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Deckungs­summe in der privaten Haft­pflicht

Erklärung und sinnvolle Gestaltung
Paar hat hohe Deckungssumme in der Haftpflicht am Laptop festgelegt und sitzt sorgenfrei auf der Couch
Eine Deckungs­sum­me ist der maxi­male Betrag, den eine Ver­sicher­ung im Schadens­fall zahlt. Sie legt fest, wie viel Geld die Ver­sicher­ung für be­stimmte Schäden oder An­sprüche über­nimmt. Wenn die Kosten eines Scha­dens die Deckungs­summe über­schrei­ten, muss der oder die Ver­sicher­ungs­nehmer­:in den Rest­betrag selbst tragen.
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Unsere Kunden und Kundinnen haben uns bewertet

Hohe Kundenzufriedenheit bei der Privat-Haftpflichtversicherung

4.8/5

Aus 552 Bewertungen bei eKomi

eKomi Kundenauszeichnung Gold
"Super schnelle und gute Leistung"
"Sehr empfehlenswert, super Kommunikation und sehr sehr freundlich. Ich bin froh solch eine tolle Versicherung zu haben"
"übersichtliche Antragstellung klare Erläuterungen"
"Schnelle und Problemlose Antragsstellung"
"Nice and easy"
"Schnell, einfach und unkompliziert"
Die Priva­thaft­pflichtver­sicherung leistet bei Schäden, die Sie versehentlich anderen Personen oder deren Eigen­tum zufügen. Konkret unter­scheiden Ver­sicherer zwischen Sach-, Personen- und Ver­mögens­schäden. Die Höhe der Deckungs­summe gilt für alle ver­sicherten Schadens­arten. Eine hohe Deckungs­summe Ihrer privaten Haft­pflicht­ver­sicherung stellt sicher, dass Sie im Schaden­fall die Kosten sowie alle etwaigen Folge­kosten nicht selbst zahlen müssen.
Sachschäden

Die Haft­pflicht­ver­sicherung greift bei Be­schädi­gung oder Verlust fremder Gegen­stände. Ein Sach­schaden entsteht, wenn durch Ihr Ver­halten das Eigentum einer anderen Person be­schädigt oder zerstört wird – und das kann teuer werden. 

Ein Beispiel: Die 14-jährige Tochter von Sabine zündelte nach Unter­richts­schluss gemein­sam mit ihrem Schul­freund im Schul­gebäude. Sie verließen das Gebäude in dem Glauben, das Feuer gelöscht zu haben, was jedoch nicht der Fall war. Ein Großteil des denk­mal­ge­schützten Ge­bäudes brannte aus, und das gesamte Haus wurde durch eine massive Rauch­gasdurch­zündung stark be­schädigt. Neben den hohen Kosten für die Wieder­herstellung des ur­sprünglichen Gebäude­zustands mussten während der Bauzeit Behelfs­schul­räume ange­mietet werden. Die Gesamt­kosten des Schadens belaufen sich auf über 17 Millionen Euro.

Personenschäden

Ein Personen­schaden be­trifft die körper­liche oder seelische Ge­sund­heit eines Menschen. Wird durch ein Er­eignis eine andere Person ver­letzt, können die Kosten hoch sein. Darunter fallen unter anderem medi­zinische Be­hand­lungen, Schmerzens­geld und mögliche Folge­kosten wie Pflege- oder Reha­bili­tations­maß­nahmen und Verdienst­ausfall.

Ein Beispiel: Sie fahren mit dem Rad und über­holen eine Rad­fahrerin. Beim Ein­scheren schneiden Sie ihr den Weg ab, die junge Frau muss aus­weichen, ver­liert die Kontrolle und stürzt. Dabei erleidet sie einen Arm­bruch. Arzt­besuche, Physio­thera­pie und Ver­dienst­ausfall während der Ge­nesungs­zeit, können sich auf einen erheb­lichen Betrag summieren. Bietet Ihre Haft­pflicht­ver­sicherung keine aus­reichend hohe Deckungs­summe, müssen Sie einen Teil der Kosten selbst tragen.

Vermögensschäden

Ein Ver­mögens­schaden ist ein fi­nanzieller Verlust. Dem muss nicht ein mater­ieller Schaden voraus­gegang­en sein, Ver­mögens­schäden können aber eine Folge von Sach- oder Per­sonen­schäden sein.

Zum Beispiel install­ieren Sie für einen Freund ein neues Be­triebs­system auf dem Laptop – ohne die Kompa­tibili­tät mit vor­handenen Dateien vorher zu prüfen. Ihr Freund ist frei­beruf­lich Foto­graf und arbeitet für mehrere renom­mierte Unter­nehmen. Durch die fehler­hafte Installa­tion ver­liert Ihr Freund Zugriff auf den Großteil seiner Daten.

Ihm entsteht ein Ver­dienst­aus­fall für die nächsten vier Wochen, gleich­zeitig muss er die Dateien wieder­her­stellen und ein neues Be­triebs­system kaufen. Für die ver­spätete Lieferung seiner Produk­tionen muss er seine Gage redu­zieren. Es entsteht ein dauer­hafter Image­schaden, mehrere Unter­nehmen möchten ihn nun nicht mehr be­auf­tragen. All diese Ver­dienst­ausfälle sind Ver­mögens­schäden – und Ihre Privat­haft­pflicht kommt dafür auf.

Die Allianz Privat-Haftpflicht
Gibt es eine gesetzliche Mindestdeckungssumme in der Haftpflichtversicherung?
Nein, es gibt in Deutsch­land keine gesetzliche Mindest­deckungs­summe in privaten Haft­pflicht­versicherungen. Grund­sätzlich ist der Ab­schluss einer Privat­haft­pflicht frei­willig, aber ratsam. Die Höhe der Deckungs­summe wird im Versicherungs­vertrag verein­bart und variiert zwischen Anbietern und Tarifen.
Was ist eine Forderungsausfalldeckung?

Eine Forder­ungs­ausfall­deckung, kurz Ausfall­deckung, ist eine Zusatz­leistung inner­halb der Haft­pflicht­ver­sicherung für alle Sach- und Personen­schäden. Sie greift, wenn Ihnen jemand Schaden zufügt und der oder die Verur­sacher:in für den Schaden finanziell nicht auf­kommen kann – zum Beispiel, weil er oder sie keine eigene Haft­pflicht abge­schlossen hat.

Hinweis: Eine Forder­ungs­ausfall­deckung ist nicht auto­matisch in jeder Haft­pflicht­ver­sicherung enthalten. Prüfen Sie vor Vertrags­abschluss, ob die Leistung ent­halten ist und ob sie auch im Ausland gilt.

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