(01.09.2022) Die Gaspreise steigen und seit dem Krieg in der Ukraine kommt es immer wieder zu Engpässen. Da liegt der Gedanke nahe, Gas wo immer möglich einzusparen. Diese Idee hatte auch ein Vermieter aus Frankfurt. Er stellte in seinen Mietwohnungen kurzerhand die Gasversorgung ab – und damit auch das Warmwasser. Doch dem schob das Verwaltungsgericht Frankfurt jetzt einen Riegel vor – warmes Wasser gehöre in Deutschland zum Wohnstandard (Az. 8 L 1907/22.F).
Im vorliegenden Fall mussten die Bewohner mehrerer Mietwohnungen zum 30. Juni auf Gas verzichten. Der Vermieter und Miteigentümer des Hauses hatte die Versorgung abgestellt – und damit auch das warme Wasser. Die Begründung: Er reagiere auf die gestiegenen Preise und die Versorgungsengpässe durch den Ukraine-Krieg. So wolle er nicht zuletzt auch die Mieter vor den steigenden Kosten schützen.
Das benötigte Warmwasser könne in der Küche zubereitet werden und statt der Gasheizung sollten im Winter Elektroheizlüfter zum Einsatz kommen. Zudem sei im Mietvertrag keine Verpflichtung zur Lieferung von warmem Wasser festgeschrieben.
Verfügung der Stadt Frankfurt nicht befolgt
Warmes Wasser gehört zum Mindestwohnstandard