Wann Sie Ihre Haftpflichtversicherung kündigen können
1. Ordentliche Kündigung
Wenn Sie Ihre Haftpflichtversicherung fristgerecht zum Ende der Laufzeit kündigen, spricht man normalerweise von einer ordentlichen Kündigung.
Wenn Sie Ihre Haftpflicht ordentlich kündigen wollen, sollten Sie diese Daten im Blick haben:
- Versicherungsbeginn
- Laufzeit: meist ein oder drei Jahre; verlängert sich danach automatisch um ein weiteres Jahr
- Kündigungsfrist: meist drei Monate vor Ende der Laufzeit
Ein Beispiel: Thomas‘ Haftpflicht beginnt am 01. Januar dieses Jahres. Sie läuft ein ganzes Jahr, also bis zum 31. Dezember dieses Jahres. Damit sich die Haftpflichtversicherung nicht automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, muss er drei Monate vor dem Ende der Laufzeit die Kündigung einreichen. Er hat also bis zum 30. September dieses Jahres Zeit, die Kündigung an seine Versicherung zu schicken.
2. Außerordentliche Kündigung
Von einer außerordentlichen Kündigung spricht man immer dann, wenn Sie Ihr Sonderkündigungsrecht wahrnehmen. Das können Sie nur unter bestimmten Voraussetzungen:
- Beitragserhöhung (Kündigungsfrist: ein Monat): Manchmal erhöhen Privathaftpflichtversicherungen die Beiträge, ohne die Leistungen anzupassen. Sie haben dann einen Monat Zeit, um außerordentlich zu kündigen.
- Schadensfall (Kündigungsfrist: ein Monat): Haben Sie ein Schreiben zu Ihrem Schadensfall bekommen, in dem steht ob und wie viel die Versicherung zahlt? Dann haben Sie ab diesem Zeitpunkt einen Monat Zeit, Ihre Haftpflicht zu kündigen.
Das sollten Sie wissen: Auch Ihre Versicherung hat ein Sonderkündigungsrecht, zum Beispiel nach einem Schadensfall oder bei Zahlungsrückständen. Sprechen Sie in diesem Fall am besten mit Ihrer Versicherung, ob Sie den Vertrag nicht unter neuen Bedingungen fortführen können. Oder fragen Sie nach, ob die Versicherung die Kündigung zurückzieht, damit Sie selbst kündigen können. So ist es für Sie einfacher, eine neue Versicherung mit guten Bedingungen zu finden.
3. Sonderfall: Tod der versicherten Person
Nach einem Todesfall müssen Sie nichts weiter tun, als die private Haftpflichtversicherung des oder der Verstorbenen zu informieren. Es gibt dann zwei Möglichkeiten:
- Die Haftpflichtversicherung endet: Eine Single-Haftpflichtversicherung endet, sobald die Versicherung über den Tod des oder der Versicherten in Kenntnis gesetzt wurde. Den gezahlten Jahresbeitrag bekommen die Hinterbliebenen anteilig zurück. Stichtag für die Rückzahlung ist der Tag, an dem Sie die Versicherung informiert haben.
- Die Haftpflichtversicherung wird übertragen: Bei einer Paar- oder Familienversicherung besteht der Versicherungsschutz für Hinterbliebene weiterhin. Sie können die Haftpflicht dann fristgerecht zum Ende der Laufzeit kündigen. Manche Versicherungen bieten Ihnen auch an, in einen günstigeren Tarif zu wechseln.
Gut zu wissen: Um Ihnen die Formalitäten zu erleichtern, haben Sie bei der Allianz die Möglichkeit, den Todesfall online zu melden.
Bekomme ich nach der Kündigung Geld zurück?
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Hier finden Sie Tipps für einen nahtlosen Übergang Ihrer Versicherung. Es besteht sonst das Risiko im versicherungslosen Zeitraum bei einem Schadensfall selbst für alle Kosten aufkommen zu müssen.
Sollten Sie Fragen zu einem Tarifwechsel Ihrer Allianz Haftpflichtversicherung oder zum Wechsel zur Allianz haben, kontaktieren Sie gerne unseren Allianz Kundenservice.
Wir freuen uns, Ihnen weiterhelfen zu können, %agencyName%
Haftpflichtversicherung wechseln: Das müssen Sie beachten
Leistungen der neuen Versicherung überprüfen
Der neue Tarif scheint auf den ersten Blick günstiger zu sein als Ihre aktuelle Haftpflichtversicherung? Betrachten Sie unbedingt nochmal genau die Leistungen! Bekommen Sie die gleichen Leistungen für weniger Geld oder ist der Versicherungsschutz geringer?
Überprüfen Sie auch die Möglichkeiten einer Familien-Haftpflichtversicherung.
Unser Tipp: Die Deckungssumme sollte immer mindestens eine Höhe von 10 Millionen Euro betragen. Dies empfiehlt auch Stiftung Warentest. Und achten Sie darauf, wie hoch die Selbstbeteiligung der neuen Privathaftpflicht ist. Denn je höher die Selbstbeteiligung, desto geringer der Versicherungsbeitrag.
Weitere Tarife der aktuellen Versicherung vergleichen
Oftmals müssen Sie gar nicht die Versicherung wechseln, um eine günstigere Haftpflichtversicherung zu bekommen. Kontaktieren Sie einfach Ihren Versicherer und informieren sich, welche Tarifoptionen Ihnen noch zur Verfügung stehen.
Meist lohnt sich dies bei einer neuen Lebenssituation, zum Beispiel wenn Sie von einem Single-Tarif in den Familientarif wechseln.
Gut zu wissen: Bei der Allianz können Sie insgesamt zwischen vier verschiedenen Tarifen – Basis, Smart, Komfort und Premium – wählen und ganz nach Belieben weitere Zusatzbausteine hinzubuchen. Als Vermieter:in sind Sie zum Beispiel mit dem Baustein Wohnungs-Haftpflichtschutz gut abgesichert. Lassen Sie sich von Ihrem Ansprechpartner oder Ihrer Ansprechpartnerin vor Ort die Leistungen der Haftpflichtversicherung individuell zusammenstellen.
Übergangszeiten beachten
Ein, zwei oder drei Wochen erscheinen Ihnen nicht lang? Selbst in dieser kurzen Zeit kann ein Schaden in Millionenhöhe entstehen. Schließen Sie Ihre neue Haftpflichtversicherung daher so ab, dass Sie nahtlosen Versicherungsschutz genießen.
Beispiel: Ihre Versicherung endet am 30. September dieses Jahres. Ihre neue Versicherung sollte also am 1. Oktober dieses Jahres beginnen.
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