- Einen Vertrag mit dem Grundversorger können Sie jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
- Bei Sonderverträgen mit einem Anbieter Ihrer Wahl ist die Kündigungsfrist meist länger. Werfen Sie am besten einen Blick in Ihren Vertrag.
- Hebt der Anbieter die Preise an, dann können Sie vorzeitig kündigen. Oft haben Sie hierfür jedoch nur zwei Wochen Zeit.
- Wenn Sie umziehen, kann Ihnen ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht zustehen. Kann Ihr aktueller Anbieter Sie am neuen Wohnort jedoch zu den jetzigen Preisen beliefern, können Sie den Vertrag nicht vorzeitig beenden.
Sonderkündigungsrecht: Strom- und Gasvertrag kündigen
Strom- und Gasvertrag kündigen: Das Wichtigste in Kürze
Diese Kündigungsfristen müssen Sie bei Strom und Gas beachten
Kündigungsfrist beim Grundversorger
Der Grundversorger ist der größte Anbieter am jeweiligen Standort. In Berlin ist der Strom-Grundversorger etwa Vattenfall, in München sind es die Münchner Stadtwerke. Jeder ist zunächst einmal in der Grundversorgung: Erst wenn Sie aktiv den Anbieter wechseln oder mit dem Grundversorger einen gesonderten Vertrag abschließen, fallen Sie aus der Grundversorgung heraus.
Während bei Sonderverträgen mit einzelnen Anbietern ganz unterschiedliche Kündigungsfristen gelten können, ist die Grundversorger-Kündigung klar gesetzlich geregelt: Einen derartigen Strom- oder Gasvertrag können Sie sehr unkompliziert mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Einen Grund benötigen Sie hierfür nicht und auch beim Kündigungsschreiben müssen Sie nicht viel beachten. Ein formloses Schreiben genügt. Da bei der Kündigung eines Grundversorgungstarifs die Textform vorgesehen ist, können Sie sogar elektronisch per E-Mail kündigen. Die meisten Anbieter stellen eine kostenlose Vorlage für das Kündigungsschreiben zum Download zur Verfügung.
So kundenfreundlich wie die Kündigungsfrist ist, so teuer sind oft die Preise in der Grundversorgung. Wenn Sie noch in einem Grundversorgungstarif stecken, kann es lohnenswert sein, Preise zu vergleichen und gegebenenfalls den Anbieter zu wechseln. Da Sie bei einer ordentlichen Kündigung nicht zwingend selbst kündigen müssen, übernimmt dies oft der neue Anbieter. Sie können sich hier also entspannt zurücklehnen und müssen sich um nichts kümmern.
Seien Sie bei der Anbieterwahl jedoch vorsichtig und wählen Sie nicht blindlings den günstigsten Tarif: Kleine Stromanbieter mit sehr günstigen Preisen stehen häufig stark unter Druck und in einigen Fällen bleibt nur der Weg in die Insolvenz. In diesem Fall kann es sein, dass Sie auf bereits geleistete Vorauszahlungen verzichten müssen und wieder zurück in die Grundversorgung fallen.
Kündigungsfrist bei Sondervertrag
Bei individuell abgeschlossenen Sonderverträgen gelten keine pauschalen Kündigungsfristen. Stattdessen greifen hier immer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Anbieters. So sind besonders verbraucherfreundliche Verträge monatlich kündbar, während Sie in anderen Verträgen bis zu zwei Jahre lang an den Anbieter gebunden sind. Sehen Sie hier am besten in Ihrem Vertrag nach, welche Vertragslaufzeit gilt und welche Kündigungsfrist angesetzt ist. Häufig müssen Sie den Vertrag vier Wochen bis drei Monate im Voraus kündigen, um eine automatische Vertragsverlängerung zu vermeiden.
Früher hing auch die Form des Kündigungsschreibens von den AGB ab, weshalb noch in vielen Altverträgen steht, dass die Kündigung per Brief erfolgen muss. Strom- und Gasverträge, die ab Oktober 2016 geschlossen wurden, können Sie jedoch per E-Mail kündigen. Bedenken Sie dabei aber, dass der Nachweis über die Zustellung in diesem Fall schwieriger ist: Ihr Strom- oder Gasanbieter könnte behaupten, Ihre Kündigung nicht erhalten zu haben, weshalb im Zweifelsfall ein Einschreiben doch die bessere Wahl ist.
Wann ist ein Anbieterwechsel sinnvoll?
Strom- und Gasvertrag vorzeitig kündigen: So geht’s
Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung
Wenn Ihr Gas- oder Stromanbieter die Preise erhöht, dann können Sie den Vertrag vorzeitig kündigen. Über die anstehende Preiserhöhung muss der Anbieter Sie mindestens einen Monat vor Inkrafttreten der neuen Tarife informieren. Bei den meisten Energielieferanten haben Sie dann zwei Wochen Zeit, um den Vertrag zu kündigen. Die Kündigung greift dann pünktlich zu dem Tag, an dem die neuen Preise gelten.
Bringen Sie im Kündigungsschreiben an Ihren Strom- oder Gasanbieter deutlich zum Ausdruck, dass Sie sich auf Ihr Sonderkündigungsrecht infolge der Preiserhöhung berufen. Beachten Sie außerdem, dass Sie bei einer Sonderkündigung immer selbst kündigen müssen: Ihr neuer Anbieter kann Ihnen dies nicht abnehmen. Dennoch sollten Sie sich umgehend auf die Suche nach einem neuen Anbieter machen, denn ein Wechsel kann bis zu drei Wochen dauern. Haben Sie bis zum Inkrafttreten der Kündigung noch keinen passenden Folge-Anbieter gefunden, müssen Sie jedoch nicht auf Strom oder Gas verzichten. Sie fallen dann automatisch in die sogenannte Ersatzversorgung und zahlen den Tarif des Grundversorgers. Erst wenn nach drei Monaten kein neuer Strom- oder Gasvertrag vorliegt, ergibt sich ein wirksamer Grundversorgungsvertrag.
Das Sonderkündigungsrecht steht Ihnen im Übrigen auch dann zu, wenn Strom- oder Gasanbieter neue Abgaben, Steuern oder Umlagen an Sie weiterreichen. Nur wenn es sich lediglich um eine geänderte Mehrwertsteuer handelt, können Sie nicht vorzeitig kündigen.
Sonderkündigungsrecht bei Umzug
Wenn Sie umziehen, dann steht Ihnen in vielen Fällen ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht für Ihren Energievertrag zu. Allerdings ist dies an gewisse Voraussetzungen geknüpft. So ist die Vorabkündigung nur möglich, wenn …
- Ihre neue Wohnung nicht im Versorgungsgebiet Ihres aktuellen Anbieters liegt.
- der Umzug mit einer Preiserhöhung einhergehen würde.
- Sie bei jemand anderem einziehen.
Wollen Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht beim Umzug Gebrauch machen, sollten Sie Ihren aktuellen Strom- oder Gaslieferanten möglichst frühzeitig informieren. Welche Fristen dabei gelten, ergibt sich aus Ihrem individuellen Vertrag. Viele Anbieter sehen vor, dass Sie den Umzug einige Wochen vorher melden müssen. Der Anbieter kann Ihnen anschließend ein neues Angebot für die Belieferung am neuen Wohnort unterbreiten. Erhalten Sie kein Angebot – etwa weil der Anbieter dort gar nicht liefert – kann in der Regel eine vorzeitige Kündigung möglich sein. Bietet der Anbieter die Versorgung am neuen Wohnort nur zu höheren Preisen an, kann dies ebenfalls ein Grund für eine Sonderkündigung sein. Kann der Anbieter hingegen Strom oder Gas zu den bisherigen Konditionen liefern, bleibt der Vertrag in der Regel bestehen und ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht.
Sonderkündigungsrecht im Todesfall
Wenn jemand verstirbt, sollten die Erben schnellstmöglich bestehende Verträge sichten und bei Bedarf kündigen. Für Strom- und Gasverträge steht Ihnen hier ein Sonderkündigungsrecht zu, wobei die Kündigungsfrist oft zwei Wochen beträgt. Fügen Sie der Kündigung hierzu einfach eine Kopie der Sterbeurkunde bei.
Bleibt der überlebende Partner oder die Partnerin in der gemeinsamen Wohnung und möchte er oder sie den Vertrag übernehmen, schreiben viele Energieversorger bestehende Verträge einfach um. Beabsichtigen entfernte Verwandte in die Wohnung einzuziehen, ist hingegen meist ein neuer Vertrag nötig. Lesen Sie hier am besten den aktuellen Zählerstand ab und teilen Sie diesen dem jeweiligen Versorger mit. So stellen Sie sicher, dass Sie eine korrekte Schlussrechnung erhalten.
Das leistet die Allianz
Sehen Sie sich mit steigenden Strom- und Gaspreisen, hohen Abschlägen und teuren, nicht nachvollziehbaren Nachzahlungen konfrontiert? Die Allianz unterstützt Sie hier im ersten Schritt mit einertelefonischen Rechtsberatung, die in allen Tarifen enthalten ist.
Erfahrene Anwälte und Anwältinnen beantworten am Telefon Ihre Fragen rund um Ihren Strom- und Gasvertrag und schätzen für Sie ein, ob Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zusteht. Bei Konflikten mit Ihrem Strom- oder Gasanbieter – etwa weil dieser Ihre wirksame Kündigung nicht akzeptiert – unterstützt die Allianz Sie im Privat-Rechtsschutz dabei, Ihr Recht im Zweifelsfall auch vor Gericht durchzusetzen. Die Allianz übernimmt dabei die Kosten für die Rechtsstreitigkeit bis zur vereinbarten Summe.
Fragen und Antworten zur Kündigung von Strom- und Gasverträgen
Kann ich einen Strom- oder Gasvertrag widerrufen?
Was mache ich, wenn mein Strom- oder Gasanbieter nicht auf die Kündigung reagiert?
Was passiert, wenn mir der Strom- oder Gasanbieter kündigt?