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Das Wichtigste in Kürze: Ihre Haftpflichtversicherung können Sie am Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Wichtig ist, dass das Kündigungsschreiben drei Monate vor Vertragsende bei der Versicherung eintrifft – ansonsten verlängert sich die Police um ein weiteres Jahr. Bei außerordentlichen Kündigungen gilt die Frist nicht: Nach einem Schadenfall oder einer Beitragserhöhung können Sie unabhängig von der Laufzeit innerhalb eines Monats kündigen. Wollen Sie die Haftpflichtversicherung wechseln, achten Sie darauf, dass sich der Zeitraum der neuen Versicherung nahtlos an Ihre alte anschließt, sodass Sie stets Versicherungsschutz genießen. Nicht vorschnell den Vertrag beenden! Manchmal reicht schon die Umstellung auf einen anderen Tarif.
Schriftlich oder online kündigen
Nutzen Sie unsere Vorlage zur Kündigung der Haftpflichtversicherung: Tragen Sie einfach Ihre Daten ein und drucken Sie die Musterkündigung aus. Sie können aber auch online über untenstehenden Link kündigen.
Sie können Ihre Allianz Haftpflichtversicherung ganz einfach mit wenigen Klicks online kündigen. Ohne Papier und Unterschrift. Sollten Sie noch Fragen haben, finden Sie dort auch die Nummer unserer Service-Hotline.
Tragen Sie Ihre Daten in das Musterformularein und drucken Sie es anschließend aus und versenden Sie die Kündigung per Post. Unterschrift nicht vergessen!

Für diese Vorlage gelten die Allianz Nutzungsbedingungen

Oft ist es besser, den Tarif an Ihre Situation anzupassen, anstatt Ihre Haftpflichtversicherung zu kündigen.
Wollen Sie Ihre Haftpflichtversicherung fristgerecht kündigen, sollte Ihre Kündigung drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit bei Ihrer Versicherung angekommen sein. Manchmal können Sie aber auch das Sonderkündigungsrecht nutzen. Wann Sie wie kündigen müssen, erklären wir Ihnen im Folgenden.

Wenn Sie Ihre Haftpflichtversicherung fristgerecht zum Ende der Laufzeit kündigen, spricht man normalerweise von einer ordentlichen Kündigung.

Wenn Sie Ihre Haftpflicht ordentlich kündigen wollen, sollten Sie diese Daten im Blick haben:

  • Versicherungsbeginn
  • Laufzeit: meist ein oder drei Jahre; verlängert sich danach automatisch um ein weiteres Jahr
  • Kündigungsfrist: meist drei Monate vor Ende der Laufzeit

Ein Beispiel: Thomas‘ Haftpflicht beginnt am 01. Januar dieses Jahres. Sie läuft ein ganzes Jahr, also bis zum 31. Dezember dieses Jahres. Damit sich die Haftpflichtversicherung nicht automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, muss er drei Monate vor dem Ende der Laufzeit die Kündigung einreichen. Er hat also bis zum 30. September dieses Jahres Zeit, die Kündigung an seine Versicherung zu schicken.

Von einer außerordentlichen Kündigung spricht man immer dann, wenn Sie Ihr Sonderkündigungsrecht wahrnehmen. Das können Sie nur unter bestimmten Voraussetzungen:

  • Beitragserhöhung (Kündigungsfrist: ein Monat): Manchmal erhöhen Privathaftpflichtversicherungen die Beiträge, ohne die Leistungen anzupassen. Sie haben dann einen Monat Zeit, um außerordentlich zu kündigen.
  • Schadensfall (Kündigungsfrist: ein Monat): Haben Sie ein Schreiben zu Ihrem Schadensfall bekommen, in dem steht ob und wie viel die Versicherung zahlt? Dann haben Sie ab diesem Zeitpunkt einen Monat Zeit, Ihre Haftpflicht zu kündigen. 

Das sollten Sie wissen: Auch Ihre Versicherung hat ein Sonderkündigungsrecht, zum Beispiel nach einem Schadensfall oder bei Zahlungsrückständen. Sprechen Sie in diesem Fall am besten mit Ihrer Versicherung, ob Sie den Vertrag nicht unter neuen Bedingungen fortführen können. Oder fragen Sie nach, ob die Versicherung die Kündigung zurückzieht, damit Sie selbst kündigen können. So ist es für Sie einfacher, eine neue Versicherung mit guten Bedingungen zu finden. 

Nach einem Todesfall müssen Sie nichts weiter tun, als die private Haftpflichtversicherung des oder der Verstorbenen zu informieren. Es gibt dann zwei Möglichkeiten:

  • Die Haftpflichtversicherung endet: Eine Single-Haftpflichtversicherung endet, sobald die Versicherung über den Tod des oder der Versicherten in Kenntnis gesetzt wurde. Den gezahlten Jahresbeitrag bekommen die Hinterbliebenen anteilig zurück. Stichtag für die Rückzahlung ist der Tag, an dem Sie die Versicherung informiert haben.
  • Die Haftpflichtversicherung wird übertragen: Bei einer Paar- oder Familienversicherung besteht der Versicherungsschutz für Hinterbliebene weiterhin. Sie können die Haftpflicht dann fristgerecht zum Ende der Laufzeit kündigen. Manche Versicherungen bieten Ihnen auch an, in einen günstigeren Tarif zu wechseln.

Gut zu wissen: Um Ihnen die Formalitäten zu erleichtern, haben Sie bei der Allianz die Möglichkeit, den Todesfall online zu melden

Normalerweise kündigen Sie die Haftpflichtversicherung zum Ende des Versicherungsjahres. Da Sie meist im Voraus für das ganze Jahr gezahlt haben, bekommen Sie kein Geld zurück.
Allianz - Wohngebäudeversicherung Kündigung - Illustration: Zufriedene Frau mit Stift und Zettel vorm Laptop
Allianz - Wohngebäudeversicherung Kündigung - Illustration: Zufriedene Frau mit Stift und Zettel vorm Laptop
Eine private Haftpflichtversicherung gehört zu einer der wichtigsten Versicherungen. Wenn Sie Ihre alte Haftpflichtversicherung kündigen wollen, sollten Sie sofort eine neue abschließen, um einen nahtlosen Versicherungsschutz zu gewährleisten.

Hier finden Sie Tipps für einen nahtlosen Übergang Ihrer Versicherung. Es besteht sonst das Risiko im versicherungs­losen Zeitraum bei einem Schadensfall selbst für alle Kosten aufkommen zu müssen.

Sollten Sie Fragen zu einem Tarifwechsel Ihrer Allianz Haftpflichtversicherung oder zum Wechsel zur Allianz haben, kontaktieren Sie gerne unseren Allianz Kundenservice.
Sie wollen zur Allianz wechseln oder haben Fragen  zu Ihrem bestehenden Vertrag? Wir beraten Sie gerne.
Berechnen Sie hier Ihre individuellen Allianz Haftpflichttarif online.
Auf der Seite der Allianz Haftpflichtversicherung erfahren Sie alles zu unseren Leistungen und Tarifen.
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Haben Sie Fragen zu Wechsel oder Kündigung der Haftpflichtversicherung? Kontaktieren Sie uns direkt!

Wir freuen uns, Ihnen weiterhelfen zu können, %agencyName%

Damit Sie reibungslos die Haftpflichtversicherung wechseln können, haben wir folgende Tipps für Sie:

Der neue Tarif scheint auf den ersten Blick günstiger zu sein als Ihre aktuelle Haftpflichtversicherung? Betrachten Sie unbedingt nochmal genau die Leistungen! Bekommen Sie die gleichen Leistungen für weniger Geld oder ist der Versicherungsschutz geringer?

Überprüfen Sie auch die Möglichkeiten einer Familien-Haftpflichtversicherung.

Unser Tipp: Die Deckungssumme sollte immer mindestens eine Höhe von 10 Millionen Euro betragen. Dies empfiehlt auch Stiftung Warentest. Und achten Sie darauf, wie hoch die Selbstbeteiligung der neuen Privathaftpflicht ist. Denn je höher die Selbstbeteiligung, desto geringer der Versicherungsbeitrag.

Oftmals müssen Sie gar nicht die Versicherung wechseln, um eine günstigere Haftpflichtversicherung zu bekommen. Kontaktieren Sie einfach Ihren Versicherer und informieren sich, welche Tarifoptionen Ihnen noch zur Verfügung stehen.

Meist lohnt sich dies bei einer neuen Lebenssituation, zum Beispiel wenn Sie von einem Single-Tarif in den Familientarif wechseln.

Gut zu wissen: Bei der Allianz können Sie insgesamt zwischen vier verschiedenen Tarifen – Basis, Smart, Komfort und Premium – wählen und ganz nach Belieben weitere Zusatzbausteine hinzubuchen. Als Vermieter:in sind Sie zum Beispiel mit dem Baustein Wohnungs-Haftpflichtschutz gut abgesichert. Lassen Sie sich von Ihrem Ansprechpartner oder Ihrer Ansprechpartnerin vor Ort die Leistungen der Haftpflichtversicherung  individuell zusammenstellen.

Ein, zwei oder drei Wochen erscheinen Ihnen nicht lang? Selbst in dieser kurzen Zeit kann ein Schaden in Millionenhöhe entstehen. Schließen Sie Ihre neue Haftpflichtversicherung daher so ab, dass Sie nahtlosen Versicherungsschutz genießen.

Beispiel: Ihre Versicherung endet am 30. September dieses Jahres. Ihre neue Versicherung sollte also am 1. Oktober dieses Jahres beginnen.

Wenn Sie Ihre Haftpflichtversicherung wechseln wollen, sollten Sie nicht nur die neue Versicherung im Blick haben, sondern auch Ihre alte. Für eine ordentliche Kündigung müssen Sie in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit einhalten – ansonsten verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.
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Suchen Sie sich am besten noch vor Ihrer Kündigung eine neue Privathaftpflicht, denn sie bietet Ihnen einen grundlegenden Schutz in zahlreichen Lebenslagen.
Allianz - Privat Haftpflichtversicherung - Kündigen oder Wechseln - Illustration: Zwei männliche Personen schauen sich Schilder an. Auf diesen sind abgebildet, Regenschirm, Schloss, Safe, Rettungsring, Schutzschild
Allianz - Privat Haftpflichtversicherung - Kündigen oder Wechseln - Illustration: Zwei männliche Personen schauen sich Schilder an. Auf diesen sind abgebildet, Regenschirm, Schloss, Safe, Rettungsring, Schutzschild
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Allianz - Private Haftpflichtversicherung - Kündigen oder Wechseln Illustration:  Männliche Person schreibt etwas nieder
Kündigen Sie direkt online mit dem Muster bei Ihrem Versicherer oder schreiben Sie einen Kündigungsbrief mit allen wichtigen Daten.
Allianz - Private Haftpflichtversicherung - Kündigen oder Wechseln Illustration:  Männliche Person schreibt etwas nieder
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Bei einer ordentlichen Kündigung müssen Sie die Kündigungsfrist von meist drei Monaten beachten. Die Frist bei außerordentlichen Kündigungen beträgt einen Monat.
Allianz - Private Haftpflichtversicherung - Kündigen oder Wechseln Illustration: Weibliche Figur schaut auf Kalender
Allianz - Private Haftpflichtversicherung - Kündigen oder Wechseln Illustration: Weibliche Figur schaut auf Kalender
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Allianz - Private Haftpflichtversicherung - Kündigen oder Wechseln - Illustration: Männliche Figur hält ein Schreiben hoch
Haben Sie Ihre Kündigung verschickt, bekommen Sie elektronisch oder per Post eine Bestätigung mit dem Datum, an dem Ihr Versicherungsschutz endet.
Allianz - Private Haftpflichtversicherung - Kündigen oder Wechseln - Illustration: Männliche Figur hält ein Schreiben hoch
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Prüfen Sie noch einmal, dass die neue Haftpflichtversicherung nahtlos anschließt, sodass Sie lückenlos versichert sind.
Allianz - Private Haftpflichtversicherung - Kündigen oder Wechseln Illustration: Zwei männliche Figuren unter einem Schirm
Allianz - Private Haftpflichtversicherung - Kündigen oder Wechseln Illustration: Zwei männliche Figuren unter einem Schirm
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Allianz - Private Haftpflicht - Kündigen und wechseln Illustration: Männliche Figur lehnt sich entspannt zurück mit Füßen auf dem Schreibtisch. Im Hintergrund ein Kalendar
Wenn Sie eine Haftpflichtversicherung abschließen und bemerken, dass das doch nicht der richtige Tarif für Sie ist, können Sie die Police bis zu zwei Wochen nach dem Abschluss kündigen. Natürlich ist es aber immer besser, Sie informieren sich bereits im Vorfeld ausgiebig über Ihre neuen Vertragsbedingungen und schließen eine Versicherung ab, die zu Ihnen und Ihren Bedürfnissen passt.
Allianz - Private Haftpflicht - Kündigen und wechseln Illustration: Männliche Figur lehnt sich entspannt zurück mit Füßen auf dem Schreibtisch. Im Hintergrund ein Kalendar
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