- Das Sonderkündigungsrecht ermöglicht Ihnen, vorzeitig aus einem Vertrag zu kommen.
- Sie können den Vertrag dann kündigen, ohne die reguläre Kündigungsfrist abwarten zu müssen.
- Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie aber nur unter bestimmten Umständen, zum Beispiel bei einem besonderen Ereignis oder einer einseitigen Änderung des Vertrags.
Sonderkündigungsrecht: So beenden Sie Verträge vorzeitig
Sonderkündigungsrecht: Das Wichtigste in Kürze
Definition: Was ist ein Sonderkündigungsrecht?
Sie können damit den Vertrag vorzeitig beenden und müssen auch die reguläre Kündigungsfrist nicht beachten. Man spricht dann von einer außerordentlichen Kündigung. Um diese Möglichkeit nutzen zu können, brauchen Sie allerdings einen triftigen Grund. Denn nur wenn die Weiterführung des Vertrags nicht zumutbar wäre, können Sie vorzeitig kündigen.
Voraussetzungen: Wann besteht ein Sonderkündigungsrecht?
Laut § 313 und 314 BGB gibt es zwei Fälle, in denen ein Sonderkündigungsrecht möglich ist: Eine einseitige Änderung des Vertrages oder ein besonderes Ereignis.
Einseitige Änderung des Vertrages
Besonderes Ereignis
Fristen für das Sonderkündigungsrecht
Eine pauschale Frist für das Sonderkündigungsrecht gibt es nicht. Wie lange Sie für die außerordentliche Kündigung Zeit haben, hängt vom Vertrag ab, den Sie beenden möchten.
Möchten Sie beispielsweise aus einem Versicherungsvertrag aussteigen, haben Sie in der Regel einen Monat Zeit. Bei einer Preiserhöhung Ihres Strom- oder Gasvertrags können Sie den Vertrag normalerweise ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu dem Zeitpunkt kündigen, ab dem die Preiserhöhung wirksam wird. Die Kündigung muss Ihrem Anbieter vor diesem Datum zugehen.
Beispiele und Urteile: Sonderkündigungsrecht für Wohnung, Internet und Co.
Sonderkündigungsrecht Wohnung
Sie wollen als Mieter:in vorzeitig aus Ihrer Wohnung ausziehen? Auch in diesem Fall brauchen Sie einen triftigen Grund. Ein gängiger Fall, bei dem die Sonderkündigung in der Regel möglich ist, ist eine anstehende Mieterhöhung. Will Ihr:e Vermieter:in die Miete an die ortsüblichen Preise anpassen oder wegen einer Renovierung mehr verlangen, können Sie den Mietvertrag außerordentlich kündigen. Allerdings müssen Sie dabei die geltenden Fristen beachten: Sie können bis Ende des übernächsten Monats nach Eingang der Mieterhöhungserklärung kündigen. Der Mietvertrag endet dann 2 Monate nach Ablauf der Frist. Erhalten Sie die Ankündigung der Mieterhöhung beispielsweise im Februar, können Sie bis Ende April kündigen. Der Mietvertrag endet dann Ende Juni.
In der Praxis lohnt sich das Sonderkündigungsrecht allerdings häufig nicht. Viele Mietverträge haben eine ordentliche Kündigungsfrist von 3 Monaten und wären so schneller beendet. Das Sonderkündigungsrecht ist vor allem von Nutzen, wenn Sie einen befristeten Mietvertrag haben oder einen Kündigungsverzicht unterschrieben haben.
Doch das Sonderkündigungsrecht gilt nicht nur für Mieter:innen, sondern auch für Vermieter:innen. Ein typisches Beispiel dafür ist die Eigenbedarfskündigung. Aber auch bei ausstehenden Mietzahlungen kann beispielsweise eine außerordentliche Kündigung möglich sein.
Sonderkündigungsrecht Internet
Wenn Sie Ihren Internetvertrag kündigen, kommt – wie in vielen anderen Fällen auch – eine Preiserhöhung als möglicher Grund in Frage. Doch es gibt auch spezifischere Gründe, wegen derer Sie Ihren Internetvertrag vorzeitig beenden können: massive Ausfälle, geringere Geschwindigkeit oder defekte Hardware können beispielsweise eine Sonderkündigung ermöglichen. Jedoch können Sie in der Regel nicht sofort aus dem Vertrag, sondern müssen dem Anbieter eine Frist zur Nachbesserung setzen. Erst wenn das Problem daraufhin immer noch besteht, können Sie außerordentlich kündigen.
Ein Umzug gilt in der Regel übrigens nicht als triftiger Grund. Kann Ihr Anbieter die Vertragsleistung auch an Ihrem neuen Wohnort erbringen, bleibt der Vertrag bestehen. Nur wenn die Versorgung nach dem Umzug nicht mehr möglich ist, können Sie vorzeitig aus dem Vertrag.
Sonderkündigungsrecht Gas und Strom
Gerade in Zeiten der Energiekrise denken viele Verbraucher:innen über einen Versorgerwechsel nach. Befinden Sie sich in der Grundversorgung, können Sie jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Bei sogenannten Sonderverträgen, wenn Sie den Anbieter selbst wählen, ist die Kündigungsfrist meist länger.
Erhöht Ihr Anbieter die Preise können Sie fast immer ein Sonderkündigungsrecht nutzen. In diesem Fall können Sie zu dem Zeitpunkt kündigen, ab dem die Preisänderung wirksam wird. Tritt die Preiserhöhung also beispielsweise zum 01. Januar in Kraft, muss Ihre Kündigung bis 31. Dezember beim Anbieter eingegangen sein. Ein Sonderkündigungsrecht steht Ihnen im Übrigen auch dann zu, wenn Ihr Strom- oder Gasanbieter neue Abgaben oder Umlagen an Sie weitergibt (zu denselben oder günstigeren Vertragskonditionen).
Ähnlich wie beim Internetvertrag gilt auch für Energieverträge: Ein Umzug gilt nur als triftiger Kündigungsgrund, wenn Ihr Anbieter Sie am neuen Wohnort nicht versorgen kann.
Mehr Informationen zum Sonderkündigungsrecht bei Strom und Gas finden Sie im Ratgeber "Sonderkündigungsrecht: Strom- und Gasvertrag kündigen".
Kündigungsschreiben: Wie schreibe ich eine Kündigung mit Sonderkündigungsrecht?
Wenn Sie einen Vertrag außerordentlich kündigen wollen, sollten Sie das im Kündigungsschreiben auch klar kommunizieren.
Verwenden Sie dazu eindeutige Formulierungen wie beispielsweise "Hiermit mache ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch". Außerdem sollten Sie den Grund für die außerordentliche Kündigung nennen. Folgende Punkte sollten in Ihrem Kündigungsschreiben enthalten sein:
- Ihr Name und Ihre Anschrift
- Name und Anschrift des Vertragspartners
- Ort und Datum
- Sofern vorhanden: Vertragsnummer, Mitgliedsnummer oder Ähnliches
- Erklärung der außerordentlichen Kündigung
- Kündigungsgrund
Ob Sie in Schriftform, also per Brief mit Unterschrift, kündigen müssen oder beispielsweise auch eine Kündigung per Mail möglich ist, hängt vom Vertrag ab. Prüfen Sie daher, welche Form in Ihrem Fall verlangt wird. Bei einigen Verträgen ist die Form auch gesetzlich vorgeschrieben: Miet- und Arbeitsverträge dürfen beispielsweise nur schriftlich gekündigt werden.
Die Allianz unterstützt Sie hier im ersten Schritt mit telefonischer Rechtsberatung, die in allen Tarifen enthalten ist. Erfahrene Anwälte und Anwältinnen beantworten am Telefon Ihre Fragen rund um das Sonderkündigungsrecht und schätzen Ihre Lage ein.
Bei Konflikten unterstützt Sie die Allianz im Privat-Rechtsschutz dabei, Ihr Recht im Zweifelsfall auch vor Gericht durchzusetzen. Die Allianz übernimmt dabei die Kosten für die Rechtsstreitigkeit bis zur vereinbarten Summe.
FAQ: Weitere Fragen und Antworten zum Thema Sonderkündigungsrecht
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