Nach dem Baurecht gelten Unternehmen als Bauherr, wenn sie einen Neubau eines Firmengebäudes oder ein Umbau eines bestehenden Geschäftsgebäudes ausführen oder ausführen lassen. Dabei tragen Firmen als Bauherren die rechtliche und wirtschaftliche Verantwortung für ihr Bauvorhaben und sind für die Sicherheit auf der Baustelle zuständig. Der Bauherr kann als Einzelperson (z.B. alleiniger Geschäftsführer) oder Gemeinschaft mehrerer Personen (z.B. mehrere Geschäftsführer) auftreten.
Auch Bauträgerunternehmen, die ein Bauvorhaben in eigenem Namen, für eigene Rechnung und auf eigenem Grundstück erstellen, sind daher selbst Bauherr. Damit liegt die volle Verantwortung für das Bauvorhaben bei Ihnen als Bauträger.