Nach dem Tod eines geliebten Menschen befinden sich Angehörige in einem emotionalen Ausnahmezustand. Gleichzeitig müssen viele organisatorische Fragen geklärt und wichtige Entscheidungen getroffen werden. Ist der erste Schock überwunden, informiert man in der Regel zunächst die Familie und engsten Bezugspersonen der oder des Verstorbenen über den Trauerfall.
Daneben sollten die Hinterbliebenen folgende Formalitäten möglichst direkt nach dem Todesfall erledigen:
- Todesbescheinigung ausstellen lassen: Der Totenschein ist unverzichtbar, um die Sterbeurkunde zu beantragen und die Bestattung vorzunehmen. Wird die verstorbene Person zu Hause aufgefunden, sollte sofort ein Arzt oder eine Ärztin verständigt werden. Der oder die Mediziner:in stellt eine Todesbescheinigung aus und hält darin unter anderem Todeszeitpunkt, Todesart und Todesursache fest. Tritt der Todesfall in der Öffentlichkeit ein (z. B. Autounfall), stellt das Notarztteam das Dokument aus. Bei Tod im Pflegeheim, Hospiz oder Krankenhaus wickelt das Personal vor Ort die Formalität ab.
- Wichtige Verfügungen suchen: Um den Wünschen des oder der Verstorbenen zu entsprechen, sollten Angehörige Dokumente wie Organspendeausweis oder Anweisungen zur Beerdigung, die zum Beispiel in einer Bestattungsverfügung hinterlegt sind, schnellstmöglich ausfindig machen. Gibt es ein privatschriftliches (= nicht notariell hinterlegtes) Testament, ist es unverzüglich im Original beim Nachlassgericht einzureichen. Zuständig ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person. Diese Behörde stellt auch den Erbschein aus.
- Bestattungsunternehmen kontaktieren: Angehörige sollten möglichst früh ein Bestattungsinstitut beauftragen, das bei der Organisation der Beisetzung berät und unterstützt. Bestatter:innen können auf Wunsch zum Beispiel auch die Beantragung der Sterbeurkunde übernehmen. Hat die verstorbene Person zu Lebzeiten eine Bestattungsvorsorge getroffen (z. B. mit Bestattungsvorsorgevertrag oder Sterbegeldversicherung), ist eventuell schon ein Bestattungsinstitut festgelegt. Andernfalls können Hinterbliebene frei wählen, welches Unternehmen die Bestattung durchführt.