Allianz Bauherrenhaftpflicht-Versicherung | Bauherr mit Helm auf der Baustelle
Ihr umfassender Schutz während der Bau­zeit

Bauherren­haftpflicht­versicherung für Unter­nehmen

  • Warum sinnvoll?: Von den Bau­vor­schriften bis zu Unfällen und Schäden durch Fremde: Sie als Bauherr sind verant­wortlich für die Sicherheit auf der Baustelle und haften für vieles, was dort schiefgehen kann. Ungeplante Schäden und Forderungen können nicht nur das Bau­vorhaben gefährden, sondern auch die Existenz Ihres Unter­nehmens.
  • Leistungen: Eine gewerb­liche Bauherren­haftpflicht­versicherung schützt Sie vor unkalku­lierbaren finan­ziellen Risiken auf der Baustelle Ihres Firmen­gebäudes.
  • Gut zu wissen: Die Bauherren­haftpflicht der Allianz beinhaltet den Grund­baustein der Umweltschadens­versicherung zur Absicherung gegen öffentlich-rechtliche Ansprüche aus Umwelt­schäden. Er bewahrt Ihr Unter­nehmen bei versicherten Umwelt­schäden vor hohen Kosten.
Leistungen auf einen Blick
Hier erfahren Sie, gegen was Sie mit der Bauherren-Haftpflichtversicherung versichert sind.

Die Bauherren-Haftpflicht versichert Ihre gesetz­liche Haft­pflicht für Personen- und Sach­schäden. Verletzen Sie als Bauherr Ihre Pflichten, können Dritte Ansprüche gegen Sie erheben. Versichert sind:

  • Personen­schäden (Heil­behandlungs­kosten, Schmerzens­geld)
  • Sachschäden (Reparatur- oder Wieder­beschaffungs­kosten)
  • Vermögens­schäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens (Verdienst­ausfall, Nutzungs- oder Gewinn­ausfall)
  • Umwelt­schäden, die durch Umwelt­einwirkungen auf dem Luft-, dem Wasser- oder dem Bodenweg entstehen

Die Absicherung gegen Umwelt­schäden ist bei der Allianz bereits sehr umfassend. Sie beinhaltet neben der Umwelt­haftpflicht­versicherung auch den Grund­baustein der Umwelt­schadens­versicherung zur Absicherung gegen öffentlich-rechtliche Ansprüche. 

Die Allianz prüft im Schaden­fall, ob Sie haft­pflichtig sind und ob die Höhe der Ansprüche gerecht­fertigt ist. Bei berech­tigten Ansprüchen zahlt die Allianz bis zur Höhe der verein­barten Versicherungs­summen. Unberechtigte oder überhöhte Ansprüche wehrt die Allianz für Sie und die Versicherten ab, notfalls vor Gericht.

Versicherungs­schutz
Als Bauherr von Bau- und Sanierungs­arbeiten oder auch wenn Ihr Unter­nehmen als Bau­träger in ein Bau­projekt involviert ist, tragen Sie eine große Verant­wortung:

Sie stellen sicher, dass die Bau­vorschriften und die Verkehrs­sicherung auf dem Grund­stück und der Baustelle Ihres Geschäfts­gebäudes einge­halten werden. Kommt es zu einem Personen- oder Sach­schaden durch Sie oder Ihre Angestellten, schützt Sie die gewerbliche Bauherren­haftpflicht­versicherung vor möglichen hohen Schadens­ersatz­forderungen.

Als Bauherr haften Sie auch für andere, etwa Ihre angestellten Archi­tekten und Archi­tektinnen und auch Baufirmen, die auf der Baustelle arbeiten. Erledigen Sie Bau­arbeiten in eigener Regie, haften Sie auch bei Unfällen der Personen, die mithelfen. Wenn Sie die Unfall­verhütungs­vorschriften nicht einhalten, können Berufs­genossen­schaft und Kranken­kasse Regress­forderungen an Sie stellen.

Solche Forderungen verursachen hohe Kosten – sie gefährden das Bau­vorhaben oder bedrohen Ihre Existenz als Unter­nehmer:in. Die Haftpflicht­versicherung für Bauherren schützt Sie vor dem finan­ziellen Risiko. Eine gewerb­liche Bauherren­haftpflicht­versicherung empfiehlt sich bereits mit dem Kauf des Grundstücks oder – bei bestehenden Gebäuden – mit der Planung der Sanierung. 

Risiken absichern
Auf einer Baustelle lauern viele Gefahren. Diese Beispiele zeigen, warum eine Bauherren­haftpflicht wichtig ist und vor welchen Ansprüchen sie Bau­verant­wortliche und Bauträger schützt.
Gut zu wissen
Umfassende Absicherung bei Bau­projekten für Bauträger, Handels- und Gewerbe­betriebe, die als Bau­träger fungieren.
Täglich halten sich auf Ihrer Baustelle eine Vielzahl an Personen wie Archi­tekten, Hand­werker­innen oder Zulieferer auf. Auf Baustellen gibt es viele Gefahren­quellen – Personen, die dort tätig sind, können durch ein nicht aus­reichend gesichertes Gerüst oder herab­fallende Bauteile verletzt werden. Als Bauherr drohen Ihnen dann hohe Schaden­ersatz­forderungen. Die Bauherren­haftpflicht schützt Bauträger, Handels- und Gewerbe­betriebe oder Unter­nehmen, die als Bauherren auftreten, vor den finan­ziellen Folgen bei Schäden und Unfällen.
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Klarheit für den Schaden­fall
Hier sehen Sie auf einen Blick, in welchen Fällen die Versicherung entstandene Schäden übernimmt – und welche Schaden­fälle ausge­nommen sind.
Die Bauherren­haftpflicht zahlt...
  • ... für Personen- und Sachschäden sowie daraus resul­tierende Vermögens­schäden.
  • ... bei Personen- und Sachschäden Dritter infolge unsach­gemäßer Lagerung von Bau­materialien.
  • ... bei Schäden infolge Abbruch­arbeiten im Rahmen einer Neubau­maßnahme oder Bauen, Planen und Bauleitung in eigener Regie.
  • ... bei Personen-, Sach- und Vermögens­schäden - je nach Art des Bauwerks - infolge von Verän­derungen der Beschaffen­heit eines Gewässers einschließlich des Grund­wassers oder infolge einer Umwelt­einwirkung (Emission von Schad­stoffen, über­greifendes Feuer, Explosion).
Die Bauherren­haftpflicht zahlt nicht...
  • ... bei Schäden durch Nicht­einhaltung von Terminen, Fristen, Vor- und Kosten­anschlägen.
  • ... für Schäden, die durch bewusstes Abweichen von gesetz­lichen oder behörd­lichen Vor­schriften, nicht aus­reichende Beachtung von Anwei­sungen und Bedingungen – oder sonstige Pflicht­verletzungen entstanden sind.
  • ... bei Schäden am Bauwerk selbst.
FAQ

Wer gilt bei der gewerblichen Versicherung als Bauherr?

Nach dem Baurecht gelten Unter­nehmen als Bauherr, wenn sie einen Neubau eines Firmen­gebäudes oder ein Umbau eines bestehenden Geschäfts­gebäudes ausführen oder ausführen lassen. Dabei tragen Firmen als Bauherren die rechtliche und wirt­schaftliche Verant­wortung für ihr Bau­vorhaben und sind für die Sicherheit auf der Baustelle zuständig. Der Bauherr kann als Einzel­person (z.B. alleiniger Geschäfts­führer oder alleinige Geschäfts­führerin) oder Gemein­schaft mehrerer Personen (z.B. mehrere Geschäfts­führer:innen) auftreten.

Auch Bauträger­unternehmen, die ein Bau­vorhaben in eigenem Namen, für eigene Rechnung und auf eigenem Grund­stück erstellen, sind daher selbst Bauherr. Damit liegt die volle Verant­wortung für das Bau­vorhaben bei Ihnen als Bauträger.

Ab wann gilt der Versicherungsschutz für die gewerbliche Bauherrenhaftpflicht?

Der Versicherungs­schutz für Bauherren und Bauträger beginnt zu dem im Versicherungs­schein genannten Zeitpunkt und endet mit der Fertig­stellung des Bau­vorhabens.

Versichert sind Personen­schäden, Sach­schäden und Vermögens­schäden als Folge eines Personen- oder Sach­schadens. Die Bauherren­haftpflicht der Allianz beinhaltet zusätz­lich den Grund­baustein der Umwelt­schadens­versicherung zur Absicherung gegen öffentlich-rechtliche Ansprüche aus Umwelt­schäden. Er bewahrt Ihr Unter­nehmen bei versicherten Umwelt­schäden vor hohen Kosten.

Wie hoch sind die Kosten für eine gewerbliche Bauherrenhaftpflichtversicherung?

Die Kosten einer Bauherren­haftpflicht variieren je nach Deckungs­summe, Bausumme, baulichen Gegeben­heiten und Bau­leistungen. Aus diesem Grund können wir die Kosten der Versicherung leider nicht pauschal benennen. Zu den indivi­duellen Leistungen und Kosten der gewerb­lichen Bauherren­haftpflicht beraten wir Sie gerne. 

Welche Versicherungen gibt es noch für Unternehmen?

Um sich rundum abzusichern, können Sie die Bauherren­haftpflicht­versicherung um weitere Bau­versicherungen ergänzen:

  • Die Bauleistungsversicherung schützt Sie und Ihr Unter­nehmen vor hohen Kosten durch Sach­schäden auf der Baustelle während der Bauzeit. Der Versicherungs­schutz für Ihr Unter­nehmen greift bei unvorher­gesehenen Beschä­digungen und Zerstö­rungen beispiels­weise durch Sturm, Hagel oder Vandalismus. 
  • Die Immobilienversicherung der Allianz versichert Ihr fertiges Gebäude gegen Schäden durch Feuer, Leitungs­wasser, Sturm/ Hagel sowie Elementar­schäden und vieles mehr.
  • Die Betriebsunterbrechungsversicherung schützt Ihr Unter­nehmen vor den finan­ziellen Folgen einer ungeplanten Unter­brechung des laufenden Betriebs aufgrund eines versicherten Sach­schadens.
Service und Kontakt
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