• Stirbt ein nahestehender Mensch, sehen sich Angehörige nicht nur mit Trauer, sondern auch mit ver­schiedenen orga­ni­sa­torischen Auf­gaben konfrontiert. Zum einen ist im Trauer­fall die Bestattung zu planen. Zum anderen müssen wichtige Dokumente zusammen­gestellt und Behörden­gänge (z. B. Nachlass­gericht) abgewickelt werden.
  • Folgende Dinge sollten Hinter­bliebene sofort nach dem Todes­fall erledigen: Todes­bescheinigung (= Toten­schein) ausstellen lassen, Bestattungs­unternehmen kontaktieren, wichtige Ver­fügungen (z.B. Testa­ment) suchen und Sterbe­urkunde beim Standes­amt beantragen.
  • Diese Formalitäten sollten Hinter­bliebene inner­halb der ersten Tage nach dem Tod regeln: Sterbe­fall der Unfall-, Lebens- und/oder Sterbegeld­versicherung des oder der Ver­stor­be­nen schnellst­möglich melden; je nach Versicherer können Fristen von 72 Stunden oder weniger gelten. Zudem sollten Vor­bereitungen für die Beerdigung getroffen und der Erb­schein beim Nachlass­gericht beantragt werden.
  • Bis nach der Bestattung haben folgende Erledigungen Zeit: laufende Verträge und Mitglied­schaften der verstorbenen Person kündigen oder Nach­folge regeln (z. B. Miet­vertrag, Abonnements), Renten­versicherung kontaktieren und digitalen Nach­lass verwalten.
Direkt zu tun
Stirbt jemand zu Hause, sollten Hinter­bliebene unverzüglich eine Ärztin oder einen Arzt verständigen und einen Toten­schein aus­stellen lassen. Tritt der Tod im Kranken­haus oder Pflegeheim ein, über­nimmt dies das Personal. Außer­dem sollte direkt nach dem Todes­fall ein Bestattungs­unternehmen kontak­tiert werden.
Nach dem Tod eines geliebten Menschen befinden sich Ange­hörige in einem emotionalen Ausnahme­zustand. Gleich­zeitig müssen viele organisa­torische Fragen geklärt und wichtige Ent­scheidungen getroffen werden. Folgende Forma­litäten sollten möglichst direkt nach dem Todes­fall erledigt werden:

Der Toten­schein (auch Todesbescheinigung) ist unverzichtbar, um die Sterbe­urkunde zu beantragen und die Bestattung vorzunehmen. Je nach Ort des Todesfalls ist die Vorgehensweise für die Ausstellung folgende:

  • Sterbefall zu Hause: Wird die verstorbene Person zu Hause aufgefunden, sollte sofort ein Arzt oder eine Ärztin verständigt werden. Der oder die Mediziner:in stellt eine Todes­beschei­nigung aus und hält darin unter anderem Todes­zeitpunkt, Todesart und Todes­ursache fest.
  • Sterbefall in Öffentlichkeit: Tritt der Todes­fall in der Öffent­lich­keit ein (z. B. Autounfall), stellt das Notarzt­team das Dokument aus.
  • Sterbefall im Pflegeheim / Krankenhaus: Bei Tod im Pflege­heim, Hospiz oder Kranken­haus wickelt das Personal vor Ort die Formalität ab.

Um den Wünschen des oder der Verstorbenen zu entsprechen, sollten Angehörige Dokumente wie Organ­spende­ausweis oder Anweisungen zur Beerdigung, die zum Beispiel in einer Bestattungsverfügung hinterlegt sind, schnellst­möglich ausfindig machen. Gibt es ein privat­schriftliches (= nicht notariell hinter­legtes) Testament, ist es unver­züglich im Original beim Nach­lass­gericht einzureichen. Zuständig ist das Amts­gericht am letzten Wohn­sitz der verstorbenen Person. Diese Behörde stellt auch den Erb­schein aus.

Wer eine Sterbe­urkunde bean­tragen möchte, benötigt auf dem Standesamt mehrere Unterlagen im Origi­nal – stellen Sie auch diese Dokumente möglichst früh zusammen. Welche Doku­mente erforderlich sind, hängt vom Familien­stand der verstorbenen Person ab:

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Unterlagen
Ledig
Verheiratet
Geschieden
Verwitwet
Personalausweis/Reisepass
Totenschein
Geburtsurkunde
Heiratsurkunde/Familienbuch
Scheidungsurteil mit Rechtsvermerk
Sterbeurkunde von Lebens-/Ehepartner:in
Informieren Sie (weitere) Angehörige, Freunde und Freundinnen des oder der Verstorbenen über den Todesfall. Das gibt Ihnen die Möglichkeit, gemeinsam zu trauern und sich bei den notwendigen, weiteren Schritten ggf. gegenseitig zu unterstützen.
Angehörige sollten möglichst früh ein Bestattungs­institut beauftragen, das bei der Organisation der Bei­setzung berät und unterstützt. Bestatter:innen können auf Wunsch zum Beispiel auch die Bean­tragung der Sterbe­urkunde über­nehmen. Hat die verstorbene Person zu Lebzeiten eine Bestattungs­vorsorge getroffen (z. B. mit Bestattungs­vorsorge­vertrag oder Sterbegeld­versicherung), ist eventuell schon ein Bestattungs­institut festgelegt. Andernfalls können Hinter­bliebene frei wählen, welches Unter­nehmen die Bestat­tung durchführt.

In Deutschland sind die nächsten Angehörigen der verstorbenen Person verpflichtet, die Bestat­tung zu ver­an­lassen. Das können zum Beispiel die Ehe­gattin oder der Lebens­partner, aber auch Kinder, Eltern, Geschwister und andere nahe Ver­wandte sein. Die Bestattungs­kosten über­nimmt laut § 1968 Bürger­liches Gesetz­buch (BGB) der Erbe bzw. die Erbin der verstorbenen Person – unabhängig davon, wer die Bestat­tung zu veranlassen hat.

Welche Bestattungs­fristen gelten, ist in den Bestattungs­gesetzen der einzelnen Bundes­länder unter­schiedlich geregelt. Bei einer Erdbestattung muss die Bestattung je nach Bundesland in der Regel innerhalb von vier bis zehn Tagen nach dem Todesfall erfolgen. Für eine Feuerbestattung gelten je nach Bundesland Bestattungsfristen von bis zu drei Monaten, bis wann eine Urne nach der Einäscherung spätestens beigesetzt werden muss.

Rechtsgrundlage/Quelle: Gesetze im Internet

Vor Bestattung
Bis zum Tag der Bestattung gilt es, die Trauer­feier und Beerdigung zu organisieren. Außer­dem sollten Hinter­bliebene eine Sterbe­urkunde beantragen und den Todes­fall der Lebens-, Unfall- und Sterbe­geld­versicherung der verstorbenen Person melden, da hier meist Fristen zu beachten sind.

In den ersten Tagen nach dem Tod eines Angehörigen steht für die Hinter­bliebenen meist die Orga­ni­sation einer würde­vollen Bestattung im Vorder­grund. Unter anderem muss mit dem Bestattungs­unter­nehmen die Gestaltung von Bei­setzung und Trauer­feier geklärt und ein Termin fest­gelegt werden. Hat der oder die Verstorbene keine Bestattungswünsche z. B. in Form einer Bestattungsverfügung oder eines Bestattungsvorsorgevertrags hinterlassen, muss unter anderem folgendes geregelt werden:

  • Bestattungsvertrag mit Bestattungsunternehmen absprechen und Art der Bestattung (z. B. Feuerbestattung, Erdbestattung) klären
  • Suche nach einer Grabstätte, Art des Grabes (z. B. Reihengrab oder Wahlgrab), Vertrag über Grabnutzung schließen
  • Trauergottesdienst bzw. Bestattungszeremonie absprechen (musikalischer Rahmen, Blumenschmuck, Trauerredner:in)
  • Details zur Trauerfeier absprechen und ggf. Reservierung in Restaurant erledigen
  • Trauerkarten drucken lassen

Laut § 28 Personen­stands­gesetz (PStG) muss der Tod eines Menschen dem zuständigen Standes­amt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werk­tag angezeigt werden. Die Behörde stellt auf Antrag eine Sterbe­urkunde aus. Normalerweise brauchen Sie mehrere Ausfertigungen der Sterbeurkunde, da z. B. Rentenversicherung, Krankenversicherung, das Nachlassgericht (zur Beantragung des Erbscheins), private Versicherungen (z. B. Lebensversicherung) und Banken ein Original benötigen. Für die Kündigung von z. B. Miet-, Handy- oder Stromverträgen, Mitgliedschaften in Vereinen oder Arbeitsvertrag reicht in der Regel eine Kopie.

Antrags­berechtigt sind Ehe­partner:in und Verwandte der verstorbenen Person (z. B. Eltern, Kinder, Groß­eltern, Enkel, Enkelinnen). Aber auch andere Personen, die ein rechtliches Interesse nachweisen können (z. B. durch Schreiben des Nachlass­gerichts). Welche Dokumente für die Beantragung notwendig sind, finden Sie unter „Wichtige Verfügungen und Dokumente suchen“.

Rechtsgrundlage/Quelle: Gesetze im Internet

Hat die verstorbene Person eine Unfall-, Lebens- oder Sterbe­geld­versicherung abgeschlossen, sollten Angehörige den Todes­fall den jeweiligen Versicherern schnellst­möglich melden. Damit Anspruch auf Leistungen besteht, müssen An­ge­hörige den Versicherer zum Teil inner­halb einer bestimmten Frist (z. B. 48 Stunden) über den Todes­fall informieren. Welche Fristen ggf. gelten und welche Unter­lagen erforderlich sind, ist je nach Vertrag unter­schiedlich. In der Regel wird die Sterbe­urkunde und Versicherungs­schein­nummer der verstorbenen Person benötigt. Daneben sollten Hinter­bliebene die gesetzliche oder private Krankenver­sicherung und Pflege­versicherung der oder des Verstorbenen über den Tode­sfall informieren.
Das amtliche Zeugnis weist nach, dass jemand zweifels­frei Erbin oder Erbe der verstor­benen Person ist. Erforderlich ist das Dokument unter anderem, wenn ein handschriftliches Testa­ment vorliegt oder jemand durch gesetzliche Erbfolge zum Erben oder zur Erbin wird. Beantragen kann man den Erbschein beim Nachlass­gericht (= Amts­gericht am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person). Liegt ein notarielles Testament oder ein notarieller Erb­vertrag vor, ist teilweise kein Erb­schein nötig.

Zu Leb­zeiten abge­schlos­sene Verträge, Mitglied­schaften und Abonne­ments laufen nach dem Tod in der Regel weiter. Um den Zahlungs­verkehr nach­zu­voll­ziehen und zu stoppen, ist ein Blick auf die Konto­auszüge der ver­storbenen Person hilfreich.

Hat die oder der Ver­storbene zur Miete gewohnt, können eintritts­berechtigte Personen (z. B. Ehe­partner:innen, Lebens­partner:innen, Kinder, andere Verwandte oder Erben und Erbinnen) den Mietvertrag über­nehmen. Alternativ haben sie das Recht, das Miet­verhältnis inner­halb eines Monats nach Kenntnis des Todes außer­ordentlich zu kündigen. Hat die ver­storbene Person in einem Alten- oder Pflege­heim gewohnt, endet der Vertrag meist mit dem Sterbe­tag. In diesem Fall sollten Angehörige mit der Heim­leitung klären, bis wann das Zimmer zu räumen ist.

Nach Beisetzung
Einige Erle­digungen haben zwar bis nach der Beer­digung Zeit, sie sollten aber dennoch nicht vergessen werden. Dazu zählt zum Beispiel das Kontak­tieren der Deutschen Renten­versicherung oder die Verwal­tung des digitalen Nach­lasses. Sind Bestattung und Trauerfeier vorbei, gibt es für Angehörige noch letzte Aufgaben zu erledigen:
Verschicken Sie wenige Wochen nach der Bei­setzung die Dank­sagungen und geben Sie ggf. eine Danksagungsanzeige auf. 
Auch die Grab­pflege muss organisiert werden. Bei einer Beer­digung ist es nach ungefähr sechs bis zwölf Monaten sinnvoll, Grab­stein und Grab­einfassung in Auftrag zu geben.
War die verstorbene Person gesetzlich rentenversichert, können Hinter­bliebene unter bestimmten Voraus­setzungen Leistun­gen der Deutschen Renten­versicherung beziehen. Unter Umständen kann zum Beispiel der oder die Lebens­partner:in, der Ehegatte oder die Ehegattin der verstorbenen Person Witwen- und Witwer­rente beantragen. Außerdem kann in den drei Monaten nach dem Tod ein sogenanntes Sterbe­viertel­jahr gelten. In diesem Zeitraum erhält die Witwe oder der Witwer die Rente der verstor­benen Person in voller Höhe.
Oft müssen Erben oder Erbinnen für die verstorbene Person eine letzte Steuer­erklärung machen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die oder der Verstorbene zwischen Jahresbeginn und Todes­tag Einkünfte erzielt und noch keine Lohn- oder Kapital­ertragsteuer darauf gezahlt hat. Besteht Abgabe­pflicht, muss die Steuer­erklärung bis zum 31. Juli des Jahres, das auf das Todesjahr folgt, beim Finanz­amt eingereicht werden. Für freiwillige Steuer­erklärungen haben Hinter­bliebene vier Jahre Zeit.
Das Erbe der verstorbenen Person umfasst auch virtuelle Informa­tionen wie E-Mail-Accounts oder Social-Media-Profile und Daten, die auf Laptops oder Smartphones gespeichert sind. Erbinnen und Erben sollten sich um den digitalen Nachlass kümmern. Dazu gehört zum Beispiel, das Facebook- oder Instagram-Profil der verstorbenen Person löschen zu lassen. Idealer­weise hat der oder die Verstor­bene schon zu Lebzeiten eine Person benannt, die sich um den digitalen Nachlass kümmert und im Todes­fall Zugriff auf die wichtigsten Zugangs­daten hat.
An was Sie im Todes­fall denken müssen 
Was muss im Todesfall wann erledigt werden? Unsere Check­liste fasst die wichtigsten To-dos nach dem Tod eines Angehörigen zusammen und hilft Hinter­bliebenen dabei, in der belastenden Situ­ation den Über­blick zu behalten.
Kommt es zu einem Trauer­fall in der Familie, müssen An­ge­hörige inner­halb kurzer Zeit viele wichtige An­gelegen­heiten regeln. Um trotz des emotionalen Ausnahme­zustands strukturiert vor­zu­gehen und keine wichtigen Erledigungen zu ver­gessen, ist eine Prioritäten­liste hilfreich: Die Todes­fall-Checkliste fasst über­sichtlich zusammen, was im Sterbe­fall zu tun ist und zu welchem Zeit­punkt die jeweiligen Auf­gaben ein­geplant werden sollten.
Online Services

Sie haben einen nahestehenden Menschen verloren, der eine oder mehrere Allianz Versicherungen abgeschlossen hat? Im Trauerfall möchten wir Ihnen die von unserer Seite notwendigen Formalitäten so einfach wie möglich machen: Bei der Allianz können Sie den Todesfall online melden. Dazu benötigen Sie lediglich die Versicherungsscheinnummer und Sterbeurkunde der verstorbenen Person. Je nach Vertrag werden wir Sie anschließend ggf. bitten, weitere Unterlagen einzureichen.

Wichtig: Die unternehmensinterne Mitteilung übernehmen wir selbstverständlich für Sie. Es ist nicht nötig, den Todesfall für jeden bestehenden Allianz Vertrag der verstorbenen Person einzeln mitzuteilen.

Notfallordner erstellen
Um Angehörige im Sterbe­fall zu entlasten, sollten wichtige Daten (z. B. E-Mail-Logins, Versicherungs­verträge) so aufbe­reitet sein, dass Vertrauens­personen im Todes­fall unkom­pliziert darauf zugreifen können. Das funktioniert zum Beispiel mit dem Übersichts­dokument der Allianz.

Niemandem fällt es leicht, sich mit dem eigenen Tod auseinander­zusetzen. Wer aber schon zu Leb­zeiten vorsorgt, erspart den Hinterbliebenen im Todesfall zusätzlichen Stress. Eine sinnvolle Maß­nahme ist es zum Beispiel, wichtige persönliche Informationen gesammelt in einem Doku­ment zu hinterlegen. Im Trauer­fall können sich Angehörige so schnell und einfach einen Über­blick über Verträge, Mitglied­schaften und andere Verbindlich­keiten verschaffen.

Ein kostenloses Übersichtsformular Ihrer Verträge, Mitgliedschaften, Konten und Accounts in sozialen Netzwerken, steht Ihnen im Meine Allianz Kundenportal zur Verfügung. Das PDF können Sie online ausfüllen und beispielsweise ausgedruckt in einem Notfallordner deponieren. So haben Ihre Angehörigen im Ernstfall alle wichtigen Informationen übersichtlich aufbereitet zur Hand.

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