Was im Todesfall zu tun ist kurz erklärt
- Stirbt ein nahestehender Mensch, sehen sich Angehörige nicht nur mit Trauer, sondern auch mit verschiedenen organisatorischen Aufgaben konfrontiert. Zum einen ist im Trauerfall die Bestattung zu planen. Zum anderen müssen wichtige Dokumente zusammengestellt und Behördengänge (z. B. Nachlassgericht) abgewickelt werden.
- Folgende Dinge sollten Hinterbliebene sofort nach dem Todesfall erledigen: Todesbescheinigung (= Totenschein) ausstellen lassen, Bestattungsunternehmen kontaktieren, wichtige Verfügungen (z.B. Testament) suchen und Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen.
- Diese Formalitäten sollten Hinterbliebene innerhalb der ersten Tage nach dem Tod regeln: Sterbefall der Unfall-, Lebens- und/oder Sterbegeldversicherung des oder der Verstorbenen schnellstmöglich melden; je nach Versicherer können Fristen von 72 Stunden oder weniger gelten. Zudem sollten Vorbereitungen für die Beerdigung getroffen und der Erbschein beim Nachlassgericht beantragt werden.
- Bis nach der Bestattung haben folgende Erledigungen Zeit: laufende Verträge und Mitgliedschaften der verstorbenen Person kündigen oder Nachfolge regeln (z. B. Mietvertrag, Abonnements), Rentenversicherung kontaktieren und digitalen Nachlass verwalten.
Was nach einem Todesfall sofort zu erledigen ist
Todesbescheinigung ausstellen lassen
Der Totenschein (auch Todesbescheinigung) ist unverzichtbar, um die Sterbeurkunde zu beantragen und die Bestattung vorzunehmen. Je nach Ort des Todesfalls ist die Vorgehensweise für die Ausstellung folgende:
- Sterbefall zu Hause: Wird die verstorbene Person zu Hause aufgefunden, sollte sofort ein Arzt oder eine Ärztin verständigt werden. Der oder die Mediziner:in stellt eine Todesbescheinigung aus und hält darin unter anderem Todeszeitpunkt, Todesart und Todesursache fest.
- Sterbefall in Öffentlichkeit: Tritt der Todesfall in der Öffentlichkeit ein (z. B. Autounfall), stellt das Notarztteam das Dokument aus.
- Sterbefall im Pflegeheim / Krankenhaus: Bei Tod im Pflegeheim, Hospiz oder Krankenhaus wickelt das Personal vor Ort die Formalität ab.
Wichtige Verfügungen und Dokumente suchen
Um den Wünschen des oder der Verstorbenen zu entsprechen, sollten Angehörige Dokumente wie Organspendeausweis oder Anweisungen zur Beerdigung, die zum Beispiel in einer Bestattungsverfügung hinterlegt sind, schnellstmöglich ausfindig machen. Gibt es ein privatschriftliches (= nicht notariell hinterlegtes) Testament, ist es unverzüglich im Original beim Nachlassgericht einzureichen. Zuständig ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person. Diese Behörde stellt auch den Erbschein aus.
Wer eine Sterbeurkunde beantragen möchte, benötigt auf dem Standesamt mehrere Unterlagen im Original – stellen Sie auch diese Dokumente möglichst früh zusammen. Welche Dokumente erforderlich sind, hängt vom Familienstand der verstorbenen Person ab:
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Unterlagen
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Ledig
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Verheiratet
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Geschieden
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Verwitwet
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Personalausweis/Reisepass | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
Totenschein | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
Geburtsurkunde | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
Heiratsurkunde/Familienbuch | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
Scheidungsurteil mit Rechtsvermerk | ✗ | ✗ | ✓ | ✗ |
Sterbeurkunde von Lebens-/Ehepartner:in | ✗ | ✗ | ✗ | ✓ |
Angehörige über Todesfall informieren
Bestattungsunternehmen kontaktieren
Wer muss Bestattung veranlassen und welche Bestattungsfristen gelten?
In Deutschland sind die nächsten Angehörigen der verstorbenen Person verpflichtet, die Bestattung zu veranlassen. Das können zum Beispiel die Ehegattin oder der Lebenspartner, aber auch Kinder, Eltern, Geschwister und andere nahe Verwandte sein. Die Bestattungskosten übernimmt laut § 1968 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) der Erbe bzw. die Erbin der verstorbenen Person – unabhängig davon, wer die Bestattung zu veranlassen hat.
Welche Bestattungsfristen gelten, ist in den Bestattungsgesetzen der einzelnen Bundesländer unterschiedlich geregelt. Bei einer Erdbestattung muss die Bestattung je nach Bundesland in der Regel innerhalb von vier bis zehn Tagen nach dem Todesfall erfolgen. Für eine Feuerbestattung gelten je nach Bundesland Bestattungsfristen von bis zu drei Monaten, bis wann eine Urne nach der Einäscherung spätestens beigesetzt werden muss.
Rechtsgrundlage/Quelle: Gesetze im Internet
Was in den ersten Tagen nach dem Todesfall zu erledigen ist
Organisation Bestattung
In den ersten Tagen nach dem Tod eines Angehörigen steht für die Hinterbliebenen meist die Organisation einer würdevollen Bestattung im Vordergrund. Unter anderem muss mit dem Bestattungsunternehmen die Gestaltung von Beisetzung und Trauerfeier geklärt und ein Termin festgelegt werden. Hat der oder die Verstorbene keine Bestattungswünsche z. B. in Form einer Bestattungsverfügung oder eines Bestattungsvorsorgevertrags hinterlassen, muss unter anderem folgendes geregelt werden:
- Bestattungsvertrag mit Bestattungsunternehmen absprechen und Art der Bestattung (z. B. Feuerbestattung, Erdbestattung) klären
- Suche nach einer Grabstätte, Art des Grabes (z. B. Reihengrab oder Wahlgrab), Vertrag über Grabnutzung schließen
- Trauergottesdienst bzw. Bestattungszeremonie absprechen (musikalischer Rahmen, Blumenschmuck, Trauerredner:in)
- Details zur Trauerfeier absprechen und ggf. Reservierung in Restaurant erledigen
- Trauerkarten drucken lassen
Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen
Laut § 28 Personenstandsgesetz (PStG) muss der Tod eines Menschen dem zuständigen Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. Die Behörde stellt auf Antrag eine Sterbeurkunde aus. Normalerweise brauchen Sie mehrere Ausfertigungen der Sterbeurkunde, da z. B. Rentenversicherung, Krankenversicherung, das Nachlassgericht (zur Beantragung des Erbscheins), private Versicherungen (z. B. Lebensversicherung) und Banken ein Original benötigen. Für die Kündigung von z. B. Miet-, Handy- oder Stromverträgen, Mitgliedschaften in Vereinen oder Arbeitsvertrag reicht in der Regel eine Kopie.
Antragsberechtigt sind Ehepartner:in und Verwandte der verstorbenen Person (z. B. Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel, Enkelinnen). Aber auch andere Personen, die ein rechtliches Interesse nachweisen können (z. B. durch Schreiben des Nachlassgerichts). Welche Dokumente für die Beantragung notwendig sind, finden Sie unter „Wichtige Verfügungen und Dokumente suchen“.
Rechtsgrundlage/Quelle: Gesetze im Internet
Versicherungsunternehmen kontaktieren
Erbschein beantragen
Verträge kündigen bzw. Nachfolge regeln
Zu Lebzeiten abgeschlossene Verträge, Mitgliedschaften und Abonnements laufen nach dem Tod in der Regel weiter. Um den Zahlungsverkehr nachzuvollziehen und zu stoppen, ist ein Blick auf die Kontoauszüge der verstorbenen Person hilfreich.
Hat die oder der Verstorbene zur Miete gewohnt, können eintrittsberechtigte Personen (z. B. Ehepartner:innen, Lebenspartner:innen, Kinder, andere Verwandte oder Erben und Erbinnen) den Mietvertrag übernehmen. Alternativ haben sie das Recht, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Todes außerordentlich zu kündigen. Hat die verstorbene Person in einem Alten- oder Pflegeheim gewohnt, endet der Vertrag meist mit dem Sterbetag. In diesem Fall sollten Angehörige mit der Heimleitung klären, bis wann das Zimmer zu räumen ist.
Was nach der Bestattung zu tun ist
Danksagungen verschicken
Grabpflege organisieren, Grabstein und Grabeinfassung in Auftrag geben
Ansprüche gegenüber Rentenversicherung klären
Steuerpflichten klären
Digitalen Nachlass verwalten
Checkliste Todesfall zum Download
Todesfall der Allianz melden
Sie haben einen nahestehenden Menschen verloren, der eine oder mehrere Allianz Versicherungen abgeschlossen hat? Im Trauerfall möchten wir Ihnen die von unserer Seite notwendigen Formalitäten so einfach wie möglich machen: Bei der Allianz können Sie den Todesfall online melden. Dazu benötigen Sie lediglich die Versicherungsscheinnummer und Sterbeurkunde der verstorbenen Person. Je nach Vertrag werden wir Sie anschließend ggf. bitten, weitere Unterlagen einzureichen.
Wichtig: Die unternehmensinterne Mitteilung übernehmen wir selbstverständlich für Sie. Es ist nicht nötig, den Todesfall für jeden bestehenden Allianz Vertrag der verstorbenen Person einzeln mitzuteilen.
Übersichtsformular vorab erstellen
Niemandem fällt es leicht, sich mit dem eigenen Tod auseinanderzusetzen. Wer aber schon zu Lebzeiten vorsorgt, erspart den Hinterbliebenen im Todesfall zusätzlichen Stress. Eine sinnvolle Maßnahme ist es zum Beispiel, wichtige persönliche Informationen gesammelt in einem Dokument zu hinterlegen. Im Trauerfall können sich Angehörige so schnell und einfach einen Überblick über Verträge, Mitgliedschaften und andere Verbindlichkeiten verschaffen.
Ein kostenloses Übersichtsformular Ihrer Verträge, Mitgliedschaften, Konten und Accounts in sozialen Netzwerken, steht Ihnen im Meine Allianz Kundenportal zur Verfügung. Das PDF können Sie online ausfüllen und beispielsweise ausgedruckt in einem Notfallordner deponieren. So haben Ihre Angehörigen im Ernstfall alle wichtigen Informationen übersichtlich aufbereitet zur Hand.