Sorgerechts­verfügung

Vor­mund für Kinder bei Tod der Eltern
Sorgerechtsverfügung: Familie mit Kind
Sorgerechts­verfügung kurz erklärt
Mit einer Sorgerechtsverfügung können Sie als Mutter oder Vater einen Vormund benennen, der bei Tod beider Eltern das Sorgerecht für Ihre minderjährigen Kinder bekommen soll. Es ist empfehlenswert, in der Sorgerechtsverfügung mehrere Personen für die Vormundschaft vorzuschlagen. Sie können auch bestimmte Personen als Vormund ausschließen. Damit das Gericht Ihren Wunsch nachvollziehen kann, sollte Sie Ihre Verfügungen begründen. Eine Sorgerechtsverfügung muss persönlich und handschriftlich verfasst sein, Ort und Datum enthalten und mit Vor- und Nachnamen unterschrieben werden.
Für Allianz-Kunden bieten wir als Teil unseres Vorsorge- und Nachlass-Service ein Muster als Vorlage für Ihre Sorgerechtsverfügung an. Weil eine Sorgerechtsverfügung ohne Notar nur handschriftlich gültig ist, müssen Sie unseren Textvorschlag mit den von Ihnen gewählten Formulierungen dann abschreiben.  
Eine Sorgerechtsverfügung ist ein Dokument, in dem schriftlich festgehalten ist, wer bei Tod beider Eltern das Sorgerecht für die minderjährigen Kinder erhalten soll. Mit einer Sorgerechtsverfügung können Eltern im Voraus regeln, wer sich im Fall Ihres Todes um ihr Kind bzw. ihre Kinder kümmern soll. Eine Sorgerechtsverfügung ist laut Definition ein Rechtsakt, der auf einer Willenserklärung beruht, ähnlich wie ein Testament. Das Familiengericht muss sich bei der Vergabe des Sorgerechts an den Wünschen der Eltern orientieren. Es kann jedoch davon abweichen, wenn berechtigte Zweifel bestehen, dass die vorgeschlagene Person als Vormund geeignet ist.
Versterben Mutter oder Vater, geht das alleinige Sorgerecht auf den verbleibenden Elternteil über. Sind beide Eltern gestorben, muss gerichtlich geklärt werden, wer das Sorgerecht für die minderjährigen Kinder bekommt. Dafür ist das Familiengericht zuständig. Es überträgt das Sorgerecht für minderjährige Kinder einem Vormund. Das kann ein Einzelvormund wie Großmutter, Onkel oder eine andere Vertrauensperson sein. Aber auch das Jugendamt als Amtsvormund ist möglich.
In einer Sorgerechtsverfügung ist schriftlich festgehalten, wer das Sorgerecht bekommen soll, wenn eines oder beide Elternteile sterben. Eine Sorgerechtsvollmacht ist hingegen nicht an den Todesfall gekoppelt. In der Sorgerechtsvollmacht steht, wer der Vormund des Kindes sein soll, wenn die Eltern ihr Sorgerecht zu Lebzeiten nicht mehr ausüben können. Zum Beispiel krankheitsbedingt oder wegen eines schweren Unfalls. Wie eine Vorsorgevollmacht muss eine Sorgerechtsvollmacht widerrufbar sein. Ohne entsprechenden Hinweis ist die Willenserklärung nicht wirksam. Es ist sinnvoll, Sorgerechtsverfügung und Sorgerechtsvollmacht zu kombinieren. So liegen die Wünsche der Eltern gesammelt in einem Dokument vor.
Rechtlich gesehen kommt als Vormund jede Person ab 18 Jahren infrage, die das Sorgerecht bis zur Volljährigkeit des Kindes übernehmen kann. In der Regel geben Eltern eine Vertrauensperson als Wunschvormund an, zum Beispiel die Großeltern oder enge Freunde und Freundinnen. Es ist nicht möglich, das Sorgerecht bei Tod beider Eltern an ein minderjähriges Geschwisterkind zu übertragen. Sprechen Sie vorab mit der Person, die Sie in der Sorgerechtsverfügung als Vormund benennen möchten. Sie sind zwar nicht verpflichtet, deren Einverständnis einzuholen. Sie sollten Ihrem Wunschvormund aber die Möglichkeit geben, sich im Vorfeld auf die verantwortungsvolle Aufgabe einzustellen – und eventuelle Bedenken zu äußern.
Bei Tod der Eltern erhalten die Großeltern das Sorgerecht für ihre Enkelinnen und Enkel nicht automatisch. Als Elternteil haben Sie aber die Möglichkeit, in der Sorgerechtsverfügung die Großeltern als Vormund vorzuschlagen. Es gibt keine Altersgrenze, ab der Großmütter und Großväter das Sorgerecht für ihre Enkel und Enkelinnen nicht mehr übernehmen können. Sind die Großeltern im fortgeschrittenen Alter aber selbst auf Hilfe im Alltag angewiesen, können sie ein minderjähriges Kind oft nicht ausreichend versorgen. In diesem Fall ist eine andere Vertrauensperson als Elternersatz besser geeignet.
Anders als oft angenommen bekommen die Paten und Patinnen minderjähriger Kinder nicht automatisch das Sorgerecht, wenn beide Eltern sterben. Rechtlich gesehen hat eine kirchliche Patenschaft keine Funktion. Das bedeutet: Haben Eltern den Wunsch, dass im Ernstfall Taufpatin oder Taufpate das Sorgerecht für ihr minderjähriges Kind übernimmt, sollten sie das schriftlich in der Sorgerechtsverfügung festhalten.
Ja, Eltern können in der Sorgerechtsverfügung mehrere Vormunde angeben. Das ist sogar empfehlenswert: Kann zum Beispiel eine Vertrauensperson aus gesundheitlichen Gründen die Vormundschaft nicht mehr übernehmen, rückt der "Ersatz-Vormund" nach. Alternativ kann das Sorgerecht auf zwei Vormunde aufgeteilt werden: Eine Person kümmert sich um die Erziehung des minderjährigen Kindes (= Personensorge), die andere regelt finanzielle Angelegenheiten (= Vermögenssorge). Unabhängig davon, ob Sie in der Sorgerechtsverfügung mehrere Personen oder nur einen Vormund angeben: Verargumentieren Sie Ihre Wahl in der Sorgerechtsverfügung. Eine fundierte Begründung erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass das Familiengericht Ihrem gewünschten Vormund das Sorgerecht zuspricht.
Eltern können in der Sorgerechtsverfügung bestimmte Personen ausschließen. Wichtig ist in diesem Fall eine ausführliche Begründung, warum es dem Kindeswohl widerspricht, das Sorgerecht der genannten Person zuzusprechen. Zum Beispiel kann eine Mutter, die das alleinige Sorgerecht hat, in der Sorgerechtsverfügung den Vater ausschließen, der bisher nie Verantwortung für das gemeinsame Kind übernommen hat. Ist der Ausschluss in der Sorgerechtsverfügung nachvollziehbar begründet, stehen die Chancen gut, dass das Familiengericht den Wunsch der Mutter berücksichtigt.
Ist die Mutter oder der Vater alleinerziehend, ist eine Sorgerechtsverfügung besonders wichtig. Denn hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht für das Kind, überträgt das Familiengericht die elterliche Sorge im Todesfall gegebenenfalls dem anderen Elternteil. Hat die Person bisher keine Verantwortung für das gemeinsame Kind übernommen, ist ein Ausschluss in der Sorgerechtsverfügung sinnvoll. Der alleinerziehende Elternteil sollte in diesem Fall ausführlich begründen, warum es dem Kindeswohl widerspricht, dass der andere Elternteil das Sorgerecht bekommt.
Eine gemeinsame Sorgerechtsverfügung beider Elternteile ist nur möglich, wenn das Paar verheiratet ist. Unverheiratete Eltern geben als Sorgerechtsverfügung jeweils eine eigene Erklärung ab. Ob das Paar zusammen oder getrennt lebt, spielt für die Sorgerechtsverfügung keine Rolle.
Eine Sorgerechtsverfügung ist ohne Notar oder Notarin rechtssicher, wenn sie die folgende formelle Vorgaben berücksichtigen: Die Sorgerechtsverfügung ist handschriftlich erstellt, mit Ort und Datum versehen und eigenhändig mit Vor- und Nachnamen unterschrieben. Alle im Dokument angeführten Personen sind mit Vor- und Nachnamen benannt. Es reicht nicht aus, ein Sorgerechtsverfügung-Muster aus dem Internet auszudrucken und zu unterschreiben oder eine Sorgerechtsverfügung-Vorlage am PC auszufüllen. Nur wenn Sie die Sorgerechtsverfügung eigenhändig erstellen, ist sie gültig. Wenn Sie die Sorgerechtsverfügung erstellen, können Sie sich aber an Formulierungsvorlagen orientieren.
Für den Fall, dass nach unserem Tod eine Vormundschaft für unsere minderjährigen Kinder angeordnet wird, benennen wir folgenden Vormund:
[Vorname und Nachname des gewünschten Vormunds]
Wir möchten nicht, dass folgende Person als Vormund eingesetzt wird:
[Vorname und Nachname der ausgeschlossenen Person]
[Ort, Datum und Unterschrift des einen Elternteils]
Dies ist auch mein Wille. [Ort, Datum und Unterschrift des anderen Elternteils]
Eltern haben mehrere Möglichkeiten, die Sorge­rechts­verfügung zu hinter­legen. Sie können das Dokument: bei den eigenen Vorsorge­dokumenten (z. B. Patienten­verfügung, Betreuungs­verfügung) zu Hause aufbewahren, dem gewählten Vormund über­geben (und selbst eine Kopie behalten), bei einer Notarin oder einem Notar verwahren, beim zuständigen Nachlass­gericht hinterlegen. Die Verfügung sollte so aufbewahrt sein, dass sie im Ernstfall schnellst­möglich auffindbar ist. Aber: Eltern sind nicht verpflichtet, die Sorge­rechts­verfügung beim Nachlass­gericht zu hinterlegen oder die Sorge­rechts­verfügung notariell beglaubigen zu lassen.
Es ist jederzeit möglich, die Sorgerechtsverfügung zu widerrufen. Bewahren Sie das Dokument nicht nur in Ihren eigenen Vorsorgeunterlagen auf, fordern Sie es vom benannten Vormund zurück. Oder Sie teilen Notar:in bzw. Nachlassgericht mit, dass Sie die Hinterlegung beenden. Anschließend können Sie die Sorgerechtsverfügung ändern oder aufheben. Wird die Sorgerechtsverfügung nicht widerrufen, endet ihre Gültigkeit, sobald das darin erwähnte Kind volljährig ist.
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