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Ausfalldeckung: Schadensersatz durch die Privat­-Haftpflicht­versicherung

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Eine Forderungsausfalldeckung greift, wenn Ihnen jemand Schaden zufügt und der Verursacher für diesen finanziell nicht aufkommen kann.
  • Eine gute Ausfalldeckung gilt auch im Ausland.
  • Wichtig: Eine Ausfalldeckung ist in der Privat-Haftpflicht nicht zwingend enthalten. Alte Versicherungs­verträge beispielsweise enthalten meist keine Ausfalldeckung. Eine Prüfung und gegebenenfalls ein Wechsel der Versicherung lohnt!
  • Eine Rechtsschutzversicherung kann die Forderungsausfalldeckung sinnvoll ergänzen.
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Definition
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Schutz vor Zahlungsunfähigkeit

Immer mehr Menschen in Deutschland schließen eine Privat-Haftpflicht­versicherung ab. Im Jahr 2016 gab es in Deutschland knapp 46 Millionen Haftpflichtverträge. Trotzdem haben immer noch viele Personen keine Haftpflichtversicherung – das Risiko, dass Sie bei einem Schaden, den Ihnen jemand zufügt, keine Kostenerstattung bekämen, ist deshalb recht hoch. Um sich davor zu schützen, ist der Abschluss einer Forderungsausfalldeckung ratsam.

Ein Beispiel aus dem Leben: Ein Fahrradfahrer fährt Sie auf dem Gehweg an und verletzt Sie schwer. Die brechen sich den Ellbogen, müssen ins Krankenhaus und operiert werden. Danach haben Sie eine lebenslange Bewegungseinschränkung im Arm. Der Fahrradfahrer besitzt weder eine Privat-Haftpflicht, noch ist er in der Lage, selbst für den Schaden aufzukommen. Besitzen Sie eine Privat-Haftpflichtversicherung mit Ausfalldeckung, bezahlt Ihre Versicherung Ihre Ansprüche. Denn eine Forderungs­ausfalldeckung kommt immer dann zum Tragen, wenn die Person, die Sie geschädigt hat, nicht zahlen kann. Haben Sie bei Ihrer Privat-Haftpflicht­versicherung jedoch keine Ausfalldeckung vereinbart, bleiben Sie als Versicherungsnehmer auf den Kosten sitzen.

Tipp: Bei der Allianz ist ab dem Smart-Tarif der Gewaltopferschutz bereits inklusive. Das bedeutet, der Versicherungs­schutz bei Forderungs­ausfall greift nicht nur, wenn Sie durch ein Missgeschick zu Schaden kommen, sondern auch, wenn Sie Opfer einer Gewalttat wurden.

 

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Das leistet die Allianz
Die Allianz unterstützt Sie, wenn jemand für den bei Ihnen verursachten Schaden nicht aufkommen kann. Bereits ab dem Tarif "Smart" ist die Forderungsausfalldeckung mitversichert.
 Mann schützt mit Regenschirm Mobiliar und technische Geräte
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Die Zahlungshöchstgrenzen bei einer Ausfalldeckung entsprechen meistens der vereinbarten Versicherungs­summe Ihrer Privat-Haftpflicht­versicherung. Das bedeutet: Beträgt die Deckungs­summe Ihrer Versicherung beispielsweise 5 Millionen Euro für Personenschäden und Sachschäden, bekämen Sie über die Forderungs­ausfalldeckung ebenfalls maximal diese Summe erstattet.

Bei vielen Versicherern ist eine Mindest­schadenhöhe bei einer Ausfalldeckung vorausgesetzt. Erst, wenn diese erreicht ist, kommt die Versicherung für den Schaden auf. Kleinschäden bis zu einer Summe von 2.500 Euro, zum Beispiel die Reparatur eines Fahrrads oder eine neue Fensterscheibe, sind üblicherweise nicht versichert.

Tipp: Im Premium-Tarif bietet die Allianz den Schutz der Forderungsausfalldeckung sogar bis zu einer Versicherungssumme von 100 Million Euro pauschal für Personen- und Sachschäden.

Gut zu wissen: Die private Haftpflichtversicherung der Allianz ist ebenfalls besonders leistungsstark bei Schäden an geliehenen Gegenständen, Entschädigungen zum Neuwert und der Absicherung von Drohnen.

Berechnen Sie online Ihren individuellen Privat-Haftpflicht-Tarif. 
Hier erfahren Sie mehr zu den Tarifen der Allianz Privat-Haft­pflicht­versicherung.
Gut zu wissen

Um eventuelle Schadensansprüche über die Ausfalldeckung Ihrer eigenen Privat-Haftpflichtversicherung gelten machen zu können, müssen Sie den Verursacher zuerst auf Schadenersatz verklagen. Das Gericht stellt fest, ob und welchen Schadenersatzanspruch Sie haben. Sie erhalten ein rechtskräftiges Urteil (kein Anerkenntnis- oder Versäumnisurteil) oder einen vollstreckbaren Vergleich (Titel gegen den Dritten/Verursacher).

In einem zweiten Schritt muss über einen offiziellen Vollstreckungsversuch festgestellt worden sein, dass der Schadenersatzpflichtige den Betrag nicht selbst aufbringen kann. Die Unterlagen, die Sie dazu erhalten, reichen Sie zusammen mit Ihrer Schadenmeldung bei der Allianz ein. Unsere Schadenexperten prüfen, ob und in welchem Umfang wir Ihnen Ihren Schadenersatz zahlen können.

  • Tipp: Die Allianz Rechtsschutzversicherung unterstützt Sie unter anderem dabei, Ihr Recht auf Schadenersatz durchzusetzen und einen rechtskräftigen Titel zu erlangen.
Optimal abgesichert
Die Allianz Privat-Haftpflicht
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Bedingungen im Schadensfall
Damit der Schutz der Ausfalldeckung Ihrer Privat-Haftpflichtversicherung greift, müssen bestimmte Bedingungen im Schadensfall erfüllt sein:
Gut zu wissen
Allianz-Illustration - Frau hält Infozettel zum Thema Ausfalldeckung in der Hand

Wenn es sich um Schäden an Kraft-, Luft- und  Wasserfahrzeugen und Immobilien handelt, übernimmt die Ausfalldeckung die Kosten in der Regel nicht.

In diesen Fällen greifen spezielle Versicherungen:

Allianz-Illustration - Frau hält Infozettel zum Thema Ausfalldeckung in der Hand
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Forderungsausfalldeckung abschließen
Bei vielen Versicherern ist die Forderungs­ausfalldeckung nur in den Premium-Tarifen bereits fester Bestandteil der Versicherungspolice. Deshalb lohnt es sich vor dem Vertragsabschluss genau hinzusehen.

Achtung, in den Basis-Tarifen ist die Ausfalldeckung meist nicht mitversichert. Und auch bei Verträgen, die älter als zehn Jahre sind, ist die Forderungsausfall­deckung in vielen Fällen nicht inbegriffen. Prüfen Sie daher Ihren Vertrag und lassen Sie sich auch von Ihrem Ansprechpartner vor Ort beraten. Gegebenenfalls lohnt es sich, die bestehende Privat-Haftpflicht zu kündigen (hier: Musterkündigung als PDF Download) und eine neue abzuschließen, die eine Ausfalldeckung bereits enthält.

Diese Punkte sollten Sie vor Vertragsabschluss überprüfen:

  • Die Forderungsausfalldeckung sollte auch im Ausland gelten.
  • Wenn möglich, vereinbaren Sie keinen Selbstbehalt.
  • Die Mindestschadenshöhe sollte gering sein, im besten Fall gibt es keine.
  • Eine Rechtsschutzversicherung kann eine sinnvolle Ergänzung sein.
Für diese Vorlage gelten die Allianz Nutzungsbedingungen.
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