Verstirbt Mutter oder Vater, geht das alleinige Sorgerecht auf den verbleibenden Elternteil über. Sind beide Eltern gestorben, muss gerichtlich geklärt werden, wer das Sorgerecht für die minderjährigen Kinder bekommt. Dafür ist das Familiengericht zuständig. Es überträgt das Sorgerecht für minderjährige Kinder einem Vormund. Das kann ein Einzelvormund wie Großmutter, Onkel oder eine andere Vertrauensperson sein. Aber auch das Jugendamt als Amtsvormund ist möglich.
Mit einer Sorgerechtsverfügung können Eltern im Voraus regeln, wer sich im Fall Ihres Todes um ihr Kind bzw. ihre Kinder kümmern soll. Eine Sorgerechtsverfügung ist laut Definition ein Rechtsakt, der auf einer Willenserklärung beruht – ähnlich wie ein Testament.
Wichtig: Das Familiengericht muss sich bei der Vergabe des Sorgerechts an den Wünschen der Eltern orientieren. Es kann jedoch davon abweichen, wenn berechtigte Zweifel bestehen, dass die vorgeschlagene Person als Vormund geeignet ist.