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Private Kranken­versicherung: Warum die Gesund­heits­prüfung not­wendig ist

Risiko­einschätzung der PKV
Allianz Risikoeinschätzung der PKV: Warum die Gesundheitsprüfung in der privaten Krankenversicherung notwendig ist. Ein Paar sitzt am Tisch und vergleicht Tarife.
  • Wenn Sie eine private Kranken­versicherung ab­schließen wollen, müssen Sie mehrere Gesundheits­fragen be­antworten. Auf Basis Ihrer Antworten wird an­schließend eine Gesundheits­prüfung durch­geführt.
  • Eine private Kranken­versicherung ohne Gesundheits­fragen gibt es in der Regel nicht. Bei einigen Zusatz­versicherungen sehen einige Versicherer von einer Gesundheits­prüfung ab.
  • Vor­erkrankungen geben Sie beim An­trag zur Privat­versicherung wahrheits­gemäß an. Bei falschen An­gaben kann die PKV den An­trag ab­lehnen oder rück­wirkend beenden.
  • Bestimmte Vor­erkrankungen können z. B. zu einem Risiko­zuschlag führen. Auch ein Leistungs­ausschluss oder eine Ab­lehnung ist möglich.
 Im In­bound-Geschäft (= Impats) ist es üblich, die PKV ohne Gesundheits­prüfung anzu­bieten.
Die Gesundheits­prüfung ist Voraus­setzung, um in der privaten Kranken­versicherung auf­genommen zu werden. Im Zuge Ihres Antrags be­antworten Sie eine Reihe von Fragen zu Ihrem Gesundheits­zustand.
Aus­nahmen bilden Tarife ohne Gesundheits­prüfung.

Mithilfe des Frage­bogens erhält die Versicherung einen „Status quo“ Ihrer gesund­heitlichen Ver­fassung.

Die Gesundheits­prüfung dient somit als Entscheidungs­grund­lage für die An­nahme oder Ab­lehnung von An­trägen. Anhand der An­gaben zu bisherigen und laufenden Be­handlungen sowie Vor­erkrankungen legt die Versicherung das Krankheits­risiko für jede einzelne Person fest. Je nachdem wie hoch dieses Risiko ein­geschätzt wird, können Risiko­zuschläge oder Leistungs­aus­schlüsse vom Versicherer ver­anlasst werden. Dadurch steigen die monatlichen Beiträge der privaten Kranken­versicherung. Kurz gesagt: Je schwer­wiegender Ihre Vor­erkrankungen, desto höher die Versicherungs­kosten.

Bei der Gesundheits­prüfung erfragt die private Kranken­versicherung eventuelle Vor­erkrankungen und den Gesundheits­zustand vor Vertrags­abschluss von Ihnen. Dies geschieht un­kompliziert per Ja-Nein-Beantwortung eines Frage­katalogs online oder schriftlich. Gegebenen­falls sind bei einer Be­antwortung mit Ja ergänzende An­gaben not­wendig.

Die Gesundheits­fragen sind Teil des PKV-Antrags. Sie werden in schriftlicher Form im Rahmen eines Beratungs­gesprächs ge­stellt oder per digitalem Frage­katalog, wenn Sie Ihre private Kranken­versicherung online ab­schließen. Neben persönlichen Daten wie Geschlecht, Alter und Beruf müssen Sie beim Antrag auch Fragen zu ärztlichen Be­handlungen, Vor­erkrankungen und chronischen Beschwerden an­geben.

Der Fragen­katalog sowie die relevanten Zeit­räume sind von Versicherer zu Versicherer unter­schiedlich. Die PKV-Gesundheits­fragen beziehen sich in der Regel auf die Krankheits­geschichte der letzten drei bis zehn Jahre. Den genauen Zeit­raum legt jede Versicherungs­gesellschaft für sich fest.

Der Gesundheits­fragen­katalog variiert von An­bieter zu An­bieter. In der Regel finden Sie Fragen zu folgenden Themen vor:

  • Be­stehende Er­krankungen, z.B. Allergien und chronische Leiden
  • Ambulante Be­handlungen der letzten drei Jahre
  • Stationäre Be­handlungen der letzten fünf Jahre
  • Psychische Er­krankungen der letzten fünf bis zehn Jahre
  • Zahn­gesundheit: Aktueller Zu­stand der Zähne sowie geplante und aktuelle zahn­ärztliche Be­handlungen
  • Sucht­erkrankungen (Alkohol-, Drogen- oder Medikamenten­abhängigkeit)

 

Die Gesundheits­fragen lassen sich in der Regel mit Ja oder Nein be­antworten. Be­jahen Sie eine Frage, sind meist weitere Angaben erforderlich. Die Ver­sicherung möchte dann vor allem wissen, welche Er­krankung konkret vor­liegt oder vor­lag.

Be­antworten Sie die Gesundheits­fragen immer ehrlich. Stellt sich nach Versicherungs­beginn heraus, dass Sie falsche An­gaben gemacht haben, können beispiels­weise eine Vertrags­anpassung, Leistungs­freiheit oder etwa Vertrags­beendigung die Folge sein.

Tipp: Länger zurück­liegende Be­handlungen und Diagnosen geraten leicht in Vergessen­heit. Sprechen Sie deshalb vor der Gesundheits­prüfung mit Ihrem Haus­arzt. Er gibt Ihnen einen genauen Über­blick über Ihre Krankheits­historie.

Ein Eintritt in die private Krankenversicherung kann in der Regel trotz Vorerkrankungen möglich sein. Je nach Art und Schwere der Vorerkrankungen kann es zu einer Ablehnung, zu höheren Beiträge oder Ausschlüssen von bestimmten Leistungen kommen. Bei manchen Erkrankungen gibt es keine großen Einschränkungen.

Von daher sollten Sie sich genau informieren und Angebote vergleichen.

Bitte beachten Sie, dass die folgende Liste einen Überblick bieten soll und nicht vollständig ist. Jedes Versicherungsunternehmen hat eigene Bedingungen und Bewertungskriterien.

Diese Vor­erkrankungen können je nach Versicherer relevant sein
  • Herz und Kreis­lauf (Blut­hochdruck, Schlag­anfall, Herz­kranzgefäß­probleme)
  • Atmungs­organe (Lungen­entzündung, chronische Bronchitis, Asthma)
  • Verdauungs­organe (Magen, Darm, Galle, Bauch­speichel­drüse, Leber)
  • Harn- und Geschlechts­organe (Nieren, Blase, Unter­leib, Brust, Geschlechts­krankheiten)
  • Stoff­wechsel (Diabetes, stark erhöhtes Cholesterin, Schilddrüsen­erkrankungen) 
  • Bluterkrankungen (Bluter, Eisenmangelanämie)
  • Psyche, Gehirn, Nerven­system (Depressionen, Suizidalität, Bulimie, Multiple Sklerose, Migräne)
  • Entzündliche Gelenks- und Bindegewebs­erkrankungen (Gelenk­rheumatismus, chronische Arthritis, Morbus Bechterew)
  • Infektions­krankheiten (Tuberkulose, Malaria, HIV, Corona Infektion)
  • Krebs­erkrankungen
  • Krankenhaus­aufenthalte der letzten zehn Jahre (und bereits ge­plante)
Diese Vor­erkrankungen können je nach Versicherer weniger relevant sein
  • Erkältungs­krankheiten, die folgen­los aus­geheilt sind (Schnupfen, Hals- oder Nebenhöhlen­entzündung, Kehl­kopf- oder Luftröhren­entzündung, grippaler Infekt)
  • Magen-, Darm- und Harnwegs­infekte, die folgen­los aus­geheilt sind
  • Vorsorge­untersuchungen, bei denen keine Er­krankung fest­gestellt wurde (Hautkrebs­vorsorge, gynäkologische Vorsorge­untersuchung)
  • Kontroll­untersuchungen beim Zahn­arzt
  • Schwanger­schaft oder Geburt
  • In manchen Fällen: Sport­verletzungen, die ohne Folgen aus­geheilt sind
  • Pilz­erkrankungen (Fuß­pilz, Nagel­pilz) – ab­hängig vom konkreten Fall
  • Operationen an Blind­darm, Mandeln oder Nasen­scheide­wand (ohne Komplikationen und Folgen)
Hier finden Sie eine eindeutige Antwort auf die Frage:

Nein, eine PKV ohne Gesund­heits­prüfung gibt es in der Regel nicht. Wer eine private Kranken­versicherung ab­schließen will, muss den Fragen­katalog be­antworten und wahrheits­gemäße An­gaben zu Gesund­heits­zustand und Krank­heits­geschichte machen. Ob Sie dabei einen weniger um­fang­reichen oder Voll­tarif wählen, macht keinen Unter­schied.

Eine Gesundheits­prüfung ist natürlich im jungen Alter und in einem guten Gesundheits­zustand am einfachsten durchzuführen. Mit dem Tarif der Allianz können Sie Ihren jetzigen Gesundheits­zustand quasi einfrieren. Nutzen Sie hierfür unseren Optionstarif OptionFlexiMed.

Die einzige Aus­nahme: In bestimmten Einzel­fällen können Zusatz­ver­si­che­rungen auch ohne, oder mit vereinfachter Gesund­heits­prüfung ab­ge­schlossen werden – zum Beispiel eine Zahn­zusatz­versicherung.

Bei vielen Zahn­zusatz­versicherungs-Tarifen müssen jedoch auch Fragen be­antwortet werden und je nach Antwort kommt es zu einem Risiko­zuschlag oder Leistungs­ausschluss.
Sie möchten vor Vertrags­abschluss auf Nummer Sicher gehen? Ein Probe­antrag für eine private Kranken­versicherung ermöglicht Ihnen den Ver­gleich verschiedener PKV-Angebote.

Befürchten Sie aufgrund von Vor­erkrankungen hohe Risiko­zuschläge, können Sie zunächst einen Probe­antrag stellen. Diese Risiko­voranfrage reichen Sie vor dem „echten“ Kranken­versicherungs­antrag bei Ihrer Wunsch-PKV ein.

Für einen Vergleich privater Kranken­versicherungen empfiehlt es sich, bei verschiedenen An­bietern Probe­anträge zu stellen. Das ist problem­los möglich, da Sie nicht ver­pflichtet sind, das An­gebot der Ver­sicherung an­zunehmen. Die PKV kann Ihnen daraufhin ein bindendes An­gebot machen. Durch den PKV Vergleich können Sie vorab er­mitteln, welche Beiträge auf Sie zu­kommen und beim An­bieter mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis den „echten“ An­trag stellen.

Welche Vor­teile eine private Kranken­versicherung bietet, lesen Sie im Rat­geber.

  • Gesamtbeitrag als 40-jährige Person ohne Kinder mit Standard-Versicherungsschutz: 1.261,31 Euro / Monat
  • Davon Arbeitgeber­zuschuss bei Angestellten: 613,22 Euro / Monat
  • Ihr Eigen­anteil als Angestellter oder Angestellte:  648,09 Euro / Monat

Der Beitrag setzt sich wie folgt zusammen: 

Alle Werte mit Stand 2026. Alle Beiträge sind Monatsbeiträge. Steuerliche Auswirkungen sind nicht berücksichtigt.

Der maximale Arbeitgeberzuschuss setzt sich zusammen aus 508,59 € für die Krankenversicherung und 104,63 € für die Pflegeversicherung Der Eigenanteil berechnet sich aus dem Gesamtbeitrag abzüglich des Arbeitgeberzuschusses.
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Was möchten Sie gerne wissen?

Falsche oder unvollständige Angaben in der Gesundheitsprüfung – was sind die Folgen?

Egal ob mit Ab­sicht oder aus Ver­sehen – machen Sie falsche An­gaben bei der Gesundheits­prüfung, müssen Sie mit Konsequenzen rechnen. Als Folgen in Be­tracht kommen z.B. reduzierte Leistungen, rück­wirkende Risiko­zuschläge und im schlimmsten Fall die Be­endigung des Ver­trages durch den Ver­sicherer.

Was sind objektive und subjektive Risiken in der PKV?

Mit­hilfe der Gesundheits­fragen ermittelt die private Kranken­versicherung Ihr individuelles Krankheits­risiko. Grund­sätzlich gibt es objektive und subjektive Risiken.

Das objektive Risiko ergibt sich aus Faktoren wie Alter, Geschlecht, Beruf, Wohnort, Vor­erkrankungen, bis­herigen Be­handlungen, Operationen und Kur­aufenthalten sowie chronischen Er­krankungen und Be­hinderungen. In der Regel ist das objektive Risiko leicht zu er­mitteln.

Anders liegt der Fall beim subjektiven Risiko, da dieses nicht aus­schließlich auf Daten und Fakten basiert. 

Sonderfall: Eintritt in die private Krankenversicherung bei Psychotherapie möglich?

Hier kommt es auf den Zeit­punkt der Therapie an. Ein Ein­tritt in die private Kranken­versicherung ist bei einer lau­fen­den Psychotherapie nicht möglich. Liegt die Therapie jedoch schon mehrere Jahre zurück, besteht die Möglich­keit, eine private Kranken­versicherung ab­zuschließen.

Die meisten Versicherer fragen im Rahmen der Gesundheits­prüfung explizit nach, ob Sie in psycho­therapeutischer Be­handlung waren. Der ab­gefragte Zeit­raum variiert je nach An­bieter und liegt meist zwischen fünf und zehn Jahren. Das heißt: Liegt Ihre Therapie mehrere Jahre zurück, besteht eventuell die Möglichkeit in die PKV ein­zutreten.

Ich plane meine PKV zu wechseln. Ist eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig?

Ob eine erneute Gesundheits­prüfung not­wendig ist, hängt davon ab, ob Sie beim gleichen An­bieter bleiben und nur den Tarif wechseln oder ob Sie zu einer anderen Versicherungs­gesellschaft wechseln.

Warum sind die Gesundheitsfragen wichtig für den Abschluss der PKV?

Die Gesundheits­prüfung dient den privaten Kranken­versicherern zur Risiko­einschätzung. Denn sie funktionieren im Gegen­satz zur gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) nicht nach dem so­genannten „Solidar­prinzip“. Dort zahlt die Gemeinschaft für die Krankheits­ausgaben. Vor­erkrankungen spielen in der GKV (Kranken­kasse) keine Rolle. Durch die Versicherungs­pflicht müssen gesetzliche Kranken­kasse alle Antrags­steller:innen auf­nehmen.

In der PKV muss das jeweilige Kollektiv (gleicher Tarif, gleiche Vor­erkrankungen) die Kosten statistisch tragen. Deshalb muss die Versicherungs­gesellschaft vorab genau wissen, wie hoch das Krankheits­risiko jeder einzelnen Person ist und dem­ent­sprech­end individuelle Versicherungs­beiträge fest­legen. Ist das Risiko zu hoch, kann die PKV – anders als die gesetz­liche Kranken­versicherung – die Auf­nahme sogar ver­weigern.

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