- Die Kurzzeitpflege sollte Notfälle und Übergangszeiten überbrücken: Sie haben beispielsweise einen Anspruch auf Kurzzeitpflege nach einem Unfall oder wenn für eine begrenzte Zeit Ihre häusliche Pflege ausfällt.
- Die Leistungen der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege sind auf maximal 3.539 Euro jährlich begrenzt. Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege können laut Sozialgesetzbuch (SGB XI) für eine Dauer von maximal acht Wochen (56 Tage) im Jahr beantragt werden.
- Es gibt die Kurzzeitpflege mit Pflegegrad (bei bestehender Pflegebedürftigkeit) und Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad, beispielsweise nach OPs. In beiden Fällen werden Pflegebedürftige vorübergehend vollstationär (z.B. in einem Pflegeheim) versorgt.
- Nicht alle Pflegeheimkosten der Kurzzeitpflege werden von den Pflegeversicherungen übernommen. Einen Teil der Kosten müssen Sie selbst tragen (Eigenanteil). Versorgungslücken in diesem Bereich können Sie mit einer privaten Pflegezusatzversicherung der Allianz sinnvoll absichern.
Kurzzeitpflege – Kosten & Anspruch
Kurzzeitpflege kurz erklärt
- Drei von vier Menschen werden in Deutschland pflegebedürftig.
- Im Pflegefall reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung oft nicht aus – deshalb ist private Vorsorge wichtig!
- Die Allianz steht Ihnen als starker Partner zur Seite mit einer Pflegezusatzversicherung – für beispielsweise 16,80 Euro pro Monat.
Was ist Kurzzeitpflege?
Anspruch auf Kurzzeitpflege haben Pflegebedürftige beispielsweise im Falle einer schweren Krankheit, nach einem Unfall oder einer (ambulanten) Operation. Langfristig Pflegebedürftige mit einer Pflege zu Hause können Kurzzeitpflege beantragen, wenn Ihre Pflegeperson beispielsweise im Urlaub oder verhindert ist. Die Kostenerstattung der gesetzlichen Pflegeversicherung für die Pflegekosten (Leistungen der Behandlungspflege) im Rahmen der Kurzzeitpflege beträgt maximal 3.539 Euro pro Jahr.
Wann kann ich die Leistungen der Kurzzeitpflege nutzen?
Wie viel kostet Kurzzeitpflege?
Kostenübernahme bei Kurzzeitpflege mit Pflegegrad 2 bis 5
Die Kostenübernahme bei der Kurzzeitpflege ist abhängig vom jeweiligen Grad der Pflegebedürftigkeit. Danach wird grundsätzlich unterschieden, wer Ihre Pflegekosten zahlt:
- Bei einer Kurzzeitpflege mit mindestens Pflegegrad 2 (bis 5) erfolgt die Kostenübernahme durch die Pflegekassen.
- Beantragen Sie eine Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten.
Entscheidend ist zudem, um welche Art von Pflegeleistungen es sich handelt. Die Leistungen der Kurzzeitpflege bei vollstationären Aufenthalt umfassen:
- Grundpflege in Heim oder Klinik
- medizinische Behandlungspflege
- Teilnahme an hausinternen Angeboten der Einrichtung
- Betreuung durch einen Sozialdienst
Die Pflegeversicherung übernimmt pro Jahr reine Pflegekosten bis zu einer Summe von maximal 3.539 Euro pro Kalenderjahr. Verteilt auf bis zu acht Wochen. Die Kosten sind jedoch oftmals höher. Zudem müssen Sie während der Kurzzeitpflege die Kosten für Unterkunft und Verpflegung selbst tragen. Hinzu kommen eventuelle Instandhaltungs- und Investitionskosten des Heimaufenthalts bei Kurzzeitpflege.
Zuzahlung bei Kurzzeitpflege (Eigenanteil)
Kostenübernahme bei Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1
Kurzzeitpflege und Entlastungsbetrag
Sind Zuschüsse für die Kurzzeitpflege möglich?
Kann ich meinen Eigenanteil durch eine Pflegezusatzversicherung senken?
Bei der Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung fallen je nach Situation Kosten für Pflegeleistungen an. Einen Teil dieser Kosten übernehmen die Pflege- oder Krankenkassen. Zusätzlich fallen Kosten für Ihre Unterbringung und Verpflegung (Essen, Trinken) an: Diese Kosten müssen Sie selbst tragen, die Pflege- bzw. Krankenversicherung leistet dafür nicht. Die finanzielle Belastung, Ihren Eigenanteil, können Sie mithilfe einer Pflegezusatzversicherung verringern. Weitere Details zum Thema Kosten für stationäre Einrichtungen finden Sie in unserem Ratgeber Pflegeheim Kosten.
- Ein Vertragsabschluss ist nur möglich, wenn noch keine Pflegebedürftigkeit besteht und kein Pflegegrad beantragt wurde.
- Ein Online-Abschluss ist nur bis zum vollendeten 60. Lebensjahr möglich. Sind Sie bereits älter als 60 Jahre, stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.
Allianz PflegetagegeldBest: Beitragsbeispiele
Berechnen Sie Ihren Beitrag in wenigen Schritten. Digital, sicher und transparent. Bei Fragen sind wir gerne persönlich für Sie da! Ist Ihnen der empfohlene Tagessatz zu hoch, können Sie diesen im Rechner anpassen. Auch ein niedrigerer Tagessatzes entlastet im Pflegefall spürbar und reduziert Ihren Beitrag.
Wie kann ich Kurzzeitpflege beantragen?
Wo wird Kurzzeitpflege beantragt?
- Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 2, 3, 4 und 5: Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Pflegeversicherung. Sind Sie gesetzlich krankenversichert, ist das die Sozialkasse bzw. die soziale Pflegeversicherung (SPV). Wenn Sie privat krankenversichert sind, reichen Sie den Antrag bei Ihrer privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) ein. Wenn Sie bei der Allianz privat pflegeversichert sind, können Sie den Pflegeantrag direkt online einreichen.
- Bei Kurzzeitpflege für Pflegegrad 1 oder ohne Pflegegrad: Hier ist die Krankenkasse (gesetzlich und privat) zuständig. Sie können Kurzzeitpflege beantragen, sobald eine plötzliche Pflegebedürftigkeit eintritt. Sie wird ausschließlich zum Überbrücken von Pflegeengpässen gewährt. Bitte beachten Sie: Für privat Versicherte ohne oder mit Pflegegrad 1 besteht ein Anspruch auf Kurzzeitpflege-Leistungen nur im Basistarif, Standardtarif oder Notlagentarif.
- Unser Tipp: Haben Sie beispielsweise eine private Allianz Pflegezusatzversicherung abgeschlossen, unterstützen wir Sie gern bei Ihrer Antragstellung. Nutzen Sie für die Organisation und Vermittlung Ihrer Kurzzeitpflege jederzeit unsere Allianz Service- und Assistanceleistungen.
Wie unterscheiden sich Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege?
Unterschiede Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege
- Eine Kurzzeitpflege muss stationär in einer geeigneten Pflegeeinrichtung wie einem Pflegeheim erfolgen. Sie kann für maximal acht Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden. Das gilt auch, wenn Sie vorher keine Pflegeleistungen bezogen haben, also noch ohne Pflegegrad sind.
- Die Verhinderungspflege wird manchmal auch "Ersatzpflege" oder "Pflegevertretung" genannt. Sie soll primär Ausfallzeiten Ihrer Pflegepersonen überbrücken. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn diese krank sind, arbeiten müssen oder Ferienzeit haben. Ihr Pflegegrad muss zwischen 2 und 5 liegen. Wie die Kurzzeitpflege können Sie die Verhinderungspflege für maximal acht Wochen pro Jahr geltend machen.
- Seit Juli 2025 wurde das Budget für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege zusammengelegt. Es steht ein jährlicher Gesamtbetrag in Höhe von 3.539 Euro zur Verfügung, der flexibel für beide Arten der Pflege eingesetzt werden kann.
Unterschiede Kurzzeitpflege und Tagespflege
- Die Kurzzeitpflege ist stets mit einem vollstationären Aufenthalt und einer Betreuung im Pflegeheim verbunden.
- Die Tagespflege (bzw. Tages- und Nachtpflege) hingegen bezeichnet die vorübergehende, teilstationäre Versorgung im Tagesverlauf in einer Pflegeeinrichtung. Hier werden Pflegebedürftige beispielsweise tagsüber stundenweise versorgt, wenn pflegende Angehörige berufstätig sind.
Unterschiede Kurzzeitpflege und Langzeitpflege
- Die Kurzzeitpflege ist im Sozialgesetzbuch klar definiert: Sie erfolgt immer stationär in einer Pflegeeinrichtung und wird für maximal 56 Tage (acht Wochen) pro Jahr gewährt. Kurzzeitpflege kann von Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1- 5 oder ohne Pflegegrad beantragt werden.
- Bei einer Langzeitpflege hingegen liegt in der Regel ein längerer oder dauerhaft absehbarer Pflegebedarf vor. Sie betrifft üblicherweise die Betreuung von Personen mit einem höheren Pflegegrad (Pflegegrad 2 bis 5).
Vergleich und Übersichtstabelle Pflegearten
Wischen um mehr anzuzeigen
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Modalitäten
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Kurzzeitpflege
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Verhinderungspflege (Ersatzpflege)
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Tagespflege (oder Nachtpflege)
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Langzeitpflege
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|---|---|---|---|---|
| Grad der Pflegebedürftigkeit | Mit Pflegegrad 1 bis 5, aber auch ohne bestehenden Pflegegrad möglich | Ab Pflegegrad 2 | Ab Pflegegrad 2 | Personen mit einem erhöhten Grad an Pflegebedürftigkeit |
| Dauer | Bis zu acht Wochen (56 Tage pro Jahr) | Bis zu acht Wochen (56 Tage pro Jahr), alternativ oder in Kombination mit Kurzzeitpflege | Je nach Bedarf für jeweils 4 bis 5 Tage pro Woche, halbtags oder ganztags; zeitlich nicht weiter begrenzt | Längerer oder dauerhaft absehbarer Pflegebedarf; zeitlich nicht begrenzt |
| Art der Unterbringung | Vollstationärer Aufenthalt in einer geeigneten Pflegeeinrichtung (Pflegeheim) | Vollstationär, teilstationär oder ambulant | Teilstationäre oder ambulante Versorgung im Tagesverlauf in einer Pflegeeinrichtung | Vollstationär, teilstationär oder ambulant |
| Kostenübernahme | Maximal 3.539 Euro pro Jahr | Maximal 3.539 Euro pro Jahr |
Maximal 1.995 Euro pro Monat im Pflegegrad 5 |
Abhängig vom Pflegegrad und der Art der Versorgung |
Hohe Kundenzufriedenheit bei der Pflegezusatzversicherung
Kann ich nicht genutzte Leistungen aus Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege kombinieren?
Ja. Seit dem 1. Juli 2025 gelten folgende neue Regelungen zur Kurzzeit- und Verhinderungspflege:
1. Es gibt ein einheitliches Entlastungsbudget in Höhe von 3.539 Euro für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Dieses Budget kann für beide Leistungen flexibel eingesetzt werden.
2. Eine pflegebedürftige Person musste bisher mindestens sechs Monate ambulant gepflegt werden, um Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können. Diese Voraussetzung entfällt, es muss jedoch mindestens Pflegegrad 2 vorliegen.
3. Die Höchstdauer für Verhinderungspflege wird an die Kurzzeitpflege angepasst und beträgt nun jeweils acht Wochen pro Kalenderjahr. Damit wird auch die Weiterzahlung des Pflegegelds zur Hälfte auch auf maximal acht Wochen verlängert.
Die Anpassungen in der Kurzzeit- und Verhinderungspflege sollen die Organisation der Pflege für Betroffene flexibler gestalten und den bürokratischen Aufwand reduzieren.
"Wer Angehörige pflegt und dabei eine Auszeit benötigt, soll sich nicht noch mit komplizierten Rechenmodellen für Pflegeleistungen befassen müssen. Mit dem Gemeinsamen Jahresbetrag vereinfachen wir den Zugang und ermöglichen pflegebedürftigen Menschen und ihren Pflegenden, flexibel zwischen Leistungen der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zu wählen und entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse einzusetzen. Das stärkt die Pflegenden und hält eine selbstbestimmte und würdevolle Pflege aufrecht."
- Nina Warken, Bundesgesundheitsministerin
Wann verfällt die Kurzzeitpflege?
Sowohl der zeitliche Anspruch von höchstens 56 Tagen Kurzzeitpflege sowie der Leistungsanspruch verfallen am 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres. Das gilt auch für den Anspruch auf Verhinderungspflege.
Kurzzeitpflege verlängern: Geht das?
Angenommen, Sie haben nach einem Unfall Kurzzeitpflege beantragt und 21 Tage genutzt. Sie werden daraufhin in häusliche Pflege entlassen und können sich am Ende wieder selbst versorgen. Sollte sich Ihre Pflegebedürftigkeit plötzlich wieder ungeplant verstärken, können Sie erneut eine stationäre Pflege beanspruchen. Ihre Kurzzeitpflege verlängert sich dann: Jedoch nur bis zur maximalen Länge von insgesamt 56 Tagen (acht Wochen) jährlich.
Welche Pflegeberatungs- und Unterstützungsmöglichkeiten gibt es für privat Pflegeversicherte?
Als ratsuchende Person finden Sie eine Vielzahl an Beratungsangeboten ganz in Ihrer Nähe. Aber auch online, per Telefon und Videochat sind Pflegeberatungen möglich.
Für privat Pflegepflichtversicherte
Wenden Sie sich an die compass Pflegeberatung, wenn Sie privat pflegepflichtversichert sind. Die Pflegeberatung der privaten Krankenversicherer steht Ihnen rund um das Thema Pflege zur Seite.
Weitere Informationen: compass Pflegeberatung.
Für privat Pflegeversicherte der Allianz
Wenn Sie bei der Allianz privat pflegeversichert sind, steht Ihnen die Allianz Pflege Assistance ARZ.care mit sofortiger Hilfe im Pflegefall zur Seite. Ein Team mit Expertise berät Sie und Ihre nahen Familienangehörigen – auch wenn diese nicht bei der Allianz versichert sind. Jederzeit und bei Bedarf auch weltweit!
Kann ich die Kosten für die Kurzzeitpflege steuerlich absetzen?
Wo erfolgt die Kurzzeitpflege?
Eine Kurzzeitpflege zu Hause und von privat ist nicht möglich. Nehmen Sie Kurzzeitpflege in Anspruch, so sind Sie für diese Zeit (voll)stationär in einer entsprechenden Kurzzeitpflegeeinrichtung untergebracht. Als geeignete Pflegeorte kommen Pflegeeinrichtungen wie z. B. Pflegeheime oder andere Rehabilitationseinrichtungen in Betracht. Sie müssen durch die private Pflegepflichtversicherung (PPV) und die soziale Pflegeversicherung (SPV) zugelassen sein. Zu diesen Einrichtungen zählen:
- Stationäre Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime)
- Einrichtungen, die stationäre Leistungen zur medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation erbringen. Die Voraussetzung: Während dieser medizinischen Vorsorgemaßnahme oder Rehabilitation ist eine gleichzeitige Unterbringung und Pflege der versicherten Person erforderlich.
- In begründeten Einzelfällen gelten auch geeignete Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen und andere Pflegeeinrichtungen als Kurzzeitpflegeeinrichtungen. Die Voraussetzung: Die Pflege ist in einer anderen (zur Kurzzeitpflege zugelassenen Pflegeeinrichtung) nicht möglich ist oder erscheint nicht zumutbar.
Wie finde ich freie Plätze für die Kurzzeitpflege?
In unserem Allianz Ratgeber zur Pflegeheimsuche geben wir Ihnen hilfreiche Tipps, wie Sie schnellstmöglich einen freien Platz für Ihre Kurzzeitpflege finden.