Nach dem Baurecht trägt der Bauherr die rechtliche und wirtschaftliche Verantwortung für ein Bauvorhaben (Neubau oder Umbau). Bauherr ist auch, wer Aufträge für Bauvorhaben vergibt. Der Bauherr kann als Einzelperson oder Gemeinschaft mehrerer Personen auftreten.
Er ist verantwortlich für die Sicherheit auf der Baustelle und die Überwachung aller Tätigkeiten auf der Baustelle – auch wenn er sie an Architekten und Baufirmen vergibt.