.887 €  3.108 € 
Düsseldorf 1.903 €  2.574 € 
Hamburg  1.915 € *  1.915 € *
Dortmund 2.060 € * 3.060 € *
Köln 2.071 € * 2.270 € *
Frankfurt am Main 2.326 € * 2.885 € *
München 2.366 € * 3.566 € *
Stuttgart 2.420 €  3.527 € 
* Mit Sternchen markierten Städte geben eine Nutzungsdauer zwischen zehn und 30 Jahren an. Die Kosten wurden deswegen auf 20 Jahre Nutzungsdauer gerechnet.
Möglich­keiten zur Einspa­rung bei kleinem Bud­get 
Besonders wer nur geringe finanzielle Mittel aufwenden kann, der verstorbenen Person nicht nahestand oder kein Budget aus einer Bestattungsvorsorge zur Verfügung hat, ist vermutlich an Einsparmöglichkeiten interessiert. Es gibt mehrere Optionen, um die Bestattungskosten zu senken.

Um die Beerdigungs­kosten zu reduzieren, können Ange­hörige diverse Leistun­gen selbst über­nehmen, für die sonst ein Bestattungs­unter­nehmen zuständig ist. Auch bei der Bestattungs­art gibt es Einspar­poten­zial, genauso bei Grab­stein oder Trauer­feier. Wer ein kleineres Grab wählt, spart bei der Grab­pflege, bei manchen Bestattungs­arten entfällt sie komplett.

Eine Bestat­tung sollte auch bei kleinem Bud­get würde­voll sein. Um dennoch Kos­ten zu sparen, können Ange­hörige Leistun­gen selbst übernehmen und auf optionale Ser­vices verzichten. So können sie beispiels­weise nur eine kleine Trauer­feier im engen Personen­kreis ausrichten und die Verpflegung der Gäste selbst übernehmen. Auch bei Sarg, Urne und Grab­stein ist viel Einspar­poten­zial vorhanden, indem man auf schlichte Model­le setzt oder gar ganz auf einen Grab­stein verzichtet. Auch beim Blumen­schmuck gibt es große Preis­spannen. Vergleichen Sie Preise und Leistungen verschiedener Be­statter:innen, um das richtige Unter­nehmen für die Trauer­feier zu finden. Aeternitas gibt folgende Kosten an (Stand: 03/2024):

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Kostenpunkt
Preisspanne
Einsparpotenzial
Dokumente: Totenschein, Sterbeurkunde 150 - 300 € keines
Krematorium (nur bei Feuerbestattung): Einäscherung, zweite Leichenschau, Urnenversand 250 - 700 € keines
Bestattungsunternehmen: Überführung, Versorgung Leichnam, Einbettung, Sarg mit Ausstattung, ggf. Urne, Totenkleidung, Aufbahrung/Trauerfeier, Formalitäten, Grabkreuz, Trauerbriefe, Anzeige 1.000 -
7.000 €

Bestatter:innen vergleichen, wenige Zusatzleistungen buchen (z. B. Formalitäten und Traueranzeige selbst übernehmen), einfache Ausstattung für Sarg/Urne

Friedhofsverwaltung: Gebühren für Grabnutzung, Beisetzung, Trauerhalle und Grabmalgenehmigung 600 - 6.000 € Lage und Größe des Grabes (bei Seebestattung oder Baumbestattung geringere bis keine Gebühren), Nutzung der Trauerhalle
Steinmetz: Fundament, Grabmal, Einfassung, Beschriftung, ggf. Entfernen bestehendes Grabmal/Einfassung/Fundament 1.400 - 12.000 € Grabstein nicht zwingend notwendig, einfache Ausführung
Friedhofsgärtnerei: provisorische Grabanlage, Erstanlage, Grabpflege 25 Jahre 300 -
12.500 €
Größe des Grabes, ggf. Grabpflege selbst übernehmen
Florist:in: Kranz, Blumenschmuck 150 - 800 € Wahl und Anzahl Blumenschmuck, ggf. selbst gestalten

Gasthaus/Leichenschmaus: Bewirtung Trauergesellschaft

250 -1.800 € Anzahl Gäste, Wahl des Restaurants oder zu Hause ausrichten
Pfarrer:in/Trauerredner:in: Gestaltung Trauerfeier Spende -
550 €
ggf. selbst verfasste Trauerrede
     
Im Vergleich zu Erd- oder Feuer­bestat­tung sind See- und Waldbestat­tung günstiger, da die Kos­ten für die Grab­pflege entfallen. Wer alle Mög­lichkeiten ausschöpft, kann die Bestat­tungskosten laut Aeternitas auf knapp 800 - 1.000 Euro senken (Stand: 09/2024). Dann handelt es sich um eine unbegleitete, anonyme Feuer­bestattung ohne Ange­hörige und Trauer­feier. Das Urnen­grab kommt ohne Grab­pflege aus und ist meist nur mit einer Zif­fer markiert, damit die Friedhofs­verwaltung die Begräbnis­stätte zuordnen kann. Auch eine anonyme Seebestat­tung ist möglich. Kosten fallen bei der Bestat­tung nur für die Bestatterin oder den Bestat­ter an; es sind nur niedrige Friedhofs­gebühren zu bezahlen.
Kosten­tragungs­pflicht und Sozial­bestattung 
Erbinnen und Erben sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Bestattungskosten zu übernehmen. Schlagen alle Berechtigten das Erbe aus, tragen die nächsten Angehörigen die Kosten.

Das Bürgerliche Gesetz­buch legt fest, dass der Erbe oder die Erbin die Kosten der Beer­digung des Erblassers bzw. der Erblas­serin trägt. Bei mehreren Erbberechtigten tragen alle die Kosten gemein­schaftlich. Wer das Erbe ausschlägt, muss keine Bestattungs­kosten übernehmen. Hat der oder die Verstor­bene vor dem Todes­fall keine Erben bzw. Erbinnen im Testa­ment festgehalten oder kein Testament verfasst, gilt für die gesetzlichen Erben und Erbinnen die Kosten­tragungs­pflicht. Die Ange­hörigen können auf die Auszahlung aus einer Sterbegeldver­sicherung zurückgreifen, sofern der oder die Verstor­bene entsprechend vorgesorgt hat.

Schlagen alle Berechtigten die Erb­schaft aus, führt die Gemeinde oder die Stadt die Bestattung als Ordnungs­amtsbestattung durch. Die Kosten stellt die Behörde den nächsten Ange­hörigen in Rechnung. Die Bestattungs­pflichtigen sind meist Ehe­gatte oder -gattin sowie Kinder; das legt die Landes­gesetzgebung fest.

Die Kostentra­gungspflicht der Ange­hörigen ist zu unterscheiden von der Bestattungs­pflicht. Diese beschreibt die gesetz­liche Pflicht, einen Leich­nam ordnungs­gemäß zu bestatten. Nur bei einer Körper­spende gibt es eine Aus­nahme. Dann ver­macht ein Spen­der oder eine Spenderin den Leichnam einem wissen­schaftlichen Institut zu Forschungs­zwecken.

Quelle: BGB § 1968 (Stand: 07/2023)

Wer die Beisetzungs­kosten nicht über­nehmen kann, erhält Unter­stützung vom Sozial­amt. Der Gesetz­geber hält im Sozial­gesetz­buch XII zur Sozial­hilfe fest, dass die Kosten einer Bestat­tung über­nommen werden, wenn es den dazu ver­pflichteten Perso­nen nicht zugemutet werden kann, diese zu tragen. Ein pauschales Sterbe­geld gibt es nicht.

Weder die Höhe der übernom­menen Kosten noch die Bestat­tungsart sind gesetzlich festgeschrieben. Die Entschei­dung, ob und in welcher Höhe der Staat die Kosten über­nimmt, treffen die Sozial­ämter im Einzel­fall. Laut einer Kleinen Anfrage des Ham­burger Senats geben die Kom­munen im Schnitt 2.500 Euro für eine Sozial­bestattung aus.

Quelle: SGB XII § 74, Stand: 07/2023

Quelle: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg, Drucksache 21/4906 (PDF), Stand: 07/2023

Gut zu wissen: Ausgaben zurückholen
Einen Teil der Bestattungskosten kann man von der Steuer absetzen. Das gilt aller­dings nur, wenn Nachlass oder Bestattungs­vorsorge des oder der Ver­storbenen nicht für die Bestattung ausreicht.

Ist der Nachlass für eine Erbin oder einen Erben geringer als die Kosten für die Bestat­tung, ist die Differenz steuerlich absetzbar. In der Steuer­erklärung gelten die Beerdigungskosten als außerordentliche Be­lastung. Absetzbar sind Kosten für das Bestattungs­institut, Grab­mal sowie für nötige Urkunden.

Geregelt ist das über das Erbschafts­steuer- und Schenkungsteuer­gesetz. Als Pauscha­le zieht der Gesetzgeber 10.300 Euro als steuerfreien Freibetrag ab. Übersteigen die Kosten für Grabmal, Grabpflege und Bestattungs­unternehmen diese Summe, brauchen Erbinnen und Erben Belege.

Quelle:  ErbStG § 10, Stand: 07/2023

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